Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist...
Typ:Ausschreibung
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Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung, Betrieb, Wartung und Rückbau öffentlicher Ladeinfrastruktur bis 2030. Umfasst ca. 62 Standorte mit ca. 140 Ladepunkten (davon ca. 3 % DC, erweiterbar) in Stelle, Elbmarsch und Salzhausen. Der Dienstleister übernimmt Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung und Monitoring. Betrieb ausschließlich mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Nachweis über Herkunftsnachweise erforderlich).
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
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Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung, Betrieb, Wartung und Rückbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Stelle, Elbmarsch und Salzhausen bis 2030. Geplant sind ca. 62 Standorte mit rund 140 Ladepunkten (davon ca. 3 % DC, erweiterbar). Der Dienstleister übernimmt Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung und Monitoring. Die Ladesäulen müssen zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, nachzuweisen durch jährliche Herkunftsnachweise.
- Landkreis OldenburgWildeshausenFrist: 27. März
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg, sowie an einem Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb)
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Pkw und kleine Nutzfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen des Landkreises Oldenburg, der kreisangehörigen Kommunen und einem Standort in Oldenburg (Oldb). Ziel ist eine Nennausgangsleistung von 6.000 kW, aufgeteilt in Los 1 „Nord“ (3.500 kW) und Los 2 „Süd“ (2.500 kW). Vorgesehen sind AC-, DC- und HPC-Ladepunkte. Weitere Errichtungen sind nach Bedarfsprüfung möglich. Exklusivrecht für Betreiber.
- Stadt GarbsenGarbsenFrist: 18. Mai
Stadt Garbsen Aufbaus und Betriebs einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Errichtung und der Betrieb (einschließlich der Wartung und Instandhaltung) von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Garbsen. Der im Verfahren erfolgreiche Bieter erbringt die in dieser Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag vorgegebene Leistung auf der Grundlage einer Dienstleistungskonzession. Kon-zessionsgeber ist dabei die öffentliche Stelle, die die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfra-struktur vergibt. Konzessionsnehmer ist das Unternehmen, das nach erfolgreichem Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens die Konzession erhält. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe derLeistungsbeschreibung. Die vollständige Errichtung und Inbetriebnahme aller Ladeeinrichtungen soll bis zum 31.12.2030 erfolgt sein. Davon sollen 40% der Ladesäulen bis zum 31.12.2027 errichtet und in Betrieb genommen sein. Weitere 40% der Ladesäulen sollen bis zum 31.12.2028 errichtet und in Betrieb genommen sein. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für den Zeitraum von Auftragsvergabe bis zum 31.12.2038 nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Die Ladeeinrichtungen sind als freistehende Ladesäulen zu errichten. Die Ladesäule muss über zwei Ladepunkte verfügen. Nur In Ausnahmefällen, wegen Platzmangel, kann nach Absprache ein Ladepunkt ausreichend sein. Alternativ darf der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Bordsteinladen herstellen. Gegenstand des Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme von 47 Standorten, davon: 8 Standorte mit jeweils 2 Ladesäulen (4 Ladepunkte), 1 Standort nur mit einem Stellplatz, 38 Standorte mit einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten/zwei Stellflächen.
- Brings Reisen GmbH & Co. KGWillich
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur für E-Busse für die Brings Reisen GmbH & Co. KG Co. KG
Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung, der Aufbau und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur inkl. Lade- und Lastmanagementsystem für ca. 6 x 12-Meter-Niederflur-Elektrobusse sowie Service- und Supportleistungen zur Gewährleistung eines störungs-freien Betriebs. Die Leistungsumfang wird in zwei Fachlose aufgeteilt: Los 1: - Lieferung, Aufbau und Implementierung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur mit 3*2 Ladepunkte für den Betrieb von 12-Meter-Niederflur-Elektrobussen - Lieferung und Installation von Schnellladesäulen mit 3*2 Ladepunkte für die nicht öffentlichen Schnelladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrofahrzeugen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung betriebsbereiter Neufahrzeuge, die den technischen und funktionalen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Los 2: Lieferung einer Werkstattausstattung inkl. Zubehör (siehe Vertragsunterlagen) Mit dieser Investition verfolgt das Unternehmen Brings Reisen GmbH & Co KG, den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Durch den Einsatz emissionsfreier Elektrobusse wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität und des urbanen Mobilitätsange-bots geleistet. Zudem wird die langfristige Sicherstellung eines modernen und leistungs-fähigen öffentlichen Verkehrsangebots unterstützt. Die Haupttätigkeiten im Rahmen dieser Beschaffung umfassen: • Lieferleistungen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur mit: o DC-Ladesäulen (ab 150KW) o Trafostation o Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlage • [MR1.1][MR1.2]Grundlegende Anforderungen an die Ladeinfrastruktur mit: o Baumaßnahmen und vorbereitende Leistungen zur Inbetriebnahme • Dienstleistungen mit o Einweisung der Mitarbeitenden der Brings Reisen GmbH & Co. KG o Bedienerschulung nach DGUV
- Brings Reisen GmbH & Co. KGWillich
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur für E-Busse für die Brings Reisen GmbH & Co. KG Co. KG
Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung, der Aufbau und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur inkl. Lade- und Lastmanagementsystem für ca. 6 x 12-Meter-Niederflur-Elektrobusse sowie Service- und Supportleistungen zur Gewährleistung eines störungs-freien Betriebs. Die Leistungsumfang wird in zwei Fachlose aufgeteilt: Los 1: - Lieferung, Aufbau und Installation von einer Schnellladesäule mit 2 Ladepunkten für den Betrieb von 12-Meter-Niederflur-Elektrobussen - Lieferung, Aufbau und Installation von 3 Schnellladesäulen mit 2 Ladepunkten für den Betrieb von 12-Meter-Niederflur-Elektrobussen inkl. Erd- und Tiefbauarbeiten Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung betriebsbereiter Neufahrzeuge, die den technischen und funktionalen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Los 2: Lieferung einer Werkstattausstattung inkl. Zubehör (siehe Vertragsunterlagen) Mit dieser Investition verfolgt das Unternehmen Brings Reisen GmbH & Co KG, den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Durch den Einsatz emissionsfreier Elektrobusse wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität und des urbanen Mobilitätsange-bots geleistet. Zudem wird die langfristige Sicherstellung eines modernen und leistungs-fähigen öffentlichen Verkehrsangebots unterstützt. Die Haupttätigkeiten im Rahmen dieser Beschaffung umfassen: • Lieferleistungen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur mit: o DC-Ladesäulen (ab 150KW) o Trafostation o Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlage • [MR1.1][MR1.2]Grundlegende Anforderungen an die Ladeinfrastruktur mit: o Baumaßnahmen und vorbereitende Leistungen zur Inbetriebnahme • Dienstleistungen mit o Einweisung der Mitarbeitenden der Brings Reisen GmbH & Co. KG o Bedienerschulung nach DGUV
- Gemeinde Haundorf und Gemeinde AbsbergGunzenhausenFrist: 27. Juni
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
- Gemeinde Stötten am Auerberg
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
- Markt MähringMähring
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.