Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bayerisches Landeskriminalamt
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden. Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden. Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 22. Mai
Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Pillerseetal und Stadtbus St. Johann
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2028) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: Los 1: Linie 820: Hochfilzen – Fieberbrunn – St.Jakob in Haus – St.Ullrich am Pillersee – Waidring Linie 830: St. Johann in Tirol – Fieberbrunn Linie 898 - 1: St. Johann in Tirol – Kirchdorf in Tirol Linie 898 - 2: St. Johann in Tirol Linie 898 - 3: St. Johann in Tirol voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: 800.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der Auftraggeber, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 22. Mai
Berichtigung der Vorinformation Nr. 216324-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Zillertal OJ S 66/2025 03/04/2025 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 28) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Vorderes Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 633 Strass - Bruck – Schlitters - Fügen 660 (alt: 8330) Schwaz – Mayrhofen 661 (alt: 8333/8334) Uderns – Fügen – Pankratzberg 674 (alt: 8340 ) Mayrhofen – Hippach - Schwendberg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 720.000 Fahrplankilometer Los 2 Hinteres Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 670 (alt: 4104) Mayrhofen – Tux 671 (alt: 4102) Mayrhofen – Ginzling 672 (alt: 4100) Mayrhofen - Brandberg 675 (alt: 4094) Zell – Gerlos voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 770.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber grundsätzlich plant, den Betrieb von E-Bussen ganz oder für einen Teil der Linien in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Bei Fehlen der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen behält sich der Auftraggeber vor, für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung aufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 09. Mai
Berichtigung der Vorinformation Nr. 215592-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Osttirol
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2027) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Stadtbus Lienz: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 999-1 Gaimberg – Lienz Bahnhof – Tristach 999-2 Amlach – Lienz Bahnhof – Lienz Gymnasium 999-3 Lienz Falkensteinerweg – Lienz Bahnhof – Thurn 999-S Lienz – Amlach - Tristach voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 185.000 Fahrplankilometer Los 2 Regiobus Iseltal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 900N Lienz . St. Johann i.W. – Matrei 940 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 941 Lienz – Peggetz – Nußdorf – Debant – Lavant/Nikolsdorf 942 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 950X Lienz – Huben – Matrei i.O. – Felbertauern – Mittersill – Kitzbühel 951 Lienz – Huben – Matei i.O. – Prägraten – Hinterbichl 952 Huben – Kals a.G. Taurer – Lucknerhaus 953 Huben – Hopfgarten - St. Veit – St. Jabok i.D – Staller Sattel 954 Lienz – Oberdrum – Oberlienz – Ainet – Schlaiten 998 St. Veit i.D. – Innerstandsbrücke – Egg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 1.567.000 Fahrplankilometer Los 3 Regiobus Pustertal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 901N Sillian – Lienz – Nikolsdorf 961 Lienz – Leisach – Thal – Mittewald – Abfaltersbach – Sillian 962 Lienz – Leisach – Assling – Anras – Abfaltersbach 965 St. Lorenzen i.L – Maria Luggau – Obertilliach – Kartitsch – Sillian 966 Innervilgraten – Außervillgraten – Sillian voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 820.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der AG, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
- Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Max-Planck-Instituts für Medizinische Forschung; Erweiterung Institut: Objektplanerleistungen LP 6-9
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Leistungen nach § 34 ff HOAI 2021- Objektplanung (Leistungsphasen 6-9 nach HOAI) für die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für medizinische Forschung in Heidelberg. Die Max-Planck-Gesellschaft plant einen Forschungsneubau als Erweiterung des bestehenden denkmalgeschützten Max-Planck-Institut für medizinische Forschung in Heidelberg zu errichten. Baugrundstück und Bestandsinstitut liegen im südlichen Teil des Neuenheimer Feldes am Neckar. Insgesamt umfasst der Erweiterungsbau eine Nutzungsfläche von 6.410m² (NUF 1-7) und einer BRI von 72.922 m³. Geplant ist der Erweiterungsbau gemäß Vorgaben aus einem städtebaulichen Machbarkeitsstudie als 10-stöckiges Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von max. 45,25 m zzgl. einer Technikzentrale auf dem Dach und einem unterirdischen Sonderlaborbereich im Süden. Der Sonderlaborbereich ist aufgrund der hohen Anforderungen an den Schwingungsschutz baulich vom Untergeschoss des Hochhauses getrennt. Der Neubau wird über Verbindungsbauwerke ober- und unterirdisch mit dem bestehenden Institutsgebäude verbunden. Die oberirdische Anbindung ist Bestandteil dieser Maßnahme. Die unterirdische Anbindung ist bereits bauseits erstellt worden. Im Neubau werden Nutzflächen für mit hoch schwingungsempfindlichen Laboren, physikalische Laserräume, biochemischen S1-Labore und zwei S2-Labore, ein Reinraumbereich geschaffen. Zusätzlich werden eine feinmechanische und elektronische Werkstatt, Chemikalien- und Gefahrstofflager und Serverräume untergebracht. Weiterhin werden Büros, Besprechungsräume, eine Cafeteria und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung gestellt Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 nach § 2 LBO und ist nach § 38 LBO als Sonderbau eingestuft. Es wird die Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR) als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 60.277.000,00 € (netto), die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 79.890.000,00 € (netto). Grundlage des Auftragsumfangs für die Hauptleistungen ab LPH 6 wird die LPH 5 sein. