ZDF Eventagentur
Im Rahmen von Veranstaltungen, die sowohl unternehmens- als auch programmbezogen sein können, nutzt das ZDF die Möglichkeit, sich als Marke zu präsentieren und sucht hierfür eine Agentur für u. a. medienpolitische Veranstaltungen, programmbezogene Events und Publikumsevents
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen von Veranstaltungen, die sowohl unternehmens- als auch programmbezogen sein können, nutzt das ZDF die Möglichkeit, sich als Marke zu präsentieren und sucht hierfür eine Agentur für u. a. medienpolitische Veranstaltungen, programmbezogene Events und Publikumsevents
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Zweites Deutsches Fernsehen
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen von Veranstaltungen, die sowohl unternehmens- als auch programmbezogen sein können, nutzt das ZDF die Möglichkeit, sich als Marke zu präsentieren und sucht hierfür eine Agentur für u. a. medienpolitische Veranstaltungen, programmbezogene Events und Publikumsevents
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Frist: 28. Apr.
Hoteldienstleistungen - Seminare DGUV Akademie
Die DGUV Akademie bietet Seminare, Tagungen und Veranstaltungen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Hierfür werden geeignete Tagungsstätten und Leistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung und Zurverfügungstellung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung benötigt. Die ausweislich der Leistungsbeschreibung benötigten Leistungen fallen gemäß des Rahmenvertrages unter den Oberbegriff "Hoteldienstleistungen". Die zu vergebende Leistung wird in 19 Regional-/Gebietslose aufgeteilt (vgl. B. Leistungsbeschreibung, Ziff. III). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Unternehmen pro jeweiligem Gebietslos. Interessierte Unternehmen können für ein Los oder auch mehrere bzw. für alle Lose ein Angebot einreichen. Die gewünschte Auswahl ist im Dokument G. Angebotsblatt zu treffen.
- Frist: 28. Apr.
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- BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWKölnFrist: 07. Mai
IM - Data Analyst mit Python - Online
Die Teilnehmenden lernen, komplexe Datenanalysen mit der Programmiersprache Python durchzuführen. Dabei erfahren sie, Daten aus verschiedenen Datenquellen zu recherchieren, zu sammeln und strukturiert aufzubereiten. Weiterhin lernen sie die gesammelten Daten anschließend zu analysieren und professionell und aussagekräftig zu visualisieren. Dadurch werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, Potenziale schneller zu erkennen, fundierte Entscheidungen zu treffen und klare, belastbare Entscheidungsgrundlagen für ihr Unternehmen zu schaffen. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 3 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Die Laufzeit des Vertrages soll am 01.01.2027 beginnen und am 31.12.2029 enden. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 12 Wochen mit 96 Unterrichtseinheiten (UE) à 60 Minuten (8 UE / Woche). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen.
- Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Beschaffung eines mobilen OP-Neuronavigationssystems
Die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Str. 157, 46242 Bottrop (nachfolgend "KKB") verfügt als Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit 12 Fachkliniken und knapp 1.200 Mitarbeitenden über 372 Planbetten und behandelt im Jahr rund 16.000 stationär aufgenommene Patienten. Zudem ist die KKB Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. In der Klinik für Neurochirurgie des KKB werden im neurologisch-neurochirurgischen Schwerpunktzentrum das gesamte Behandlungsspektrum der operativen Neurochirurgie von Kopf bis Wirbelsäule, eine intensivmedizinisch neurochirurgische Behandlung und eine anschließende neurorehabilitative Weiterleitung abgedeckt. Die KKB beabsichtigt, eine Neuronavigation zu beschaffen. Die zu beschaffende Neuronavigation wird für die Resektion kranialer und spinaler Tumore benötigt und soll hierfür sowie zur Implantation spinaler Schrauben und Stäbe und bei der navigierten transkraniellen Magnetstimulation (nTMS) eingesetzt werden. nTMS findet u. a. in der Schmerztherapie Anwendung und kann gerade unter Berücksichtigung