2025-1004397_Flughafen München_Projektsteuerung New Commercial Concept
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für das Projekt "New Commercial Concept". Das Terminal 2 wurde im Jahr 2003 mit dem sich darin befindenden Retail- und Gastronomieangebot eröffnet. Die seitdem weitgehend unveränderte Infrastruktur und Haustechnik sowie eine Veränderung der Reta...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für das Projekt "New Commercial Concept". Das Terminal 2 wurde im Jahr 2003 mit dem sich darin befindenden Retail- und Gastronomieangebot eröffnet. Die seitdem weitgehend unveränderte Infrastruktur und Haustechnik sowie eine Veränderung der Retail- und Gastronom...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für das Projekt "New Commercial Concept". Das Terminal 2 wurde im Jahr 2003 mit dem sich darin befindenden Retail- und Gastronomieangebot eröffnet. Die seitdem weitgehend unveränderte Infrastruktur und Haustechnik sowie eine Veränderung der Retail- und Gastronomiestrategie, getrieben durch ein verändertes Konsumverhalten der Passagiere und veränderteren Nachfragebedingungen der Retail- und Gastronomiemieter, führen zu einer Notwendigkeit der Anpassung des kommerziellen Angebots im zentralen Bereich auf Ebene 04 im Terminal 2. Weiterhin bietet die gegebene Infrastruktur, inklusive Passagierprozessen, keine zeitgemäße bzw. optimale Orientierung und Wegeführung für die Passagiere. Zusammengefasst ist die Passenger Experience ausbaufähig und soll auf aktuelle Bedarfe und zukünftige Gegebenheiten angepasst werden. Das oberste Ziel ist der Umbau des zentralen Bereichs im Terminal 2 zu einer hochwertigen State-of-the-Art Commercial Area, um somit eine signifikante Verbesserung der Erlöse zu erreichen und einen modernen und attraktiven Terminalbereich zu schaffen. Diese Umgestaltung macht weitreichende Eingriffe in Gebäudetechnik und Flächenarchitektur des vor über 20 Jahren eröffneten Terminal 2 notwendig. Teil des Projektumfangs ist neben der Umsetzung der Non-Aviation Strategie für Retail, Gastronomie und Werbung auch die Aviation-seitige Optimierung der Gate Bereiche inklusive Anstellsituation sowie die Optimierung der übergeordneten Orientierung und Wegeführung, um ein innovatives und an die zukünftigen Trends angepasstes Planungsergebnis zu generieren. Weiterhin soll die umfangreiche Erneuerung technischer Gewerke, inkl. neustem Stand der Technik und Energieeffizienz, als Chance für eine nachhaltigere Bewirtschaftung des Gebäudes berücksichtigt werden. Die Umsetzung des Projektes muss in den laufenden Terminalbetrieb geplant und die Passenger Experience während des Umbaus berücksichtigt werden. Die Erbringung der Planungsleistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 4 durch einen Generalplaner wird aktuell durch den Auftraggeber ausgeschrieben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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2025-1004397_Flughafen München_Projektsteuerung New Commercial Concept
Projektsteuerungsleistungen für das New Commercial Concept am Flughafen München in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 und 19 (Inbetriebnahmemanagement, technisches Inbetriebnahmemanagement, Mieterkoordination bei Handelsimmobilien). Aufteilung in fünf Beauftragungsblöcke (HOAI-Leistungsphasen 1-8). Festbeauftragung nur für Block 1 (Grundlagenermittlung/Vorplanung). Kein Anspruch auf Abruf weiterer Blöcke. Projekt im nicht-öffentlichen Bereich. Auftrag unter Vorbehalt der Gremienzustimmung.
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2024-1004275_Flughafen München_Generalplaner LPH 1-4 New Commercial Concept (NCC)
Generalplanerleistungen LPH 1-4 für New Commercial Concept am Flughafen München Terminal 2. Planung der zentralen Mitte (ca. 17.280 m² auf Ebene 04) sowie Teilbereiche angrenzender Gebäudebereiche und Ebenen 03/05/06 inkl. Haustechnikanpassungen und Lagerkonzept. Umfasst Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, kommerzielle Planung, Objektplanung, Baulogistik, Lichtplanung, Bauphysik nach HOAI 2021 sowie Koordination ergänzender Fachplaner und Sachverständiger. Leistungsphasen 5-8 nicht Gegenstand.
