Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen w...
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Göttinger Entsorgungsbetriebe
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Auftragswert: 60.540.336 €
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 25.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 12.500 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung. - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten ( Inspektion von Hauptkanälen, Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), - Datenaustausch per Cloud des AG, - Abrechnung. # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich. # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
Weiterführende Details
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 25.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 12.500 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung. - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten ( Inspektion von Hauptkanälen, Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), - Datenaustausch per Cloud des AG, - Abrechnung. # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich. # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Stadt Göttingen -Frist: 28. Mai
61_2026 Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von TV-Untersuchungen im Bestand. Die Leistung umfasst die optische Inspektion und Dokumentation von Abwasserleitungen und Kanälen. Die Arbeiten unterliegen den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) sowie den geltenden Tariftreuevorgaben. Ein Testeinsatz ist gemäß der beigefügten Checkliste vorgesehen.
- Stadt Göttingen -Frist: 28. Mai
60_2026 Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen. Die Leistungen umfassen die technische Inspektion und Zustandsbewertung des Kanalnetzes gemäß den geltenden Vertragsbedingungen und technischen Standards. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28.07.2026 um 10:00 Uhr.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 04. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
- LMBV LeipzigFrist: 05. Mai
2605700118 - Rahmenvereinbarung Betriebsführung E-Anlagen Gröbern
Das Linienobjekt inkl. 2 Trafos berührt auch den Ortsteil Zschornewitz der Stadt Gräfenhainichen (PLZ: 06772) sowie den Ortsteil Burgkemnitz (PLZ: 06774) sowie Gröbern (PLZ: 06774) der Gemeinde Muldestausee. Technische Betriebsführung und Bereitschaftsdienst für 2 Transformatorstationen und einer 7,3 km langen 20kV-Freileitung samt Kabelanlage im Bereich Gröbern mit folgenden Teilleistungen: - Sämtlichen Aufgaben sowie Verwaltungs-/Organisationsaufgaben, die für den technisch einwandfreien Zustand der elektrische Anlagen erforderlich sind - Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen mit schaltbefähigtem Personal bis 30 kV sowie Eintragung ins Stationsbuch - Abstimmung/ Information mit dem AG bzw. Netzbetreiber - Erreichbarkeit des schaltberechtigten Personals, Absicherung 24 h Bereitschaft - Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der elektrischen Anlagen u.a. Revision/ Prüfung/ Inspektion - Mängelbeseitigung - Pflege und Fortschreibung der Bestandsdokumentation - Bautechnische/ malermäßige Wartung und Instandhaltung der Baukörper der Trafostationen und Freileitungsanlagen - Pflegemaßnahmen der Freileitungstrasse (Mulchen, Holzen, Freischneiden) - Bereitschaftsdienst zur kurzfristigen Störungsbeseitigung Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit fest zu beauftragenden Leistungen und Abrufleistungen (Abschnitt 03 des Leistungsverzeichnisses) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Abrufleistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Die im Leistungsverzeichnis Abschnitt 03 aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Planungsstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. Wartung E-Anlagen
- LMBV mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 SenftenbergFrist: 24. Apr.
