Vergabe Betriebsträgerschaft eines Kindergartens
Die Gemeinde Marxzell hat ca. 5.100 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Pfaffenrot, Schielberg/Frauenalb, Burbach und Marxzell werden aktuell 5 Kindertagesstätten betrieben. Für die Kindertageseinrichtung Schielberg wird zum nächsten Kindergartenjahr 2026/2027 für mindestens...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Marxzell hat ca. 5.100 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Pfaffenrot, Schielberg/Frauenalb, Burbach und Marxzell werden aktuell 5 Kindertagesstätten betrieben. Für die Kindertageseinrichtung Schielberg wird zum nächsten Kindergartenjahr 2026/2027 für mindestens 5 Jahre ein neue...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Marxzell
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Marxzell hat ca. 5.100 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Pfaffenrot, Schielberg/Frauenalb, Burbach und Marxzell werden aktuell 5 Kindertagesstätten betrieben. Für die Kindertageseinrichtung Schielberg wird zum nächsten Kindergartenjahr 2026/2027 für mindestens 5 Jahre ein neuer Träger gesucht.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Vergabe Betriebsträgerschaft eines Kindergartens
Die Gemeinde Marxzell sucht einen Betriebsträger für den Kindergarten Schielberg. Der Vertrag soll für mindestens 5 Jahre ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 gelten. Der Standort befindet sich im Gemeindegebiet Marxzell mit den Ortsteilen Pfaffenrot, Schielberg/Frauenalb, Burbach und Marxzell im Landkreis Karlsruhe.
- Landkreis Wittmund
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Landkreis Wittmund auf der Insel Spiekeroog
Der Landkreis Wittmund (im Folgenden „Konzessionsgeber“ genannt) liegt im Nordwesten des Landes Niedersachsen und weist eine Fläche von ca. 656, 84 km² mit einer Bevölkerungsdichte von 85 Einwohner je km² auf. Zum Kreisgebiet gehören neben den Gemeinden auf dem Festland auch die beiden ostfriesischen Inseln Langeoog und Spiekeroog. Die Insel Spiekeroog verfügt derzeit über keine Glasfaseranbindung an das Festland und ist ausschließlich über Richtfunk mit dem Festland verbunden. Die hieraus resultierende mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und auf das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Insel. Die mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung wirkt sich dementsprechend negativ auf die Aspekte der Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Sicherheit aus. Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Behebung der vorgenannten Versorgungslücken auf der Insel Spiekeroog und hat dementsprechend am 14.05.2025 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDS) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Für die Umsetzung der Errichtung eines Gigabit-Netzes erhielt der Konzessionsgeber mit Datum vom 10.10.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll über eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung den Breitbandausbau auf der Insel Spiekeroog ermöglichen. Allen Teilnehmern im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Beihilfe umfasst derzeit sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren. Der Konzessionsgeber wird die Zweckbindungsfrist jedoch auf 15 Jahre verlängern. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (ca. 524) auf der Insel Spiekeroog.
- Gemeinde SteinachSteinachFrist: 22. Mai
Neubau Kläranlage Steinach - Ingenieurleistungen
Die Kläranlage Steinach (Scheibentauchkörperanlage) mit einer Endausbaugröße von 3.250 Einwohnerwerten (EW) ist verfahrenstechnisch für die Reinigungsleitung Kohlenstoffabbau ausgelegt. Gemäß Bescheid vom 9. August 2007, AZ: 42-6411/1 und 6411/3, letztmalig geändert mit Bescheid vom 27. September 2011, AZ.: 42-6411/1 und 6411/3, besteht die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten, des auf der Kläranlage Steinach behandelten Abwassers in die Kinsach sowie von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken, bis 31. Juli 2027.Aktuell ist die Kläranlage Steinach verfahrenstechnisch auf die Reinigungsleistung Kostenstoffabbau ausgelegt. Das ermittelte Mischverhältnis im Gewässer ergibt für die Kläranlage der Größenklasse 2 (1.000 – 5.000 EW) die Anforderungsstufe 2. Dementsprechend ist zukünftig Kohlenstoffabbau und Nitrifikation notwendig. Das bisherige Reinigungsverfahren kann nicht weiter betrieben werden. Da die vorhandene Kläranlage nicht wirtschaftlich ertüchtigt werden kann, plant die Gemeinde Steinach den Neubau der Kläranlage, unter Berücksichtigung der Entwicklung in den nächsten 20 Jahren. Nach aktuellem Stand umfasst das Einzugsgebiet der Kläranlage Steinach ca. 2.420 Einwohner, die an die Kläranlage angeschlossen sind. Fremdenverkehr, Hotels, Gasthöfe und Gewerbebetriebe sind gemäß den Angaben der Gemeinde berücksichtigt.Die Schmutzwassermengen für die einzelnen Gewerbe und Großabnehmer wurden anhand der Frischwasserverbräuche ermittelt. Mit Berücksichtigung von aktuellen Gewerbebetrieben und künftigen Anschlüssen von Baugebieten oder Gewerbeeinheiten ergibt sich eine Endausbaugröße für die Kläranlage Steinach von 3.900 Einwohnerwerten (EW).Gegenstand des Auftrags sind-Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 6-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI, Anlagengruppen 1 – 4, 7, 8 ,Leistungsphase 1 bis 9Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.Folgender Zeitrahmen ist für Planung und Bau vorgesehen:-Startgespräch September 2026-LPh 1-2 bis 03/2027-LPh 3-4 bis 10/2027 (vorzeitiger Baubeginn)-LPh 5-7 bis 03 /2028-Baubeginn Mitte 2028-Fertigstellung Ende 2029
- Gemeinde Steinach
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- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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