Teilabbruch sowie Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Brunnthal - Architekt
Beschreibung der Beschaffung In diesem Verfahren sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §§ 34 ff. i. V. mit Anlage 10, LPH 1-9 (stufenweise) und die „Besondere Leistungen“ für den Neubau eines Kinderhauses mit unterschiedlichen Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Hort) inkl. Abbruch eines ...
Typ:Ausschreibung
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Beschreibung der Beschaffung In diesem Verfahren sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §§ 34 ff. i. V. mit Anlage 10, LPH 1-9 (stufenweise) und die „Besondere Leistungen“ für den Neubau eines Kinderhauses mit unterschiedlichen Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Hort) inkl. Abbruch eines Teilbestandes, Um...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Brunnthal
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung der Beschaffung In diesem Verfahren sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §§ 34 ff. i. V. mit Anlage 10, LPH 1-9 (stufenweise) und die „Besondere Leistungen“ für den Neubau eines Kinderhauses mit unterschiedlichen Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Hort) inkl. Abbruch eines Teilbestandes, Umgestaltung der Außenanlagen und einer Interimslösung für die Unterbringung von 3-5 Bestandsgruppen ausgeschrieben. Beschreibung des Auftrages Die Gemeinde Brunnthal plant das ältere Bestandsgebäude des Kindergartens St. Nikolaus, Rosskopfweg 6, Fl. Nr. 102/5, mit 3.170m² Grundstück, in Brunnthal teilweise abzubrechen und den erhaltenswerten späteren Anbau mit einem Neubau zu erweitern. Das Bestandsgebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen, die durch einen verglasten Eingangsbereich miteinander verbunden sind. Der ältere Baukörper ist 1972 als eingeschossiger nicht unterkellerter Bau in Metallrahmenkonstruktion und mit einem Flachdach erstellt worden. Der nördliche kleinere Anbau entstand 1992 in gleicher Bauweise. Eine vorangegangene Bestandserfassung vom März 2023 und weitere Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der ältere Baukörper vom 1972 aufgrund der baulichen Mängel im Innen- und Außenbereich des Gebäudes, der veralteten Gebäudetechnik, der nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung der Räume und des stets wachsenden Raumbedarfes in einem desolaten Zustand ist. Dieses Ergebnis hat zur Entscheidung des Bauausschusses vom 22.03.2023 für den Ersatzneubau geführt. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Planung und Ausführung eines Neubaus an exakt derselben Stelle und mit der gleichen Grundfläche wie der abzubrechende Altbau aus den 70er Jahren. Der Neubau soll 4 Gruppenräume mit höchst möglicher Nutzungsflexibilität sowie die erforderlichen Nebenräume für 87 Kinder (3 Kindergartengruppen à 25 Kinder und 1 Krippengruppe für 12 Kinder) umfassen. Er ist so zu konzipieren, dass auch eine zukünftige Erweiterung möglich ist. Im Rahmen dessen sind auch die bestehenden Außenanlagen unter Rücksichtnahme auf den Baumbestand, der erhalten und geschützt werden muss, umzugestalten. Zunächst ist in der LPH 1-2 auch eine Variante mit einer 5. Gruppe für die Betreuung der Schulkinder zu erarbeiten. Erst dann wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber entschieden, ob der Neubau 4 oder 5 Gruppen beherbergen wird. Neben der Berücksichtigung architektonischer und funktionaler Aspekte sind der Einsatz ökologischer Baustoffe und eine möglichst klimaneutrale Bauweise unter Einbeziehung alternativer Energien in die Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch auf eine wirtschaftliche Erstellung mit geringen Unterhaltskosten zu achten. Unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards zur Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis München ist die Beantragung von Fördermitteln nach Art.10 Bay FAG vorgesehen. Weitere mögliche Fördermittel sollen im Rahmen der Planung untersucht und beantragt werden. Außerdem ist der Abbruch des o. g. Altbaus und des südöstlichen Nebengebäudes mit der Heizungsanlage sowie eine Interimslösung zur Unterbringung von 3-5 Bestandsgruppen für die Dauer der Neubauerstellung zu planen und auszuführen. Die Interimslösung ist möglichst auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück oder in Abstimmung mit dem Bauherren in der nächsten Umgebung vorzusehen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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10- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
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- Stadt Töging am InnTöging a. InnFrist: 18. Mai
Stadt Töging-Ersatzneubau Kindertagesstätte St.JohannBaptist-Objektplanung Gebäude+Innenräume-LPH1-9
Stadt Töging am Inn – Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Johann Baptist, Kirchstraße Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Töging beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte als Ersatzneubau für den derzeit in einer Containeranlage untergebrachte Kindertagesstätte St. Johann Baptist. Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück der Kirchstraße 8 realisiert werden und umfasst die Unterbringung von 4 Kindergartengruppen (je 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren), davon eine Übergangsgruppe für unter dreijährige Kinder, sowie eine Kinderkrippengruppe für 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren inkl. Räume für Leitung, Personal, Förderräume, Schlafraum und die Mittagsbetreuung mit Küche. Davon sind bis zu 10 Integrationsplätze möglich. Das Grundstück weist eine Größe von 5.054m² auf. Das Bestandsgebäude wurde bereits vollständig zurückgebaut. Derzeit ist im Grundstück eine Vertiefung des ehemaligen Kellers vorhanden, die im Rahmen der Maßnahme fachgerecht zu verfüllen ist. Nördlich des Grundstücks befindet sich die Bahnstrecke München – Simbach. Die Kindertagesstätte soll als eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude errichtet werden. Eine Holz-/ Holzhybridbauweise wäre denkbar, deren konkrete konstruktive Ausgestaltung jedoch erst im Rahmen der Planung auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen ist. Bezüglich der Dachform besteht der ausdrückliche Wunsch der Stadt kein Flachdach zu realisieren. Es wird mit einer Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gerechnet. Daher ist sicherzustellen, dass die Planung allen förderrechtlichen Anforderungen entspricht. Der Ersatzneubau soll eine moderne, funktionale und nachhaltige Betreuungseinrichtung schaffen und nach Fertigstellung die KiTa-Containeranlage vollständig ersetzen.
