Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertr...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mi...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bayerisches Landeskriminalamt
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden. Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden. Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
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Los 8 - Security Operation Center
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
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Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).
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Erstellung einer digitalen Plattform (Webseite) und dazugehöriger Erweiterungen für den Bereich Feuerwehr
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) schreibt die Erstellung einer digitalen Plattform (Webseite) inkl. integriertem Veranstaltungsmanagement, der Möglichkeit zur Versendung eines Newsletters und der Erstellung und Betreuung eines Social-Media-Kanals (Instagram) sowie die Implementierung vorhandener Webseiten für den Bereich Feuerwehr aus. Ziel ist eine hochwertige und fristgerechte Abwicklung des Projekts sowie die Schaffung einer modernen, interaktiven Plattform für die hessische Feuerwehrgemeinschaft und darüber hinaus. Der Auftragnehmer erstellt in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen Projektplan. Die Fertigstellung und Übergabe der Webseite sowie aller dazugehörigen Kanäle soll bis spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (01.06.2026 bis 31.05.2028) plus zwei weitere Vertragsjahre als Option (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre). Nach Beendigung des Vertrages übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche technischen, grafischen und Design-Daten. Die Webseite sowie die dazugehörigen Erweiterungen müssen betriebsfähig und auf dem zum Zeitpunkt einer Übergabe geltenden Stand der Technik übergeben werden können. Der Social-Media-Account muss ebenfalls inkl. der zum Zeitpunkt der Übergabe veröffentlichten vollständigen Timeline übergeben werden können. Im Rahmen der Kalkulation ist von einem geschätzten Auftragsvolumen für das erste Jahr von ca. 95.000,- € netto auszugehen. Der Höchstwert bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt 275.000,- € netto. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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- Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Bühnenvorplanung und Beratungsleistungen
Die Städtischen Bühnen Frankfurt gehören zu den renommiertesten Sprech‑ und Musiktheatern in Europa und integrieren sämtliche für den erfolgreichen Ensemble- und Repertoirebetrieb notwendigen Funktionen. Dies begründet sich sowohl in der einzigartigen Bühnenausstattung als auch im Engagement der rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gebäude für Veranstaltungen, vor allem aber Aufführungsgebäude, sind hochtechnisierte Bauwerke, die ihren Zweck nur dann erfüllen können, wenn Betriebsabläufe synergiereich sind und optimal funktionieren. Bei der Entwicklung der neuen Bühnenbauten von Schauspiel und Oper sowie der Ersatz- und Interimsspielstätten gilt es die räumlichen, betrieblichen, baulichen und technischen Parameter der Bühne, der Hinter- und Seitenbühnen, der Ober- und Untermaschinerie, der Zuschauerräume und die wichtigsten logistischen und veranstaltungstechnischen Abhängigkeiten zu konzipieren. Die Erstellung der Bühnenplanung als Vorplanung, für die Erstellung von (teil)funktionalen Leistungsbeschreibungen und die laufende Beratung und fachliche Unterstützung der Auftraggeberin (AG) zu bühnenspezifischen Themen ist Inhalt der hier zu beauftragenden Leistungen. Die Vorplanungsleistungen bestehen aus der theaterspezifischen Fachplanungen der Bühnentechnik, der Beleuchtungstechnik und der Audio-, Video-, Medien- und Inspizienten-Technik (AVMI-Technik) als Orientierungsplanung für den Architekturwettbewerb unter Federführung der separat beauftragten, theaterfachlichen Vorplanung. Leistungsinhalte sind dabei insbesondere, die Entwicklung und Fortschreibung der Projektanforderungen in Bezug auf die Bühnen und Zuschauerräume, sowie die Beratung bei der Durchführung der Architekturwettbewerbe, der Planungs- und Bauvergaben unter Berücksichtigung der für den Repertoirebetrieb und die Bühnen relevanten Rahmenbedingungen. Dabei sollen möglichst leistungsfähige, effiziente, umwelt- und klimafreundliche Spielstätten ermöglicht werden, welche die Grundlagen für gute Arbeitsbedingungen und funktionsgerechte sowie sichere Arbeitsplätze bieten. In der gesamten Planungs- und Bauphase sind eine kontinuierliche Begleitung erforderlich. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die AG hinsichtlich der die Spezialgewerke betreffenden Nutzeranforderungen umfassend zu beraten. Relevant ist hierbei das Identifizieren von potenziell kritischen Aspekten und das Entwickeln von entsprechenden Planungs- und Bauvorgaben in Abstimmung mit der AG. Die Leistungen für die Akustikplanung und den vorbeugenden Brandschutz werden von der AG separat vergeben und sind zu integrieren.
