1893_2-SL-Dezentrale Internetanschlüsse (Interimsvergabe)
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) bb) VSVgV interimsweise die bestehenden zwei Rahmenverträge (1089 Los 1 und 1089 Los 2 mit der Firma Vodafone GmbH (im Folgenden: Vodafone)) und somit die auf diesen Rahmenverträge ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) bb) VSVgV interimsweise die bestehenden zwei Rahmenverträge (1089 Los 1 und 1089 Los 2 mit der Firma Vodafone GmbH (im Folgenden: Vodafone)) und somit die auf diesen Rahmenverträge beruhenden Einzel...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BWI GmbH
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Internetdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) bb) VSVgV interimsweise die bestehenden zwei Rahmenverträge (1089 Los 1 und 1089 Los 2 mit der Firma Vodafone GmbH (im Folgenden: Vodafone)) und somit die auf diesen Rahmenverträge beruhenden Einzelverträge zur unterbrechungsfreien Sicherstellung dezentraler Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für die BWI selbst und für ihre Endkunden Bundeswehr und weitere Bundesbehörden fortzuführen. Alle vorgenannten Rahmenverträge werden zudem jeweils für die weitere Dauer von maximal weiteren 24 Monaten verlängert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) bb) VSVgV interimsweise die bestehenden zwei Rahmenverträge (1089 Los 1 und 1089 Los 2 mit der Firma Deutsche Telekom Business Solutions GmbH (im Folgenden: DTBS) und somit die auf diesen Rahmenverträge beruhenden Einzelverträge zur unterbrechungsfreien Sicherstellung dezentraler Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für die BWI selbst und für ihre Endkunden Bundeswehr und weitere Bundesbehörden fortzuführen. Alle vorgenannten Rahmenverträge werden jeweils für die weitere Dauer von maximal weiteren 24 Monaten verlängert.
- BWI GmbHFrist: 24. Apr.
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Die BWI GmbH erwägt, drei Rahmenverträge (Los 1: Bezug von Zonierungsleistungen für bereitgestellte Gerätesätze im Kaskadenprinzip (PRIMÄRES LOS); Los 2: Bezug von Zonierungsleistungen für bereitgestellte Gerätesätze über Miniwettbewerbe, Los 3: Bezug von verzonter VS-IT über Miniwettbewerbe) mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Beschaffung von Zonierungsleistungen und abstrahlgeprüfter VS-IT im Wege eines nicht offenen Verfahrens gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV zu vergeben.
- BWI GmbHFrist: 24. Apr.
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Die BWI GmbH vergibt drei Rahmenverträge für Zonierungsleistungen und abstrahlgeprüfte VS-IT: Los 1 (Zonierung für Gerätesätze im Kaskadenprinzip, 1+6 Jahre), Los 2 (Zonierung für Gerätesätze via Miniwettbewerbe, 4+3 Jahre) und Los 3 (Bezug von verzonter VS-IT via Miniwettbewerbe, 4+3 Jahre). Die Abgrenzung zwischen Los 1 und 2 erfolgt über die Hardware-Produktkategorien; Los 2 greift, wenn Los 1 nicht zuständig ist. Verfahren: Nicht offenes Verfahren gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV.
- BWI GmbHFrist: 25. Mai
1750-DE-Nextcloud Enterprise
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen des Produkts Nextcloud Enterprise inklusive Softwarepflege- und Supportleistungen (Subscription) sowie zugehörige Dienstleistungen in Höhe von 45.099.790,00 Euro (netto) bis zu 67.649.685,00 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (vier Jahre Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) abgeschlossen. Die BWI entwickelt im Rahmen des Projektes ExtranetBw die Möglichkeit, Informationen zwischen Bundeswehr (im Folgenden: "Bw") und Externen auszutauschen. Hierzu ist Nextcloud Files (Kernfunktion des Herstellers Nextcloud für Dateisynchronisation und -freigabe) als Lösung etabliert worden, um die sichere Datenablage bis zum Schutzbereich OFFEN / Öffentlich zwischen den Nutzern zu gewährleisten. Die Umgebung wird On-Premise durch die BWI auf der für die Bw entwickelte pCloud betrieben. Die Nutzeranzahl im ExtranetBw ist aktuell bei 50.000 Usern. In einer weiteren Ausbaustufe des ExtranetBw soll die Erweiterung der Lösung so ausgebaut werden, dass auch eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD möglich ist. Von einem Aufwuchs der notwendigen Nutzeranzahl wird ausgegangen. Des Weiteren wird im Projekt LI16 "Ausbildungsplattform und Schulungssystem die Modernisierung und Bereitstellung einer virtuellen Lernumgebung für die Bundeswehr" (im Folgenden: "VLBw") entwickelt. Für die Lernumgebung ist ebenfalls eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD in der Entwicklung, die auch auf der pCloud betrieben werden soll. Auch für dieses Projekt soll Nextcloud Files zum Einsatz kommen und durch die BWI entwickelt werden. Im Kontext LI16 wird zu Beginn von einer Nutzeranzahl von ca. 150.000 Usern mit steigender Tendenz ausgegangen. Einzelleistungen: - Nextcloud Enterprise, inkl. Nextcloud Files, im Subscription-Modell. - Zusätzliche Nextcloud Module (Apps) im Subscription-Modell (z.B. Nextcloud Online-Office). - Dienstleistungen für: o Unterstützungsleistung im Sachzusammenhang mit der zu beschaffenden Software, o Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für die Software, o Erstellung und Bereitstellung von Konzepten und Dokumentationen, o Erbringung von Schulungsleistungen.
