Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse ab 2026 für sieben Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek aus. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung nach HGB. Einzelaufträge erfolgen durch die Einrichtungen sowie optional deren AStA. Ergänzend ...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse ab 2026 für sieben Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek aus. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung nach HGB. Einzelaufträge erfolgen durch die Einrichtungen sowie optional deren AStA. Ergänzend können Beratungst...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Hamburg
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse ab 2026 für sieben Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek aus. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung nach HGB. Einzelaufträge erfolgen durch die Einrichtungen sowie optional deren AStA. Ergänzend können Beratungstätigkeiten zur Optimierung von Rechnungslegungsprozessen sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen beauftragt werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
7- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), Essen, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ahaus und der Kerntechnische Hilfsdienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KHG) inklusive der jeweiligen Lageberichte sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ für die Jahre 2026 - 2029.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und ihrer Standorte, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Lüchower Straße 8, 29475 Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ammeln 59, 48683 Ahaus, der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG), Am Schröckertor 3, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen sowie der jeweiligen Lageberichte. Des Weiteren ist der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ zu prüfen. Neben der Prüfung nach § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt die Prüfung insbesondere nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.05.2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage zur Verwaltungsvorschrift [VV] Nr. 2 zu § 68 Bundeshaushaltsordnung [BHO]), sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720). Die Prüfung der Jahresabschlüsse umfasst die Prüfung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts nach § 316 ff. HGB. Des Weiteren umfasst der Auftrag auch die Konzernabschlussprüfung des von der BGZ als Muttergesellschaft der Tochtergesellschaften BLG, BZA und KHG erstellten Konzernjahresabschlusses bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung und des Konzernanhangs sowie des mit dem Lagebericht der BGZ zusammengefassten Konzernlageberichts nach § 316 ff. HGB. Die Prüfung des Lageberichtes beinhaltet auch die Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben ab dem Inkrafttreten der gesetzlichen Anforderung zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ebenfalls enthalten ist die Beratung zu Themen, die im direkten Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung stehen. Die Prüfungsberichte müssen neben den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen die folgenden vom Auftragnehmer zu erstellenden Anlagen enthalten: • Bilanz zum jeweiligen Stichtag • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang • Lagebericht inklusive Nachhaltigkeitsbericht, soweit gesetzlich erforderlich • Bestätigungsvermerk • Rechtliche und steuerliche Grundlagen • Wirtschaftliche Grundlagen • Konzernkapitalflussrechnung • Konzerneigenkapitalspiegel • Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) werden die Abschlüsse grundsätzlich nach den Regeln einer großen Kapitalgesellschaft aufgestellt. Der Prüfauftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (einschließlich der Prüfung des Vergütungsberichts) unter Beachtung des Fragenkatalogs nach IDW PS 720. Weitere Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen) • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BLG GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BLG GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BZA GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BZA GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 4 Abs. 2 Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG) Angestrebt ist die Vergabe der Prüfungen für vier Jahre (mit jährlichem Kündigungsrecht für den Auftraggeber), also für die Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag für die BGZ mbH. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer Exklusivität zu, d. h. für die Dauer der Gültigkeit des Rahmenvertrags werden seitens der einbezogenen Gesellschaften keine anderen Unternehmen mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse der zu prüfenden Gesellschaften hat zeitlich so zu erfolgen, dass spätestens zum 31.03. des Folgejahres (für 2026 also spätestens am 31.03.2027) sämtliche Prüfungsberichte und darüberhinausgehende im Vertrag beinhaltete Unterlagen (Testate, Bescheinigungen etc.) als „elektronisches Original“ (qualifizierte elektronische Signatur) dem Auftraggeber final vorliegen und diese beschlussreif für die Gremien der Gesellschafterversammlung sind.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und GrundvermögenHamburg
Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
- SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
TA Pool 3.0 Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) - Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Die Auftraggeber, der Landesbetrieb SBH I Schulbau Hamburg (SBH) sowie GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) – ein öffentliches Unternehmen der FHH - sind zuständig für den Bildungsbau und betreuen etwa die Hälfte der öffentlichen Gebäude des Bundeslandes Hamburg. SBH hat die Aufgabe, die Schulen und schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. GMH betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg diverse Schulen im Süden Hamburgs und weitere, unterschiedlichste Standorte. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat GMH das Immobilienmanagement zu den Hochschulgebäuden übernommen. Die Bestandsaufnahmen der in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) zu überführendem Gebäude haben den Instandsetzungsbedarf je Objekt ermittelt. Als Teil der Instandsetzungsbedarfe wurden Sofortmaßnahmen herausgearbeitet, die vordringlich der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr der Objekte dienen. Die dafür erforderlichen Leistungen vor Überführung in ein MVM bedingen Projektmanagement-, Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sowie die erforderlichen Bauleistungen. Zudem wurde bei GMH die fachliche Kompetenz für den Bau und die Bewirtschaftung von Sportimmobilien gebündelt und damit für die Behörde für Inneres und Sport sowie die Hamburger Bezirksämter die Entwicklung unterschiedlichster Sportinfrastruktur-Projekte übernommen. SBH und GMH agieren sowohl als Realisierungsträger unmittelbar für die FHH als auch im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung im Namen und auf Rechnung Anderer der FHH (z.B. BWFG). Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert in beiden Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung der übertragenen Leistungen. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Gebäude. HIER: Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 22. Apr.
