Zählerschränke
Es wird beabsichtigt, im Zeitraum von 2026 bis 2027 26 Stück Zählerschränke in Deutschland/Baden-Württemberg zu verbauen. Folgende Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen: - Fertigung der Zählerschränke gemäß Planunterlagen und ergänzender Spezifikationen - (optional): Auslieferung der Zählerschränke innerhalb De...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Es wird beabsichtigt, im Zeitraum von 2026 bis 2027 26 Stück Zählerschränke in Deutschland/Baden-Württemberg zu verbauen. Folgende Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen: - Fertigung der Zählerschränke gemäß Planunterlagen und ergänzender Spezifikationen - (optional): Auslieferung der Zählerschränke innerhalb Deutschlands, Baden...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Es wird beabsichtigt, im Zeitraum von 2026 bis 2027 26 Stück Zählerschränke in Deutschland/Baden-Württemberg zu verbauen. Folgende Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen: - Fertigung der Zählerschränke gemäß Planunterlagen und ergänzender Spezifikationen - (optional): Auslieferung der Zählerschränke innerhalb Deutschlands, Baden-Württemberg (je ein Lieferort pro Schrank ) Die Lieferzeiten der Niederspannungsschaltschränke wirken sich auf den kritischen Pfad des Gesamtprojektes aus. Weitere Vergabeunterlagen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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5- Eichsfeld Klinikum gGmbHNiederorschelFrist: 27. Apr.
Eichsfeld Klinikum gGmbH - Europaweite Vergabe des Baugewerks "Baulogistik" im Rahmen der Realisierung des Neubaus des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt
Die Eichsfeld Klinikum gGmbH plant den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt einschließlich einer umfassenden Gesamt-Campus-Planung. Das Projekt umfasst die Errichtung eines hochmodernen Klinikstandorts mit mehreren funktionalen Gebäuden, die medizinische Versorgung, ambulante Leistungen, Bildungsangebote sowie ergänzende Infrastruktur vereinen. Ziel ist die Schaffung eines zentralen Gesundheitscampus, der den zukünftigen Anforderungen an Patientenversorgung, Forschung und Lehre gerecht wird. Die bauliche Gesamtmaßnahme ist durch eine außergewöhnlich komplexe Struktur geprägt: Auf einem verdichteten Baufeld entstehen parallel vier Hauptbaukörper - das Klinikum, ein Ambulatorium, ein Bildungszentrum sowie ein Parkhaus. Diese Gebäude sind funktional und logistisch eng miteinander verzahnt. Die Baustelle liegt in einem Umfeld mit laufendem öffentlichem Betrieb, was besondere Anforderungen an Verkehrsführung, Rettungswege und Sicherheit stellt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher das Gewerk "Baulogistik" im Rahmen der Realisierung des Neubaus des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt. Die vorliegende Ausschreibung des Gewerks "Baulogistik" betrifft ausschließlich die Gebäude Klinikum und Bildungszentrum. Weitere Gebäude innerhalb des Gesamtprojekts auf dem Campusareal sind hiervon nicht betroffen. Die Baustellenlogistik weist grob folgende Eckdaten auf: - ca. 1.400 m Bauzaun (Mobilzaun) - 1 St. Bürocontainer als Doppelcontainer - 3 St. Bürocontainer als Einzelcontainer - 1 St. Besprechungscontaineranlage - 1 St. Sanitärcontainer mit Teeküche - 1 psch. Sanitärcontaineranlage bis 100 Pers - 1 psch. Sanitärcontainererweiterung für weitere 120 Pers. - 3 St. Sanitärcontainer als Einzelcontainer - 1 psch. TK/IT-Ausstattung der Bürocontainer - 10 St. Chemietoiletten - 15 St. Mannschaftscontainer - 14 St. Lagercontainer - 1 St. Abfall- und Wertstoffsammelstelle - Baubegleitende Reinigungsmaßnahmen - Baubeheizung - Winterdienst - Baustrom, Baubeleuchtung Detaillierte Informationen zu dem Umfang der zu erbringenden Leistungen werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase über ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Baulogistik" insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Planung, Einrichtung und Steuerung der gesamten Baustellenlogistik einschließlich Materialfluss, - Lagerflächenmanagement, - Verkehrsführung, - Kran- und Hebetechnik sowie - Sicherheits- und Koordinationsmaßnahmen. Die Baulogistik ist für den Gesamtbauablauf von kritischer Bedeutung, da sie die Schnittstellen zu sämtlichen bauausführenden Gewerken steuert und die terminliche sowie räumliche Koordination sicherstellt. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei aus der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit, den gestuften Höhenlagen und Geländemodellierungen sowie der Notwendigkeit, die Baustellenlogistik flexibel an den Baufortschritt anzupassen. Hinzu kommt die Integration von Zufahrten und Verkehrswegen unter Berücksichtigung des laufenden öffentlichen Betriebs im Umfeld. Detaillierte Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Gemeinde StegenFrist: 11. Mai
26-021 Neubau Kindergarten Nadelhof Stegen
