Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ludgerischule der Stadt Hamm
Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost d) ein Dessert (m...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost d) ein Dessert (mindestens 2x wöchentlich unterschiedliches Frischobst). Darüber hinaus ist täglich eine an der Anzahl der bestellten Essen angepasste Rohkost-/Gemüseplatte zu liefern. Die Rohkost/das Gemüse ist mundgerecht in kindgerechter Größe zu liefern. Aufgrund der Örtlichkeit (baulichen Gegebenheiten/Einrichtungsgegenstände, etc.) können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung), "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze angeboten werden. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten, z. B. die Essensverteilung, Reinigung des Geschirrs oder die Lieferung von Getränken, etc. fallen nicht in den Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. In einem Vertragsjahr werden voraussichtlich 140 Schüler:innen der Primarstufe (1. - 4. Schuljahr) an der Mittagsverpflegung teilnehmen (Stand: November 2025). Es handelt sich hierbei um die voraussichtliche Zahl der täglich zu liefernden Mittagessen. Abweichungen (z.B. durch Ausflugstage, Schließtage) sind jederzeit - auch tagesabhängig - möglich. Die tatsächliche Anzahl teilnehmender Schüler:innen wird dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor dem ersten Verpflegungstag durch die Ansprechperson der Schule mitgeteilt. Die Ansprechperson wird nach Zuschlagserteilung benannt. Eine Verpflichtung/Verbindlichkeit zur Abnahme dieses geschätzten Auftragsvolumens oder zur Abnahme eines Mindestvolumens resultiert aus der Auftragsvergabe nicht. Ein etwaiger Höchstwert von +20% der oben genannten Anzahl an Schüler:innen muss ohne Auswirkungen auf die Einzelpreise hingenommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost d) ein Dessert (mindestens 2x wöchentlich unterschiedliches Frischobst). Darüber hinaus ist täglich eine an der Anzahl der bestellten Essen angepasste Rohkost-/Gemüseplatte zu liefern. Die Rohkost/das Gemüse ist mundgerecht in kindgerechter Größe zu liefern. Aufgrund der Örtlichkeit (baulichen Gegebenheiten/Einrichtungsgegenstände, etc.) können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung), "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze angeboten werden. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten, z. B. die Essensverteilung, Reinigung des Geschirrs oder die Lieferung von Getränken, etc. fallen nicht in den Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. In einem Vertragsjahr werden voraussichtlich 140 Schüler:innen der Primarstufe (1. - 4. Schuljahr) an der Mittagsverpflegung teilnehmen (Stand: November 2025). Es handelt sich hierbei um die voraussichtliche Zahl der täglich zu liefernden Mittagessen. Abweichungen (z.B. durch Ausflugstage, Schließtage) sind jederzeit - auch tagesabhängig - möglich. Die tatsächliche Anzahl teilnehmender Schüler:innen wird dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor dem ersten Verpflegungstag durch die Ansprechperson der Schule mitgeteilt. Die Ansprechperson wird nach Zuschlagserteilung benannt. Eine Verpflichtung/Verbindlichkeit zur Abnahme dieses geschätzten Auftragsvolumens oder zur Abnahme eines Mindestvolumens resultiert aus der Auftragsvergabe nicht. Ein etwaiger Höchstwert von +20% der oben genannten Anzahl an Schüler:innen muss ohne Auswirkungen auf die Einzelpreise hingenommen werden.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ludgerischule der Stadt Hamm
Tägliche Lieferung von drei Menüs (davon ein vegetarisches) für ca. 140 Grundschüler. Ein Menü umfasst eine Eiweißkomponente (Fleisch/Fisch), Stärkebeilage, Gemüse/Salat und Dessert (inkl. Frischobst). Zusätzlich ist eine Rohkostplatte zu liefern. Mögliche Verpflegungsformen: Cook & Hold, Cook & Chill oder Cook & Freeze. Essensverteilung, Reinigung und Getränke sind nicht enthalten. Mengen können tagesabhängig variieren; eine Abnahmegarantie besteht nicht.