- Hallesche Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 18. Mai
Beratung zu Messdienstleistungen
Freiwillige Bekanntmachung Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (im Folgenden auch „HWG“), Hansering 19, 06108 Halle (Saale) beabsichtigt, zukünftig die Messdienstleistungen für einen definierten Teilbestand des Portfolios der HWG selbst zu erbringen und sucht im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen externen Berater zur Strategieentwicklung und Durchführung der Ausschreibung. Die aufgeführten Beratungsleistungen sollen mit einem Leistungsbeginn zum 01.10.2026 ausgeschrieben und die Leistungen an einen vorher definierten Teilnehmerkreis vergeben werden. Die HWG beschafft nicht als öffentlicher Auftraggeber. Die HWG führt kein Vergabeverfahren und auch kein vergabeähnliches Verfahren im Sinne des nationalen oder europäischen Vergaberechts durch. Die HWG kann das Verfahren jederzeit ändern oder abbrechen, ohne dass es dazu dem Vorliegen eines wichtigen Grundes bedarf. Die Auswahl des künftigen Auftragnehmers unterliegt der freien Entscheidungskompetenz der HWG. Ziel der Ausschreibung ist die Analyse der bestehenden Prozesse und Vertragsstrukturen rund um Messdienstleistungen sowie die Entwicklung eines rechtssicheren, wirtschaftlichen und technisch tragfähigen Mess- und Abrechnungskonzepts für den Aufbau und Betrieb eines unternehmenseigenen Messdienstes für Heizung, Klima-/Kälte und Warmwasser gemäß den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) für einen Teilbestand des Unternehmens. Die aktuelle Abhängigkeit von externen Dienstleistern soll analysiert und Strategien für die Einführung eigener Mess- und Funktechnik, die Erlangung der Datenhoheit und den Aufbau eines internen Abrechnungsprozesses gemäß HKVO entwickelt werden. Die Beratungsleistung soll die Erstellung eines vollständigen Sollkonzepts inklusive Mess-, Funk- und Softwareinfrastruktur, die Definition aller organisatorischen Abläufe sowie die Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen für einen strategischen Systemwechsel ab 2026/2027 umfassen. Ziel ist die Vorbereitung der vollständigen Selbstabrechnung für Wärme und Warmwasser, die Reduzierung externer Vergaben und eine nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung im Unternehmen. Die Ergebnisse dienen unmittelbar als Entscheidungsgrundlage und Vorbereitung der anschließenden Ausschreibung der Messdienstleistung, die ebenfalls durch das Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Eine Weitergabe der Leistung an Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Sofern Ihr Interesse für diese Ausschreibung geweckt ist, bewerben Sie sich in deutscher Sprache bis spätestens 18.05.2026, 09.00 Uhr elektronisch bei der Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Team Zentraler Einkauf, Hansering 19 in 06108 Halle (Saale) unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse: zentraler-einkauf@hwgmbh.de Ihrer Interessenbekundung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: - Nachweis der fachlichen Qualifikation unter Darstellung der Beratungsschwerpunkte, insbesondere in den Bereichen: Messdienstleistungen (Wärme, Wasser, Funktechnik),Heizkostenverordnung (HKVO) / EED, Strategieberatung im Immobilien-/Wohnungswirtschaftsumfeld); - Angabe von mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, z.B.: - Einführung oder Beratung zu unternehmenseigener Messtechnik oder - Strategieberatung für Mess- oder Abrechnungsprozesse oder - Durchführung von Ausschreibungen im Messdienstleistungsbereich und - Projekte in kommunalen oder wohnungswirtschaftlichen Unternehmen Die HWG behält sich vor, eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten sich Fragen ergeben, sind diese schriftlich per E-Mail an zentraler-einkauf@hwgmbh.de einzureichen.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 22. Mai
Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Pillerseetal und Stadtbus St. Johann
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2028) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: Los 1: Linie 820: Hochfilzen – Fieberbrunn – St.Jakob in Haus – St.Ullrich am Pillersee – Waidring Linie 830: St. Johann in Tirol – Fieberbrunn Linie 898 - 1: St. Johann in Tirol – Kirchdorf in Tirol Linie 898 - 2: St. Johann in Tirol Linie 898 - 3: St. Johann in Tirol voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: 800.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der Auftraggeber, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018.
- KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
Scan-Dienstleistungen
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
- Landesamt für Umwelt
Steuerberatungsleistungen
2 Konkrete Leistungsbeschreibung 2.1 Steuererklärungen 2.1.1 Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen Zum jetzigen Stand erstellt der AG eigenständig die Umsatzsteuervoranmeldungen. Bei Bedarf kann der AG im Rahmen dieses Vertrages die Erstellung der Umsatz-steuererklärungen auch auf den AN übertragen. Sofern der AG dies in Anspruch nimmt, bedarf es einer Beauftragung in Textform; der AG wird hierbei durch den Be-auftragten des Haushalts und in Anwesenheit von diesem von dessen Vertretung vertreten wird. Sofern eine Übertragung stattgefunden hat, gilt das Folgende: Fristgerechtes Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie etwaiger Berichtigungserklärungen auf elektronischem Wege an das zuständige FA. Hierzu zählt auch ggfls. notwendige Einzelbeurteilungen wie z.B. bzgl. des steuer-relevanten Datums sowie Prüfung und Beratung, welche Ausgabenpositionen als Vorsteuerabzugsbeträge in Anspruch genommen werden können. 2.1.2 Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Fristgerechtes Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuerjahreserklärungen, auch ggfls. der rückwirkenden Umsatzsteuererklärungen, auf elektronischem Wege an das zuständige FA. Hierzu zählt auch ggfls. notwendige Einzelbeurteilungen, wie z.B. die Beurteilung, welche Ausgabenpositionen als Vorsteuerabzugsbeträge in Anspruch genommen werden können sowie die steuerrechtliche Prüfung und Kommentierung von Steu-erbescheiden mit Empfehlungen und Unterstützung bzgl. eines ggfls. notwendigen weiteren Vorgehens. 2.1.3 Erstellung der Körperschaftssteuererklärung Fristgerechtes Erstellen und Übermitteln der Körperschaftssteuererklärungen inkl. aller notwendigen Aufstellungen / Erklärungen auf elektronischem Wege an das zuständige FA. Prüfung und Beratung, welche Ausgabenpositionen den Einnahmepositionen im Rahmen der Gewinnermittlung gegenübergestellt werden können. Hierzu zählt auch die Bewertung von Wirtschaftsgütern und die ggfls. notwendige Gründung / Zuordnung des Betriebsvermögens. Beratung und Unterstützung im Hinblick auf ggfls. bestehende Buchführungs-pflichten sowie die steuerrechtliche Prüfung und Kommentierung von Steuerbe-scheiden mit Empfehlungen und Unterstützung bzgl. eines ggfls. notwendigen wei-teren Vorgehens. 2.1.4 Erstellung der Gewerbesteuererklärung Falls notwendig fristgerechtes Erstellen und Übermitteln der Gewerbesteuererklä-rungen, auch ggfls. der rückwirkenden Gewerbesteuererklärungen, inkl. aller not-wendigen Aufstellungen / Erklärungen auf elektronischem Wege an das zuständi-ge FA. Hierzu zählt auch eine ggfls. notwendige Gewerbeanmeldung sowie die steuerrechtliche Prüfung und Kommentierung von Steuerbescheiden mit Empfeh-lungen und Unterstützung bzgl. eines ggfls. notwendigen weiteren Vorgehens. 2.2 Umsatzbesteuerung gemäß § 2b UStG Aufgrund der Verlängerung der Übergangsregelung bzgl. der Neuregelungen des § 2b UStG kommt die Umsatzbesteuerung im Rahmen dieser Vorschrift voraussicht-lich ab dem 01.01.2027 zum Tragen, sofern es nicht zu einer weiteren Verschie-bung kommt. Die vom AN auf Abruf vorwiegend zu erbringenden Steuerberatungs-leistungen hierzu umfassen im Einzelnen: 2.2.1 Grundlagenarbeit Identifizierung / Prüfung der ab dem 01.01.2027 (oder ggfls. späteres Datum) steu-erbaren sowie steuerpflichtigen Umsätze auf Basis einer bereits bestehenden Be-standserhebung / Clusterung. Unterstützung und Beratung hinsichtlich der steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen sowie der Dokumentation der Verfahrensabläufe. 2.2.2 Vorsteuerabzug Prüfung und Beratung, welche Ausgabenpositionen als Vorsteuerabzugsbeträge in Anspruch genommen werden können. 2.2.3 Prüfung von Rechnungsvorlagen Steuerrechtliche Prüfung beim AG bestehender Rechnungsvorlagen. 