Verwertung von Restabfällen und weiteren Abfallfraktionen
Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01), ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (vgl. Ziffer D.0.4.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen) zuzuführen. Di...
Angebotsfrist:20. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01), ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (vgl. Ziffer D.0.4.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen) zuzuführen. Die Abfälle sind an...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 20. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1: Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01), ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (vgl. Ziffer D.0.4.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen) zuzuführen. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle zu übernehmen. Bei Los 1 kann die Übernahmestelle entweder eine Umladestation oder eine Entsorgungsanlage sein. Die Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer (Geokoordinaten in Dezimalgrad: 51.503018, 13.798410) entfernt liegen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
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Los 1: Übernahme, Transport und energetische Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01) mit einer Menge von ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Der Standort der Übernahmestelle darf maximal 30,0 km vom Referenzpunkt Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer (51.503018, 13.798410) entfernt liegen.
- GELSENDIENSTEFrist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.