Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergab...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bez...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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8- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)Frist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand ist die Übernahme, der Transport und die stoffliche Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029. Leistungen umfassen den Betrieb einer Umladestation (max. 15 km Umkreis Bayreuth), Verwiegung, Bereitstellung von Anteilen für Systembetreiber sowie Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers. Es gelten die Mindestlohnvorgaben gemäß AEntG und MiLoG.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth (01.01.2027–31.12.2029). Leistungen: Betrieb einer Umladestation (max. 15 km Umkreis Bayreuth), Verwiegung, Bereitstellung der Systemanteile (VerpackG) an Systembetreiber sowie Transport und stoffliche Verwertung des kommunalen Altpapiers inkl. Störstoffentsorgung und Mengenmeldung. Die Sammlung und Beförderung aus Blauen Tonnen/Depotcontainern ist nicht enthalten.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth (01.01.2027–31.12.2029). Leistungen: Betrieb einer Umladestation (max. 15 km Umkreis Bayreuth), Verwiegung, Bereitstellung der Systemanteile (VerpackG) an Systembetreiber sowie Transport und stoffliche Verwertung des kommunalen Altpapiers inkl. Störstoffentsorgung und Mengenmeldung. Die Sammlung und Beförderung aus Blauen Tonnen/Depotcontainern ist nicht enthalten.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth (01.01.2027–31.12.2029). Leistungen: Betrieb einer Umladestation (max. 15 km Umkreis Bayreuth), Verwiegung, Bereitstellung der Systemanteile (VerpackG) an Systembetreiber sowie Transport und stoffliche Verwertung des kommunalen Altpapiers inkl. Störstoffentsorgung und Mengenmeldung. Die Sammlung und Beförderung aus Blauen Tonnen/Depotcontainern ist nicht enthalten.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)Frist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand ist die Übernahme, der Transport und die stoffliche Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029. Leistungen umfassen den Betrieb einer Umladestation (max. 15 km Umkreis Bayreuth), Verwiegung, Bereitstellung von Anteilen für Systembetreiber sowie Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers. Es gelten die Mindestlohnvorgaben gemäß AEntG und MiLoG.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Frist: 20. Mai
Verwertung von Restabfällen und weiteren Abfallfraktionen
Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01), ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (vgl. Ziffer D.0.4.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen) zuzuführen. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle zu übernehmen. Bei Los 1 kann die Übernahmestelle entweder eine Umladestation oder eine Entsorgungsanlage sein. Die Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer (Geokoordinaten in Dezimalgrad: 51.503018, 13.798410) entfernt liegen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.