Verpachtung Schilderprägewerkstatt (Raum 1)
Interessenbekundungsverfahren: „Verpachtung von einem Raum (Raum 1) als Schilderprägewerkstatt für Kfz.-Zulassungskennzeichen. - Diese Auftragsvergabe unterliegt keinen vergaberechtlichen Verpflichtungen. - Der Landkreis Peine -Fachdienst Straßenverkehr- beabsichtigt die Verpachtung von Raum 1 und Raum 2 (je 15,52 qm) ...
Angebotsfrist:31. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Interessenbekundungsverfahren: „Verpachtung von einem Raum (Raum 1) als Schilderprägewerkstatt für Kfz.-Zulassungskennzeichen. - Diese Auftragsvergabe unterliegt keinen vergaberechtlichen Verpflichtungen. - Der Landkreis Peine -Fachdienst Straßenverkehr- beabsichtigt die Verpachtung von Raum 1 und Raum 2 (je 15,52 qm) als Schilderpräge...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Peine-Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 31226 Peine
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 31. Mai 2026
- Thema: Hausverwaltung
Ausschreibungsbeschreibung
Interessenbekundungsverfahren: „Verpachtung von einem Raum (Raum 1) als Schilderprägewerkstatt für Kfz.-Zulassungskennzeichen. - Diese Auftragsvergabe unterliegt keinen vergaberechtlichen Verpflichtungen. - Der Landkreis Peine -Fachdienst Straßenverkehr- beabsichtigt die Verpachtung von Raum 1 und Raum 2 (je 15,52 qm) als Schilderprägewerkstätt für Kfz.-Zulassungskennzeichen auf dem Gelände des Straßenverkehrsamtes in Peine in 31226 Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 17 zum 01.07.2026.Die Interessenbekundung für Raum 2 erfolgt in einem separaten Verfahren! Die Schilderprägewerkstatt (Raum 1) befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 10 m) gegenüber dem Fachdienst Straßenverkehr. Der Kfz.-Bestand im Landkreis Peine beträgt derzeit rd. 125.000 Fahrzeuge. Die Zulassungszahlen belaufen sich jährlich auf durchschnittlich 25.000. Der Umsatz der Vorjahre lag bei durchschnittlich ca. 85.000 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Peine keinen Einfluss auf konjunkturbedingte oder anderweitige Schwankungen beim Umsatz hat. Das Risiko für einen künftigen Umsatzrückgang trägt der Pächter/die Pächterin. Diesen Umstand hat er/sie bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Der Bewerber verpflichtet sich, in der Stadt Peine keinen weiteren Prägebetrieb für Kfz.-Kennzeichen einzurichten, zu betreiben oder sich an einem anderen Prägebetrieb zu beteiligen. Der Bewerber hat im Fall der Zuschlagserteilung vor Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbedingten Bürgschaft einer deutschen Bank in Höhe der zwölffachen Bruttomonatspacht/des erwarteten Pachtzinses für ein Jahr zu erbringen. Bei vergleichbaren (wirtschaftlich annehmbaren) Angeboten werden Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten im Sinne des 12. Kapitels des SGB IX (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), die nach §§ 225, 226 SGB IX anerkannt sind, bevorzugt berücksichtigt. Solchen Bewerbern wird der Zuschlag auch dann erteilt, wenn der Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber berechtigt sind, Angebote für einen oder für beide Räume einzureichen. (Die Interessenbekundung für Raum 2 erfolgt in einem separaten Verfahren.) Die Vergabe der beiden Räume an denselben Bewerber oder an Bewerber, die derselben Muttergesellschaft oder demselben Dachkonzern angehören, ist ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt jeweils auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes für den jeweiligen ausgeschriebenen Raum. Erhält ein Bewerber den Zuschlag für einen der Räume, wird sein Angebot für den jeweils anderen Raum im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabe dieses Raumes erfolgt anschließend unter den verbleibenden Angeboten ebenfalls auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2026 – 10:00 Uhr per E-Mail mit Betreff „Bewerbung Verpachtung Schilderprägewerkstatt Raum 1“ an interessenbestätigung@landkreis-peine.de zu senden. Die Berücksichtigung der Bewerbung für das weitere Verfahren setzt voraus, dass diese rechtzeitig eingegangen ist. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Einreichung der Angebote bestehend aus dem Veröffentlichungstext, dem Entwurf Pachtvertrag Raum 1, der Planskizze StVA Raum 1 sowie der Interessenbestätigung Pachtzinsangebot Raum 1 sind dem untenstehenden Bekanntmachungsdokument zu entnehmen. (Bei externer Ansicht: Das Bekanntmachungsdokument findet sich in der Veröffentlichung bei service.bund.de, Ausschreibungen, Suchwort "Landkreis Peine", Verpachtung Schilderprägewerkstatt (Raum 1)). Verpachtung, Schilderprägung, KFZ-Kennzeichen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Stadt Remagen vertreten durch die Stadtverwaltung RemagenRemagen
VgV_OWG_Erweiterung Grundschule Oberwinter_Technische Ausrüstung ALG 1-7 gem. § 53 HOAI 2021