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1750-DE-Nextcloud Enterprise
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen des Produkts Nextcloud Enterprise inklusive Softwarepflege- und Supportleistungen (Subscription) sowie zugehörige Dienstleistungen in Höhe von 45.099.790,00 Euro (netto) bis zu 67.649.685,00 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (vier Jahre Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) abgeschlossen. Die BWI entwickelt im Rahmen des Projektes ExtranetBw die Möglichkeit, Informationen zwischen Bundeswehr (im Folgenden: "Bw") und Externen auszutauschen. Hierzu ist Nextcloud Files (Kernfunktion des Herstellers Nextcloud für Dateisynchronisation und -freigabe) als Lösung etabliert worden, um die sichere Datenablage bis zum Schutzbereich OFFEN / Öffentlich zwischen den Nutzern zu gewährleisten. Die Umgebung wird On-Premise durch die BWI auf der für die Bw entwickelte pCloud betrieben. Die Nutzeranzahl im ExtranetBw ist aktuell bei 50.000 Usern. In einer weiteren Ausbaustufe des ExtranetBw soll die Erweiterung der Lösung so ausgebaut werden, dass auch eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD möglich ist. Von einem Aufwuchs der notwendigen Nutzeranzahl wird ausgegangen. Des Weiteren wird im Projekt LI16 "Ausbildungsplattform und Schulungssystem die Modernisierung und Bereitstellung einer virtuellen Lernumgebung für die Bundeswehr" (im Folgenden: "VLBw") entwickelt. Für die Lernumgebung ist ebenfalls eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD in der Entwicklung, die auch auf der pCloud betrieben werden soll. Auch für dieses Projekt soll Nextcloud Files zum Einsatz kommen und durch die BWI entwickelt werden. Im Kontext LI16 wird zu Beginn von einer Nutzeranzahl von ca. 150.000 Usern mit steigender Tendenz ausgegangen. Einzelleistungen: - Nextcloud Enterprise, inkl. Nextcloud Files, im Subscription-Modell. - Zusätzliche Nextcloud Module (Apps) im Subscription-Modell (z.B. Nextcloud Online-Office). - Dienstleistungen für: o Unterstützungsleistung im Sachzusammenhang mit der zu beschaffenden Software, o Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für die Software, o Erstellung und Bereitstellung von Konzepten und Dokumentationen, o Erbringung von Schulungsleistungen.
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Rahmenvertrag Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Kernelement der Unternehmensstrategie ist der soziale Auftrag. Denn eine Wohnungsbaugesellschaft trägt nicht nur Verantwortung für ihre Mieter: innen, sondern für die gesamte Stadt. Mit einem eigenen Wohnungsbestand von rund 82.200 Wohnungen gehört das Unternehmen zu den größten Vermietern deutschlandweit. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung und Lieferung von Arbeitsbekleidung (Los 1) und Sicherheitsschuhen (Los 2). Die HOWOGE befindet sich im Wachstum. Zusammen mit ihren Tochtergesellschaften kann die HOWOGE verschiedenste Gewerke in Eigenleistung erbringen. Ziel ist es, hochwertige, funktionale und repräsentative Arbeitskleidung zu beschaffen, die den besonderen Anforderungen eines hohen gewerblichen Tätigkeitsanteils gerecht wird. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: 1. Arbeitskleidung 2. Sicherheitsschuhe Bieter können Angebote für beide Lose einreichen. Eine Zuschlagslimitierung besteht nicht. Der AN hat für den Bestellvorgang einen OnlineShop zur Verfügung zu stellen, der u. a. Folgendes ermöglicht: • BusinessZugang mit Benutzerrechten und Rollenkonzept • Lieferung direkt an in der Bestellung angegebene Lieferadresse Der AG kann den AN mit weiteren, für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Leistungen beauftragen. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.6.2021, C2320) wird von einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von EUR 4.000.000 ohne Umsatzsteuer für die Laufzeit des Rahmenvertrages ausgegangen. Ein Anspruch auf Beauftragung in der vorgenannten Höhe kann aus dieser Mitteilung nicht abgeleitet werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle mit der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH im Sinne des § 15 AktG verbundene Konzernunternehmen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BWI GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.