Vertrag gem. § 127 Abs.1 SGB V über die Versorgung mit Encasings und Neurodermitisoveralls
Encasings und Neurodermitisoveralls
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Encasings und Neurodermitisoveralls
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK NordWest
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Encasings und Neurodermitisoveralls
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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IKK classic schließt vom 01.05.2026 bis 30.04.2028 nicht-exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen zu verschiedenen Wirkstoffen und -kombinationen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026 bei Eingang aller Unterlagen bis 02.04.2026. Späterer Beitritt jederzeit möglich, spätestens bis 05.03.2028. Vertragsbeginn richtet sich nach Eingangsdatum der Unterlagen: Bei Eingang bis zum 05. eines Monats Beginn am 01. des Folgemonats, danach am 01. des übernächsten Monats.
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Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 02.04.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
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