Unterhaltsreinigung Baubüros Staatstheater Augsburg
Die Stadt Augsburg schreibt die Unterhaltsreinigung für die Reinigung der Büros der Bauleitung, Fachplanung und Gesamtprojektleitung im 3. und 4. Obergeschoss in der Grottenau 6 mit jeweils circa 270 m² aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem LV und den Vergabeunterlagen.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Augsburg schreibt die Unterhaltsreinigung für die Reinigung der Büros der Bauleitung, Fachplanung und Gesamtprojektleitung im 3. und 4. Obergeschoss in der Grottenau 6 mit jeweils circa 270 m² aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem LV und den Vergabeunterlagen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Augsburg
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Augsburg schreibt die Unterhaltsreinigung für die Reinigung der Büros der Bauleitung, Fachplanung und Gesamtprojektleitung im 3. und 4. Obergeschoss in der Grottenau 6 mit jeweils circa 270 m² aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem LV und den Vergabeunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) ab LPh 2 Neubau FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil Wilburgstetten
Die Gemeinde Wilburgstetten schreibt die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für ihr FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil ab der Vorplanung (LPh 2) stufenweise aus. - Stufe 1 ist die Vorplanung (LPh 2). - Stufe 2 umfasst die Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4) - Stufe 3 umfasst die Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 6 und 7). - Stufe 4 umfasst die Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Auf die Übertragung weitere Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht kein Anspruch. Die Gemeinde Wilburgstetten plant den Neubau eines FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil nordwestlich ihrer Grundschule und Kita angrenzend an die Weiltinger Straße und die Bundesstraße B 25. Die geplante Baumaßnahme wird in einem städtebaulichen Gesamtkontext zu der erforderlichen Erweiterung der Grundschule Wilburgstetten um eine Ganztagesbetreuung und weitere Funktionsräume gesehen. Die Gemeinde hat vor diesem Hintergrund eine städtebauliche Rahmenplanung vom Architekturbüro Moser + Guckert erstellen lassen (Stand: 01.08.2025), die den Vergabeunterlagen beiliegt. DIe Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung, dem Architektenvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.
- Gemeinde Wilburgstetten
Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) ab LPh 2 Neubau FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil Wilburgstetten
Die Gemeinde Wilburgstetten schreibt die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für ihr FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil ab der Vorplanung (LPh 2) stufenweise aus. - Stufe 1 ist die Vorplanung (LPh 2). - Stufe 2 umfasst die Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4) - Stufe 3 umfasst die Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 6 und 7). - Stufe 4 umfasst die Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Auf die Übertragung weitere Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht kein Anspruch. Die Gemeinde Wilburgstetten plant den Neubau eines FFW-Einsatzgebäude mit BRK-Anteil nordwestlich ihrer Grundschule und Kita angrenzend an die Weiltinger Straße und die Bundesstraße B 25. Die geplante Baumaßnahme wird in einem städtebaulichen Gesamtkontext zu der erforderlichen Erweiterung der Grundschule Wilburgstetten um eine Ganztagesbetreuung und weitere Funktionsräume gesehen. Die Gemeinde hat vor diesem Hintergrund eine städtebauliche Rahmenplanung vom Architekturbüro Moser + Guckert erstellen lassen (Stand: 01.08.2025), die den Vergabeunterlagen beiliegt. DIe Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung, dem Architektenvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.