des Neurozentrums und der Klinik für Neurologie ein weiterer Zukunftsbaustein für die Behandlung von Bewegungsstörungen darstellen. Vorgesehen ist, dass das Neuronavigationssystems das moderne Operationsmikroskop, die intraoperative Elektrophysiologie, den intraoperativen Ultraschall den Einsatz des kontinuierlichen Ultraschall Aspirators/Sonoped und die Fluoreszenzen in der Tumorchirurgie wie in der vaskulären Neurochirurgie als die modernste Ausstattung eines neurochirurgischen Operationssaales komplettiert. Die Neuronavigation sollte in der Lage sein, auch zukünftig eine Stereotaxie/STX einfach zu realisieren. Dies zum einen, um personal- und zeitintensive Zwischentransporte aus dem OP-Saal heraus zu vermeiden und zum anderen zur deutlichen Vereinfachung der Berechnung der STX-Koordinaten um zielsicher das zu bioptierende Areal im Gehirn zu erreichen. Ebenso sollte die Software umfangreich für die Planung, das Anzeichnen des Tumorvolumens, die Traktographie und die Fusion verschiedener Bilddaten sein. Die zu beschaffende Neuronavigation soll nicht nur in der Klinik für Neurochirurgie zum Einsatz kommen, sondern auch bei gemeinsamen simultanen Eingriffen zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie eingesetzt werden. Die Klinik für Unfallchirurgie benötigt die Neuronavigation für die sichere Implantation von Fremdmaterial an der Wirbelsäule, um Fehllagen von Implantaten im Wirbelkanal/Querschnittsgefahr und Fehllagen in den großen prävertebralen Blutgefäßen/enormen Blutverlust zu vermeiden. Die Neuronavigation muss mit verschiedenen Implantatherstellern kompatibel und nicht nur mit einem Hersteller einsatzfähig sein. Ein weiterer Einsatzbereich der zu beschaffenden Neuronavigation ist die Klinik für Gefäßchirurgie, wo diese bei der Behandlung von pAVK-Patientinnen und Patienten zu einer deutlichen Strahlenreduktion führt. Das neue Neuronavigationssystem soll die Möglichkeit bieten, die Basis-Navigation über Zusatzmodule um spezielle Funktionen erweitern zu können. Das Neuronavigationssystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen: - Volle automatisierte Segmentierung der CT, MRT und XT-Datensätze und eine Verzerrungskorrektur für die Fusion von 3D Daten mit 2D Angiografien, - Möglichkeit einer automatischen Machbarkeitsanalyse von stereotaktischen radiochirurgischen/radiotherapeutischen Planungen für verbleibendes Tumorvolumen, - Digitale Integration von Ultraschall Navigationssystemen sowie die Interpretation der Ultraschalldaten in Relation zu vorhandenen CT und MRT-Daten, - ROI basierte Tracking Möglichkeit mit halbautomatischer Objektsegmentierung oder automatisch anatomischer Segmentierung, - Möglichkeit, auf dem Navigationsbildschirm mit dem Mikroskop von Zeiss und Leica, die projiziert geplanten Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext zu setzen, - Möglichkeit der Bildfusion als Augmented Reality in Verbindung mit dem Mikroskop und einer VR-Brille, - Verwendung von manuell und vorkalibrierten Instrumenten, einschließlich Instrumente von Drittanbieten, zur anatomischen Ausrichtung des Systems anhand von Traktoren, die vom Navigationssystem übergeben werden, - Einfacher Anschluss einer STX an die Navigation bzw. entsprechende Realisierung, so dass zusätzliche rahmenbasierte Systeme wegfallen können, - Software des Umfangs, dass Planung, Anzeichnen von Tumorvolumen, Traktographie, Fusion verschiedener Bilddaten möglich sind, - Möglichkeit der Navigation von Implantaten gängiger Herstellerfirmen für Verbrauchsmaterialien, das heißt im Detail Navigierbarkeit kanülierbarer Schrauben jeglicher Hersteller, um komplexe Wirbelsäulenchirurgische Eingriffe in der Neurochirurgie und auch Unfallchirurgie durchzuführen, - Möglichkeit einer nTMS an/ mit der Navigation, - Einsetzbarkeit des Systems auch in der Klinik für Gefäßchirurgie, um bei gefäßchirurgischen Eingriffen wie einer pAVK eine Strahlenreduktion zu ermöglichen, - Möglichkeit bei veraltetem System, auf aktualisierte Zusatzmodule zu greifen und diese dann dazu zu kaufen oderaufzuspielen. Die gestellten Anforderungen können nach durchgeführter Marktanalyse und der Vergabe vorgeschalteten gem. § 28 VGV vorgestellte Marktabfrage ausschließlich durch das System der Firma Brainlab erfüllt werden.
