Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz - VOEK 639-25
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die ...
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherhei...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 10. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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mobile Einhausung
Los 3: Mobile Einhausung Lasersicherheit Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zum mobilen Laserschutz, angepasst an die mobile Systemtechnik in Absprache mit dem Auftraggeber. Die mobile Einhausung dient der sicheren Durchführung von Laserbearbeitungsprozessen innerhalb dieser und schützt Bedienpersonal, Umgebung und Ausstattung vor Laserstrahlung, Funken und Prozessemissionen. Erreicht wird Laser Klasse 1 außerhalb der Einhausung. Die Einhausung muss mobil, erweiterbar und an verschiedene Produktions- oder Forschungsumgebungen anpassbar sein, einsetzbar im Labor und in großen Fertigungshallen. Anforderungen Aktiver Laserschutz Sicherheitsbewertung entsprechend den gültigen Regeln und Normen zum Arbeits- und Laserschutz, insbesondere Lasersicher nach DIN EN 60825-4, DIN EN ISO 11553-1 Einhaltung aller relevanten nationalen und internationalen Sicherheitsnormen für Laseranlagen. Vollständige Abschirmung der Laserstrahlung, Zertifizierung für die entsprechenden Laserklasse (NIR, 8 kW, Fokusdurchmesser ? 400 µm). Die Sicherheitssteuerung für die sichere Abschaltung der Laserstrahlung muss gemäß DIN EN 13849-1 ausgelegt werde. Sie muss in der Lage sein, die erforderlichen Performance Level (PLR) gemäß Risikobewertung (typisch d oder e) zu erfüllen. Die Systemreaktionszeit bis Laserstrahlung sicher abgeschaltet wird: passive Standzeit der Wand > Systemrealauszeit + Sicherheitsfaktor, Auslegungsgröße nach DIN EN 60825-4 VMB < SGB Not-Aus-Funktion nach DIN EN 13849-1, DIN EN ISO 13850, DIN EN 60204, Stopp-Kategorie 0 für Laserisolierung/-deaktivierung Kamera-basierte Prozesskammerüberwachung inkl. Anzeigeeinheit mit Unterspannungsversorgung Abmessungen umbauter Bereich mind. 10 m2 Verschiebbar, z. B. durch Rollen, keine dauerhafte Befestigung am Einsatzort notwendig Kennzeichnung aller Gefahrenbereiche gemäß Sicherheitsvorschriften Dokumentation und Lieferumfang Bedienungsanleitung, Wartungsanleitungen, Sicherheitsinformationen Zertifikate über Laserschutzklasse und Materialkennwerte Montage- und Installationsanleitung
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KNK AWT Übergangbereich H30/H50
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Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das BMWSBBerlinFrist: 05. Mai
Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) - 787/2026
Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) gemäß den festgelegten Reinigungsstandards und dem Leistungsverzeichnis. Dazu gehören unter anderem: - Fenster-/Fassadenverglasung (Innen- und Außenreinigung) -Rahmenreinigung (inkl. angrenzender Bauteile gemäß LV) - Glastüranlagen / Innenverglasungen - Sonderbereiche / erschwerte Zugänglichkeit (z. B. Arbeiten in der Höhe, Anschlagpunkte/Absturzsicherung, Hubarbeitsbühne) Vertragslaufzeit: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.08.2026 und wird für die Dauer von 1 Jahr(en) fest geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, das Vertragsverhältnis 2 mal um jeweils 1 Jahr(e) zu verlängern. Die Ausübung der Option erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers in Textform spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Ende ohne Verlängerung: 31.08.2027 Teilnahmebedingungen: - Nachweis über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - Referenzen zu vergleichbaren Leistungen - Nachweis Eintragung in die Handwerksrolle / Gewerbeanmeldung (Gebäudereinigerhandwerk, Glas-/Fensterreinigung) oder gleichwertig - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis Qualitätsmanagement (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) - Nachweis Umweltmanagement / Nachhaltigkeit (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001, DNK, Nachhaltigkeitsbericht) - Nachweis Fachkunde/Unterweisung Arbeiten in der Höhe inkl. PSAgA - Nachweis Bedienberechtigung/Unterweisung Hubarbeitsbühnen - Eigenerklärung Arbeitsschutz Ort der Leistungsbringung - Ernst Reuter Haus - Englische Straße Ortsbesichtigungen sind, nach Terminvereinbarung über