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2024-1004275_Flughafen München_Generalplaner LPH 1-4 New Commercial Concept (NCC)
Generalplanung: Leistungen der Gebäudeplanung LPH 01-04 gem. §34 HOAI 2021, Leistungen der Tragwerksplanung LPH 01-04 gem. §51 HOAI 2021; Planung der technischen Gebäudeausrüstung LPH 01-04 gem. §53 HOAI 2021 Projektbeschreibung Im Zuge der bereits erfolgten Projektvorbereitung wurde auf Grundlage von Machbarkeitsuntersuchungen und Bedarfsanalysen der zu betrachtende Planungsumgriff definiert. Dieser beinhaltet primär die sog. "zentrale Mitte" mit einer Fläche von ca. 17.280 m² auf der Ebene 04 des Terminal 2. Zusätzlich sind Teilbereiche anschließender Gebäudebereiche bzw. Ebenen zu betrachten. Weitere Ebenen (Ebene 03/05/06) der vorgenannten Gebäude müssen hinsichtlich Anpassungen der Haustechnik sowie im Rahmen des Lagerkonzepts mit betrachtet werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen in Generalplanerfunktion nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß nachfolgender Vorgaben. Der Auftragnehmer nimmt in seiner Funktion als Generalplaner (im Folgenden auch Auftragnehmer oder AN genannt) alle Planungs- und Beratungsleistungen wahr, die zur Erfüllung des Projektergebnisses erforderlich sind. Dies gilt für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 4 (Genehmigungsplanung) in Anlehnung an die HOAI für Grundleistungen sowie besondere Leistungen im erforderlichen Umfang. Die Leistungsphasen 5 - 8 werden gesondert ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Gegenstand des Vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Leistungen des Generalplaners beinhalten im Wesentlichen folgende Planungsleistungen: - Kommerzielle Planung, - Objektplanung bei Gebäuden, - Tragwerksplanung, - Technische Gebäudeausrüstung, - Baulogistik, - Lichtplanung, - Bauphysik. Dem Generalplaner obliegt darüber hinaus die Koordination der vom Auftraggeber ergänzend zu beauftragenden Fachplaner, Gutachtern sowie der beteiligten Sachverständigen/Prüfsachverständigen und sonstigen fachlich Beteiligten, wie z. B.: - SiGeKo, - Nutzerspezifischen IT- und Sondersysteme (z.B. CUTE, Disposition, Gepäckkontrolle), - Fachabteilungen des AG (FMG-TEGS, FMG-IT, FMG-KS, etc.), - Brandschutznachweis-Ersteller, - Vermessungsingenieur, - u.U. zusätzlich externer Werbeplaner, - u.U. zusätzlicher externer Retailplaner bzw. kommerzieller Planer, - u.U. zusätzlicher externer Planer für Signaletik. Der Gesamtumfang der Generalplanerleistungen wird in folgende Projektstufen aufgeteilt: - Projektstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) - Projektstufe 2: Entwurfsplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 3) - Projektstufe 3: Genehmigungsplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 4). Bei Vertragsschluss wird der AN mit der Projektstufe 1 beauftragt. Der AG behält sich den Abruf weiterer Projektstufen vor. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Projektstufen. Aus einem Nichtabruf weiterer Leistungsphasen kann der AN keine Ansprüche ableiten. Der Auftragnehmer arbeitet proaktiv mit allen nötigen Stakeholdern zusammen und übernimmt die Koordinierung seiner zugeteilten Arbeitspakete. Die Planungsleistungen für die vom AN zu bearbeitenden Bauwerke und Anlagen beinhalten den Rückbau, Neubau und Umbau inkl. Baustelleneinrichtungsflächen unter Berücksichtigung der beschriebenen Vorbemerkungen zum allgemeinen Planungsumfang innerhalb der Planungsgrenzen. Zusätzlich müssen in die Planung die vorhandenen technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Technikkerne integriert werden. Diese können sich auch außerhalb der oben genannten Ebenen befinden. Im Auftragsumfang des AN sind Leistungen aus folgenden Kostengruppen der DIN 276 (erweitert) zu planen: - KGR 200 Herrichten und Erschließen, - KGR 300 Baukonstruktion, - KGR 400 Technische