Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag "AktiVVo Nordwest" als Gesamtleistung
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Nordwest [AktiVVo Holzwinkel-Roth-Zusamtal und AktiVVo Westliche Wälder] im Landkreis Augsburg und im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis ...
Typ:Ausschreibung
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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Nordwest [AktiVVo Holzwinkel-Roth-Zusamtal und AktiVVo Westliche Wälder] im Landkreis Augsburg und im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036. B...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH als Vertreter der Stadt Augsburg, des Landkreis Augsburg
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Nordwest [AktiVVo Holzwinkel-Roth-Zusamtal und AktiVVo Westliche Wälder] im Landkreis Augsburg und im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036. Bedarfsgesteuerter Verkehr als Gesamtleistung. ca 36.050 Einsatzstunden/Musterjahr Davon entfallen auf: - AktiVVo Holzwinkel-Roth-Zusamtal: 20.600 Einsatzstunden/Musterjahr - AktiVVo Westliche Wälder: 15.450 Einsatzstunden/Musterjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen 51 Samstagen 64 Sonn- und Feiertagen Die Betriebszeiten der AktiVVo-Verkehre sind: Montag bis Freitag von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr Samstag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Sonn- und Feiertag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Der Berechnung liegen zugrunde: - AktiVVo Holzwinkel-Roth-Zusamtal: vier Kleinbusse mit je 16 Einsatzstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Einsatzstunden pro Tag je Samstag, Sonn- und Feiertag - AktiVVo Westliche Wälder: drei Kleinbusse mit je 16 Einsatzstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Einsatzstunden pro Tag je Samstag, Sonn- und Feiertag Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532 Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 466-25
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Objektleitung • In Einfachbesetzung • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Stationärer Sicherheitsdienst (Pfortendienst) • in Einfachbesetzung: • Montag bis Freitag o in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr • Samstag, Sonntag und Feiertag o in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Erweiterte Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes (Kontrollgänge) Bedarfsleistungen: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst Manuell geführtes Wachbuch, Elektronisches Wachbuch, Wächterkontrollsystem, Personenbefreiung Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergFrist: 15. Apr.
Dienstleistungen im Bereich IT-Infrastrukturdienste in mehreren Losen (8 Lose)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Auftragnehmers je Los (8 Lose) für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Auftraggeberin im Bereich IT-Infrastrukturdienste sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte durch entsprechend qualifizierte Consultants mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen (pro Jahr): Los 1: - Rolle 1: System Engineer VMware - Remote und Vor Ort: 800 PT pro Rolle - Rolle 2: Virtualisierungsspezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: Cloud Infrastructure Engineer - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Cloud Systems Administrator (Cloud Operations Engineer) - Remote und Vorort: 600 PT pro Rolle - Rolle 5: Service Manager/in Infrastructure as a Service (IaaS) - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle Los 2: - Rolle 1: System Administrator/in Windows Server und Windows Server Dienste - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in Active Directory - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 3: System Administrator/in Exchange - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 3: - Rolle 1: Datenbankadministrator/in Oracle Engineered Systems - Remote und Vor Ort: 1.000 PT pro Rolle Los 4: - Rolle 1 Plattform- und Basissysteme - Linux OS - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2 Plattform- und Basissysteme - Middleware Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3 Automatisierung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 5: - Rolle 1: MS/Citrix VDI Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 2: MS/Citrix Architekt/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: MS/NetScaler-Gateway Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle Los 6.1: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 6.2: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 7: - Rolle 1: Automation: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2: Cloud, Container: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3: Keycloak, Open LDAP: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 8: - Rolle 1: System Administrator/in: Backup Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in: Storage Systeme - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze (je Los): - Los 1 - Virtualisierung und Cloud-Infrastrukturbetrieb: 11.059.200,00 EUR netto; 13.160.448,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 2 - Microsoft Produkte: 8.294.400,00 EUR netto; 9.870.336,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 3 - Oracle: 4.608.000,00 EUR netto; 5.483.520,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 4 - Open Source Server: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 5 - CITRIX: 2.764.800,00 EUR netto; 3.290.112,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 6.1 und Los 6.2 jeweils - Technisches Projektmanagement: 11.174.400,00 EUR netto; 13.297.536,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 7 - Open Source, Automation, Container und Cloud: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 8 - Backup und Storage: 5.529.600,00 EUR netto; 6.580.224,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzte Abnahmemenge je Los ist der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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