die unten stehende Kontaktstelle, in der KW 16 und KW 17 möglich. Fragen sind im Nachgang über die Vergabeplattform einzureichen. Betreff: 787-2026-E Ortsbegehung - Firmenname Postfach: z6.reinigungsdienstleistung.bln@bbr.bund.de Ansprechpartner: Herr Sen Folgende Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal sind zu erfüllen - Dienstliches, respektvolles und situationsangemessenes Auftreten gegenüber Beschäftigten und Besuchern des AG sowie ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. - Zuverlässige, eigenverantwortliche Ausführung der übertragenen Tätigkeiten einschließlich der Einhaltung objektbezogener Vorgaben, Arbeitsanweisungen und Sicherheitsregelungen. - Ausreichende Deutschkenntnisse (Wort und Schrift), um Arbeitsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Abstimmungen vor Ort sicher zu verstehen und umzusetzen; die Kommunikation vor Ort erfolgt in deutscher Sprache. - Für Fach-/Führungspersonal (z. B. Vorarbeiter/innen, Objektleitung) mindestens 3 Jahre, für sonstiges Reinigungspersonal mindestens 2 Jahre in vergleichbaren Tätigkeiten/Objekten. - Alle eingesetzten Personen müssen spätestens vor dem erstmaligen Einsatz über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der geforderten Stufe Ü2 verfügen. Ein Einsatz ohne entsprechende Freigabe ist ausgeschlossen; der Nachweis ist dem AG spätestens vor dem erstmaligen Einsatz vorzulegen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden. Fristende: 27.04.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Studiengangsdatenbank
1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen) c. Sicherheitskonfigurationen d. Installation von Basismodulen e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber) f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb g. Aufbau eines barrierearmen Systems h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte 2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen) Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen) c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure d. Beachtung der Datensicherheit 3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells c. Ggf. Workshops und Austauschtermine d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System 4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten b. Betrieb via Webserver c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver d. Der Betrieb der Datenbank ist rund um die Uhr notwendig (24-Stunden-Betrieb). e. Einhaltung und Wahrung der auf der Basis der Schutzbedarfsfeststellung identifizierten Sicherheitsstandards 5. Technischer und inhaltlicher Support Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Technischer Support für den Auftraggeber im laufenden Betrieb bei Anpassungen/Änderungen am Datenmodell und einzelnen Merkmalen/ Merkmalsausprägungen (First-Level-Support). b. Bereitstellung eines dauerhaften Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Telefon & Mail; Werktags 8 Uhr - 16 Uhr) für den Auftraggeber zur Beratung bei technischen und inhaltlichen Fragen. Eine klassische Hotline für Nutzende seitens der Hochschulen und IT.NRW ist nicht vorgesehen, es wird eine Ansprechperson für die wenigen Anwender/Anwenderinnen des Auftraggebers (MKW) benötigt. c. Eine Rückmeldung an Werktagen (Reaktionszeit) soll bei betriebsverhindernden Mängeln und längeren Ausfallzeiten des Systems innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei betriebsbehindernden und kleinen Män-geln soll die Reaktionszeit an Werktagen bei 48 Stunden liegen. d. Schulung der Nutzer beim Auftraggeber (ca. 5 Personen) 6. Pflege und Wartung Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen a. Pflege der Datenbank und der darin enthaltenen Informationen b. Wartung und Pflege der eingesetzten Software. c. Regelmäßige Wartung des Systems. Die Wartung ist hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. d. Regelmäßige Systemupdates. Die Updates sind hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. e. Etablierung eines systematischen Wartungsprozesses. 7. Optional: Weiterentwicklung/Ausbau des Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Seitens des Auftraggebers wird angestrebt, das entwickelte System in mehreren Ausbaustufen auch für weitere Sachgebiete und Aufgaben des Referates (insbesondere Kapazitätsermittlung) weiterzuentwickeln. Geregelt wird dies über die Ausweitungsoption.
- Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial
Die Beschaffung von Blutgasanalysatoren ist aus medizinischer, qualitativer und struktureller Sicht erforderlich.Blutgasanalysen ermöglichen die zeitnahe Bestimmung von Sauerstoffversorgung, Ventilationsstatus sowie Säure-Basen-Haushalt und stellen insbesondere in der Intensivmedizin, Anästhesie, Notfallversorgung und bei beatmeten Patientinnen und Patienten ein unverzichtbares diagnostisches Instrument dar. Die unmittelbare Verfügbarkeit der Messergebnisse erlaubt eine schnelle Therapieanpassung und trägt maßgeblich zur Erhöhung der Patientensicherheit bei.Die Bereitstellung von Point-of-Care-Blutgasanalytik reduziert Transport- und Wartezeiten, beschleunigt klinische Entscheidungsprozesse und kann durch frühzeitige Interventionen Komplikationen sowie verlängerte Liegezeiten vermeiden.Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur zeitnahen Blutgasanalyse Bestandteil leitliniengerechter Versorgungskonzepte und häufig Voraussetzung für Zertifizierungen, insbesondere im Bereich Intensivmedizin, Notfallmedizin sowie für spezialisierte Zentren. Die Ausstattung mit entsprechenden Analysegeräten sichert somit die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Anforderungen. Die Investition ist daher sowohl aus medizinischer als auch aus qualitätssichernder und wirtschaftlicher Perspektive gerechtfertigt. 1. Technische Systembindung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV) Die derzeit eingesetzten Blutgasanalysatoren sind integraler Bestandteil der bestehenden POCT-Infrastruktur. Sie sind vollständig eingebunden in: das Krankenhausinformationssystem (KIS), das Laborinformationssystem (LIS), die bestehende POCT-Datenmanagementsoftware (Aqure der Fa. Radiometer), die qualitätssichernden Dokumentations- und Kontrollprozesse Ein Herstellerwechsel würde umfangreiche Schnittstellenanpassungen, Neuvalidierungen, Vergleichsmessungen sowie eine erneute Integration in die IT- und Qualitätsstruktur erforderlich machen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu organisatorischen Risiken im laufenden klinischen Betrieb. Eine technische Austauschbarkeit ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ist daher nicht gegeben. 2. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§ 97 GWB) Teile der bestehenden Analysatoren können durch ein herstellerspezifisches Upgrade (CPU-Update) weiterverwendet werden. Dies ermöglicht: Nutzung vorhandener Hardwarekomponenten, Weiterverwendung bestehender IT-Anbindungen, Vermeidung vollständiger Neuanschaffungen, Reduktion von Schulungs- und Implementierungskosten, Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Ein Systemwechsel würde hingegen eine vollständige Neubeschaffung einschließlich Peripherie und Infrastruktur erfordern. Das Upgrade stellt somit die wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Lösung dar. 3. Sicherstellung der Ergebnisvergleichbarkeit und Qualitätssicherung Die bestehende Geräteplattform ist in zertifizierte Versorgungsstrukturen (z. B. Intensivmedizin, Notfallversorgung) eingebunden. Ein Herstellerwechsel würde nach sich ziehen: erneute methodische Vergleichsstudien, Anpassungen der SOPs, erneute Schulung sämtlicher Anwender/-innen am UKMD, zusätzliche Audit- und Dokumentationsaufwände Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Ergebnisvergleichbarkeit sowie zur Vermeidung qualitätsrelevanter Umstellungsrisiken ist die Fortführung innerhalb der bestehenden Systemumgebung sachlich geboten. 4. Verhältnismäßigkeit Ein alternatives Fabrikat wäre nur unter unverhältnismäßigem technischem und wirtschaftlichem Mehraufwand einsetzbar. Die Beschränkung auf den bisherigen Hersteller erfolgt daher ausschließlich aus objektiv technischen und wirtschaftlichen Gründen und nicht mit dem Ziel der Marktverengung.
