B4, VKE 5921, Bauherrenunterstützung Grunderwerb
Bauherrenunterstützung für den Grunderwerb: Der Auftragnehmer ermittelt Eigentümer, Pächter und Betroffene und informiert diese über das Bauvorhaben. Zu den Aufgaben gehören das Einholen von Bauerlaubnissen, die Ermittlung von Entschädigungen, die Führung von Verhandlungen sowie die Vorbereitung von Nutzungs-, Dienstbarkeits- und Kaufverträgen. Ergänzend sind Recherchen, Schadensermittlungen und die Kommunikation zu Spezialthemen wie Lärmmonitoring durchzuführen.