TV-Inspektionen für die RAG Aktiengesellschaft im Ruhrgebiet
Gegenstand dieses Vertrages ist die TV-Inspektion sowie die Kanalreinigung gem. Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan auf Standorten der RAG Aktiengesellschaft in der Region Ruhr in Nordrhein-Westfalen.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieses Vertrages ist die TV-Inspektion sowie die Kanalreinigung gem. Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan auf Standorten der RAG Aktiengesellschaft in der Region Ruhr in Nordrhein-Westfalen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: RAG Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Abwasser
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die TV-Inspektion sowie die Kanalreinigung gem. Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan auf Standorten der RAG Aktiengesellschaft in der Region Ruhr in Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 25.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 12.500 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung. - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten ( Inspektion von Hauptkanälen, Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), - Datenaustausch per Cloud des AG, - Abrechnung. # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich. # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 25.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 12.500 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung. - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten ( Inspektion von Hauptkanälen, Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), - Datenaustausch per Cloud des AG, - Abrechnung. # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich. # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbHBürenFrist: 18. Mai
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist RAG Aktiengesellschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.