Ausrüstung, - KGR 600 Ausstattung. Maßgeblich von den zu planenden und zu realisierenden Maßnahmen betroffen sind nahezu alle Gewerke des baulichen Ausbaus inkl. der vorhandenen Innenfassaden sowie der übergreifenden Gebäudetechnik. In das Tragwerk der Gebäudesubstanz soll nur geringfügig eingegriffen werden. Sämtliche Umplanungen und Anpassungen am Bestand, die durch die Maßnahme "NCC" ausgelöst werden, sind Teil der Planungsaufgabe. Vorab- und Interimsmaßnahmen sind so zu planen, dass eine von den Behörden genehmigte Aufrechterhaltung bzw. ein Betrieb inkl. der erforderlichen Prüfungen, Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahmen (z.B. Verbundtests) der angrenzenden Ebenen und Bereiche während und nach dem Umbau jederzeit gewährleistet ist. Grundsätzlich sind die vorhandenen Bestandsanlagen im Zuge der erforderlichen Maßnahmen und Umbauten wieder zu verwenden bzw. an die neu zu erstellenden Situationen anzupassen, sofern dies mit behördlicher, technischer und ggf. aus gestalterischer Sicht vereinbar ist. Die Gliederung in oben genannte Bereiche und dabei entstehende Schnittstellen sind jeweils in - Planunterlagen, - Flächen- und Massenermittlungen, - Erläuterungsbericht / Baubeschreibung entsprechend DIN 276, - Kostenermittlungen, - Raumbuch f. Hochbauten, Anlagenbuch f. alle anderen Bauwerke gut erkennbar zu berücksichtigen, zum Beispiel in Form von Eintragungen in den Plänen, Zwischenüberschriften in der Baubeschreibung und Zwischensummen in der Flächen- und Kostenermittlung. Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Projektsteuerungsleistungen separat zu beauftragen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.
- Flughafen München GmbHFrist: 18. Mai
2026-1004890_Flughafen München_T1 Siko C-Nord_Elektroanlagen
Umwidmung/ Schaffung Sicherheitskontrollstelle im Bereich Abflug Flughafen München Terminal 1 E05, öffentlicher Bereich Bauteil Nr. 111.04 Ort des Bauvorhabens: Flughafen München Terminal 1 C Siko Nord, Ebene 05 Achsen W13-W17 / S06- S10 Bauliche Maßnahmen: Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme soll bei der bestehenden Fläche der Emirates (Brutto-Grundfläche von ca. 1.120qm ) eine Umwidmung erfolgen. Die Umwidmung, dient der Schaffung einer neuen Sicherheitskontrollstelle (Siko C Nord) im Abflugbereich des Flughafen Münchens im öffentlichen Bereich vom Terminal 1, Ebene 05, Bauteil Nr. 111.04. Der Zugang erfolgt über den bestehende Transfergang, mit Anbindung an die vorhandene technische Infrastruktur (Strom, Lüftung, IT, Wasser). Bei der geplanten Maßnahme werden die bestehenden Räumlichkeiten der Emirates Lounge bis zum Rohbauzustand zurückgebaut. Im Anschluss erfolgt der Umbau zur Sicherheitskontrollstelle mit neuen CT-Scannern. Diese Maßnahme dient der weiteren Kapazitätssteigerung der Sicherheitskontrollen, sowie zur Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandard. Neben den eigentlichen Kontrollspuren werden auch die vorhandenen Nebenräume (d.h. Büro, Aufenthalt, Raucher) umgebaut und angepasst. Alle tragenden und aussteifende Bauteile, sowie die Außenwände werden nicht geändert. Die Anforderungen an die Bauteile, sowie die Rettungswege, werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme neu definiert. Aufgrund der Beibehaltung des statischen Systems wird, in Abstimmung zwischen der FMG mit dem Landratsamt Erding (LRA ED), eine Baufreigabe für ausreichend erachtet. Im Gesamten stehen für die Fläche weiterhin und unverändert die drei nächstgelegenen notwendigen Treppen (in notwendigen Treppenräumen) zur Verfügung. Sicherheits- und behördliche Anforderungen: Die Umsetzung erfolgt gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und EU-Verordnung (EU) 2015/1998. Abstimmungen erfolgen mit Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei und der Flughafen München GmbH. Umwelt- und Lärmaspekte: Die Bauarbeiten erfolgen mit