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung der Grundschule Oberwinter in Remagen, die sich an der Pfarrer-Sachsse-Straße 1 befindet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Das Verfahren wird durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern, die gemäß der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien am besten geeignet sind. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird ein Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird in voraussichtlich drei Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung der Anzahl der Verhandlungsrunden sowie insbesondere die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor: 1. Stufe: Bewerbungsverfahren: Es wird gem. VgV ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis sollen drei Bewerber ausgewählt werden, welche zur weiteren Teilnahme am Verfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 2. Stufe: In der 2. Stufe werden die Bieter zur Abgabe eines vollständigen Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber wird die Angebote formal prüfen. Für Nachforderungen verbleibt es bei § 56 Abs. 3 VgV. In einem weiteren Schritt werden die Angebote inhaltlich vorgeprüft. Die Bieter werden zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin eingeladen, an dem sie ihre Leistungsfähigkeit anhand einer auf die Zuschlagskriterien bezogenen Bieterpräsentation darstellen sowie für vertragliche und sonstige Verhandlungen zur Verfügung stehen. Ein von der Auftraggeberin zusammengestelltes Gremium nimmt die Wertung anhand der Zuschlagsmatrix vor. 3. Stufe: Die Bieter werden zur letztverbindlichen wirtschaftlichen Angebotsabgabe unter Berücksichtigung aller Angebotsbestandteile aufgefordert. Anschließend erfolgen die nale Wertung sowie die Vergabeentscheidung des Auftraggebers
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Cluster 37 - Rendsburg
Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 10. Apr.
Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 1
Rahmenvereinbarung für Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox (Los 1). Abrufvolumen bis 21,5 Mio. € netto. Laufzeit 2 Jahre, optional 2x 1 Jahr verlängerbar (max. 4 Jahre). Los 1 umfasst die Ressorts AA, BT, BKM, BMEL, BMF, BMFTR, BMG, BMI, BMJV, BMLEH. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für das Gesamtvolumen. Ein paralleles Verfahren für Los 2 (weitere Ressorts) findet statt.
- Stadt Remagen vertreten durch die Stadtverwaltung RemagenRemagen
VgV_OWG_Erweiterung Grundschule Oberwinter_Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung der Grundschule Oberwinter in Remagen, die sich an der Pfarrer-Sachsse-Straße 1 befindet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Das Verfahren wird durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern, die gemäß der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien am besten geeignet sind. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird ein Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird in voraussichtlich drei Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung der Anzahl der Verhandlungsrunden sowie insbesondere die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor: 1. Stufe: Bewerbungsverfahren: Es wird gem. VgV ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis sollen drei Bewerber ausgewählt werden, welche zur weiteren Teilnahme am Verfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 2. Stufe: In der 2. Stufe werden die Bieter zur Abgabe eines vollständigen Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber wird die Angebote formal prüfen. Für Nachforderungen verbleibt es bei § 56 Abs. 3 VgV. In einem weiteren Schritt werden die Angebote inhaltlich vorgeprüft. Die Bieter werden zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin eingeladen, an dem sie ihre Leistungsfähigkeit anhand einer auf die Zuschlagskriterien bezogenen Bieterpräsentation darstellen sowie für vertragliche und sonstige Verhandlungen zur Verfügung stehen. Ein von der Auftraggeberin zusammengestelltes Gremium nimmt die Wertung anhand der Zuschlagsmatrix vor. 3. Stufe: Die Bieter werden zur letztverbindlichen wirtschaftlichen Angebotsabgabe unter Berücksichtigung aller Angebotsbestandteile aufgefordert. Anschließend erfolgen die nale Wertung sowie die Vergabeentscheidung des Auftraggebers
- Stadt Remagen vertreten durch die Stadtverwaltung RemagenRemagen
VgV_OWG_Erweiterung Grundschule Oberwinter_Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung der Grundschule Oberwinter in Remagen, die sich an der Pfarrer-Sachsse-Straße 1 befindet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Das Verfahren wird durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern, die gemäß der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien am besten geeignet sind. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird ein Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird in voraussichtlich drei Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung der Anzahl der Verhandlungsrunden sowie insbesondere die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor: 1. Stufe: Bewerbungsverfahren: Es wird gem. VgV ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis sollen drei Bewerber ausgewählt werden, welche zur weiteren Teilnahme am Verfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 2. Stufe: In der 2. Stufe werden die Bieter zur Abgabe eines vollständigen Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber wird die Angebote formal prüfen. Für Nachforderungen verbleibt es bei § 56 Abs. 3 VgV. In einem weiteren Schritt werden die Angebote inhaltlich vorgeprüft. Die Bieter werden zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin eingeladen, an dem sie ihre Leistungsfähigkeit anhand einer auf die Zuschlagskriterien bezogenen Bieterpräsentation darstellen sowie für vertragliche und sonstige Verhandlungen zur Verfügung stehen. Ein von der Auftraggeberin zusammengestelltes Gremium nimmt die Wertung anhand der Zuschlagsmatrix vor. 3. Stufe: Die Bieter werden zur letztverbindlichen wirtschaftlichen Angebotsabgabe unter Berücksichtigung aller Angebotsbestandteile aufgefordert. Anschließend erfolgen die nale Wertung sowie die Vergabeentscheidung des Auftraggebers
