Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH - Vergabe von Generalplanerleistungen für die Friesentherme in Emden
Vergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kund...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes An...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtwerke Emden GmbH
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes Angebot zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch gestalterische Optimierungen, um die Freizeit- und Erlebnisqualität deutlich zu steigern. Die Eckpunkte sind in den Dateien Potentialanalyse Friesentherme (Bad) und Potentialanalyse Friesentherme (Sauna) beschrieben. Die Baukosten inkl. Planungsleistungen werden auf 6 Mio. Euro netto geschätzt. Es erfolgt stufenweise Beauftragung. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: • Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 • Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 • Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 • Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 9 Einzelheiten werden im Rahmenvertrag beschrieben sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Generalplanerleistungen für die Friesentherme in Emden
Vergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes Angebot zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch gestalterische Optimierungen, um die Freizeit- und Erlebnisqualität deutlich zu steigern. Die Eckpunkte sind in den Dateien Potentialanalyse Friesentherme (Bad) und Potentialanalyse Friesentherme (Sauna) beschrieben. Die Baukosten inkl. Planungsleistungen werden auf 6 Mio. Euro netto geschätzt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: • Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 • Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 • Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 • Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 9.
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Planungsleistungen zur Optimierung des BAB 5 Hattenbacher Dreiecks im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland das Autobahndreieck Hattenbach ("Hattenbacher Dreieck") zu optimieren und zu ertüchtigen. Hier-bei sollen unterschiedliche Lösungsansätze untersucht und eine Vorzugsvariante vorgeschlagen werden. Der Knotenpunkt befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Fulda der Niederlassung Nordwest. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungsphase (LPH) 1 und 2 mit optionaler Beauftragung der LPH 3 und 4. Das Projekt soll mit der BIM-Methode umgesetzt werden.
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Projektsteuerungsleistungen für die Inge-Aicher-Scholl Realschule ab Leistungsstufe 3
Der Landkreis Neu-Ulm vergibt Projektsteuerungsleistungen für den Anbau und die Erweiterung sowie Umbau und Modernisierung im Bestand der Inge-Aicher-Scholl-Realschule in Neu-Ulm (Pfuhl) in der Heerstraße 115, 89233 Neu-Ulm (Pfuhl) auf Fl.Nr. 1479, Gemarkung Pfuhl. Ausgeschrieben werden Projektsteuerungsleistungen ab der Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung). Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise vergeben. o Als Stufe 1 wird Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) beauftragt. o Als Stufe 2 kann die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung / Ausführung) vergeben werden; o Als Stufe 3 kann die Leistungsstufe 5 (Projektabschluss) beauftragt werden. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen und die beauftragten Projektsteuerungsleistungen wird auf die Projektbeschreibung, den Projektsteuerungsvertrag mit ZVB-PS verwiesen. Die Vergabe erfolgt als Festpreisvergabe (§ 58 Abs. 2 VgV).
- Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Vergabe von Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung (HLS)
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Bewerber mit der Fachplanung für die technische Ausrüstung im Projekt „Umbau und Erweiterung der Altrheingrundschule Eich, inkl. Abbruch alte Verwaltung und Brandschutzsanierung“, beauftragt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen in den Anlagengruppen 1, 2, 3. Die Vergabe der Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 behält sich der Auftraggeber vor. Weitere Fachplanungsleistungen u. a. für verschiedene Anlagegruppen der Technischen Ausrüstung und die Tragwerksplanung werden separat vergeben.
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Generalplanungsleistungen für den Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen im 2. und 4. OG der Leipziger Str. 61-66 in 10117 Berlin-Mitte, BImA, Direktion Berlin
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit der Aufgabe der Verwaltung bundeseigener Immobilien. Im Rahmen der deutschlandweiten Wohnraumoffensive des Bundes wurden aus dem vorhandenen Bestandsliegenschaften identifiziert, die sich für die Schaffung von neuem, attraktivem und preisgedämpftem Wohnraum eignen. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um bezahlbaren Wohnraum vor allem für die Bundesbediensteten im Rahmen der Wohnungsfürsorge zu schaffen. Ziel der gewünschten Planung ist die Schaffung von Wohnraum, der sowohl in der Herstellung als auch in der zukünftigen Vermietung hohen wirtschaftlichen Ansprüchen genügt. Eine effiziente Wohnraumgestaltung zur Optimierung der Wohnfläche gegenüber von Nutz- und Konstruktionsflächen soll dabei im Vordergrund stehen. Die effiziente Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche ist zentrale Planungsaufgabe. Die Planung muss sich an den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen orientieren und die geltenden Gesetze einhalten. Die Planung soll unter Beachtung der Ökologie, des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Es werden Generalplanungsleistungen für den Umbau von Gewerbeflächen benötigt, die eine flächensparende, qualitätsvolle und kostenbewusste Wohnungsgestaltung zum Ziel hat. Seitens der Auftraggeberin (AG) ist geplant, für die Leistungsphasen 1 – 5 und teilweise LP 8 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend die Bauleistungen an einen Generalunternehmer (AN) zu vergeben. Die AG beabsichtigt dabei die Vergabe der nachfolgenden Leistungsbildern als Generalplanung: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, - Fachplanung Tragwerksplanung, - Fachplanung Technische Ausrüstung, - Bauphysik (Bauakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung), - Brandschutz Der Leistungsumfang ist in die folgenden Leistungsstufen gegliedert: - Stufe 1: Leistungsphase 2: Vorplanung - Stufe 2: Leistungsphasen 3-4: Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (Abriss-LV) - Stufe 3: Leistungsphasen 5-6: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei GU-Vergabeverfahren - Stufe 4: Leistungsphase 8: Objektüberwachung - Stufe 5: Leistungsphasen 9: Objektbetreuung Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe 1. Die AG ist berechtigt, die Leistungsstufen 2 bis 5 optional gem. Vertragsentwurf abzurufen. Der konkrete Leistungsumfang ist dem Generalplanungsvertrag (Anlage C-01) im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und den Leistungsbildern (Anlage C-03) zu entnehmen.
- Frist: 20. Apr.
Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 ( Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 2 Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine Der Architektenvertrag wird nachgereicht. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 06/2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30%, projektbezogene Qualifikation 30 % VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Emden GmbH.
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