- Stadt Töging am Inn
Stadt Töging-Ersatzneubau Kindertagesstätte St.JohannBaptist-Objektplanung Gebäude+Innenräume-LPH1-9
Stadt Töging am Inn – Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Johann Baptist, Kirchstraße Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 34 ff. HOAI – Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Töging beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte als Ersatzneubau für den derzeit in einer Containeranlage untergebrachte Kindertagesstätte St. Johann Baptist. Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück der Kirchstraße 8 realisiert werden und umfasst die Unterbringung von 4 Kindergartengruppen (je 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren), davon eine Übergangsgruppe für unter dreijährige Kinder, sowie eine Kinderkrippengruppe für 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren inkl. Räume für Leitung, Personal, Förderräume, Schlafraum und die Mittagsbetreuung mit Küche. Davon sind bis zu 10 Integrationsplätze möglich. Das Grundstück weist eine Größe von 5.054m² auf. Das Bestandsgebäude wurde bereits vollständig zurückgebaut. Derzeit ist im Grundstück eine Vertiefung des ehemaligen Kellers vorhanden, die im Rahmen der Maßnahme fachgerecht zu verfüllen ist. Nördlich des Grundstücks befindet sich die Bahnstrecke München – Simbach. Die Kindertagesstätte soll als eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude errichtet werden. Eine Holz-/ Holzhybridbauweise wäre denkbar, deren konkrete konstruktive Ausgestaltung jedoch erst im Rahmen der Planung auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen ist. Bezüglich der Dachform besteht der ausdrückliche Wunsch der Stadt kein Flachdach zu realisieren. Es wird mit einer Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gerechnet. Daher ist sicherzustellen, dass die Planung allen förderrechtlichen Anforderungen entspricht. Der Ersatzneubau soll eine moderne, funktionale und nachhaltige Betreuungseinrichtung schaffen und nach Fertigstellung die KiTa-Containeranlage vollständig ersetzen.
- Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöRObrigheimFrist: 18. Mai
Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Josef in Neudenau-Herbolzheim
Der röm.-kath. Kindergarten St. Josef Herbolzheim ist derzeit eine 3-gruppige Einrichtung, die in einem gemischt genutzten Gebäude untergebracht ist. Das Gebäude wurde in den 1968 als 2-gruppiger Kindergarten mit Versammlungsräumen für Jugend- und Erwachsenengruppen errichtet und 1995 um eine weitere Gruppe (Kinderkrippe) erweitert. Das Gebäude befindet sich in einem insgesamt ertüchtigungswürdigem Zustand. Vor allem Anforderungen des Brandschutzes, sowie der insgesamt abgenutzte Zustand der Gruppenräume und Flurbereiche, Sanitäranlagen und fehlende Sozial- und Besprechungsräume machen eine Sanierung notwendig. In diesem Zuge soll die Einrichtung um eine Gruppe erweitert werden, die als sich selbst versorgender Neubau, jedoch baulich verbunden mit dem Bestandsbau, auf dem Grundstück des Kindergartens, südlich des Bestandsbaus errichtet werden soll. Der Bestandsbau selbst soll bezüglich der Raumzuordnung und -nutzung weitgehend unverändert bleiben. Die Dacheindeckung soll ebenfalls erhalten bleiben, Wärmedämmungsmaßnahmen sollen im unterseitig des Dachs erfolgen. Die Zwischengeschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Bauträger ist die röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz. Die Stadt Neudenau als Träger der örtlichen Jugendhilfe ist relevanter Kostenträger. In diesem Zusammenhang wurden durch den Hauptkostenträger eine wesentliche Anforderung an den Neubau gestellt: dieser soll in Holzbauweise errichtet werden, sodass staatliche Fördermittel im Rahmen der Maßnahmenfinanzierung durch Bauträger und Kommune beantragt werden können. Weitere bauliche Anforderungen ergeben sich aus der Nutzungsform als Kita (ausreichende sanitäre Einrichtungen für Kinder und Erwachsene, Anforderungen der Barrierefreiheit, Anforderungen des Brandschutzes, geeignete Beschaffenheit von Böden und Wänden usw.). Terminliche Meilensteine: Beauftragung: umgehend nach Verfahrensende Stellung ELR-Antrag: bis spätestens 30.09.2026 (Grundlage abgeschlossene LPH 2) Stellung Antrag Ausgleichsstock: bis spätestens 31.01.2027 (Grundlage abgeschlossene LPH 3) Ausschreibungsbeginn nach Zugang Fömi-Bescheid: vorr. 08/2027 Leistungsende: bis ca. 09/2029
- Markt RegenstaufFrist: 29. Mai
