Studie Nutzerfreundlichkeit LIS
Durchführung eines Qualitätsmonitorings mittels repräsentativer Nutzerbefragung zur Ladeinfrastruktur (LIS). Ziel ist die Erstellung eines Befragungskonzepts, das Erfahrungen und Erwartungen an die Qualität, Ausstattung und das Ladeerlebnis an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur umfassend erfasst und analysiert.
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung eines Qualitätsmonitorings mittels repräsentativer Nutzerbefragung zur Ladeinfrastruktur (LIS). Ziel ist die Erstellung eines Befragungskonzepts, das Erfahrungen und Erwartungen an die Qualität, Ausstattung und das Ladeerlebnis an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur umfassend erfasst und analysiert.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: NOW GmbH
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung eines Qualitätsmonitorings mittels repräsentativer Nutzerbefragung zur Ladeinfrastruktur (LIS). Ziel ist die Erstellung eines Befragungskonzepts, das Erfahrungen und Erwartungen an die Qualität, Ausstattung und das Ladeerlebnis an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur umfassend erfasst und analysiert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
- Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale VergabestelleDessau-RoßlauFrist: 18. Mai
Nutzung verstehen, Daten besser vermitteln: Nutzerzentrierte Point-of-Use Befragung Daten zur Umwelt
Übergreifendes Ziel des Vorhabens ist es, die Nutzerzentrierung des Bereichs „Daten zur Umwelt“ durch eine empirische Erhebung direkt am „Point of Use“ zu stärken. Das Projekt soll belastbare Daten darüber liefern, warum Nutzende das Informationsangebot aufsuchen (Use Cases) und inwieweit die bereitgestellten Formate ihren Erwartungen entsprechen. Informative bzw. inhaltliche Fehlstellen werden in diesem Zuge identifiziert und Vorschläge für deren Behebung abgeleitet. . Gegenstand des Projektes ist die Konzeption, die Vorbereitung und Begleitung der Impplementierung durch den Webadministrator des Umweltbundesamts und Auswertung einer niederschwelligen, nicht-intrusiven On-Site-Nutzer*innenbefragung mittels eines Drupal-Webformulars. Im Einzelnen umfasst das Projekt folgende Arbeitsschritte: . - Vorstellung des aktuellen Stands der UX-Forschung (insb. im Bereich der Öffentlichen Institutionen). Präsentation von Best Practices und finaler Abgleich, wie die Befragung die Lücken der Web-Analyse schließt. - Konzeption des Befragungsdesigns: Entwicklung eines kurzen, prägnanten Fragenkatalogs und Abstimmung weiterer ggf. zu erfassender Informationen. - Vorbereitung und Zuarbeit für die Implementierung der Erhebung: Planung und Begleitung der Erstellung der Umfrage mittel Drupal 10-Webforms anhand der vorab durch den Auftragnehmer erstellten Konzeption. - Datenerhebung und -analyse: Durchführung der Befragung über einen repräsentativen Zeitraum und Auswertung der Ergebnisse differenziert nach Einstiegsseiten und Themenbereichen. - Ableitung von Handlungsempfehlungen: Abgleich der Ergebnisse mit Erkenntnissen bestehender Projekte, um Optimierungspotenziale in der Informationsarchitektur, der Benennung von Menüpunkten und der Aufbereitung der Datenprodukte zu identifizieren. - Adressatengerechte Aufbereitung der Projektergebnisse für die interne Kommunikation und Entscheidungsfindung im Umweltbundesamt. . Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die künftige strategische Ausrichtung der digita-len Datenkommunikation des UBA im Bereich „Daten“ und stellen sicher, dass die bereitgestellten Umweltinformationen die Zielgruppen effektiv erreichen. . Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
- weimar GmbH Gesellschaft für Marketing, Kongress- und TourismusserviceWeimarFrist: 13. Mai
Exklusiv-Catering im congress centrum weimarhalle