- Gemeinde DurmersheimDurmersheimFrist: 18. Mai
Lieferleistung Verpflegung Mensa Schulzentrum an der Hardt- und Realschule Schuljahr 2026/2027
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Mensa Schulzentrum in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen. Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Menü einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Menü gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit. Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Menü netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebots des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Dezember 2025 um mehr als 5 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Menü netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2028 statt. Der neue Preis pro Menü netto wird dann zum 01.09.2028 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Menü netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich zwei Menülinien. Menülinie 1, Mischkost, orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. - in der Folge kurz DGE-Menü genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten. Menülinie 2 ist verpflichtend ovo-lacto-vegetarische Kost und orientiert sich an den Mengen der „Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung“, S. 40-41. Da die Schülerinnen und Schüler eine breite Auswahlmöglichkeit haben sollen, dürfen sich die Menülinien 1 und 2 nicht nur in einer Komponente unterscheiden, sondern sind als komplett eigenständige Menülinien anzubieten. Eine Menülinie setzt sich zusammen aus a) einer eiweißreichen Komponente wie Fleisch oder Fisch (Menülinie 1); Hülsenfrüchte / Nüsse / Eier in der ovo-lacto-vegetarischen Linie b) einer Stärkekomponente c) einer Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkost d) einem Dessert. Dessert, sofern nicht bereits verzehrfähig wie Stückobst o.ä. und Beilagensalat werden in Mehrweggeschirr, z.B. Porzellan, gereicht und von den Schülern grundsätzlich aus dem Selbstbedienungsbuffet entnommen. Die Portionierung von Dessert und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an. Das Dressing wird von den Schülern am Selbstbedienungsbuffet entnommen. Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten. Im ovo-lacto-vegetarischen Menü ist über eine geschickte Kombination der Speisekomponenten, Abwechslung bei den Getreideprodukten sowie den Einbau von Nüssen und Hülsenfrüchten (Orientierung am Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen – kurz QSVS) für eine hohe biologische Wertigkeit des Eiweißes im Gericht zu sorgen (siehe QSVS S. 40+41 und S. 80 als Orientierung). Die Einrichtung verfügt über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. Die Anlieferung der Speisen kann temperaturentkoppelt (Cook & Chill, Cook & Freeze) oder durch Warmanlieferung frischer Gerichte (Cook & Hold) erfolgen. Der Auftragnehmer hat die DIN-Normen zwingend zu beachten, die für die Leistungsausführung gelten. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Gemeinde Durmersheim
Lieferleistung Verpflegung Mensa Schulzentrum an der Hardt- und Realschule Schuljahr 2026/2027
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Mensa Schulzentrum in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen. Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Menü einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Menü gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit. Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Menü netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebots des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Dezember 2025 um mehr als 5 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Menü netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2028 statt. Der neue Preis pro Menü netto wird dann zum 01.09.2028 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Menü netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich zwei Menülinien. Menülinie 1, Mischkost, orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. - in der Folge kurz DGE-Menü genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten. Menülinie 2 ist verpflichtend ovo-lacto-vegetarische Kost und orientiert sich an den Mengen der „Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung“, S. 40-41. Da die Schülerinnen und Schüler eine breite Auswahlmöglichkeit haben sollen, dürfen sich die Menülinien 1 und 2 nicht nur in einer Komponente unterscheiden, sondern sind als komplett eigenständige Menülinien anzubieten. Eine Menülinie setzt sich zusammen aus a) einer eiweißreichen Komponente wie Fleisch oder Fisch (Menülinie 1); Hülsenfrüchte / Nüsse / Eier in der ovo-lacto-vegetarischen Linie b) einer Stärkekomponente c) einer Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkost d) einem Dessert. Dessert, sofern nicht bereits verzehrfähig wie Stückobst o.ä. und Beilagensalat werden in Mehrweggeschirr, z.B. Porzellan, gereicht und von den Schülern grundsätzlich aus dem Selbstbedienungsbuffet entnommen. Die Portionierung von Dessert und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an. Das Dressing wird von den Schülern am Selbstbedienungsbuffet entnommen. Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten. Im ovo-lacto-vegetarischen Menü ist über eine geschickte Kombination der Speisekomponenten, Abwechslung bei den Getreideprodukten sowie den Einbau von Nüssen und Hülsenfrüchten (Orientierung am Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen – kurz QSVS) für eine hohe biologische Wertigkeit des Eiweißes im Gericht zu sorgen (siehe QSVS S. 40+41 und S. 80 als Orientierung). Die Einrichtung verfügt über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. Die Anlieferung der Speisen kann temperaturentkoppelt (Cook & Chill, Cook & Freeze) oder durch Warmanlieferung frischer Gerichte (Cook & Hold) erfolgen. Der Auftragnehmer hat die DIN-Normen zwingend zu beachten, die für die Leistungsausführung gelten. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement.
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