2602700137, Rahmenvereinbarung "Sandaustausch Badestrand Partwitzer See"
Vergabenummer:2602700137 Bezeichnung des Auftrags: ------------------------------------ Rahmenvereinbarung "Sandaustausch Badestrand Partwitzer See" Ausführungszeit: ----------------------- Beginn: spätestens 5 Werktage nach Zugang des Zuschlagsschreibens Fertigstellung: 30.06.20230 weitere Fristen: Ab 2027 sind die Arbeiten durch den AN zeitlich so zu planen, dass eine Fertigstellung zum 30.04. eines Jahres gesichert ist. Ort der Leistung: ---------------------- Freistaat Sachsen, 02779 Elsterheide, Ortsteil Klein Partwitz Art und en: -------------------------------------------- Um Beeinträchtigungen durch EHS-Ablagerungen im Uferbereich des Badestrandes Klein Partwitz für die touristische Nutzung zu verhindern, ist vorgesehen, an betroffenen Stellenjeweils vor Beginn der Badesaison einen lokalen Sandaustausch vorzunehmen. Umfang und Technologie werden vor jährlicher Ausführung jeweils vor Ort zwischen AG und AN angestimmt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird jährlich durch den AG zur Ausführung abgerufen. Folgende wesentliche Leistungen sind über die Vertragslaufzeit in Summe zu erbringen: - Leistungen der Baustelleneinrichtung - ca. 500 m³ Herstellung Zufahrtsrampe mit Geotextil, Kiessand und Mineralgemisch - ca. 8.100 m³ Austausch von Boden/Sand landseitig der Uferlinie - ca. 5.350 m³ Austausch von Boden/Sand wasserseitig der Uferlinie - ca. 3.700 m³ seeseitige Verbringung von Boden/Sand mittels schwimmender Technik - ca. 8.100 m³ Gestellung und Einbau von Kiessand landseitig der Uferlinie - ca. 5.350 m³ Gestellung und Einbau von Kiessand wasserseitig der Uferlinie - ca. 3.700 m³ Verbringung kontaminierter Boden/Sand mit schwimmender Technik im See ) - ca. 18.530 m³ Entsorgung kontaminierter Boden/Sand - ca. 2 Deklarationsanalysen - Vermessungsarbeiten Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Die Flächen, auf denen die Leistungen zu erbringen sind, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: Ja Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Der geschätzte Auftragswert beträgt: 1.097.000,00 Euro. Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 1.316.400 Euro Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen,der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt. Sandaustausch
- Magistrat der Stadt Steinbach im TaunusFrist: 27. Mai
Vergabe Ingenieurleistungen zum Ausbau der Straßen "Bornhohl", "Freier Platz", "Altkönigstraße" und "Kirchgasse"
Die Stadt Steinbach (Taunus) plant in der Kernstadt eine der zentralen städtebaulichen Maßnahmen. Hierbei sollen die Straßen „Bornhohl“, „Altkönigstraße“, „Kirchgasse“ und der „Freier Platz“ grundhaft erneuert werden. Bei den im Zuge dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ingenieurleistungen zur Gestaltung und Planung der öffentlichen Verkehrsflächen wird der Aufenthaltsqualität im Bereich „Freier Platz“ / „Bornhohl“ / „Kirchgasse“ als einem der wesentlichen Orte der Stadt zentrale Bedeutung zugemessen, die sich auch in der Gestaltung der Verkehrsflächen, Bauten, Stadtmobiliar, Beleuchtung und Grünelementen wiederfinden soll. Die Verkehrsflächen müssen barrierefrei und gestalterisch anspruchsvoll geplant werden. Im Bereich des „Freien Platzes“ soll eine Offenlegung des „Steinbachs“ erfolgen, die gestalterisch Berücksichtigung finden muss. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke ist eine Sanierung vorhandener Schadstellen an der Kanalisation im Ausbaubereich (Hauptkanäle) sowie defekter Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich erforderlich. Weiterhin soll ein neuer Regenwasserkanal in der „Bornhohl“ vom „Freien Platz“ bis zur Altkönigstraße“ geplant und nebst der neuen Hausanschlüsse und Anschlussleitungen hergestellt werden. Für den Hauptkanal sind auf Grundlage zur Verfügung gestellter Sanierungskonzepte konkrete Maßnahme zu planen, auszuschreiben und die bauliche Umsetzung ist zu überwachen. Für die Anschlussleitungen (SSK und Kanal-Hausanschlüsse) sind anhand der TV-Untersuchungsergebnisse Sanierungskonzepte durch den AN zu erstellen und die Beseitigung der Mängel im öffentlichen Verkehrsraum ist ebenfalls zu planen, auszuschreiben und die Umsetzung zu überwachen. Für die neuen bzw. umgebauten Kanäle und Anschlussleitungen ist ein Bestandsplan zu erstellen inklusive