OU Elsterwerda (B 169) - OU Plessa (B 169) - OU Elsterwerda (B 101), Fledermauskartierung 2026
Das Land Brandenburg plant eine großräumige, von Ortsdurchfahrten freie Verkehrsverbindung im Raum Elsterwerda und Plessa. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist vom Land Brandenburg mit der Planung, der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung für die Vorhaben B 169 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 101 OU Elsterwerda beauftragt. Die bereits vorliegenden faunistischen Erfassungen zu dem Vorhaben stammen aus den Jahren 2006, 2007 und 2018/2019. Insbesondere zur Ermittlung und Bewertung der Flugrouten der Fledermausarten sollen umfangreiche faunistische Sonderuntersuchungen durchgeführt werden. Die Kartierungsergebnisse dienen als Datengrundlage für verschiedene naturschutzrechtlich erforderliche Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- / SPA-Verträglichkeitsprüfungen) zur Erstellung des RE-Vorentwurf / Feststellungsentwurf sowie für die Bedarfsermittlung ökologischer Bauwerke. B 169 OU Elsterwerda: In Zusammenhang mit der B 169 OU Elsterwerda sind die wichtigsten Verbindungsachsen mit durchgehenden Leitstrukturen und Jagdhabitaten die Flussläufe der Schwarzen Elster und der Pulsnitz einschließlich der sie begleitenden Altbaumbestände. Insbesondere der Deich der Schwarzen Elster weist darüber hinaus einen alten Baumbestand mit einem hohen Quartierpotenzial in zahlreichen Baumspalten auf. Ein Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Arten ist in Krauschütz und Kahla vorhanden. Beide Ortschaften sind direkt oder über Gehölzreihen mit den Jagdgebieten und weiterführenden Leitstrukturen an der Pulsnitz bzw. der Schwarzen Elster verbunden. Durch zusammenhängenden Baumreihen entlang von Wegen und Gräben sind auch die großflächigen Ackerbaugebiete für strukturgebunden und bedingt strukturgebunden fliegende Fledermausarten überwindbar. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 169 OU Plessa: Bedeutende Funktionselemente für Fledermäuse sind der Flusslauf der Schwarzen Elster und die sie begleitenden Gehölze sowie die durchgehenden Alleen entlang den Straßen L 631 und L 591 und entlang des Hammergrabens. Sie dienen als Leitstrukturen im Offenland und als Jagdgebiet, wobei sie überwiegend von bedingt strukturgebunden fliegenden Arten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus), aber auch von strukturgebunden fliegenden Arten, insbesondere den Bartfledermausarten genutzt werden. Die Elsteraue schließt sich lückenlos an den südlichen Rand von Plessa an, wo ein Quartierpotenzial in Gebäuden besteht, so dass sie für gebäudebewohnende Arten (z. B. Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Langohrarten) eine bedeutende Verbindungsachse zwischen Quartier- und Jagdgebiet darstellt. In Verbindung mit den Alleen entlang der L 631 und der L 591 kann der Schradener Wald erreicht werden bzw. entlang des Hammergrabens die Waldgebiete nördlich von Plessa. Ebenso können überwiegend baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus) aus dem Waldbestand nördlich von Plessa oder dem Schradener Wald in insektenreiche gewässernahe Jagdgebiete entlang der Elster gelangen. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 101 OU Elsterwerda: Der zusammenhängende Waldbestand nördlich von Elsterwerda dient zahlreichen Fledermausarten als Jagd- und Transfergebiet. Darüber hinaus weist er teilweise Quartierpotenzial auf, so dass davon auszugehen ist, dass baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus) Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes besetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der gesamte Bestand als Transferraum genutzt wird und bevorzugt die durchgehenden breiten Waldwege und Schneisen als Flugkorridore und Jagdhabitate genutzt werden. Dies betrifft auch die Arten, welche Quartiere in den angrenzenden Ortschaften besiedeln, insbesondere das Braune Langohr und das Graue Langohr. Außerhalb des Waldes sind die durchgehenden Alleen und mit ihnen verbundene Gehölzstrukturen als Verbindungswege im Offenland von Bedeutung. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. Für dieses Vorhaben wurden 2025 Erfassungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung dieser Erfassungen ergab sich das Erfordernis, vertiefte Untersuchungen zur Mopsfledermaus, zur Zwergfledermaus und dem Braunen Langohr per Telemetrie durchzuführen. Die Erfassung hat nach aktuellem Stand fachlich anerkannter Kartiertechniken und -methoden zu erfolgen. Das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für die zu erbringenden faunistischen Leistungen. Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Zudem sind die Angaben aus der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenverkehr“ (BMDV 2023) und die auf Basis der bisher erfolgten Kartierungen erstellten gutachterlichen Stellungnahmen zur „Prüfung der Fledermausflugrouten und Anforderungen an die geplanten Querungshilfen“ (FÖA 2023) zu berücksichtigen. Die bereits vorliegenden Kartierergebnisse sind bei der Bewertung der Daten ebenfalls zu berücksichtigen. Neben den reinen Geländearbeiten der Kartierungen gehören sowohl alle vorbereitenden Tätigkeiten als auch die Auswertungen von Datenträgern, die zur Erfassung verwendet wurden und die Erstellung von Datenlisten, Kartendarstellungen sowie eine textliche Aufbereitung zu den Leistungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Hamburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.