Reinigung GS Geschwister Scholl
Reinigung der Grundschule Geschwister Scholl. Es sind die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB zu beachten. Bieter müssen angeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob sie oder ihre Vertretungsberechtigten in den letzten zwei Jahren von Ausschlussgründen betroffen waren.
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Reinigung der Grundschule Geschwister Scholl. Es sind die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB zu beachten. Bieter müssen angeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob sie oder ihre Vertretungsberechtigten in den letzten zwei Jahren von Ausschlussgründen betroffen waren.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Ilm-Kreis
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Reinigung der Grundschule Geschwister Scholl. Es sind die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123 bis 126 GWB zu beachten. Bieter müssen angeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob sie oder ihre Vertretungsberechtigten in den letzten zwei Jahren von Ausschlussgründen betroffen waren.
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Sanierung Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" - 01809 Heidenau
Bieter müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abgeben. Zudem ist eine Eigenerklärung zur Eignung (gemäß beigefügtem Formblatt) erforderlich, in der die Befähigung zur Berufsausübung sowie das Fehlen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe bestätigt werden muss.
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Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße in Quedlinburg
Bieter müssen per Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach §123/124 GWB und ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen Auskunft geben. Bei Bietergemeinschaften ist jede Mitgliedsfirma und jedes Drittunternehmen verpflichtet, eine separate Erklärung auf gesonderten Formblättern vorzulegen.
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Aussengelände 2. BA
1. Die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB dürfen nicht vorliegen. Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund oder mehrere Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB vorliegt/vorliegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Russlandbezug: Aufträge dürfen nur an Unternehmen erteilt werden, die keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 haben. Die Bieter haben daher das von dem Auftraggeber mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt zum Russlandbezug zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die diese Erklärung einreichen. Unternehmen, die diese Erklärung (auch auf Nachforderung) nicht einreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ilm-Kreis.
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