minimaler Staub- und Lärmentwicklung. Abfälle werden ordnungsgemäß getrennt und entsorgt. Die Arbeiten finden ausschließlich während genehmigter Terminalarbeitszeiten statt. Nutzungsbeschreibung: Aufgrund von geänderten betrieblichen Anforderungen und der Anpassung der Passagierströme am Flughafen München soll die bisherige Emirates Lounge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Umwidmung und bauliche Anpassung der Räumlichkeiten zu einer Sicherheitskontrolleinheit gemäß den geltenden Anforderungen der Luftsicherheitsbehörden (LuftSiG, EU-Verordnungen sowie Vorgaben des Flughafenbetreibers FMG). Daher soll die Fläche künftig als Sicherheitskontrollstelle für Passagiere und Handgepäck genutzt werden. Die Einheit umfasst Kontrolllinien, Wartebereiche, Personalräume, Aufenthaltsräume und technische Zonen. Zugänglichkeit Das Baufeld wird in einen öffentlichen Bereich umgewidmet. Dies erfolgte bereits durch die FMG. Die Zu- und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über Baustellen Ein-/Ausfahrten am Flughafen Nordring (Erdin-ger Allee). Der Zutritt zur Baustelle ist ab 06:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr. Baubeschreibung Elektro: Die elektrotechnischen Leistungen umfassen den Umbau, die Anpassung und den Neubau bestehender und neuer Trassensysteme sowie die Installation eines durchgehenden Unterflursystems einschließlich aller zugehörigen Elektroinstallationsarbeiten. Der Großteil der Arbeiten erfolgt im öffentlichen Bereich des Terminals, ein kleinerer Teil in sicherheitsrelevanten Zonen. Aufgrund des laufenden Betriebs sind einzelne Arbeitsschritte in Nacht und Wochenendarbeit auszuführen; Tätigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen dürfen erst nach Freigabe der Bauleitung beginnen. Auf Ebene E06 (Außenbereich/Flachdach) werden ein neues Trassensystem installiert und der vorhandene Blitzschutz angepasst. In den betroffenen Unterverteilungen kommen die Netzformen Normalnetz (NN), Allgemeine Ersatzversorgung (AEV) und Sicherheitsbeleuchtung (SBEL) zur Anwendung. Der Umbaubereich umfasst vier Verteilerstandorte, in denen insgesamt neun neue Unterverteilungen zu errichten sind. Zusätzlich ist ein Unterflursystem mit Bodentanks und flexibler Verrohrung aufzubauen sowie neue Kabeltragsysteme zu montieren und bestehende Trassen fachgerecht anzupassen. Der Leistungsumfang beinhaltet außerdem die Anpassung des Blitzschutzes auf Ebene E06 sowie den Einbau neuer Beleuchtung mit entsprechender Steuerung. Der Auftragnehmer stellt sämtliche passive Infrastruktur bereit, darunter Kabeltragsysteme, Steigzonen, Trassenwege und Unterflursysteme. Diese sind mit einer Ausbaureserve von mindestens 30 % herzustellen, um zukünftige Erweiterungen ohne bauliche Eingriffe zu ermöglichen. Sämtliche Schnittstellen sind technisch einwandfrei, normgerecht und voll funktionsfähig vorzubereiten. Der Auftragnehmer koordiniert die erforderlichen Zuarbeiten, die gemeinsame Inbetriebnahme sowie die Abnahme mit allen beteiligten Gewerken und berücksichtigt die Schnittstellenanforderungen im Terminplan. Da bestimmte betriebliche Anlagen wie ELA Systeme, EDV Technik, Brandmeldeanlagen und Kontrollspuren durch spezialisierte Errichter im Auftrag der FMG umgesetzt werden, sind deren technische und bauliche Anforderungen einzubeziehen. Insbesondere für die IT Verkabelung sind alle benötigten Trassenwege und Verlegesysteme betriebsfertig herzustellen. Die aktive Netzwerktechnik (Switches, Router, Endgeräte) wird ausschließlich durch die FMG bereitgestellt und in Betrieb genommen; die Schnittstellen sind daher so auszuführen, dass eine nahtlose Integration ohne Nacharbeiten möglich ist. Ausführungszeitraum: voraussichtlich 05.10.2026 bis 01.02.2027 Baustelleneinrichtung / Vorabmaßnahmen voraussichtlich 01.02.2027 bis 20.08.2027
- Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2Frist: 28. Apr.