2.3 Laufende steuerrechtliche Beratung Steuerrechtliche Prüfung und Beurteilung von Einzelsachverhalten. Themenfelder können insbesondere sein; wobei die nachfolgende Aufzählung nicht abschlie-ßend ist: - Personalgestellungen - Reverse-Charge-Verfahren - Sonstige neu identifizierte Geschäftsfälle - Steuerrechtliche Prüfung beim AG bestehender Rechnungsvorlagen - Prüfung und Beratung, welche Ausgabenpositionen als Vorsteuerabzugsbe-träge in Anspruch genommen werden können. 2.4 Nacherhebung von Umsatzsteuer Wie eingangs beschrieben, wurde im Rahmen der Einnahmenclusterung festge-stellt, dass der AG zwei BgA`s hat. Diese wurden im Jahr 2024 rückwirkend beim Finanzamt Mainz angemeldet und versteuert: BgA Strahlenschutz: rückwirkend bis 2019 BgA GBS: rückwirkend bis 2017 In beiden Fällen soll im Jahr 2026 die abgeführte Umsatzsteuer bei den ursprüngli-chen Zahlungspflichten nacherhoben werden. Hierzu bedarf es einer Beratung und Unterstützung des AN dahingehend, in wel-cher Form eine solche Nacherhebung vorgenommen werden muss und in welchem Umfang diese zulässig ist. 2.5 Tax Compliance Management System Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Tax Compliance Manage-mentsystems, das die wesentlichen Grundelemente aufweist. Grundelemente sind insbesondere: - Tax Compliance-Kultur, - Tax Compliance -Ziele, - Tax Compliance -Organisation, - Tax Compliance-Risiken, - Tax Compliance-Programm, - Tax Compliance -Kommunikation, - Tax Compliance-Überwachung und -Verbesserung). Das Tax Compliance Managementsystem muss angemessen die Größe sowie die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit des Landesamtes berücksichtigen. Nach der Erstellung; Beratung und Unterstützung bei der ggfls. notwendigen Ver-besserung bzw. Fortschreibung des Systems. 2.6 Besprechungen Auftraggeber bedingte Abstimmungsgespräche während der gesamten Vertrags-laufzeit müssen von diesem gesondert beauftragt werden. Die Gesprächsinhalte und Termine werden dem AN spätestens 5 Werktage vor dem Abstimmungsgespräch durch den AG per Mail mitgeteilt. Die Abstimmungsgespräche finden entweder vor Ort beim AG in Mainz statt oder per Videokonferenz. Die Entscheidung obliegt dem AG, welcher hier durch den Beauf-tragten des Haushalts und in Anwesenheit von diesem von dessen Vertretung ver-treten wird. 3 Ausführungsbestimmungen 3.1 Leistungsort Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Erfüllungsort: - Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz 3.2 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029. 3.3 Umfang Der Umfang der einzelnen Leistungspositionen gemäß Kapitel 2 - mit Ausnahme der jeweiligen Steuererklärungen - ist zum Zeitpunkt der Durchführung des Verga-beverfahrens nicht feststellbar. Daher erfolgt die Erbringung der in Kapitel 2 ausge-führten Leitungsbereiche in Form einer Rahmenvereinbarung auf Stundenbasis mit folgenden Eckpunkten: - Keine Mindestabnahmemenge - mit einer Obergrenze je Kalenderjahr von 50 Stunden - Kein Anspruch des AN auf Erbringung des Bedarfs an Stunden - Leistungsabruf durch AG steht unter dem Vorbehalt, dass dem AG für die ent-sprechenden Leistungszeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - Nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente werden automatisch in das Folgejahr übertragen Da es sich bei den vorstehenden Obergrenzen nur um grobe Schätzungen des AG handelt, besteht nach Feststellung eines höheren Stundenbedarfs seitens des AG nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens zwischen AG und AN die Möglichkeit, eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes vorzunehmen. Aufstockungen sind in der Gesamtbetrachtung bis maximal 50 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, möglich. 3.4 Leistungsabruf Der Abruf von Leistungen bzgl. der in Kapitel 2 genannten Themenfelder erfolgt mittels E-Mail unter Benennung des konkreten Auftragsgegenstandes. Zum Abruf der Leistungen sind seitens des AG folgende Stellen berechtigt: - Dienststellenleitung und Vertreter im Amt - Abteilungsleiter 1 und Vertreter im Amt - Beauftragter für den Hauhaushalt und Vertreter im Amt Ein Leistungsabruf kann bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bayerisches Landeskriminalamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.