Berichtigung der Vorinformation Nr. 216324-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Zillertal OJ S 66/2025 03/04/2025 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 28) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Vorderes Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 633 Strass - Bru...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 28) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Vorderes Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 633 Strass - Bruck – Schlitters -...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verkehrsverbund Tirol GesmbH
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 22. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 28) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Vorderes Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 633 Strass - Bruck – Schlitters - Fügen 660 (alt: 8330) Schwaz – Mayrhofen 661 (alt: 8333/8334) Uderns – Fügen – Pankratzberg 674 (alt: 8340 ) Mayrhofen – Hippach - Schwendberg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 720.000 Fahrplankilometer Los 2 Hinteres Zillertal Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 670 (alt: 4104) Mayrhofen – Tux 671 (alt: 4102) Mayrhofen – Ginzling 672 (alt: 4100) Mayrhofen - Brandberg 675 (alt: 4094) Zell – Gerlos voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 770.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber grundsätzlich plant, den Betrieb von E-Bussen ganz oder für einen Teil der Linien in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Bei Fehlen der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen behält sich der Auftraggeber vor, für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung aufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DAN)
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- PDF Notice (EST)
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4- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 09. Mai
Berichtigung der Vorinformation Nr. 215592-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Osttirol
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2027) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Stadtbus Lienz: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 999-1 Gaimberg – Lienz Bahnhof – Tristach 999-2 Amlach – Lienz Bahnhof – Lienz Gymnasium 999-3 Lienz Falkensteinerweg – Lienz Bahnhof – Thurn 999-S Lienz – Amlach - Tristach voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 185.000 Fahrplankilometer Los 2 Regiobus Iseltal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 900N Lienz . St. Johann i.W. – Matrei 940 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 941 Lienz – Peggetz – Nußdorf – Debant – Lavant/Nikolsdorf 942 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 950X Lienz – Huben – Matrei i.O. – Felbertauern – Mittersill – Kitzbühel 951 Lienz – Huben – Matei i.O. – Prägraten – Hinterbichl 952 Huben – Kals a.G. Taurer – Lucknerhaus 953 Huben – Hopfgarten - St. Veit – St. Jabok i.D – Staller Sattel 954 Lienz – Oberdrum – Oberlienz – Ainet – Schlaiten 998 St. Veit i.D. – Innerstandsbrücke – Egg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 1.567.000 Fahrplankilometer Los 3 Regiobus Pustertal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 901N Sillian – Lienz – Nikolsdorf 961 Lienz – Leisach – Thal – Mittewald – Abfaltersbach – Sillian 962 Lienz – Leisach – Assling – Anras – Abfaltersbach 965 St. Lorenzen i.L – Maria Luggau – Obertilliach – Kartitsch – Sillian 966 Innervilgraten – Außervillgraten – Sillian voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 820.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der AG, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 22. Mai
Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Pillerseetal und Stadtbus St. Johann
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2028) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: Los 1: Linie 820: Hochfilzen – Fieberbrunn – St.Jakob in Haus – St.Ullrich am Pillersee – Waidring Linie 830: St. Johann in Tirol – Fieberbrunn Linie 898 - 1: St. Johann in Tirol – Kirchdorf in Tirol Linie 898 - 2: St. Johann in Tirol Linie 898 - 3: St. Johann in Tirol voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: 800.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der Auftraggeber, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018.
- Landkreis Augsburg und Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbHAugsburg
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Westliche Wälder 01" als Gesamtleistung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Westliche Wälder 01“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verkehrsverbund Tirol GesmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.