Trassenfreihaltungsmaßnahmen bei Hochspannungsnetzen in Nord- und Osttirol
Durchführung von Trassenfreihaltungsmaßnahmen (Forstarbeiten) bei Hochspannungsfreileitungen in Nordtirol (Mittel-, Ober- und Unterland) sowie Osttirol. Die Leistung umfasst vier Lose mit jeweils 5-jähriger Rahmenvereinbarung und 3-jähriger Verlängerungsoption. Nicht enthalten sind Planungs-, Koordinations- und Qualitä...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Durchführung von Trassenfreihaltungsmaßnahmen (Forstarbeiten) bei Hochspannungsfreileitungen in Nordtirol (Mittel-, Ober- und Unterland) sowie Osttirol. Die Leistung umfasst vier Lose mit jeweils 5-jähriger Rahmenvereinbarung und 3-jähriger Verlängerungsoption. Nicht enthalten sind Planungs-, Koordinations- und Qualitätssicherungsleist...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: TINETZ-Tiroler Netze GmbH
- Veröffentlicht: 10. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Forstwirtschaft
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von Trassenfreihaltungsmaßnahmen (Forstarbeiten) bei Hochspannungsfreileitungen in Nordtirol (Mittel-, Ober- und Unterland) sowie Osttirol. Die Leistung umfasst vier Lose mit jeweils 5-jähriger Rahmenvereinbarung und 3-jähriger Verlängerungsoption. Nicht enthalten sind Planungs-, Koordinations- und Qualitätssicherungsleistungen sowie Abstimmungen mit Dritten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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LWL - Klinik Marsberg; Neubau Kinder- Jugend-Psychiatrie; DGNB; 26-082 TV
Beschreibung der Beschaffung Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Nachhaltigkeitskoordination sowie der Begleitung der DGNB- und QNG-Zertifizierung fuer die geplante Neu- und Umbaumassnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Marsberg. Die Gesamtmassnahme umfasst den Neubau eines Klinikgebaeudes mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 7.740 m2, den Neubau einer Sporthalle mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 1.330 m2 sowie den Umbau und die Sanierung eines Bestandsgebaeudes (Haus 21) mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 5.760 m2 unter Beruecksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Ziel der Massnahme ist die Realisierung eines funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebaeudeensembles unter Einhaltung der Anforderungen an das DGNB-Zertifizierungssystem (Systemversion 2018, Nutzerprofil Gesundheitsbauten) mindestens im angestrebten Zertifizierungsniveau, die Anforderungen des Qualitaetssiegels Nachhaltiges Gebaeude (QNG) sowie den Standard Effizienzgebaeude 40 NH gemaess BEG. Art und Umfang der Leistungen Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Beratung und Koordination des Auftraggebers und des Planungsteams hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungssysteme (DGNB und QNG), Durchfuehrung eines Pre-Checks einschliesslich Festlegung der projektspezifischen Nachhaltigkeitsziele und Erstellung eines Nachhaltigkeitspflichtenhefts, Begleitung der Planung insbesondere in den Leistungsphasen 2 bis 5 durch Bewertung und Optimierung von Planungsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien, Erstellung und Fortschreibung von gebaeudebezogenen Oekobilanzen (LCA) sowie Lebenszykluskostenberechnungen (LCC) jeweils einschliesslich Variantenuntersuchungen, Durchfuehrung von thermischen Raumsimulationen und Tageslichtsimulationen gemaess den Anforderungen der DGNB, Entwicklung eines Materialkonzepts sowie Aufbau und Fortschreibung eines Bauteilkatalogs unter Beruecksichtigung bauphysikalischer, oekologischer und gesundheitsbezogener Aspekte, Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen insbesondere durch Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in Leistungsverzeichnisse und Vertragsunterlagen, Baubegleitende Qualitaetssicherung durch Pruefung von Materialien und stichprobenartige Kontrollen auf Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen, Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentationen und Durchfuehrung des Projektaudits zur Erlangung der DGNB-Zertifizierung einschliesslich Mitwirkung bei der Konformitaetspruefung, Nachweis der QNG-Anforderungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Die Leistungen sind fuer alle Teilmassnahmen (Neubau Klinikgebaeude, Sporthalle, Umbau Haus 21) zu erbringen, soweit dies zur Erreichung der Zertifizierungsziele erforderlich ist. Projekt- und Rahmenbedingungen Die Planung befindet sich derzeit in der Leistungsphase 1. Der Planungsbeginn ist fuer das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die bauliche Umsetzung der Gesamtmassnahme erstreckt sich voraussichtlich ueber den Zeitraum von 2028 bis 2033. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den beteiligten Planungsdisziplinen insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausruestung. Der Auftragnehmer uebernimmt hierbei eine koordinierende und fachlich beratende Funktion hinsichtlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Besondere Anforderungen Sicherstellung der Einhaltung der Foerderbedingungen sowie des vorgegebenen Kostenrahmens, transparente Darstellung und Nachverfolgung der zertifizierungsrelevanten Kosten, Beruecksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Energieeffizienz und Nutzerkomfort, enge Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle (DGNB und QNG) sowie den Projektbeteiligten, strukturierte Dokumentation aller Nachweise und Zwischenergebnisse. Zielsetzung Ziel ist die fristgerechte und wirtschaftliche Realisierung der Gesamtmassnahme unter erfolgreicher Erlangung der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen sowie unter Einhaltung der Foerdervorgaben.
