Tagesstrukturierende Maßnahmen in der ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Regierung von Oberbayern
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für die Dauer von sechs bis 18 Monate untergebracht und versorgt. Der Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – bietet im Auftrag des AG verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Dependance untergebrachten Asylbewerber an. Der AN führt diese Leistungen mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch. Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang erhaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit geflüchteten Menschen, wie etwa Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen, ist besonders Rechnung zu tragen. Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für die Dauer von sechs bis 18 Monate untergebracht und versorgt. Der Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – bietet im Auftrag des AG verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Dependance untergebrachten Asylbewerber an. Der AN führt diese Leistungen mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch. Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang erhaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit geflüchteten Menschen, wie etwa Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen, ist besonders Rechnung zu tragen. Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
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Der Freistaat Bayern sucht einen Auftragnehmer für tagesstrukturierende Maßnahmen in der Unterkunftsdependance für Asylsuchende in München. Der Dienstleister muss eigenes qualifiziertes Personal einsetzen, sensibel mit den Bewohnern umgehen und eng mit Behörden und Dienstleistern vor Ort zusammenarbeiten. Besondere Berücksichtigung von Sprachbarrieren, Traumata und kulturellen Unterschieden ist erforderlich.
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Kasinobewirtschaftung München
Die Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Regierung von Oberbayern.
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