- Region HannoverFrist: 27. Mai
Unterhaltsreinigung in der Außenstelle Ostpassage 11, 30853 Langenhagen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0132 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-0 Telefaxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail-Adresse: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Internet-Adresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Unterhaltsreinigung in der Außenstelle Ostpassage 11, 30853 Langenhagen Menge und Umfang: Die wöchentlich zu reinigende Gesamtfläche beträgt 441,15 qm. Ort der Leistung: Ostpassage 11, 30853 Langenhagen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d85ebf001-21bbeb483e0ecabc Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-23143 E-Mail: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 23.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum) - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Angaben zu Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis: Personen-,Sach- und/oder Vermögensschäden (pauschal) 2.500.000,00 Euro/Obhut- und Bearbeitungsschäden 500.000,00 Euro und Schlüsselschäden 250.000,00 €. Der Nachweis ist dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen innerhalb des Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Vorzulegen ist ein Nachweis über die bestehende Versicherung oder eine vom Versicherer ausgestellte Versicherungserklärung, den noch nicht vorhandenen Versicherungsschutz im Zuschlagsfall bereitzustellen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (60%), 2 Jahresreinigungsstunden (40%) 15. Sonstiges: Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Unterhaltsreinigung
- Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-RoßlauFrist: 13. Mai
Gebäudereinigung in den Räumlichkeiten des Eigenbetriebes Stadtpflege, Objekt Zentralfriedhof
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Stpfl/GR ZF 110/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau Wasserwerkstraße 13 06842 Dessau-Roßlau Deutschland Telefonnummer: +49 3402042072 Telefaxnummer: +49 3402042972 E-Mail-Adresse: stadtpflege.ausschreibungen@dessau-rosslau.de Internet-Adresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Gebäudereinigung Friedhofsverwaltung Zentralfriedhof Dessau-Roßlau Menge und Umfang: siehe Leistungsverzeichnis Ort der Leistung: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau Friedhofsverwaltung Friedensallee 45 06846 Dessau-Roßlau Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d9ab736db-49d2000a949579d9 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 13.05.2026 13:30 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
- Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-RoßlauFrist: 13. Mai
Gebäudereinigung in den Räumlichkeiten des Eigenbetriebes Stadtpflege, Objekt Abfallentsorgungsanlage
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Stpfl/GR AEA 112/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau Wasserwerkstraße 13 06842 Dessau-Roßlau Deutschland Telefonnummer: +49 3402042072 Telefaxnummer: +49 3402042972 E-Mail-Adresse: stadtpflege.ausschreibungen@dessau-rosslau.de Internet-Adresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Gebäudereinigung Abfallentsorgungsanlage, Polysiusstraße 2 Menge und Umfang: siehe Leistungsverzeichnis Ort der Leistung: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau Abfallentsorgungsanlage Polysiusstraße 2 06846 Dessau-Roßlau Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d9aecd847-4022a5be8423c785 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 13.05.2026 13:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
- Landkreis Unterallgäu, Landratsamt UnterallgäuMindelheimFrist: 18. Mai
Objektplanung Gebäude und Freianlagen für Teilneubau der Staatlichen Berufsschule Mindelheim
Der Landkreis Unterallgäu schreibt die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) und Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) für den Teilneubau der Staatlichen Berufsschule Mindelheim an der Luxenhoferstraße auf Flur Nr. 2268, 2268/9 und 2278, Gemarkung Mindelheim, am westlichen Ortsrand von Mindelheim stufenweise aus. Mit der Regierung von Schwaben als Fördermittelgeber ist ein zusätzlicher Raumbedarf für den Teilneubau in Höhe von 5.663 m2 vorabgestimmt und ein erstes Raumbuch entwickelt worden. Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wird zusammengefasst als integrale zusammenhängende Planungsleistung ausgeschrieben (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), um das Zusammenspiel der Fachräumlichkeiten und Werkstätten in ihrem Bezug zwischen „innen und außen“ bestmöglich abbilden zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die stufenweise gemeinsame Vergabe der erforderlichen Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI sowie der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI mit - Stufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1) und Vorplanung (LPH 2); - Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4); - Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung an der Vergabe (LPh 7); - Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) und die Objektbetreuung (LPh 9). Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Anspruch. Für die Einzelheiten wird auf die Projektbeschreibung, Architekt den Planervertrag Berufsschule und die Regelungen des HAVKOM-Architektenvertrags Gebäude und Architektenvertrags Freianlagen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
- Landkreis Unterallgäu, Landratsamt Unterallgäu
Objektplanung Gebäude und Freianlagen für Teilneubau der Staatlichen Berufsschule Mindelheim
Der Landkreis Unterallgäu schreibt die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) und Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) für den Teilneubau der Staatlichen Berufsschule Mindelheim an der Luxenhoferstraße auf Flur Nr. 2268, 2268/9 und 2278, Gemarkung Mindelheim, am westlichen Ortsrand von Mindelheim stufenweise aus. Mit der Regierung von Schwaben als Fördermittelgeber ist ein zusätzlicher Raumbedarf für den Teilneubau in Höhe von 5.663 m2 vorabgestimmt und ein erstes Raumbuch entwickelt worden. Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wird zusammengefasst als integrale zusammenhängende Planungsleistung ausgeschrieben (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), um das Zusammenspiel der Fachräumlichkeiten und Werkstätten in ihrem Bezug zwischen „innen und außen“ bestmöglich abbilden zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die stufenweise gemeinsame Vergabe der erforderlichen Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI sowie der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI mit - Stufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1) und Vorplanung (LPH 2); - Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4); - Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung an der Vergabe (LPh 7); - Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) und die Objektbetreuung (LPh 9). Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Anspruch. Für die Einzelheiten wird auf die Projektbeschreibung, Architekt den Planervertrag Berufsschule und die Regelungen des HAVKOM-Architektenvertrags Gebäude und Architektenvertrags Freianlagen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Augsburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.