Tag der Niedersachsen - Stromversorgung
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin an die Stromversorgung im Rahmen der Großveranstaltung "Tag der Niedersachsen 2026" in Braunschweig. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Auf- und Abbau, sowie den Betrieb der Stromversorgung für die Veranstaltung.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin an die Stromversorgung im Rahmen der Großveranstaltung "Tag der Niedersachsen 2026" in Braunschweig. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Auf- und Abbau, sowie den Betrieb der Stromversorgung für die Veranstaltung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Braunschweig Stadtmarketing GmbH
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 30. April 2026
- Thema: Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Auftraggeberin an die Stromversorgung im Rahmen der Großveranstaltung "Tag der Niedersachsen 2026" in Braunschweig. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Auf- und Abbau, sowie den Betrieb der Stromversorgung für die Veranstaltung.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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BSBG und BSVG - Nachfolge ERP- und HCM-System - Los 2: HCM-System
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- Stadt BuchenBuchen (Odenwald)Frist: 24. Apr.
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Jakob-Mayer-Grundschule
Gegenstand der Leistung ist die Planung und schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Realisierung des Neubaus der Jakob-Mayer-Grundschule in Buchen auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung und vorliegenden Planung. Der Auftraggeber (AG) übergibt dem Auftragnehmer (AN) als Grundlage für die Angebotserstellung die vorliegende Planung der LPH 2, 3 sowie nur anteilig LPH 4. Hierbei gibt es keine Garantie auf Vollständigkeit der übergebenen Planungsleistung. Die Leistung des AN umfasst die Weiterbearbeitung und Ergänzung der bereits erbrachten Planungsleistungen durch Fortschreibung der TGA- und Statikplanung, Erstellung der Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite und zur Aufnahme des Schulbetriebs geeignete Errichtung des Bauvorhabens. Zudem liegt der Baugenehmigungsprozess inkl. aller notwendigen Grundlage im Leistungsumfang des AN. Die Leistung beinhaltet ferner die Optimierung der vorliegenden Planung unter Berücksichtigung unterschiedlicher konstruktiver und baulicher Ausführungsarten gemäß dem Konzept des AN, sofern diese den funktionalen, wirtschaftlichen und terminlichen Anforderungen entsprechen. Die Erarbeitung eines Raum- und Klimakonzepts mit vorläufiger energetischer Bewertung wurde im Vorfeld erarbeitet und liegt vor. Die Herstellung der Außenanlagen sowie die Erneuerung des angrenzenden Parkplatzes sind nicht Bestandteil des Projekts.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Rete Tram-Treno del Luganese SA (RTTL SA)PregassonaFrist: 24. Juni
Planer Bahntechnik - Rete Tram-Treno del Luganese (RTTL) - Tappa prioritaria
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen des Mandats «Planer Bahntechnik», welcher im Auftrag der Gesellschaft Rete Tram-Treno del Luganese SA (RTTL SA) die Planung der bahntechnischen Anlagen im Rahmen des Projekts Rete Tram-Treno del Luganese – vorrangige Strecke sowie der in Abstimmung mit FLP zu erneuernden Abschnitte der bestehenden Linie übernimmt (unter Ausschluss des Gleises sowie dessen Ober- und Unterbau). Zudem umfasst das Mandat die fachtechnische Begleitung und Unterstützung der Auftraggeberin während der Realisierungs- und Inbetriebsetzungsphase, welche mittels separater Generalunternehmermandate vergeben werden. Die Planung wird für die SIA-Phasen 32 (Wiederaufnahme, Ergänzungen und Detailprojekte aus PGVf-Auflagen) und 41 (Ausschreibung der Generalunternehmer für die Realisierungsphase) verlangt.Für die Realisierung und die anschliessende Inbetriebsetzung, SIA-Phasen 51 bis 53, wird optional die Erbringung von Leistungen zur fachtechnischen Begleitung