Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. I...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Hamburg
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse ab 2026 für sieben Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek aus. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung nach HGB. Einzelaufträge erfolgen durch die Einrichtungen sowie optional deren AStA. Ergänzend können Beratungstätigkeiten zur Optimierung von Rechnungslegungsprozessen sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen beauftragt werden.
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Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
Rahmenvereinbarung zur Prüfung von Jahresabschlüssen ab 2026 für die Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg (UHH, HAW, TUHH, HCU, HfBK, HfMT) sowie die Staats- und Universitätsbibliothek. Die Beauftragung umfasst die Prüfung nach HGB-Vorschriften. Optional können AStA-Vertretungen eigenständige Verträge schließen. Zudem sind ergänzende Beratungstätigkeiten, Prozessoptimierungen sowie prüfungsspezifische Gutachten und Sonderprüfungen bei Bedarf abrufbar.
- Landkreis SaalekreisMerseburgFrist: 29. Apr.
Prüfungsleistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse von Zweckverbänden / Eigenbetrieben durch Wirtschaftsprüfungsunternehmen für den Zeitraum von 5 Jahren; Los 01- und Los 02
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis (Auftraggeber) hat gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 KVG LSA die Aufgabe der Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 142 KVG LSA durchzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 142 (2) KVG LSA eines Wirtschaftsprüfers (Auftragnehmer) bedienen. Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfung des Jahresabschlusses der Zweckverbände beruht auf § 16 (1), Satz 1 GKG LSA, der die sinngemäße Anwendung der Vorschriften der Gemeinden regelt und somit § 142 (2) KVG LSA zur Anwendung kommt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis beabsichtigt auf dieser Grundlage die Dienstleistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse für den Zeitraum von fünf Jahren *) für die nachfolgend benannten Lose zu vergeben: Los 1: Abwasserzweckverband Merseburg für die Jahresabschlüsse 2026 bis einschließlich 2030 Los 2: Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal für die Jahresabschlüsse 2026 bis einschließlich 2030 Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
- Sprinkenhof GmbH
Prüfung von Jahresabschlüssen 2026 und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2026, inkl. der Prüfung nach § 53 HGrG sowie begleitender Prüfungsdienstleistungen, optional für die Geschäftsjahre 2027-2030
Prüfung des Jahresabschlusses (gemäß §§ 316 ff. HGB) und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2026, optional für 2027-2030, für eine Liste von öffentlichen Unternehmen im FHH Konzern (u.a. Sprinkenhof GmbH, GGV, GGP, IVFL, IVK, HIM, IVJV, VHG KG, FEG KG, CCHI, HaGG, IVB KG, P&F KG, HGL, HSI, ISZ, IVH, CCH GmbH, PUW, HSIM). Umfasst auch ggf. neu zu gründende Tochtergesellschaften.
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR
Rahmenvereinbarung Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben
Rahmenvereinbarung über Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den gesamten überwachungsbedürftigen Anlagenbestand (Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, AwSV-Anlagen) sowie Prüfungen zur Qualitätsüberwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen des Auftraggebers am Standort Freiheit 24-25, 13597 Berlin, entsprechend dem Leistungsverzeichnis 01 „RV Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben_vertraulich“ vom 19.12.2025. Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen: Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlage (wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme) für: o Dampfkesselanlagen o Druckbehälteranlagen o Aufzugsanlagen o Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen o Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) o Bau- und Montageüberwachung o Leistungen der zerstörungsfreien Prüfungen o Begutachtungen, Berechnung und Schadensanalysen Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRBerlin
Rahmenvereinbarung Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben
Rahmenvereinbarung über Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den gesamten überwachungsbedürftigen Anlagenbestand (Dampf-kesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, AwSV-Anlagen) sowie Prüfungen zur Qualitätsüberwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen des Auftraggebers am Standort Freiheit 24-25, 13597 Berlin, entsprechend dem Leistungsverzeichnis 01 „RV Prüfungen an Anlagen des MHKW Ruhleben_vertraulich“ vom 19.12.2025. Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen: Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlage (wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme) für o Dampfkesselanlagen o Druckbehälteranlagen o Aufzugsanlagen o Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen o Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) o Bau- und Montageüberwachung o Leistungen der zerstörungsfreien Prüfungen o Begutachtungen, Berechnung und Schadensanalysen Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), Essen, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ahaus und der Kerntechnische Hilfsdienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KHG) inklusive der jeweiligen Lageberichte sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ für die Jahre 2026 - 2029.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und ihrer Standorte, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Lüchower Straße 8, 29475 Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ammeln 59, 48683 Ahaus, der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG), Am Schröckertor 3, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen sowie der jeweiligen Lageberichte. Des Weiteren ist der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ zu prüfen. Neben der Prüfung nach § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt die Prüfung insbesondere nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.05.2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage zur Verwaltungsvorschrift [VV] Nr. 2 zu § 68 Bundeshaushaltsordnung [BHO]), sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720). Die Prüfung der Jahresabschlüsse umfasst die Prüfung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts nach § 316 ff. HGB. Des Weiteren umfasst der Auftrag auch die Konzernabschlussprüfung des von der BGZ als Muttergesellschaft der Tochtergesellschaften BLG, BZA und KHG erstellten Konzernjahresabschlusses bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung und des Konzernanhangs sowie des mit dem Lagebericht der BGZ zusammengefassten Konzernlageberichts nach § 316 ff. HGB. Die Prüfung des Lageberichtes beinhaltet auch die Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben ab dem Inkrafttreten der gesetzlichen Anforderung zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ebenfalls enthalten ist die Beratung zu Themen, die im direkten Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung stehen. Die Prüfungsberichte müssen neben den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen die folgenden vom Auftragnehmer zu erstellenden Anlagen enthalten: • Bilanz zum jeweiligen Stichtag • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang • Lagebericht inklusive Nachhaltigkeitsbericht, soweit gesetzlich erforderlich • Bestätigungsvermerk • Rechtliche und steuerliche Grundlagen • Wirtschaftliche Grundlagen • Konzernkapitalflussrechnung • Konzerneigenkapitalspiegel • Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) werden die Abschlüsse grundsätzlich nach den Regeln einer großen Kapitalgesellschaft aufgestellt. Der Prüfauftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (einschließlich der Prüfung des Vergütungsberichts) unter Beachtung des Fragenkatalogs nach IDW PS 720. Weitere Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen) • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BLG GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BLG GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BZA GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BZA GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 4 Abs. 2 Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG) Angestrebt ist die Vergabe der Prüfungen für vier Jahre (mit jährlichem Kündigungsrecht für den Auftraggeber), also für die Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag für die BGZ mbH. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer Exklusivität zu, d. h. für die Dauer der Gültigkeit des Rahmenvertrags werden seitens der einbezogenen Gesellschaften keine anderen Unternehmen mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse der zu prüfenden Gesellschaften hat zeitlich so zu erfolgen, dass spätestens zum 31.03. des Folgejahres (für 2026 also spätestens am 31.03.2027) sämtliche Prüfungsberichte und darüberhinausgehende im Vertrag beinhaltete Unterlagen (Testate, Bescheinigungen etc.) als „elektronisches Original“ (qualifizierte elektronische Signatur) dem Auftraggeber final vorliegen und diese beschlussreif für die Gremien der Gesellschafterversammlung sind.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Hamburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.