Markt Regenstauf_Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen sowie Grundschulen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land
Generalplanervertrag Neubau Kita St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
- Gemeinde EngelthalEngelthalFrist: 27. Mai
Sanierung und Erweiterung Kindertagesstätte „Haus der Kinder“ - Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Die Gemeinde Engelthal betreibt den Kindergarten „Haus der Kinder“. Der ältere Gebäudeteil stammt aus den 1970er Jahren, der neuere Gebäudeteil aus dem Jahr 1993. Zur Orientierung wird auf den Auszug aus dem Bayernatlas in der Anlage verwiesen. Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen hat die Gemeinde Engelthal beschlossen den bestehenden Kindergarten zu sanieren und zu erweitern.Die Zielstruktur des zukünftigen Kindergartens soll die Betreuung von 120 Kinder in zwei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe ermöglichen. Das dafür notwendige Raumprogramm ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Darüber hinaus soll ein Mehrzweckraum für gemeindliche Veranstaltungen oder Vereinsnutzung vorgesehen werden. Dieser Raum muss unabhängig von dem Kindergarten genutzt werden können, was eine getrennte Zugänglichkeit voraussetzt.Die Möglichkeit eine zweite Hortgruppe in den Grundriss zu integrieren ist im Zuge der Planung zu untersuchen.Die Aufgabenstellung der Objektplanung umfasst zum einen die Generalsanierung des Gebäudeteils aus dem Jahr 1993, die nach Möglichkeit unterlaufenden Betrieb vorgenommen werden soll, den Rückbau des Gebäudeteils aus den 1970er Jahren und zum anderen einen Ersatzneubau als Ergänzung des Raumbedarfs an die Zielstruktur. Die Generalsanierung des Bestands dient der Anpassung des Bestands an die zukünftige Nutzung in Verbindung mit dem Ersatzneubau. Der Kindergarten ist auf dem Flurstück 339/1 mit 2.166 m² verortet. Für die Erreichung der Zielstruktur steht das angrenzende Grundstück mit der Flur-Nr. 339 mit 479 m² zur Verfügung.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9. Bei dem abzuschließenden Architektenvertrag ist die Verwendung von HAV-KOM-Mustervertragsformularen vorgesehen.
- Stadtverwaltung GreußenGreußen
KiTa Großenehrich, LOS 1 - Gebäudeplanung Architekt
Die Landgemeinde Greußen beabsichtigt im Ortsteil Großenehrich den Neubau einer Kindertageseinrichtung zur Schaffung von ca. 50 Plätzen für Kinder aller Altersgruppen. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens beabsichtigt die Stadt Greußen, die Objektplanungsleistungen Gebäude nach § 34 HOAI (Architekt) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise vergeben zunächst für die Leistungsphasen 1 - 4 (optional 5 - 9). Folgende Leistungen werden mit weiteren Verfahren ausgeschrieben: - Los 2 Freianlagen (Landschaftsarchitekt) nach § 39 HOAI, - Los 3 Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI, - Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, HLS Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Aktueller Terminplan: - bis 10/26 Planungsleistungen LP 1-3, - 11/26 Genehmigungsplanung, - 04/26 Ausführungsplanung LP 5, - ab 05/27 Ausschreibung und Vergabe, - 07/27 Baubeginn, - 12/28 Baufertigstellung, bezugsfertig.
- Stadtverwaltung Greußen
KiTa Großenehrich, LOS 1 - Gebäudeplanung Architekt
Die Landgemeinde Greußen beabsichtigt im Ortsteil Großenehrich den Neubau einer Kindertageseinrichtung zur Schaffung von ca. 50 Plätzen für Kinder aller Altersgruppen. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens beabsichtigt die Stadt Greußen, die Objektplanungsleistungen Gebäude nach § 34 HOAI (Architekt) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise vergeben zunächst für die Leistungsphasen 1 - 4 (optional 5 - 9). Folgende Leistungen werden mit weiteren Verfahren ausgeschrieben: - Los 2 Freianlagen (Landschaftsarchitekt) nach § 39 HOAI, - Los 3 Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI, - Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, HLS Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Aktueller Terminplan: - bis 10/26 Planungsleistungen LP 1-3, - 11/26 Genehmigungsplanung, - 04/26 Ausführungsplanung LP 5, - ab 05/27 Ausschreibung und Vergabe, - 07/27 Baubeginn, - 12/28 Baufertigstellung, bezugsfertig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Brunnthal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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