und Unterstützung der Auftraggeberin verlangt, da die Ausführungsplanung Aufgabe der Generalunternehmer sein wird. Für dieses Mandat sind die Projektierungsobjekte und die entsprechenden Werke folgende:Fahrleitungsanlage und Erdung,Bahnsicherungs- und Leittechnikanlagen für den Eisenbahn-Tram-Betrieb,Mittelspannungsanlagen (MS) für Energieversorgung und Traktionsstrom,Niederspannungsanlagen (NS) für Hilfsstromversorgung, Beleuchtung, Kommunikation, Sicherheits- und Überwachungssysteme sowie Fahrgastinformationsanlagen. Vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sind:Gleisanlagen einschliesslich Ober- und Unterbau,Ingenieurbauwerke,Funktionale Ausstattungen und gebäudetechnische Anlagen, die ausschliesslich den Ingenieurbauwerken zugeordnet sind. Zusätzlich besteht – unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind – die Möglichkeit, dass der Planer Bahntechnik während der Realisierungsphase auch die Funktion eines Prüfingenieurs als Unabhängige Prüfstelle (UP-EB) gemäss RL UP-EB (BAV-Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen) für die von den Unternehmungen erbrachten Planungsleistungen übernimmt. Für weitere Angaben wird auf die Anhänge im Register 2 verwiesen. Besonderheit:die Bewertung der Angebote und die Vergabe des Auftrags erfolgen unter Berücksichtigung der Gesamtheit der im Ausschreibungsdossier vorgesehenen Leistungen.Der Vertrag mit RTTL SA wird unter Ausschluss des Anteils der Leistungen und Spesen betreffend OP306 (Anlagen und Leistungen zugunsten der FLP) erstellt. Die Leistungen und Spesen im Zusammenhang mit OP306 werden durch einen separaten Vertrag mit der FLP geregelt. Sollte der Vertrag mit FLP nicht zustande kommen, würden die Leistungen betreffend OP306 nicht in Auftrag gegeben, und der Zuschlagsempfänger hätte keinen Anspruch auf Entschädigung.Die Abwicklung des Mandats erfolgt jedoch gesamthaft und liegt in der Verantwortung der RTTL SA.
- LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)Frist: 19. März
LWL - Klinik Warstein (allg.); Ersatzneubau psychiatrisches Sonderkrankenhaus; Fachplanung Küche; 25-697 OH
Fachplanungsleistungen der Küchenfachplanung (Großküchentechnik, Anlagengruppe 7 gemäß HOAI) für den Neubau eines Klinikgebäudes mit zentraler Speiseversorgung am Standort LWL-Klinik Warstein. Umfang: Übernahme und Fortschreibung der Fachplanung ab Leistungsphase 5 bis 9 gemäß HOAI. Prüfung vorhandener Vorplanung (LP 1-3) auf Vollständigkeit, Plausibilität, technische Konsistenz, Funktionsfähigkeit und Übereinstimmung mit betrieblichen Anforderungen (Sonderleistung). Abweichungen sind schriftlich mitzuteilen und im Prüfbericht zu dokumentieren. Ab LP 5 übernimmt der Auftragnehmer die volle Planungsverantwortung. Leistungsumfang: Ausführungsplanung der Großküchentechnik inkl. Installationsplanung und technischer Funktionsnachweise, Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie Geräte- und Ausstattungsbeschreibungen, Mitwirkung bei der Vergabe der Küchentechnik, Objektüberwachung der Lieferung und Montage, Funktionsprüfungen, Probebetrieb und Abnahme, Erstellung der vollständigen Dokumentation und Revisionsunterlagen. Die Planung ist vollständig in die Gesamtplanung des Bauvorhabens zu integrieren.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
- Studierendenwerk Oberfranken Anstalt des öffentlichen RechtsN/AFrist: 30. Apr.
Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gemäß der Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 22.02.2013 B4), für die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI für die Errichtung des Studierendenwohnheims durchzuführen. Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs sind neben den in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten Inhalten der Leitfaden und der Mustertext für die Auslobung (Anlage 808) zu beachten. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum 31.01.2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf [Anlage 907].
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.