erforderlicher Vermessungsleistungen. Die Stadt Steinbach (Taunus) möchte im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Planungsbüro auswählen, das im Rahmen eines lösungsoffenen Planungsprozesses unter Beachtung der Rahmenbedingungen das bestmögliche Ergebnis erzielt. Hierbei werden Lösungen erwartet, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und bestenfalls ein funktionales, wirtschaftliches und gestalterisches Optimum erzielen. Seitens der Stadt Steinbach (Taunus) werden die gesamten Leistungen des Straßenbaus den Verkehrsanlagen zugeordnet. Weiterhin sind Bestandteile der anzubietenden Leistungen die Erstellung eines Trassensummenplans mit Darstellung aller vorhandenen und geplanten Leitungen in Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Versorgungsträgern, die Erstellung von Umleitungs-, Beschilderungs- und Markierungsplänen für alle Bauzustände sowie den Endzustand in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Steinbach (Taunus). Hierbei ist für den Trassensummenplan und die Verkehrsführungspläne zu beachten, dass die Ausführung der Maßnahme in 2 Abschnitten (2 separate Ausschreibungen) vorgesehen ist und in den beiden Abschnitten aufgrund von Zwangspunkten in der Verkehrsführung Unterabschnitte in der Abwicklung gebildet werden müssen. Für die Planung und Kommunikation sollen hochwertige 3D-Visualisierungen erstellt werden. Ziel ist eine realitätsnahe, zugleich abstrahierte Darstellung des Ausbaubereichs zur Verwendung in Öffentlichkeitsarbeit, politischen Gremien und Präsentationen. Verkehrsanlagen Von den in der HOAI geregelten Leistungen sollen Ingenieurleistungen im Gewerk der Verkehrsanlagen LP 1 – 3, 5 + 6 gem. § 47 HOAI 2021 beauftragt werden. Die Planungsleistung wird stufenweise beauftragt. Im ersten Schritt werden die LP 1 - 3 im Gewerk der Verkehrsanlagen, die Erstellung des Trassensummenplanes sowie die zugehörigen Visualisierungen und die Beschilderungs-, Markierungs- und Umleitungspläne beauftragt. Nach Zustimmung des Magistrats der Stadt Steinbach (Taunus) zur Planung und der notwendigen Gremienbeschlüsse ist vorgesehen die vertraglich optional vorgesehenen, weiterführenden Leistungsphasen inkl. der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Hierbei sind die Planungsarbeiten neben den Konzeptgesprächen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden auch mit den Belangen der Versorgungsträger abzustimmen. Die Trassen der Versorgungsleitungen sind in die Ausführungspläne zu übernehmen. Bestandteil dieser Honoraranfrage ist auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zur LP 8 Bauoberleitung gem. dem Leistungsbild gemäß Anlage 13 HOAI 2021. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 3.600.000,- € (netto) zu rechnen. Ingenieurbauwerke Bei den notwendigen Ingenieurleistungen der Leistungsphase 1-3, 5 und 6 sollen alle Grundleistungen gem. § 43 HOAI 2021 sowie die örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung zur LP 8) gem. Anlage 12 LP 8 HOAI 2021 erbracht werden. Ebenso die Erstellung der Sanierungskonzepte für die Anschlussleitungen. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke (Entwässerung) ist gemäß der Gesamthydraulik für die Stadt Steinbach (Taunus) die Neuerrichtung eines RW-Kanals auf einer Länge von ca. 240 m sowie die Neuerrichtung eines MW-Kanals auf einer Länge von ca. 195 m vorgesehen. An den Regenwasserkanal sind neue Hausanschlüsse auf die angrenzenden Grundstücke zu planen bzw. die neuen SSK sowie vorhandene Dachrinnen sollen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Für die vorhandenen Hauptkanäle liegen die Sanierungskonzepte vor. Diese werden dem AN übergeben. Für die Anschlussleitungen sind entsprechende Sanierungskonzepte vom AN zu erstellen und anzubieten. Die zugehörigen TV-Untersuchungsergebnisse werden dem AN übergeben. Es werden ca. 160 Anschlussleitungen mit einer mittleren Länge von 8 m befahren. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk vorab mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 1.450.000,- € (netto) inkl. der Herstellung der neuen RW-Kanal-Anschlussleitungen zu rechnen. Davon entfallen auf die Sanierung des Hauptkanals sowie der Anschlussleitungen in offener Bauweise ca. 520.000,- € (netto).
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Abt. Einkauf, Permoserstraße 15, 04318 LeipzigFrist: 17. Apr.