- Wald und Holz NRW
Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden. Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr. Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten. Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen. Alle begründet nicht vor Ort zu erbringenden Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Untersuchungen (Vorsorge, Einstellung, Tauglichkeitsuntersuchung etc.) müssen grundsätzlich vor Ort (bedeutet an den Standorten des Auftraggebers) angeboten werden. Der Anteil der durchgeführten Untersuchungen an Standorten von Wald und Holz NRW muss mindestens 80% pro Jahr betragen. Hierzu zählen nicht die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitskreises Sucht sowie die Steuerungsgruppe Gesundheit und die Durchführung von Gesundheitstagen oder Begehungen vor Ort. Die Möglichkeit der Betreuungsleistungen, die vor Ort erbracht werden können und über die Mindestanforderungen hinausgehen, wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover
ÜSTRA AG, regiobus GmbH, GVH GmbH - Agentur-Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Marketingaktivitäten für die Marke ÜSTRA - Angebotsphase 1
Der Markt für Mobilität unterliegt einer bemerkenswerten Dynamik. Nicht zuletzt durch ein wachsendes Nachhaltigkeitsbewusstsein und eine breite gesellschaftliche Diskussion rund um den Klimawandel kommt dem ÖPNV für die urbane und suburbane Verkehrsentwicklung eine herausragende Stellung zu. In der die Diskussionen rund um eine Verkehrswende spielt der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam mit den nicht motorisierten Verkehrsarten Fahrrad und zu Fuß gehen ("Umweltverbund") eine große Rolle. Die neue ÜSTRA - drei Unternehmen, eine Marke für nachhaltige Mobilität in der Region Hannover. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Sie befördert ca. 162 Millionen Fahrgäste im Jahr und ist damit sowohl leistungsstärkste Dienstleisterin für Nahverkehr in Niedersachsen als auch attraktive Arbeitgeberin. Die ÜSTRA ist ein Traditionsunternehmen, prägend für Hannover und Region und fest im Stadtbild verankert. Seit mehr als 125 Jahren ist sie untrennbar mit der Stadt Hannover verbunden. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover in der Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die regiobus Hannover GmbH hat als Verkehrsunternehmen ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Umland der Region Hannover. Sie befördert etwa 27 Millionen Fahrgäste im Jahr auf über 120 Linien. Die regiobus betreibt sechs Standorte, darunter die Verwaltung in Hannover und Betriebshöfe in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt a. Rbge., Wunstorf und Eldagsen mit etwa 280 eigenen Bussen, 800 Mitarbeitenden und zusätzlichen Fahrzeugen von Subunternehmern. Die ÜSTRA AG und die regiobus GmbH kooperieren im ÜSTRA Verkehrsverbund mit den Verkehrsunternehmen Transdev Hannover GmbH, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH, Start Niedersachsen Mitte und WestfalenBahn GmbH. Die Region Hannover - Aufgabenträgerin des Nahverkehrs - koordiniert im ÜSTRA Verkehrsverbund ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. Seit April 2024 treten die Verkehrsunternehmen ÜSTRA AG, regiobus Hannover GmbH und die GVH GmbH unter der Dachmarke der neuen ÜSTRA und dem Namen ÜSTRA Verkehrsverbund auf. Das Ziel ist es, den Nahverkehr in der Region Hannover deutlich zu vereinfachen, ihn noch präsenter zu machen und als festen Bestandteil eines modernen, nachhaltigen und mobilen Lebensstils zu verankern. Hierfür wurde die bisherige Marke ÜSTRA grundlegend überarbeitet und neu positioniert. Und sie hat mit dem sogenannten ÜMO eine neue Bildmarke bekommen, die viel mehr ist als ein neues Logo. Alle Beteiligten verbinden mit der starken Marke ein ehrgeiziges Ziel: Gemeinsam mit der Region Hannover wollen sie den besten Nahverkehr in Deutschland liefern. Auftraggeberin für diesen Auftrag ist die ÜSTRA AG. Wir suchen für die Marke ÜSTRA eine ganzheitlich denkende und handelnde Kreativ- und Strategieagentur im Lead zur Umsetzung unserer ganzjährig anfallenden Marketingaktivitäten und zur Erreichung unserer Marketingziele. Fokus liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen - On- und Offline (ca. 6 Stück im Jahr) aber auch auf der Abwicklung des Tagesgeschäftes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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