Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken, Tiefbauarbeiten
Im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen N...
Typ:Ausschreibung
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Im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen Nutzung von 1937 b...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
- Veröffentlicht: 15. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen Nutzung von 1937 bis in die 1970er Jahre. Im Baufeld befanden sich weiterhin eine Schießanlage und eine Munitionsniederlage. Weiterhin befindet sich das Baufeld gem. einer Stellungnahme des KMRD Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Dies bedingt einen Kampfmittelverdacht auf der gesamten Fläche. Der Kampfmittelverdächtige Tiefenbereich wurde aufgrund der langjährigen Nutzung und der teilweisen Nachkriegszeitlichen Auffüllung bis maximal 9,0 m u. GOK definiert. Kleinere Kampfmittel können im Bereich der Auffüllung aufgrund sekundärer Kampfmittelbelastung auftreten. Für die Vorabmaßnahmen wurde als Ergänzung zum Räumkonzept der Hauptmaßnahme eine Ausführungsplanung aufgesetzt, die zu beachten ist. Bei der Ausführung sind die Vorgaben der BFR KMR sowie der DGUV-I 201-027 zu beachten. Nach der Baufeldfreimachung erfolgt zunächst eine Flächensondierung mit TDEM und Georadar. Teilabschnitte der geplanten Leitungs- und Kanallegung sowie die geplante Bohrpfahlwand und Verbau werden als vertikale Tiefensondierung kampfmitteltechnisch erkundet. Für das Stollbauwerk werden horizontale kampfmitteltechnische Bohrungen zwischen Start und Zielgruben ausgeführt. Der Auffüllungsbereich ist aufgrund des Kampfmittelverdachts auf Kleinkampfmittel wie Infanteriepatronen, durch Volumenräumung zu räumen. Aufgetretene Verdachtspunkte aus der Flächen- und Tiefensondierung sind punktuell bodeneingreifend zu räumen. Untergrundeingriffe in weiterhin kampfmittelverdächtigen Untergrund im Rahmen von Rückbau, Wurzelstockrodung oder anderem Aushub sind unter baubegleitender Kampfmittelräumung auszuführen. Für die Versorgung der Neubauten auf dem Gelände der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist die Verlegung von rund 120m Wasserleitung in den Materialien Guss und PE vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Leerrohrsystem und eine Soleleitung auf dem Gelände verlegt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Schmutz- und Regenwasserentsorgung sind größere Aufwendungen auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule erforderlich. Neben der Verlegung von rund 600m Kanalrohren aus PVC-U in den Dimensionen DN/OD 200 bis DN/OD 710 im Freispiegelgefälle ist eine ca. 70m lange Abwasserdruckleitung nebst zugehörigem Schmutzwasserpumpschacht vorgesehen. Die Oberflächenwasserbewirtschaftung wird neben der zu verlegenden Rohrleitungen über ein neuen Regenrückhaltebecken geregelt. Hierzu wird das vorhandenene, offene Betonbecken teilrückgebaut und einneues abgedecktes Rückhaltebecken errichtet. Dieses ist mit entsprechender Pumpen- und Steuerungstechnik ausgestattet und gewährleistet einen gedrosselten Abfluss des anfallenden Regenwassers über ein neu zuerrichtendes Verteilerbauwerk, bestehend aus perforierten Beton-U-Profilen, in die benachbarte Dönche. Das Grundstück ist durch starke Höhenunterschiede geprägt und fällt insbesondere im südlichen Bereich deutlich zum Landschaftsraum der Dönche hin ab. Um die geplanten Gebäude - allen voran das Lehrsaalgebäude - sicher und funktional in diese Geländestruktur einzubinden, ist eine präzise Geländemodellierung notwendig. Diese erfordert die Errichtung mehrerer Stützwände. Konstruktiv werden die Wände als Winkelstützwände aus Ortbeton mit rückwärtigem Fundamentfuß ausgeführt. Diese Bauweise bietet eine hohe Tragfähigkeit, große Verformungsstabilität und ermöglicht zugleich eine flexible