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums
Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9 für die Projektstufe IV und V sowie Teilleistungen aus der Projektstufe III, für die Handlungsbereiche A-E, und unterstützende Projektmanagementleistungen im Bereich Haus- und Elektrotechnik. Nach bereits erfolgter Ausführungsgenehmigung müssen noch o.g. Teilleistungen aus der Projektstufe III erbracht werden. Kenndaten: BGF: ca. 30.163 m² BRI: ca. 133.807 m³ Derzeit befindet sich das Projekt in den Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI. Termine: - Beginn der Leistung, sofort nach Auftragserteilung - voraussichtlich 06/2026; - Gebäude - Übergabe an Nutzer: 12/2029; - Außenanlagen, Rückverlegung Sparten und Wiederherstellung öffentliche Verkehrsflächen: 10/2030. Das Projekt Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums gliedert sich in: - Teil A – Generalsanierung und Umbau sowie in - Teil B – Neukonzeption mit Neugestaltung der Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsbereiche sowie Ersteinrichtung. Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Projektsteuerungsleitungen für Teil A – Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums. Der Teil B – Neukonzeption, unterliegt der Verantwortung des Kulturreferates / Münchner Stadtmuseums und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Das Münchner Stadtmuseum, das im Jahr 1888 eröffnet wurde, ist das größte kommunale Museum Deutschlands mit einer Sammlung von ca. 3 Millionen Kunst- und Kulturgütern. Für die Zukunftsfähigkeit des Münchner Stadtmuseums ist eine bautechnischen Ertüchtigung und eine bauliche Neustrukturierung des Gebäudekomplexes (o.g. Teil A) sowie eine Neukonzeption mit inhaltlicher und räumlicher Neuorganisation (o.g. Teil B, nicht Bestandteil der Ausschreibung) notwendig. Der Gebäudekomplex besteht aus folgenden sechs Trakten: Zeughaus, 1491-93 von Lukas Rottaler; Grässeltrakt, 1926-28 von Hans Grässel; Leitenstorfertrakt, 1930-31 von Hermann Leitenstorfer; Gsaengertrakt 1959-64 von Gustav Gsaenger; Marstalltrakt 1976-77 (Wiederaufbau), Hofmanntrakt 1977-78 (Wiederaufbau). Große Teile des heterogenen Gebäudekomplexes sind als Einzelbaudenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Darüber hinaus befindet sich der gesamte Gebäudekomplex im Ensemble „Altstadt München“. Das Grundstück befindet sich im Umgriff von möglichen Bodendenkmälern. Die Bereiche Denkmalschutz und Energieeffizienz sind fördermittelrelevant. Das Bauvorhaben gemäß Teil A umfasst die Generalsanierung, den Umbau und einen Teil-Abbruch (z.B. Tiefgarage, Innenbereiche) mit Neuerrichtung (z.B. Kubus und Überdachung im Innenhof). Die Hauptmaßnahmen finden im Gsaengertrakt, Leitenstorfertrakt, Grässeltrakt und Hofmanntrakt statt. Im Marstalltrakt werden Minimalsanierungs- und Umbaumaßnahmen, im Zeughaus insbesondere technische Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Das Zeughaus wurde 2007/2008 saniert. Folgende bautechnische Themen sind bei der bautechnischen Ertüchtigung der Bestandsgebäude zu berücksichtigen: - Baukonstruktion / Statik; - Brandschutz; - Bauphysik und Energieeffizienz; - Schadstoffe; - Beheizung, Lüftung und Kühlung; - Wasser / Abwasser; - Elektrotechnik; - Blitzschutzanlage; - Diebstahlsicherung; - IT-Infrastruktur, Kommunikation, Leitsystem; - Fördertechnik. Neben der bautechnischen Ertüchtigung für eine zeitgemäße Gesamtkonzeption sind auch bauliche Maßnahmen zur Beseitigung von funktionalen und strukturellen Mängeln notwendig. Das Planungskonzept mit Teilabbruch, Unterfangungen und Verbau ergänzt die bautechnische Ertüchtigung wie folgt: - Schaffung eines „Neuen Eingangs“ über den Rindermarkt, Ecke Oberanger / Rosental; - Überdachung des nördlichen Innenhofes; in dieses neu geschaffene „Atrium“ wird ein Kubus mit Ausstellungsflächen eingestellt; - die Tiefgarage im nördlichen Innenhof wird aufgelassen und abgebrochen; an dieser Stelle entsteht im UG die neue Technikzentrale; nach der Fertigstellung wird der ganze Gebäudekomplex durch diese Technikzentrale versorgt. - die technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär und Elektro) in den Gebäudeteilen rund um den nördlichen Innenhof (Gsaengertrakt, Grässeltrakt, Hofmanntrakt und Leitensdorfer Trakt) werden neu hergestellt; die technischen Anlagen im Zeughaus und Marstall werden ertüchtigt - Inklusion und barrierefreie Erschließung. Weitere Themenkomplexe, die ebenfalls im Leistungsumfang der Projektsteuerung notwendig werden sind: - Die beengte Innenstadtlage, die Größe des Objektes und die geringen Baustelleneinrichtungsflächen, die eine Herausforderung an die Baulogistik darstellen; - Auswirkungen der Baumaßnahme auf den U-Bahn-Tunnel, der parallel zur Nordostseite des Gebäudekomplexes unter dem Oberanger verläuft; - Rückverlegung der Sparten nach Abschluss der Baumaßnahmen; - Wiederherstellung der öffentlichen Flächen rund um das Münchner Stadtmuseum. Die Zugänge ins Gebäude werden soweit möglich barrierefrei angeschlossen und im Rosental, am St.-Jakobs-Platz und am Sebastiansplatz Fahrradständer aufgestellt. Zudem werden Optimierungen, wie Verbesserungen der Barrierefreiheit z.B. durch den Ausbau von barrierefreien Querungen sowie den Neubau eines Blindenleitsystems und für den Lieferverkehr umgesetzt; - Schnittstellenklärung/ -fortschreibung und Schnittstellenmanagement zwischen „Teil A - Umbau und Generalsanierung“ und „Teil B – Neukonzeption“, der in der Verantwortung des Kulturreferates / Münchner Stadtmuseums liegt.
- Hallesche Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 18. Mai
Beratung zu Messdienstleistungen
Freiwillige Bekanntmachung Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (im Folgenden auch „HWG“), Hansering 19, 06108 Halle (Saale) beabsichtigt, zukünftig die Messdienstleistungen für einen definierten Teilbestand des Portfolios der HWG selbst zu erbringen und sucht im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen externen Berater zur Strategieentwicklung und Durchführung der Ausschreibung. Die aufgeführten Beratungsleistungen sollen mit einem Leistungsbeginn zum 01.10.2026 ausgeschrieben und die Leistungen an einen vorher definierten Teilnehmerkreis vergeben werden. Die HWG beschafft nicht als öffentlicher Auftraggeber. Die HWG führt kein Vergabeverfahren und auch kein vergabeähnliches Verfahren im Sinne des nationalen oder europäischen Vergaberechts durch. Die HWG kann das Verfahren jederzeit ändern oder abbrechen, ohne dass es dazu dem Vorliegen eines wichtigen Grundes bedarf. Die Auswahl des künftigen Auftragnehmers unterliegt der freien Entscheidungskompetenz der HWG. Ziel der Ausschreibung ist die Analyse der bestehenden Prozesse und Vertragsstrukturen rund um Messdienstleistungen sowie die Entwicklung eines rechtssicheren, wirtschaftlichen und technisch tragfähigen Mess- und Abrechnungskonzepts für den Aufbau und Betrieb eines unternehmenseigenen Messdienstes für Heizung, Klima-/Kälte und Warmwasser gemäß den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) für einen Teilbestand des Unternehmens. Die aktuelle Abhängigkeit von externen Dienstleistern soll analysiert und Strategien für die Einführung eigener Mess- und Funktechnik, die Erlangung der Datenhoheit und den Aufbau eines internen Abrechnungsprozesses gemäß HKVO entwickelt werden. Die Beratungsleistung soll die Erstellung eines vollständigen Sollkonzepts inklusive Mess-, Funk- und Softwareinfrastruktur, die Definition aller organisatorischen Abläufe sowie die Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen für einen strategischen Systemwechsel ab 2026/2027 umfassen. Ziel ist die Vorbereitung der vollständigen Selbstabrechnung für Wärme und Warmwasser, die Reduzierung externer Vergaben und eine nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung im Unternehmen. Die Ergebnisse dienen unmittelbar als Entscheidungsgrundlage und Vorbereitung der anschließenden Ausschreibung der Messdienstleistung, die ebenfalls durch das Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Eine Weitergabe der Leistung an Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Sofern Ihr Interesse für diese Ausschreibung geweckt ist, bewerben Sie sich in deutscher Sprache bis spätestens 18.05.2026, 09.00 Uhr elektronisch bei der Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Team Zentraler Einkauf, Hansering 19 in 06108 Halle (Saale) unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse: zentraler-einkauf@hwgmbh.de Ihrer Interessenbekundung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: - Nachweis der fachlichen Qualifikation unter Darstellung der Beratungsschwerpunkte, insbesondere in den Bereichen: Messdienstleistungen (Wärme, Wasser, Funktechnik),Heizkostenverordnung (HKVO) / EED, Strategieberatung im Immobilien-/Wohnungswirtschaftsumfeld); - Angabe von mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, z.B.: - Einführung oder Beratung zu unternehmenseigener Messtechnik oder - Strategieberatung für Mess- oder Abrechnungsprozesse oder - Durchführung von Ausschreibungen im Messdienstleistungsbereich und - Projekte in kommunalen oder wohnungswirtschaftlichen Unternehmen Die HWG behält sich vor, eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten sich Fragen ergeben, sind diese schriftlich per E-Mail an zentraler-einkauf@hwgmbh.de einzureichen.
- Institut für Solarenergieforschung GmbHEmmerthal
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Projektsteuerung
Das Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln/Emmerthal (ISFH) ist als An-Institut der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover anerkannt und betreibt angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung der Solarenergie sowie zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeiten. Das Institut ist seit 1993 in der Gemeinde Emmerthal, Gemarkung Ohr, Flur 2, Flurstück 2/3 ansässig. Auf dem Institutsgelände (32.000 m²) betreibt das ISFH aktuell vier Forschungsgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 7.500 m² sowie weitere Teststände und Versuchsaufbauten auf dem Freigelände. Das Gelände ist in zwei Bauteppiche gegliedert. Auf dem östlichen Bauteppich steht das Hauptgebäude sowie eine Forschungshalle. Dieser Bauteppich ist vollständig ausgeschöpft. Auf dem westlichen Bauteppich steht ein Doppelhaus ("Versuchshäuser") aus dem Jahr 1990 sowie eine Forschungshalle für Integrierte Solare Systemtechnik (ISS) aus dem Jahr 2013 (Fertigstellung). ENTWICKLUNGSKONZEPT Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer Systemtechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges zweigeschossiges Hallengebäude mit mindestens 1.300 m2 Nutzfläche auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das dem Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-) Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich, der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau an die Seite gestellt werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus (Versuchshäuser). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude (500 m² Nutzfläche) rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Bauplatz für eine neue Forschungshalle (IST) zu realisieren. Die neue Forschungshalle (IST) soll zudem mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) zumindest versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den nicht änderbaren Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung ("Endausbau") realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudekomplexes sollte aus der abschüssigen Ebene des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Vom Eingangsbereich gelangt man in die Laborebene (Sockelgeschoss - gleiche Höhe wie die vorhandenen Forschungshalle ISS) und die weitere Laborebene mit Büroräumen im Obergeschoss. Der Forschungsneubau muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Zudem ist in ihm Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden und in einem zusätzlichen Stockwerk weitere kleinteilige Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den Versuchsdächern oberhalb des Hallenkompexes zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die TGA werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" keine erhöhten Anforderungen gestellt. Es werden keine chemischen Versuche durchgeführt, so dass keine Gase installiert werden müssen und auch keine Digestorien und keine Neutralisation von Abwässern benötigt werden.
- Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Projektsteuerung
Das Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln/Emmerthal (ISFH) ist als An-Institut der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover anerkannt und betreibt angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung der Solarenergie sowie zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeiten. Das Institut ist seit 1993 in der Gemeinde Emmerthal, Gemarkung Ohr, Flur 2, Flurstück 2/3 ansässig. Auf dem Institutsgelände (32.000 m²) betreibt das ISFH aktuell vier Forschungsgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 7.500 m² sowie weitere Teststände und Versuchsaufbauten auf dem Freigelände. Das Gelände ist in zwei Bauteppiche gegliedert. Auf dem östlichen Bauteppich steht das Hauptgebäude sowie eine Forschungshalle. Dieser Bauteppich ist vollständig ausgeschöpft. Auf dem westlichen Bauteppich steht ein Doppelhaus ("Versuchshäuser") aus dem Jahr 1990 sowie eine Forschungshalle für Integrierte Solare Systemtechnik (ISS) aus dem Jahr 2013 (Fertigstellung). ENTWICKLUNGSKONZEPT Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer Systemtechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges zweigeschossiges Hallengebäude mit mindestens 1.300 m2 Nutzfläche auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das dem Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-) Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich, der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau an die Seite gestellt werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus (Versuchshäuser). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude (500 m² Nutzfläche) rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Bauplatz für eine neue Forschungshalle (IST) zu realisieren. Die neue Forschungshalle (IST) soll zudem mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) zumindest versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den nicht änderbaren Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung ("Endausbau") realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudekomplexes sollte aus der abschüssigen Ebene des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Vom Eingangsbereich gelangt man in die Laborebene (Sockelgeschoss - gleiche Höhe wie die vorhandenen Forschungshalle ISS) und die weitere Laborebene mit Büroräumen im Obergeschoss. Der Forschungsneubau muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Zudem ist in ihm Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden und in einem zusätzlichen Stockwerk weitere kleinteilige Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den Versuchsdächern oberhalb des Hallenkompexes zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die TGA werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" keine erhöhten Anforderungen gestellt. Es werden keine chemischen Versuche durchgeführt, so dass keine Gase installiert werden müssen und auch keine Digestorien und keine Neutralisation von Abwässern benötigt werden.
- Stadt MünchebergFrist: 26. Mai
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien 1. Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % 1.1 Unterkriterium: Darstellung des/der Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 1.2 Unterkriterium: Vertreter des/der Projektverantwortlichen - Organisation der Auftragserfüllung bei Ausfall der/ des Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 2. Konzept zur Leistungserbringung 50 % 2.1 Unterkriterium: Projektanalyse und -verständnis, Erkennen der projektspezifischen Aufgabenstellung, Herangehensweise bzgl. der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %) 2.2 Unterkriterium: Darstellung Terminsteuerung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Sicherstellung von Ausführungszeiträumen und Beteiligungsfristen, Terminplanung und Steuerung (Gewichtung 20 %) 3. Honorar/Preis 30 % 3.1.Unterkriterium: Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten (Gewichtung 20 %) 3.2. Unterkriterium: Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung 10 %)
- Stadt Müncheberg
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien 1. Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % 1.1 Unterkriterium: Darstellung des/der Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 1.2 Unterkriterium: Vertreter des/der Projektverantwortlichen - Organisation der Auftragserfüllung bei Ausfall der/ des Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 2. Konzept zur Leistungserbringung 50 % 2.1 Unterkriterium: Projektanalyse und -verständnis, Erkennen der projektspezifischen Aufgabenstellung, Herangehensweise bzgl. der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %) 2.2 Unterkriterium: Darstellung Terminsteuerung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Sicherstellung von Ausführungszeiträumen und Beteiligungsfristen, Terminplanung und Steuerung (Gewichtung 20 %) 3. Honorar/Preis 30 % 3.1.Unterkriterium: Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten (Gewichtung 20 %) 3.2. Unterkriterium: Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung 10 %)
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- Der Auftraggeber ist Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG.
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