- Frist: 15. Apr.
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410)
Das von 1914 bis 1922 errichtete Museum wird zwischen Frühjahr 2025 und Herbst 2028 umfassend saniert. Die geplanten Maßnahmen beinhalten die Modernisierung und Sanierung aller Geschosse (5 Stück, inkl. UG und DG) mit dem Schwerpunkt auf den erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Neueinrichtung der Dauerausstellung im 1. und 2. Obergeschoss, sowie der Neugestaltung und Neustrukturierung von Besucherinfrastruktur, Vermittlungsbereichen, Museumsshop und Restaurant. Parallel dazu wird die technische Gebäudeausrüstung vollumfänglich erneuert, um die zukünftigen Anforderungen an den Museumsbetrieb, den Energiebedarf und die konservatorischen Bedingungen sicherzustellen. In dem Gebäude erfolgt die vollumfängliche Sanierung der sanitären Anlagen einschließlich aller hierfür erforderlichen Komponenten, Materialien und Nebenleistungen. Hierzu gehören sämtliche Installationen der Trinkwasser-, Schmutz- und Regenwasseranlagen, die erforderlichen Armaturen, Rohrleitungssysteme mit allen Formstücken, Absperr- und Sicherheitsarmaturen, Entwässerungsgegenstände, Sanitärobjekte sowie alle notwendigen Befestigungs-, Dämm- und Anschlussmaterialien. Wesentliche Arbeiten: - die Installation der Trinkwasser-, Schmutz- und Regenwasseranlagen einschließlich aller Rohrleitungen, Formstücke und Armaturen, - die Montage der Hebeanlagen zur Sicherstellung der Rückstausicherheit, - die Lieferung und Installation der Warmwasserbereitung einschließlich Durchlauferhitzer sowie ggf. Speicher- oder dezentraler Versorgungen, - die Einrichtung von Hygienespülungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, - die Installation einer Enthärtungsanlage/Umkehrosmoseanlage zur Aufbereitung des Prozesswassers für Teilbereiche der Restaurierungswerkstätten, - die brandschutzgerechte Herstellung aller notwendigen Durchdringungen und Kernbohrungen, - die wärme- und kondensationsschutzgerechte Dämmung der sanitären Rohrleitungen, - die Durchführung von Dichtheitsprüfungen, Funktionsprüfungen, Spül- und Desinfektionsarbeiten, sowie die Erstellung aller zur Abnahme erforderlichen Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, Hygieneunterlagen, Herstellerdokumentationen und Revisionsplänen. Hinweis zu mehreren Auftraggebern: Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis der gemeinsamen Ausschreibung von Bau-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dient, die von zwei verschiedenen Auftraggeberinnen beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind dem Informationsblatt „Mehrere Auftraggeber“ zu entnehmen. Hinweis zu den Ausführungsfristen: Mit der Ausführung (einschließlich vorbereitende Arbeiten, insbesondere Werk- und Montageplanung) ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen. Die Leistung ist spätestens am 20.12.2027 mit Berücksichtigung der Probebetriebszeit fertig zu stellen. Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung: - Senkrechte Erschließung bis 20.12.2026 (Baubegleitend prozentual zum Gesamtauftrag abschnittsweise in Abstimmung zum Gesamtauftrag nach Anweisung/ Abstimmung BÜ), - Rohmontage gesamt bis 28.02.2027 (Baubegleitend prozentual zum Gesamtauftrag abschnittsweise in Abstimmung zum Gesamtauftrag nach Anweisung/ Abstimmung BÜ), - Fertigstellung bis spätestens 20.12.2027, - Probebetrieb in Teilleistungen: erster Betrieb ab 30.08.2027. Einzelfristen für den Ausführungsbeginn einzelner Leistungen am Leistungsort: - Senkrechte Erschließung ab 31.08.2026, - Rohmontage gesamt ab 31.08.2026.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.