Ziviler Pfortendienst GU Arnstadt
Ausschreibung für einen zivilen Pfortendienst am Standort Arnstadt. Die Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben.
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ausschreibung für einen zivilen Pfortendienst am Standort Arnstadt. Die Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Ilm-Kreis
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Ausschreibung für einen zivilen Pfortendienst am Standort Arnstadt. Die Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben.
Weiterführende Details
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Ausschreibung für einen zivilen Pfortendienst am Standort Gehren. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie etwaige Vertretungsbefugnisse der letzten zwei Jahre bestätigen.
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Reinigung der Grundschule Geschwister Scholl. Es sind die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB zu beachten. Bieter müssen angeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob sie oder ihre Vertretungsberechtigten in den letzten zwei Jahren von Ausschlussgründen betroffen waren.
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Ziviler Pfortendienst GU Arnstadt
Ziviler Pforten- und Wachdienst für eine Gemeinschaftsunterkunft. Sicherstellung der Zugangskontrolle, Durchführung von Kontrollgängen sowie Überwachung des Objekts. Einsatz von zwei Bewachungskräften in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie einer Bewachungskraft von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Dokumentation von Ereignissen und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungsaufgaben.
- Stadt HeidenauHeidenauFrist: 27. Apr.
Sanierung Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" - 01809 Heidenau
Bieter müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abgeben. Zudem ist eine Eigenerklärung zur Eignung (gemäß beigefügtem Formblatt) erforderlich, in der die Befähigung zur Berufsausübung sowie das Fehlen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe bestätigt werden muss.
- Landratsamt BautzenLandkreis BautzenFrist: 04. Mai
Lieferung von 6.800 t Auftausalz NaCl an das Landratsamt Bautzen
Bieter müssen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen sowie Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Abs. 1 GWB abgeben (Formblatt 124 LD). Zudem ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 833/2014 (EU-Sanktionen) erforderlich. Die Erklärungen sind zwingend unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke einzureichen. Bei Bietergemeinschaften müssen diese Erklärungen für jedes Mitglied separat vorgelegt werden.
- Landeshauptstadt DresdenDresdenFrist: 04. Mai
Hausmeisterdienstleistungen 4 Objekte SB Plauen des EB Kindertageseinrichtungen
Für die Teilnahme gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB. Hinsichtlich der einzureichenden Nachweise und Eigenerklärungen wird auf die Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung verwiesen.
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Winterdienst mit LKW (Tour W-2, W-3, W-4)
Durchführung des Winterdienstes mittels LKW für die Touren W-2, W-3 und W-4. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB sowie der in der Bekanntmachung definierten Eignungskriterien und Nachweispflichten.
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Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße - Los 2.1 - NW-Entsorgung - Düker
1. Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen.
- AOK Sachsen - Anhalt - Die Gesundheitskasse
Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die aufzahlungsfreie Versorgung mit folgenden Positionen: - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verabreichung enteraler Nahrung der Produktgruppe 03, - Zubehör, Verbrauchsmaterial der Hilfsmittel der Produktgruppe 03, - Verbandmittel, - Nahrung bei enteraler Nahrung. Bezüglich der Hilfsmittelversorgung sind die nachstehenden Gebührenpositionen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst: 03.36.01.; 03.36.08. - 03.36.09.; 03.29.01. - 03.29.03.; 03.29.12. - 03.29.13.; 03.36.02. - 03.36.06.; 03.36.10.; 03.99.07. - 03.99.11.; 03.99.13.; 03.29.07. - 03.29.11.; 03.36.07. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Anbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, Verbandmittel sowie der enteralen Nahrung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und über die entsprechende Präqualifizierung für jede teilnehmende Betriebsstätte verfügen. Es können nur Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, am Vertrag teilnehmen. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag soll zum 01.07.2026 beginnen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend präqualifizierte Leistungserbringer dem Vertrag jederzeit beitreten. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, können ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot in Form der ausgefüllten Preisliste (Anlage 6 zum Vertrag) unter dem Kennwort: "Preisangebot PG 03" bis zum 26.04.2026 an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittel@san.aok.de senden. Unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/homecare finden Sie weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen nebst Anlagen; u.a, die auszufüllende Preisliste (Anlage 6).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ilm-Kreis.
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