Vhv 041_26 UFZ - Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten
Veröffentlichung - HIER EIN AUSZUG - KOMPLETT siehe LINK Angefragt und Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2026 Frist zur Einreichung von Bieterfragen:Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr Veröffentlichung der Bieterfragen und Antworten:Freitag, 10.04.2026 Angebotsfrist:Freitag, 17.04.2026, 10:00 Uhr Bindefrist:Montag, 01.06.2026 Beschaffung betrifft eine Rahmenvereinbarung: Ja Losaufteilung vorgesehen: Nein Nebenangebote zugelassen:Nein Vergabeverfahren gemäß UVgO:Verhandlungsvergabe (Vhv) /Verfahrensnummer:Vhv 041_26 UFZ Beschaffungsgegenstand:Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten, wobei die Transportgeräte auch gleichzeitig als Lager-/Aufbewahrungvariante geeignet sind. Die in den Mindestkriterien benannten Mengen, stellen den Erstbeauftragungswert dieser Rahmenvereinbarung, welche eine Laufzeit von 6 Jahren und einem Maximalbetrag von 90.000,00 EUR netto hat, dar. Bitte benennen Sie für Abrufe, welche nach dem Erstbeauftragungswert möglich sind, pauschale Anlieferungskosten für die UFZ Standorte: Magdeburg, Leipzig und Halle. Die benannte finanzielle RV-Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Vereinbarung, ist abzüglich der Auftragssumme für den Erstbeauftragungswert und nicht als Auftragswert zu verstehen. Die Definition der Obergrenze dient der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und bedeutet, dass bei Erreichen dieser möglichen Obergrenze die Rahmenvereinbarung endet. Kurze Beschreibung:Für den Standort Magdeburg der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ werden für einen Veranstaltungsraum hochwertige Konferenztische und -stühle beschafft. Der auszustattende Raum wird u. a. auch für Repräsentationszwecke und Veranstaltungen mit Stakeholdern und Externen genutzt. Es ist vorgesehen, die angebotenen Produkte zu begutachten. Die Vor-Ort-Begutachtung der angebotenen Modelle soll in der 18. od. 19. KW 2026 am UFZ-Standort Magdeburg (Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg) stattfinden. Dabei spielt die Farbgebung der bemusterten Modellen keine Rolle. Es müssen aber alle Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein. Anzahl Erstbeauftragung:3 Möbelarten und 2 Transportvehikel Liefer- bzw. Leistungsort Erstbeauftragung:Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle erfolgen. Der Zugang ist ebenerdig bzw. mit Fahrstuhl erreichbar (Incoterms 2020: DPU entladen). Hinweis zur Angebotsabgabe:Jedes eingereichte Angebot muss detailliert aufgeschlüsselt sein (Komponenten mit Einzelpreisen, technische Datenblätter zur Verifizierung von Angaben), den angebotenen Gegenstand klar benennen und außerdem unter Einhaltung der Mindestanforderungen, folgende Angaben enthalten: ° Die Gesamtkosten für den benannten Beschaffungsgegenstand inklusive Anlieferung, Vor-Ort-Aufbau bzw. Installation, Inbetrieb- und Abnahme sowie die für den Betrieb notwendige Einweisung/Schulungen ° Optionale Positionen, welche unter dem Punk: "Zwingend als Option ist anzubieten" aufgelistet sind. Bieterfragen:Im Vergabeverfahren sind bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr Bieterfragen möglich. Die Fragen sind schriftlich per E-Mail mit dem Betreff: *Bieterfrage zu Vhv 041_26 UFZ* an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herrn Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) zu richten. Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten wird bis zum 10.04.2026 erfolgen. WICHTIGER HINWEIS:Die Anfragen der Bewerber haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist der Auftraggeber zu einer Beantwortung dieser Anfragen nicht verpflichtet. Spätestens ab Samstag, dem 11.04.2026 stehen Ihnen dann die veröffentlichten Fragen und Antworten zu Verfügung. Bitte informieren Sie sich, damit Ihr einzureichendes Angebot den Verfahrensbedingungen entspricht. Erläuterungen, Ergänzungen, alle Download-Dokumente finden Sie unter:https://www.ufz.de/index.php?de=34273 ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT.Bitte nutzen Sie den freien Zugang zu allen Unterlagen. LINK:https://www.ufz.de/index.php?de=34273&ek_data[mvc]=Ausschreibung/detailVergabe&ek_data[aseid]=1278 Konferenzmöbel, Tisch, Stuhl, Tische, Stühle
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Göttinger Entsorgungsbetriebe.
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