- Stadt Köln - Amt für Straßen- und RadwegebauKöln
Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Fraport AGFrist: 27. Mai
VE0014 SiGeKo
Die Fraport AG beabsichtigt das Terminal 2 (T2) in den kommenden Jahren grundlegend technisch zu sanieren. Das Terminal soll im Rahmen der technischen Sanierung in einem neuen Lebenszyklus gebracht werden. Ziel der Sanierung ist die Eliminierung aller Risiken des technischen Betriebs und die vollständige Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer sowie arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen einschließlich einer energetischen Optimierung auch in den folgenden Jahren nach der erneuten Nutzungsaufnahme. Mit der Sanierung des T2 soll auch eine funktionale Optimierung der Terminalanlage vorgenommen werden, um die Anlage in das Hub-System der Lufthansa Group und der Star Alliance integrieren zu können. Im Rahmen einer Voruntersuchung seitens IFM/ZIM wurden diverse Maßnahmen mit dem Schwerpunkt für die Sanierung des T2 identifiziert, um die Betriebssicherheit und den baugenehmigungsrechtlichen Betrieb einschließlich Brandschutz zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Bauleistungen liegt in der technischen Gebäudeausrüstung. Zur Sanierung wurden u. a. folgende Gewerke identifiziert: Wasser, Abwasser, Wärme/Kälte, RLT/Entrauchung, Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, BMA und ELA, Fahranlagen, Sprinklerung und sonstige Feuerlöschanlagen, GA, sonstige Gewerke. Es ist vorgesehen ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Vorabmaßnahmen zu beginnen. Die Hauptmaßnahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von Anfang 2030 bis Ende 2033 durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum soll das T2 temporär für den Passagierbetrieb operativ außer Nutzung genommen werden. Einzelne Teilleistungen sollen nachlaufend, bis 2034 erbracht werden. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T2 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung (z. B. die Station des Passagiertransportsystems (PTS) T2 als Umsteigestation, Gepäckhandlingsflächen und Anlagen der Gepäckförderanlage, Bereiche für die Flugzeugabfertigung mit Einsatzleitungen, Parkierungsanlagen T2). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV im Rahmen der Hauptmaßnahmen. Der AN übernimmt die sich aus der BaustellV für die AG ergebende Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben in arbeitssicherheitsrelevanter Hinsicht einschließlich einer umfassenden Unterstützung der AG zur bestmöglichen Gewährleistung der Arbeitssicherheit während Planung und Bauabwicklung der Hauptmaßnahmen. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme ist die Gliederung der Leistungen des AN wie folgt vorgesehen: - Die übergeordnete Koordination (Ü-SiGeKoordination) und die - projektspezifische Koordination (P-SiGeKoordination). Die Leistungen des SiGeKo beinhalten sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase eine enge Abstimmung mit dem Teil GP-OPL bzw. der HBO-Bauleitung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, 1. Stufe (Leistungen zu LPH 3-4) 2. Stufe (Leistungen zu LPH 6-7) 3. Stufe (Leistungen zu LPH 5 und 8). Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Abruf von weiteren Stufen wird vorbehalten. Hierdurch kann sich eine zeitliche Parallelität der Leistungsphasen ergeben. Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Bedarfsplanung umfangreiche Studien erstellen lassen, die als Grundlage für die Planung dienen. Die Planungsaufgabe wird im Wesentlichen von vier Teil-Generalplanern wahrgenommen. Auf Basis der Entwurfsplanung erfolgt für die Hauptmaßnahme eine funktionale Ausschreibung für sechs Teil-Generalunternehmer. Die Bauleistungen der Vorabmaßnahmen erfolgen voraussichtlich in separaten Ausschreibungen. Weitere Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Ausführungsdauer Leistungsbeginn: Start Q2/2027 Leistungsende: Abschluss Q4/2034 (plus Nachlauf/ Restleistungen).