Anpassung an die unterschiedlichen lokalen Geländehöhen. Die Gründung der Stützwände erfolgt über eine Beton-Sauberkeitsschicht eine Schottertragschicht aufgesetzt wird. Diese Schicht dient der gleichmäßigen Lastverteilung und verhindert Schäden durch Frost. Vor den Stützwänden befindet sich zudem eine wichtige ingenieurtechnische Anlage: das Verteilerbauwerk für das anfallende Oberflächenwasser. Dieses Bauwerk sammelt Regen- und Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen der Feuerwehrschule und führt es kontrolliert der Dönche zu. Dadurch wird nicht nur die Entwässerung der befestigten und unbefestigten Flächen gewährleistet, sondern auch ein möglicher Erosionsprozess am Hang verhindert. Für die Errichtung der Stützwände wird ein Arbeits- und Schutzgerüst eingesetzt, welches den Anforderungen der DIN EN 12811 1 entspricht. Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung zwischen den neu entstehenden Gebäuden sind folgende Zufahrten geplant: I. Zufahrt zwischen Unterkunftsgebäude und Lehrsaalgebäude Anbindung von Westen in südlicher Richtung mit einem Abzweig zum Eingang des Unterkunftsgebäudes. Hauptroute: Achse 421 mit einer Länge von 131,75 m. Abzweig: Achse 520 in Richtung Eingang Unterkunftsgebäude. Entlang der Achse 421 ist zur Sicherung der Geländesprünge eine Winkelstützwand mit einer Länge von 88,70 m erforderlich. Als Hilfsachse für die Winkelstützwand dient die Achse 426. II.Zufahrt von der Heinrich-Schütz-Allee zur Tiefgarage Achse 301 mit einer Länge von 39,76 m. Die geplante Straße dient während der Bauzeit als Betriebsweg für die Errichtung der Unterkunftsgebäude und des Lehrsaalgebäudes. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der Straßenaufbau vollständig erneuert. Der Bodenaushub und die Errichtung der Winkelstützwand erfolgen gemäß dem festgelegten Bauablaufplan. Der Einbau der FSS-, Trag und Deckschicht erfolgen in voller Breite ohne Herstellung einer Mittelnaht. Tagesnähte sind gemäß ZTV-Asphalt herzustellen. Der Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Asphaltfertigern im Bereich der Aufweitung ist daher einzukalkulieren um fugenlos zu bauen. Bei tagesnähten und bei Anschlüssen an den Bestand, sowie vor Einbauteilen aus Beton (z.B. Entwässerungsrinnen) sind die Fugen der Deckschicht nachträglich herzustellen und zu vergießen. Bankette sind vollständig neu herzustel
Weiterführende Details
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Für die Vorabmaßnahmen wurde als Ergänzung zum Räumkonzept der Hauptmaßnahme eine Ausführungsplanung aufgesetzt, die zu beachten ist. Bei der Ausführung sind die Vorgaben der BFR KMR sowie der DGUV-I 201-027 zu beachten. Nach der Baufeldfreimachung erfolgt zunächst eine Flächensondierung mit TDEM und Georadar. Teilabschnitte der geplanten Leitungs- und Kanallegung sowie die geplante Bohrpfahlwand und Verbau werden als vertikale Tiefensondierung kampfmitteltechnisch erkundet. Für das Stollbauwerk werden horizontale kampfmitteltechnische Bohrungen zwischen Start und Zielgruben ausgeführt. Der Auffüllungsbereich ist aufgrund des Kampfmittelverdachts auf Kleinkampfmittel wie Infanteriepatronen, durch Volumenräumung zu räumen. Aufgetretene Verdachtspunkte aus der Flächen- und Tiefensondierung sind punktuell bodeneingreifend zu räumen. Untergrundeingriffe in weiterhin kampfmittelverdächtigen Untergrund im Rahmen von Rückbau, Wurzelstockrodung oder anderem Aushub sind unter baubegleitender Kampfmittelräumung auszuführen. Für die Versorgung der Neubauten auf dem Gelände der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist die Verlegung von rund 120m Wasserleitung in den Materialien Guss und PE vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Leerrohrsystem und eine Soleleitung auf dem Gelände verlegt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Schmutz- und