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen für die neue Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95" sowie bei Bedarf für weitere Liegenschaften der SSB. Eine Abrufverpflichtung der SSB ist nicht vorgesehen. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen, welche als Fertigteile in das neue Gebäude geliefert und durch einfache Montagevorgänge installiert werden sollen. Die Gestaltung der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme muss einheitlich erfolgen und hat sich an dem Designkonzept für das Gebäude zu orientieren. Hierbei kommt der Qualität der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme sowie der Nachhaltigkeit ein hoher Stellenwert zu. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt mittels der konkreten Möblierung der neuen Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95". Die Beauftragung dieses Vorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d.h. es ist beabsichtigt, dass der Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit der Durchführung der Leistung beginnt. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Bedarf wie folgt beziffert: 18 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 18 Teambox (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 6 Boxen). Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstmenge kann wie folgt beziffert werden: 30 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 25 Teamboxen (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 8-9 Boxen). Einzelheiten zu den Schätz- bzw. Höchstmengen der Rahmenvereinbarung enthalten die Vergabeunteragen, die mit Beginn der Angebotsphase an die Bieter ausgegeben werden.
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen für die neue Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95" sowie bei Bedarf für weitere Liegenschaften der SSB. Eine Abrufverpflichtung der SSB ist nicht vorgesehen. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen, welche als Fertigteile in das neue Gebäude geliefert und durch einfache Montagevorgänge installiert werden sollen. Die Gestaltung der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme muss einheitlich erfolgen und hat sich an dem Designkonzept für das Gebäude zu orientieren. Hierbei kommt der Qualität der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme sowie der Nachhaltigkeit ein hoher Stellenwert zu. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt mittels der konkreten Möblierung der neuen Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95". Die Beauftragung dieses Vorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d.h. es ist beabsichtigt, dass der Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit der Durchführung der Leistung beginnt. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Bedarf wie folgt beziffert: 18 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 18 Teambox (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 6 Boxen). Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstmenge kann wie folgt beziffert werden: 30 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 25 Teamboxen (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 8-9 Boxen). Einzelheiten zu den Schätz- bzw. Höchstmengen der Rahmenvereinbarung enthalten die Vergabeunteragen, die mit Beginn der Angebotsphase an die Bieter ausgegeben werden.
- Landratsamt OrtenaukreisOffenburgFrist: 05. Mai
IT-Service- und Supportleistungen für das pädagogische Netz der Kreisschulen der Ortenau
Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt die Vergabe von IT-Service- und Supportleistungen für das pädagogische Netz der Kreisschulen der Ortenau. Die benötigten Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Los 1 umfasst die Modul 1 (Hardware-Betreuung), Modul 2 (Netzwerk/Sicherheit) und Modul 2+ (Netzwerk/Sicherheit/Betreuung des pädagogischen Netzes) für folgende Berufliche Schulen: Berufliche Schule Kehl, Berufliche Schule Wolfach, Badische Malerfachschule Lahr, Maria-Furtwängler-Schule Lahr, Gewerbliche Schule Lahr, Gewerbliche Schule Offenburg Bewerberauswahlmethodik Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird anhand der zwingend einzuhaltenden Eignungsanforderungen gemäß den Vorgaben der EU-weiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der nachfolgenden Kriterien in Los 1 gem. der europaweiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die in Los 1 zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die für das Los 1 als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können für das Los 1 maximal 11 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind dabei nachfolgende Kriterien maßgeblich: Referenzbewertung a) Erbringung für Schule oder anderen Bedarfsträger: Berufsschule: 3 Punkte Andere Schulart: 2 Punkte Anderer Bedarfsträger: 0 Punkte b) Anzahl gleichzeitig betreuter Standorte desselben Auftraggebers: mind. 6 Standorte 3 Punkte mind. 3 Standorte 2 Punkte 1 Standort 1 Punkt c) Abgedeckte Leistungs-Module aus den für Los 1 relevanten Modulen 1, 2 und 2+: Alle drei Leistungsmodule abgedeckt 5 Punkte 2 Leistungsmodule abgedeckt 3 Punkte 1 Leistungsmodul abgedeckt 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter in Los 1 Los überschritten wird, entscheidet das Los.
- Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Erneuerung Prozessleitsysteme Klärwerk Plieningen und Gruppenklärwerk Ditzingen sowie Aufbau übergeordnetes Prozessleitsystem
1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Anlagengruppe: GA), Leistungsphasen 1-9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Peine-Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 31226 Peine.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.