Tag der Niedersachsen - Sanitärversorgung
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin für die Sanitärversorgung auf den vorgegebenen, öffentlichen Flächen der Veranstaltungsbereiche im Rahmen des "Tag der Niedersachsen" in Braunschweig zur Angebotslegung durch die Bietenden.
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin für die Sanitärversorgung auf den vorgegebenen, öffentlichen Flächen der Veranstaltungsbereiche im Rahmen des "Tag der Niedersachsen" in Braunschweig zur Angebotslegung durch die Bietenden.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Braunschweig Stadtmarketing GmbH
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 18. Mai 2026
- Thema: Reinigungsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin für die Sanitärversorgung auf den vorgegebenen, öffentlichen Flächen der Veranstaltungsbereiche im Rahmen des "Tag der Niedersachsen" in Braunschweig zur Angebotslegung durch die Bietenden.
Weiterführende Details
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Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
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- TenneT Offshore GmbH
BÜLA - Bauüberwachung Landkabel 2GW in Niedersachsen
Zur Anbindung von Offshore-Windparks sollen die Kabelsysteme zur Hochspannungsgleichstromübertragung von den Umspannplattformen bis zu den Landstationen verlegt werden. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Bauüberwachung für Landkabel-Projekte des AG in Niedersachsen. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Trassen UTW km00+000 bis km 37+000 (Landstation "Unterweser" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Spöhle) Los 2: Trassen UTW km 37+000 bis km 74+000 (Ortschaft Spöhle bis Ortschaft Rispelerhelmt) Los 3: Trassen UTW km 74+000 bis km 110+000 (Ortschaft Rispelerhelmt bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 4: Trassen WHV: km 0+000 bis km 43+546 (Landstation „Wilhelmshaven 2" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 5: Trasse Großenmeer km 00+000 bis km 46+700 (Landstation „Großenmeer“ (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Friedeburg) Los 6: Trasse Großenmeer: km 46+700 bis km 93+400 (Ortschaft Friedeburg bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 7: Mini-Competition (weitere Niedersachsenprojekte außerhalb der Los 1 bis 6) Das Cluster Unterweser (UTW) besteht aus dem Systemen BalWin4 und LanWin2, das Cluster Wilhelmshaven (WHV) aus den Systemen BalWin3 und LanWin4. Die Trasse Großmeer gehört zum System LanWin5. Die Leistungserbringung beinhaltet unter anderem Überwachungstätigkeiten und die Überprüfung von Prüfungen und Inspektionen. Im Rahmen des Vertrages hat der Auftragnehmer die Aufgabe, sicherzustellen, dass das bauausführende Unternehmen des Netzanschlussprojekts bei der Konstruktion und Fertigung sowie bei der Montage und Inbetriebnahme alle verbindlichen vertraglichen Anforderungen (unter anderem technische Spezifikationen, Normen usw.) erfüllt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "BÜLA-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: manuela.storek@tennet.eu. Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 31.03.2025 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher oder Englischer Sprache sind, muss den Originalen eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form (e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
- Landkreis LudwigsburgFrist: 21. Mai
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 2 im offenen Verfahren
Beschreibung: Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46 und N46. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 1.043.936 Nutzwagen- Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Es ist zu beachten, dass die Verkehrsleistungen der Linien 461, 463 und 465 ggf. ganz oder teilweise in einen Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) überführt werden können (vgl. Ziffer 1.2.2 des Ergänzenden Dokuments). Das würde sich auch auf die zu fahrenden Nutzwagen-Kilometer pro Jahr auswirken. Ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller hat das umzusetzen. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.