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb der Nachbarinstitute. Aufgrund der Wichtigkeit der Materialien für den späteren Betrieb spielt die Bemusterung der Materialien eine wichtige Rolle im Projekt. Es müssen daher vorab Musterräume hergestellt werden. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung, Ausschreibung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können. Die Besprechung im Rahmen der Ausführung finden in Heidelberg und per virtueller Besprechung statt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung/ Beauftragung befindet sich das Vorhaben in der LPH 5. Der AN muss sich insoweit mit dem vom AG beauftragten Objektplaner abstimmen und diesem zuarbeiten. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Heidelberg bzw. in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München zur Verfügung zu stehen. Aufgrund des vorgegebenen Projektterminplans wird vom Auftragnehmer erwartet, dass zur Optimierung der Prozesse Lean Methoden gemäß VDI 2553 B4 angewendet werden. Vom Auftragnehmer wird das Weiterbetreiben einer nach den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft geeigneten Projektkommunikationsplattform (CDE-Plattform) gefordert. Folgende Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen: Beginn LPH 6/7 : nach Abschluss des VGV Verfahrens, 05 / 2026 Geplanter Baubeginn: 10 / 2026 Geplante Übergabe an den Nutzer: 03 / 2030
- Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Max-Planck-Instituts für Medizinische Forschung; Erweiterung Institut: Objektplanerleistungen LP 6-9
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Leistungen nach § 34 ff HOAI 2021- Objektplanung (Leistungsphasen 6-9 nach HOAI) für die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für medizinische Forschung in Heidelberg. Die Max-Planck-Gesellschaft plant einen Forschungsneubau als Erweiterung des bestehenden denkmalgeschützten Max-Planck-Institut für medizinische Forschung in Heidelberg zu errichten. Baugrundstück und Bestandsinstitut liegen im südlichen Teil des Neuenheimer Feldes am Neckar. Insgesamt umfasst der Erweiterungsbau eine Nutzungsfläche von 6.410m² (NUF 1-7) und einer BRI von 72.922 m³. Geplant ist der Erweiterungsbau gemäß Vorgaben aus einem städtebaulichen Machbarkeitsstudie als 10-stöckiges Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von max. 45,25 m zzgl. einer Technikzentrale auf dem Dach und einem unterirdischen Sonderlaborbereich im Süden. Der Sonderlaborbereich ist aufgrund der hohen Anforderungen an den Schwingungsschutz baulich vom Untergeschoss des Hochhauses getrennt. Der Neubau wird über Verbindungsbauwerke ober- und unterirdisch mit dem bestehenden Institutsgebäude verbunden. Die oberirdische Anbindung ist Bestandteil dieser Maßnahme. Die unterirdische Anbindung ist bereits bauseits erstellt worden. Im Neubau werden Nutzflächen für mit hoch schwingungsempfindlichen Laboren, physikalische Laserräume, biochemischen S1-Labore und zwei S2-Labore, ein Reinraumbereich geschaffen. Zusätzlich werden eine feinmechanische und elektronische Werkstatt, Chemikalien- und Gefahrstofflager und Serverräume untergebracht. Weiterhin werden Büros, Besprechungsräume, eine Cafeteria und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung gestellt Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 nach § 2 LBO und ist nach § 38 LBO als Sonderbau eingestuft. Es wird die Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR) als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 60.277.000,00 € (netto), die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 79.890.000,00 € (netto). Grundlage des Auftragsumfangs für die Hauptleistungen ab LPH 6 wird die LPH 5 sein. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb der Nachbarinstitute. Aufgrund der Wichtigkeit der Materialien für den späteren Betrieb spielt die Bemusterung der Materialien eine wichtige Rolle im Projekt. Es müssen daher vorab Musterräume hergestellt werden. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung, Ausschreibung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können. Die Besprechung im Rahmen der Ausführung finden in Heidelberg und per virtueller Besprechung statt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung/ Beauftragung befindet sich das Vorhaben in der LPH 5. Der AN muss sich insoweit mit dem vom AG beauftragten Objektplaner abstimmen und diesem zuarbeiten. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Heidelberg bzw. in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München zur Verfügung zu stehen. Aufgrund des vorgegebenen Projektterminplans wird vom Auftragnehmer erwartet, dass zur Optimierung der Prozesse Lean Methoden gemäß VDI 2553 B4 angewendet werden. Vom Auftragnehmer wird das Weiterbetreiben einer nach den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft geeigneten Projektkommunikationsplattform (CDE-Plattform) gefordert. Folgende Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen: Beginn LPH 6/7 : nach Abschluss des VGV Verfahrens, 05 / 2026 Geplanter Baubeginn: 10 / 2026 Geplante Übergabe an den Nutzer: 03 / 2030
- Stadt Schwelm
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. §49ff. HOAI 2021 der LPH 1 bis 6 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Die Stadt Schwelm beabsichtigt, die Grundschule Engelbertstraße in Schwelm durch einen Anbau zu erweitern. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI 2021 für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 200.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschlussbefähigung (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis Mai 2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bayerisches Landeskriminalamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.