Steuerberatungsleistungen für die Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wirtschaftskammer Wien
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
Weiterführende Details
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10- Wirtschaftskammer WienWien
Steuerberatungsleistungen für die Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
- BwFuhrparkService GmbH
Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Die BwFPS sucht einen Partner für eine Rahmenvereinbarung zur steuerlichen Beratung und Unterstützung. Der Leistungsumfang umfasst die laufende steuerliche Beratung (§ 21 StBVV), Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten (§§ 23-31, 38, 40 ff. StBVV) sowie die Erstellung adhoc erforderlicher gutachterlicher Stellungnahmen (§ 22 StBVV). Dies betrifft sämtliche Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive Lohnsteuer für den Eigenbetrieb des Unternehmens.
- BwFuhrparkService GmbHFrist: 20. Feb.
Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Die BwFPS sucht einen Partner für eine Rahmenvereinbarung zur steuerlichen Beratung und Unterstützung. Der Leistungsumfang umfasst die laufende steuerliche Beratung (§ 21 StBVV), Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten (§§ 23-31, 38, 40 ff. StBVV) sowie die Erstellung adhoc erforderlicher gutachterlicher Stellungnahmen (§ 22 StBVV). Dies betrifft sämtliche Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive Lohnsteuer für den Eigenbetrieb des Unternehmens.
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Beschreibung: Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- Stadtverwaltung StrausbergFrist: 02. Mai
Steuerberatungsleistungen
Rahmenvertrag für zwei Jahre über die Erbringung von steuerlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage des jeweils geltenden deutschen Steuerrechts. Der Arbeitsaufwand für die Erbringung der Leistungen wird für das erste Vertragsjahr auf etwa 250 Stunden geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich etwa 200 Stunden auf die Durchführung einer Ertrags- und Vertragsanalyse sowie etwa 50 Stunden auf laufende steuerliche Beratungsleistungen.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 06. Mai
Steuerberatungsleistungen inkl. Schulungen für die Bundespolizei
Beschaffung von Steuerberatungsleistungen inklusive Schulungen für die Bundespolizei. Ziel ist die behördenweite Befähigung zur rechtsicheren, einheitlichen und effizienten Bewertung und Bearbeitung steuerrechtlicher Themen, Rechtsprechung und Sachverhalte. Die Umsetzung erfolgt projektbasiert in mehreren Meilensteinen, um das Wissen auf konkrete Einzelfälle anzuwenden.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- BwFuhrparkService GmbHSiegburg
Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer. Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFPS abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV), - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und - Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV) zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten einschließlich Lohnsteuer.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wirtschaftskammer Wien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.