Die Gemeinde Stegen plant auf dem Grundstück Flst.-Nr. 92/23 im Ortsteil Oberbirken den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung. Ziel des Vorhabens ist es, den lokalen Betreuungsbedarf langfristig und bedarfsgerecht zu decken. Der Neubau wird eingeschossig und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Die Planung basiert auf den Vorgaben des KVJS-Ratgebers „Kindertageseinrichtungen“ (Stand Baden Württemberg 2020) und sieht eine flexible Raumstruktur vor, die sowohl U3, Ü3 als auch altersgemischte Gruppen unterstützt. Die Gebäude und Flächenkennwerte wurden nach DIN 277 ermittelt. Baugrunduntersuchungen haben lokal erhöhte Schadstoffgehalte im Oberboden ergeben, die eine getrennte Behandlung bzw. Entsorgung erfordern können. Die tieferen Bodenschichten sind grundsätzlich wiederverwendbar; weitere Beprobungen erfolgen im Planungsprozess. Der Baukörper fügt sich in die vorhandene Topografie und Siedlungsstruktur ein. Die Erschließung erfolgt ebenerdig bzw. barrierefrei über den geplanten Fußweg. Der Außenbereich wird modelliert und an die Gruppenräume angeschlossen. Die Konstruktion kombiniert Holzständer und Massivholzbauweise. Die Gebäudehülle ist energieeffizient nach dem Standard eines KfW Effizienzhauses 40 ausgerichtet. Vorgesehen sind eine gedämmte und begrünte Flachdachkonstruktion, Holzfassaden sowie hochwertige Fenster- und Türelemente mit Dreifachverglasung. Der Innenausbau folgt einem kindgerechten, natürlichen Materialkonzept mit robusten, pflegeleichten Oberflächen und akustisch wirksamen Decken. Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst moderne Systeme für Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft Wasser Wärmepumpenanlage, ergänzt durch eine PV Anlage mit Batteriespeicher. Ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung sorgt für hygienische Luftqualität. Die Außenanlagen bieten naturnahe Spielbereiche, klare Zonierungen für U3/Ü3 sowie befestigte Wege. Die brandschutztechnischen Anforderungen werden durch ein separiertes Brandschutzkonzept beschrieben; das Gebäude ist als eingeschossiger Baukörper ohne zusätzliche Brandabschnitte konzipiert. Die Planungsleistungen für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 vollständig erbracht und fachübergreifend abgestimmt. Sämtliche erforderlichen Disziplinen – einschließlich Architektur, Tragwerksplanung, Technischer Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz – wurden in die Entwurfsplanung integriert, sodass eine tragfähige Grundlage für die weiteren Leistungsphasen vorliegt. Im Rahmen des Projekts „Neubau Kindergarten Nadelhof in Stegen” ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planungsdisziplinen Objektplanung, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung geplant. Das Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 1 VgV wird zweistufig durchgeführt. Das Vergabeverfahren befindet sich aktuell in der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb. Im Zuge dessen sollen anhand der in der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien drei Bieter ausgewählt werden, die im Anschluss zur Angebotsabgabe und Präsentation aufgefordert werden.
- Gemeinde Schöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- TenneT Offshore GmbH
BÜLA - Bauüberwachung Landkabel 2GW in Niedersachsen
Zur Anbindung von Offshore-Windparks sollen die Kabelsysteme zur Hochspannungsgleichstromübertragung von den Umspannplattformen bis zu den Landstationen verlegt werden. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Bauüberwachung für Landkabel-Projekte des AG in Niedersachsen. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Trassen UTW km00+000 bis km 37+000 (Landstation "Unterweser" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Spöhle) Los 2: Trassen UTW km 37+000 bis km 74+000 (Ortschaft Spöhle bis Ortschaft Rispelerhelmt) Los 3: Trassen UTW km 74+000 bis km 110+000 (Ortschaft Rispelerhelmt bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 4: Trassen WHV: km 0+000 bis km 43+546 (Landstation „Wilhelmshaven 2" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 5: Trasse Großenmeer km 00+000 bis km 46+700 (Landstation „Großenmeer“ (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Friedeburg) Los 6: Trasse Großenmeer: km 46+700 bis km 93+400 (Ortschaft Friedeburg bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 7: Mini-Competition (weitere Niedersachsenprojekte außerhalb der Los 1 bis 6) Das Cluster Unterweser (UTW) besteht aus dem Systemen BalWin4 und LanWin2, das Cluster Wilhelmshaven (WHV) aus den Systemen BalWin3 und LanWin4. Die Trasse Großmeer gehört zum System LanWin5. Die Leistungserbringung beinhaltet unter anderem Überwachungstätigkeiten und die Überprüfung von Prüfungen und Inspektionen. Im Rahmen des Vertrages hat der Auftragnehmer die Aufgabe, sicherzustellen, dass das bauausführende Unternehmen des Netzanschlussprojekts bei der Konstruktion und Fertigung sowie bei der Montage und Inbetriebnahme alle verbindlichen vertraglichen Anforderungen (unter anderem technische Spezifikationen, Normen usw.) erfüllt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "BÜLA-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: manuela.storek@tennet.eu. Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 31.03.2025 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher oder Englischer Sprache sind, muss den Originalen eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form (e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.