Regenwasserentsorgung sind größere Aufwendungen auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule erforderlich. Neben der Verlegung von rund 600m Kanalrohren aus PVC-U in den Dimensionen DN/OD 200 bis DN/OD 710 im Freispiegelgefälle ist eine ca. 70m lange Abwasserdruckleitung nebst zugehörigem Schmutzwasserpumpschacht vorgesehen. Die Oberflächenwasserbewirtschaftung wird neben der zu verlegenden Rohrleitungen über ein neuen Regenrückhaltebecken geregelt. Hierzu wird das vorhandenene, offene Betonbecken teilrückgebaut und einneues abgedecktes Rückhaltebecken errichtet. Dieses ist mit entsprechender Pumpen- und Steuerungstechnik ausgestattet und gewährleistet einen gedrosselten Abfluss des anfallenden Regenwassers über ein neu zuerrichtendes Verteilerbauwerk, bestehend aus perforierten Beton-U-Profilen, in die benachbarte Dönche. Das Grundstück ist durch starke Höhenunterschiede geprägt und fällt insbesondere im südlichen Bereich deutlich zum Landschaftsraum der Dönche hin ab. Um die geplanten Gebäude - allen voran das Lehrsaalgebäude - sicher und funktional in diese Geländestruktur einzubinden, ist eine präzise Geländemodellierung notwendig. Diese erfordert die Errichtung mehrerer Stützwände. Konstruktiv werden die Wände als Winkelstützwände aus Ortbeton mit rückwärtigem Fundamentfuß ausgeführt. Diese Bauweise bietet eine hohe Tragfähigkeit, große Verformungsstabilität und ermöglicht zugleich eine flexible Anpassung an die unterschiedlichen lokalen Geländehöhen. Die Gründung der Stützwände erfolgt über eine Beton-Sauberkeitsschicht eine Schottertragschicht aufgesetzt wird. Diese Schicht dient der gleichmäßigen Lastverteilung und verhindert Schäden durch Frost. Vor den Stützwänden befindet sich zudem eine wichtige ingenieurtechnische Anlage: das Verteilerbauwerk für das anfallende Oberflächenwasser. Dieses Bauwerk sammelt Regen- und Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen der Feuerwehrschule und führt es kontrolliert der Dönche zu. Dadurch wird nicht nur die Entwässerung der befestigten und unbefestigten Flächen gewährleistet, sondern auch ein möglicher Erosionsprozess am Hang verhindert. Für die Errichtung der Stützwände wird ein Arbeits- und Schutzgerüst eingesetzt, welches den Anforderungen der DIN EN 12811 1 entspricht. Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung zwischen den neu entstehenden Gebäuden sind folgende Zufahrten geplant: I. Zufahrt zwischen Unterkunftsgebäude und Lehrsaalgebäude Anbindung von Westen in südlicher Richtung mit einem Abzweig zum Eingang des Unterkunftsgebäudes. Hauptroute: Achse 421 mit einer Länge von 131,75 m. Abzweig: Achse 520 in Richtung Eingang Unterkunftsgebäude. Entlang der Achse 421 ist zur Sicherung der Geländesprünge eine Winkelstützwand mit einer Länge von 88,70 m erforderlich. Als Hilfsachse für die Winkelstützwand dient die Achse 426. II.Zufahrt von der Heinrich-Schütz-Allee zur Tiefgarage Achse 301 mit einer Länge von 39,76 m. Die geplante Straße dient während der Bauzeit als Betriebsweg für die Errichtung der Unterkunftsgebäude und des Lehrsaalgebäudes. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der Straßenaufbau vollständig erneuert. Der Bodenaushub und die Errichtung der Winkelstützwand erfolgen gemäß dem festgelegten Bauablaufplan. Der Einbau der FSS-, Trag und Deckschicht erfolgen in voller Breite ohne Herstellung einer Mittelnaht. Tagesnähte sind gemäß ZTV-Asphalt herzustellen. Der Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Asphaltfertigern im Bereich der Aufweitung ist daher einzukalkulieren um fugenlos zu bauen. Bei tagesnähten und bei Anschlüssen an den Bestand, sowie vor Einbauteilen aus Beton (z.B. Entwässerungsrinnen) sind die Fugen der Deckschicht nachträglich herzustellen und zu vergießen. Bankette sind vollständig neu herzustel
- Frist: 22. Apr.
Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken, Tiefbauarbeiten
Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage und einem Lehrsaalgebäude an der Landesfeuerwehrschule Kassel. Aufgrund der militärischen Vornutzung (Truppenübungsplatz, Schießanlage, Munitionsniederlage, Bombenabwurfgebiet) besteht Kampfmittelverdacht bis 9,0 m u. GOK. Leistungen umfassen Flächensondierung (TDEM/Georadar), vertikale Tiefensondierung, horizontale Bohrungen, Volumenräumung der Auffüllungen sowie baubegleitende Kampfmittelräumung bei allen Erdarbeiten.
- Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeFrist: 22. Apr.
Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken, Tiefbauarbeiten
Kampfmittelräumung für Neubau der Landesfeuerwehrschule Kassel: Zwei Unterkunftsgebäude mit Tiefgarage und Lehrsaalgebäude. Baufeld war ehemaliger Truppenübungsplatz mit Schießanlage und Munitionsniederlage, in Bombenabwurfgebiet. Kampfmittelverdacht auf gesamter Fläche bis max. 9,0 m Tiefe, inkl. Kleinkampfmittel. Räumung umfasst Flächensondierung mit TDEM/Georadar, vertikale Tiefensondierung für Leitungen/Kanal/Bohrpfahlwand, horizontale Bohrungen für Stollbauwerk, Volumenräumung im Auffüllungsbereich, punktuelle bodeneingreifende Räumung von Verdachtspunkten und baubegleitende Räumung bei Untergrundeingriffen. Einhaltung von BFR KMR und DGUV-I 201-027 erforderlich.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 28. Apr.
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Flughafen Nürnberg GmbHNürnbergFrist: 15. Mai
Erneuerung Taxiway Foxtrot (TWY F) - Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Die Flughafen Nürnberg GmbH plant die Erneuerung und Verbreiterung des Taxiway Foxtrot (TWY F) für die zukünftige, regelmäßige Nutzung durch Luftfahrzeuge gem. EASA Code E. Die grundhafte Erneuerung beinhaltet eine Verbreiterung des Rollweges in geraden Abschnitten von 22,5 m auf 23 m. Die neu herzustellenden Asphaltfläche umfassen rd. 44.500m². Die Maßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Flächen, der Entwässerungssysteme und Kabeltrassen, die Errichtung eines neuen Bedarfsrollwegs T1 und die Filletverbreiterungen im Bereich der Rollwege TWY J und TWY F / C. Die Baumaßnahmen sind in festgelegten Bauphasen mit Unterbrechung umzusetzen. Bauphase I = Baujahr 2027 und Bauphase II = Baujahr 2028. Bauphase I umfasst den westlichen Teil des TWY F - Station 0+550 bis 1+450. Bauphase II umfasst den östlichen Teil des TWY F - Station 0+000 bis 0+550. Arbeiten im Abschnitt 1+420 bis 1+450 (Zone A gemäß NfL I 191/99) sind zwingend in festgelegten Nachtsperrpausen in 2027 umzusetzen. Der TWY T1 wird in Form eines Bedarfsrollweges während der Baumaßnahmen in 2028 genutzt und ist in Bauphase BP-I in 2027 herzustellen. Nach dem abschnittsweisen Rückbau des bestehenden Aufbaues der Flugbetriebsfläche TWY F sind auf dem Niveau des Erdplanums qualifizierte Bodenverbesserungen durchzuführen. Hiernach erfolgt der Neuaufbau des gesamten Oberbaus gemäß Regelaufbau. Sowohl in der Bauphase BP-I als auch in der Bauphase BP-II sind flugbetriebliche Zwischenzustände zu gewährleisten, mit Vorabinbetriebnahmen betreffender Rollbeziehungen (TWY F - TWY E und TWY J). Im Bereich westlich des TWY E werden die Drainage-Entwässerungsanlagen ergänzt, d.h. im Abschnitt zwischen den Stationierungen 0+940 und 1+170 wird ein neuer Drainagekanal hergestellt und an den Bestand angebunden. Weiterhin erfolgt der Neubau einer Drainage nördlich des TWY F im Bereich zwischen TWY D und TWY E.