Die Konzessionsgeberin, die weimar GmbH – Gesellschaft für Marketing, Kongress- und Tourismusservice, vergibt das exklusive Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung des congress centrum weimarhalle in Weimar. Gegenstand der Konzession ist die umfassende, eigenverantwortliche Planung, Organisation und Durchführung sämtlicher gastronomischer Leistungen für Veranstaltungen in der weimarhalle. Dies umfasst insbesondere die Angebotserstellung, Abstimmung mit Veranstaltern, operative Umsetzung sowie die Bereitstellung von Personal, Logistik und Infrastruktur für alle Veranstaltungsformate. Die weimarhalle ist ein multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum mit jährlich mehreren hundert Veranstaltungen und einem breiten Spektrum aus Kultur-, Kongress-, Unternehmens- und gesellschaftlichen Formaten. Die gastronomische Leistung ist integraler Bestandteil des Gesamtangebots und ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Die Konzession wird als Exklusivvergabe erteilt. Der Konzessionsnehmer erhält das Recht und zugleich die Verpflichtung, die gastronomische Versorgung sämtlicher Veranstaltungen im congress centrum weimarhalle sicherzustellen, vorbehaltlich klar definierter Ausnahmefälle. Der Konzessionsnehmer erbringt die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erzielt seine Umsätze unmittelbar gegenüber Veranstaltern und Gästen. Ein Anspruch auf Mindestumsätze oder ein Mindestauftragsvolumen besteht nicht. Das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung trägt der Konzessionsnehmer. Die zur Leistungserbringung erforderliche gastronomische Infrastruktur ist vom Konzessionsnehmer eigenverantwortlich zu planen, bereitzustellen und zu betreiben. Dies umfasst insbesondere Investitionen in Ausstattung, Technik und Betriebsorganisation sowie deren laufende Instandhaltung und Ersatzbeschaffung. Ziel des Verfahrens ist die Auswahl eines wirtschaftlich leistungsfähigen, langfristig orientierten und investitionsbereiten Konzessionsnehmers, der die gastronomische Versorgung ab dem 01.02.2027 sicherstellt und den Standort konzeptionell und qualitativ weiterentwickelt.
- Hallesche Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 18. Mai
Beratung zu Messdienstleistungen
Freiwillige Bekanntmachung Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (im Folgenden auch „HWG“), Hansering 19, 06108 Halle (Saale) beabsichtigt, zukünftig die Messdienstleistungen für einen definierten Teilbestand des Portfolios der HWG selbst zu erbringen und sucht im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen externen Berater zur Strategieentwicklung und Durchführung der Ausschreibung. Die aufgeführten Beratungsleistungen sollen mit einem Leistungsbeginn zum 01.10.2026 ausgeschrieben und die Leistungen an einen vorher definierten Teilnehmerkreis vergeben werden. Die HWG beschafft nicht als öffentlicher Auftraggeber. Die HWG führt kein Vergabeverfahren und auch kein vergabeähnliches Verfahren im Sinne des nationalen oder europäischen Vergaberechts durch. Die HWG kann das Verfahren jederzeit ändern oder abbrechen, ohne dass es dazu dem Vorliegen eines wichtigen Grundes bedarf. Die Auswahl des künftigen Auftragnehmers unterliegt der freien Entscheidungskompetenz der HWG. Ziel der Ausschreibung ist die Analyse der bestehenden Prozesse und Vertragsstrukturen rund um Messdienstleistungen sowie die Entwicklung eines rechtssicheren, wirtschaftlichen und technisch tragfähigen Mess- und Abrechnungskonzepts für den Aufbau und Betrieb eines unternehmenseigenen Messdienstes für Heizung, Klima-/Kälte und Warmwasser gemäß den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) für einen Teilbestand des Unternehmens. Die aktuelle Abhängigkeit von externen Dienstleistern soll analysiert und Strategien für die Einführung eigener Mess- und Funktechnik, die Erlangung der Datenhoheit und den Aufbau eines internen Abrechnungsprozesses gemäß HKVO entwickelt werden. Die Beratungsleistung soll die Erstellung eines vollständigen Sollkonzepts inklusive Mess-, Funk- und Softwareinfrastruktur, die Definition aller organisatorischen Abläufe sowie die Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen für einen strategischen Systemwechsel ab 2026/2027 umfassen. Ziel ist die Vorbereitung der vollständigen Selbstabrechnung für Wärme und Warmwasser, die Reduzierung externer Vergaben und eine nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung im Unternehmen. Die Ergebnisse dienen unmittelbar als Entscheidungsgrundlage und Vorbereitung der anschließenden Ausschreibung der Messdienstleistung, die ebenfalls durch das Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Eine Weitergabe der Leistung an Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Sofern Ihr Interesse für diese Ausschreibung geweckt ist, bewerben Sie sich in deutscher Sprache bis spätestens 18.05.2026, 09.00 Uhr elektronisch bei der Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Team Zentraler Einkauf, Hansering 19 in 06108 Halle (Saale) unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse: zentraler-einkauf@hwgmbh.de Ihrer Interessenbekundung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: - Nachweis der fachlichen Qualifikation unter Darstellung der Beratungsschwerpunkte, insbesondere in den Bereichen: Messdienstleistungen (Wärme, Wasser, Funktechnik),Heizkostenverordnung (HKVO) / EED, Strategieberatung im Immobilien-/Wohnungswirtschaftsumfeld); - Angabe von mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, z.B.: - Einführung oder Beratung zu unternehmenseigener Messtechnik oder - Strategieberatung für Mess- oder Abrechnungsprozesse oder - Durchführung von Ausschreibungen im Messdienstleistungsbereich und - Projekte in kommunalen oder wohnungswirtschaftlichen Unternehmen Die HWG behält sich vor, eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten sich Fragen ergeben, sind diese schriftlich per E-Mail an zentraler-einkauf@hwgmbh.de einzureichen.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Marine-Kaserne Ersatzneubau Taucherübungshalle - Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Liegenschaft Marine Kaserne Neustadt i. Holstein befindet sich an der Lübecker Bucht und ist von drei Seiten mit Wasser umgeben. Der Neubau soll auf einer Freifläche entstehen. Die Raum- und Flächenforderungen ergeben sich aus dem Raumbedarfsplan, BauU Teil I – IV Anlage 10, und den zugehörigen Raumbüchern. Nutzerseitig werden die Flächenforderungen zur eigentlichen Tauchübungshalle, den Räumen für die Hallenaufsicht und den Sanitär und Umkleideräumen als grundlagenbasiert eingestuft, da sie sich voll umfänglich auf die ministeriell genehmigten Bauvorhaben Rettungsübungshallen in Wilhelmshaven, Bremerhaven und Plön stützen. In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Marine-Kaserne, Ersatzneubau Taucherübungshalle - Objektplanung Freianlagen
Die Liegenschaft Marine Kaserne Neustadt i. Holstein befindet sich an der Lübecker Bucht und ist von drei Seiten mit Wasser umgeben. Der Neubau soll auf einer Freifläche entstehen. Die Raum- und Flächenforderungen ergeben sich aus dem Raumbedarfsplan, BauU Teil I – IV Anlage 10, und den zugehörigen Raumbüchern. Nutzerseitig werden die Flächenforderungen zur eigentlichen Tauchübungshalle, den Räumen für die Hallenaufsicht und den Sanitär und Umkleideräumen als grundlagenbasiert eingestuft, da sie sich voll umfänglich auf die ministeriell genehmigten Bauvorhaben Rettungsübungshallen in Wilhelmshaven, Bremerhaven und Plön stützen. In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Marine-Kaserne Ersatzneubau Taucherübungshalle - Fachplanung Tragwerksplanung
Die Liegenschaft Marine Kaserne Neustadt i. Holstein befindet sich an der Lübecker Bucht und ist von drei Seiten mit Wasser umgeben. Der Neubau soll auf einer Freifläche entstehen. Die Raum- und Flächenforderungen ergeben sich aus dem Raumbedarfsplan, BauU Teil I – IV Anlage 10, und den zugehörigen Raumbüchern. Nutzerseitig werden die Flächenforderungen zur eigentlichen Tauchübungshalle, den Räumen für die Hallenaufsicht und den Sanitär und Umkleideräumen als grundlagenbasiert eingestuft, da sie sich voll umfänglich auf die ministeriell genehmigten Bauvorhaben Rettungsübungshallen in Wilhelmshaven, Bremerhaven und Plön stützen. In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung.
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Marine-Kaserne Ersatzneubau Taucherübungshalle - Fachplanung Tragwerksplanung
Die Liegenschaft Marine Kaserne Neustadt i. Holstein befindet sich an der Lübecker Bucht und ist von drei Seiten mit Wasser umgeben. Der Neubau soll auf einer Freifläche entstehen. Die Raum- und Flächenforderungen ergeben sich aus dem Raumbedarfsplan, BauU Teil I – IV Anlage 10, und den zugehörigen Raumbüchern. Nutzerseitig werden die Flächenforderungen zur eigentlichen Tauchübungshalle, den Räumen für die Hallenaufsicht und den Sanitär und Umkleideräumen als grundlagenbasiert eingestuft, da sie sich voll umfänglich auf die ministeriell genehmigten Bauvorhaben Rettungsübungshallen in Wilhelmshaven, Bremerhaven und Plön stützen. In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung.
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist NOW GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.