- Abwasserverband SaaleHofFrist: 01. Mai
Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
- LMBV LeipzigFrist: 05. Mai
2605700118 - Rahmenvereinbarung Betriebsführung E-Anlagen Gröbern
Das Linienobjekt inkl. 2 Trafos berührt auch den Ortsteil Zschornewitz der Stadt Gräfenhainichen (PLZ: 06772) sowie den Ortsteil Burgkemnitz (PLZ: 06774) sowie Gröbern (PLZ: 06774) der Gemeinde Muldestausee. Technische Betriebsführung und Bereitschaftsdienst für 2 Transformatorstationen und einer 7,3 km langen 20kV-Freileitung samt Kabelanlage im Bereich Gröbern mit folgenden Teilleistungen: - Sämtlichen Aufgaben sowie Verwaltungs-/Organisationsaufgaben, die für den technisch einwandfreien Zustand der elektrische Anlagen erforderlich sind - Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen mit schaltbefähigtem Personal bis 30 kV sowie Eintragung ins Stationsbuch - Abstimmung/ Information mit dem AG bzw. Netzbetreiber - Erreichbarkeit des schaltberechtigten Personals, Absicherung 24 h Bereitschaft - Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der elektrischen Anlagen u.a. Revision/ Prüfung/ Inspektion - Mängelbeseitigung - Pflege und Fortschreibung der Bestandsdokumentation - Bautechnische/ malermäßige Wartung und Instandhaltung der Baukörper der Trafostationen und Freileitungsanlagen - Pflegemaßnahmen der Freileitungstrasse (Mulchen, Holzen, Freischneiden) - Bereitschaftsdienst zur kurzfristigen Störungsbeseitigung Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit fest zu beauftragenden Leistungen und Abrufleistungen (Abschnitt 03 des Leistungsverzeichnisses) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Abrufleistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Die im Leistungsverzeichnis Abschnitt 03 aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Planungsstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. Wartung E-Anlagen
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Dortmunder Netz GmbHFrist: 17. Apr.
Beratungsleistungen strategische Beschaffung
Beschaffungsvorgänge der DEW21 und DONETZ werden derzeit überwiegend über den Konzerneinkauf der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) abgewickelt. Zur Beschaffung von Dienstleistungen und Material werden Einzelbestellungen oder Abrufe aus Kontrakten (Rahmenverträgen) genutzt. Das Beschaffungswesen ist von der Bedarfsmeldung bis zur Abrechnung der Leistungen im SAP abgebildet und wir beispielsweise im Bereich Planung von Bau von Versorgungsnetzen durch weitere Systeme wie Extranet zur Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen unterstützt. Die Beschaffung mittels Einzelbestellungen sowie die Einrichtung von Kontrakten bzw. Rahmenverträgen wird vollständig über den Konzerneinkauf realisiert. Abrufe aus bestehenden Kontrakten bzw. Rahmenverträgen werden dezentral über die Fachbereiche der DEW21 und DONETZ als Bedarfsträger initiiert. Das über den Konzerneinkauf abgewickelte Beschaffungsvolumen der DEW21 und DONETZ umfasst insgesamt rund 120 bis 150 Mio. EUR pro Jahr. Jährlich werden etwa 3.100 Beschaffungsvorgänge über den Konzerneinkauf abgewickelt. Derzeit sind etwa 300 Rahmenverträge für Fremddienstleistungen und Materiallieferungen geschlossen. Die Laufzeit der Verträge variiert und kann zwischen einem und vier Jahren betragen. Teilweise werden Rahmenverträge mit Verlängerungsoption vereinbart, so dass sich die Laufzeit auf bis zu acht Jahre verlängern kann. Rahmenverträge werden grundsätzlich ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und stellen somit lediglich eine Abrechnungsbasis für wiederkehrende Fremdleistungen und Materiallieferungen dar. Zur Vorbereitung des organisatorischen und prozessualen Aufbaus einer strategischen Beschaffung wurden in einer Analysephase die Beschaffungsvorgänge bei DEW21 und DONETZ betrachtet. Die Betrachtung ist geschäftsbereichs- und spartenübergreifend erfolgt, so dass alle Unternehmensbereiche in die Betrachtung eingeflossen sind. Im Rahmen des Umsetzungsprojekts soll eine Fokussierung auf ausgewählte