- Markt GeisenhausenGeisenhausen
Erschließung Baugebiet Stockberg 1 in Geisenhausen - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Der Markt Geisenhausen beabsichtigt das neue Baugebiet Stockberg I zu erschließen. Die Planungsleistungen umfassen die Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung. Geplante Bebauung von 44 Bauparzellen und einer Kindertagesstätte. Die Planung beinhaltet auch einen Radweg im und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. (siehe Luftbild) Das Planungsgebiet liegt im Südosten von Geisenhausen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 42.624 m². Genaue Inhalte stehen in der Begründung und Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zur Verfügung. Bitte beachten Sie den Anhang in der Begründung des Ing. Büro Sehlhoff zum Irlacher Graben und Entwässerung. Kostenannahme, netto: Verkehrsanlagen 1.360.000,00 € Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung 1.139.000,00 € Ingenieurbauwerk Wasserversorgung 240.000,00 € Ingenieurbauwerk Oberflächenentwässerung 165.000,00 € Gesamt netto: 2.904.000,00 € Auszug aus der Begründung: Lagebeschreibung: Das Planungsgebiet liegt im Südosten von Geisenhausen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 42.624 m². Das Planungsgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: - im Westen durch die Irlacher Straße, jenseits davon bestehende Ortsbebauung - im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, teilweise auch Gehölzbestand - im Norden durch gewerblich genutzte Flächen bzw. durch die Hozhausener Straße - Die bestehenden Schrebergärten östlich der Irlacher Straße werden östlich des Irlacher Grabens Grabens durch den Bebauungsplan überplant, im übrigen Bereich bleiben sie bestehen. Das Planungsgebiet selbst wird weitgehend landwirtschaftluch genutzt. Am südlichen Rand finden sich in Teilbereichen Gehölzbestand (Wäldchen), außerhalb auch in Teilen des überplanten Schrebergartenbereichs und weiter östlich im Hangbereich. Topographisch fällt das Gelände nach Westen zum Irlacher Graben hin ab, um dann zur Irlacher Straße wieder leiht anzusteigen. Die Geländeneigung ist in Teilbereichen auch steil um die 15 %. Der höchste Punkt am östlichen Rand des Geltungsbereichs liegt etwa bei 475,0 m. ü. NHN, der tiefste Punkt im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens bei etwa 458,0 m. ü. NHN.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe von Rohbauleistungen für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Abbrucharbeiten zu leisten und der Rohbau aus Stahl-Ortbeton und Stahlbetonfertigteilen inklusive der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser zu erstellen. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme des Rohbaus ist für Anfang Dezember 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Erdarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe.
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