Arbeitnehmerüberlassung Krankenpflege - Fachbereiche Intensivpflege (Los 1) und Operationsdienst (Los 2)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 15 UVgO zur Arbeitnehmerüberlassung von Krankenpflegekräften für das Justizvollzugskrankenhaus NRW. Ziel ist die Sicherstellung der erforderlichen Personalstärke und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs aufgrund von Herausforderungen bei der Personalgewinnung. Die Überlassung erfolgt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Details zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.