Handlungsfelder erfolgen. Diese Handlungsfelder sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu Priorisieren und kurzfristige wie langfristige Einsparpotentiale heben. In der ersten Projektphase -Analysephase- wurden Handlungsfelder für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung in folgenden Bereichen identifiziert: - Bauleistungen (Hoch- und Tiefbau) sowie Schadensbeseitigung in Versorgungsnetzen der Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme - Stationsbau mit einem Schwerpunkt im Bereich Mittel- und Niederspannung - IT-Dienstleistungen sowie Beschaffung von Hard- und Software - Sales and Operation und Meter to cash, hier Dienstleistersteuerung/-entwicklung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung Beschaffung - Indirekte Warengruppen wie Gebäudemanagement, Fuhrpark oder Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung, Prozessverbesserung oder rechtliche Fragestellungen Basis für den Aufbau bzw. für die Implementierung und Umsetzung einer Strategischen Beschaffung sind die Ergebnisse der Ende 2025 durchgeführten Analysephase. Die Umsetzungsphase soll mit einer Projektlaufzeit von. 12 Monate abgeschlossen werden. Das in der Analysephase identifizierte Einsparpotential beträgt etwa 5 bis 7,5 Mio. EUR . Dieses soll mindestens in der Umsetzungsphase durch konkrete Maßnahmen gehoben werden. Die konkret identifizierten Maßnahmenansätze der Analysephase werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig im Rahmen des Umsetzungsprojekts auszugestalten und ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung wird eine Koordinierungsstelle bei DEW21 aufgebaut, die als Bindeglied zwischen dem Konzerneinkauf der DSW21 und der DEW21 sowie DONETZ internen Bedarfsträgern agiert. Die Koordinationsstelle ist als Interimsstelle ausgelegt und wird mindestens bis zum Abschluss des Umsetzungsprojektes bei DEW21 verankert sein. Eine langfristige Ausprägung sowie eine Einordnung zur organisatorischen Verankerung sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu beschreiben. Grundsätzlich ist ein Prozess zur strategischen Beschaffung innerhalb der DEW21 / DONETZ oder ggf. übergeordnet bei DSW21 zu implementieren. Beispielsweise sollen nachfolgende Anforderungen ausgestaltet und implementiert werden: Daten & Transparenz: - Beschreibung und Aufbau einer zentralen Stelle bzw. eines zentralen Berichtswesens für die Bereitstellung von Bestell-, Vertrags- und Lieferantendaten - Implementierung einheitlicher Reporting-Möglichkeiten mittels Standard-Reports und Visualisierung von Berichten in Dashboards Prozesse und Systeme: - IT-seitige Abbildung des Beschaffungsprozesses von der Bedarfsentstehung bis zum Abschluss des jeweiligen Beschaffungsprozesses - IT-gestützte Warengruppensystematik mittels Standardsystematik beispielsweise Anwendung von eClasses - Aufbau einer Lieferantenklassifizierung Steuerung und Analyse: - Beschreibung und Aufbau einer KPI-gestützte Steuerung von Beschaffungsprozessen - Aufbau eines Berichtswesens zum Monitoring des Wertbeitrages strategischer Beschaffungsprozesse - Einsatz von Analytik-Tools beispielsweise für Benchmarking von Beschafften Leistungen, Beschaffungsszenarien und Mustererkennung von Beschaffungsprozessen Zudem sollen weitere Anforderungen an die Prozesse, Organisation und Systeme beschrieben und kontinuierlich optimiert werden. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es sind Kennzahlen zum Monitoring der Wertbeiträge der strategischen Beschaffungsaktivitäten zu entwickeln und ein Kennzahlensystem zur Fortschreibung und zum Monitoring des Erfolgs von Beschaffungsstrategien zur Implementierung vorzubereiten sowie umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich seiner Anhänge enthält schutzbedürftige vertrauliche Informationen im Sinne des §5Abs.3 SektVO. Diese Unterlagen werden erst nach Vorlage einer vom Bewerber rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist TINETZ-Tiroler Netze GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.