STEP AIRE traitement des boues - Marché AIB-GC02
Errichtung eines Gebäudes für eine neue Anlage zur thermischen Verwertung von Klärschlamm (UVB) mittels Wirbelschicht-Mono-Verbrennung. Das Projekt ersetzt die bisherige Schlammtrocknung und soll bis 2027 fertiggestellt sein.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Errichtung eines Gebäudes für eine neue Anlage zur thermischen Verwertung von Klärschlamm (UVB) mittels Wirbelschicht-Mono-Verbrennung. Das Projekt ersetzt die bisherige Schlammtrocknung und soll bis 2027 fertiggestellt sein.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Services industriels de Genève (SIG) - Direction Achats
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung eines Gebäudes für eine neue Anlage zur thermischen Verwertung von Klärschlamm (UVB) mittels Wirbelschicht-Mono-Verbrennung. Das Projekt ersetzt die bisherige Schlammtrocknung und soll bis 2027 fertiggestellt sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Frist: 10. Apr.
Baustellensicherheit und Zutrittskontrolle für den Bau einer der Monoklärschlammverbrennungsanlage
Vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes und der AbfKlärV ist kommunaler Klärschlamm zukünftig in thermischen Behandlungsanlagen zu verwerten. Ziel ist, den dann in der Klärschlammasche enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen und in den Nährstoff- und Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Kommunen in der „Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH“, im Folgenden "KNRN", zusammengeschlossen, um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Gesellschaft umfasst zum Zeitpunkt der Einreichung des Genehmigungsantrages 22 Gesellschafter und plant am Standort Hildesheimer Hafen, die Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA). Diese soll der thermischen Verwertung der Klärschlämme dienen, um eine anschließende Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche zu ermöglichen. Die KNRN hat den Lieferanten für die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie das ausführende Bauunternehmen beauftragt. Erste Arbeiten auf dem Baufeld, insbesondere Erdarbeiten, wurden bereits ausgeführt. In Abstimmung mit dem ausführenden Bauunternehmen wurde festgelegt, dass mit Beginn der Spezialtiefbauarbeiten zusätzliche Maßnahmen zur Baustellensicherheit und zur Zutrittskontrolle erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Auftraggeber mit dem nachstehenden Leistungsverzeichnis die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit und der Zutrittskontrolle an. • Start: 16. März 2026 • Laufzeit: 20 Monate • Arbeitstage: Montag bis Freitag • Arbeitszeit pro Tag: 12h/d • Baustellenausweise: ca. 200 Stück Die Absperrungen müssen den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
- Klärschlammverwertung Schwandorf gKUSchwandorfFrist: 13. Mai
Planungsleistungen - Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (KVA)
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) betreibt am Standort des Müllkraftwerks Schwandorf eine Klärschlammtrocknungsanlage (KTA), welche auf eine maximale Trocknungsleistung von 50.000 Mg/a mechanisch entwässerten Klärschlamm ausgelegt ist. In der KTA werden ausschließlich Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 angenommen. Der TS-Gehalt der angenommenen Schlämme liegt im Mittel bei etwa 25 %. In der KTA erfolgt eine Volltrocknung der Schlämme auf einen End-TS-Gehalt von ca. 90 bis 95 %. Im Auslegungsfall entstehen in der KTA damit etwa 13.500 Mg Trockengut pro Jahr. Um in Zukunft die thermische Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme selbst organisieren und zudem den rechtlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung entsprechen zu können, beabsichtigen der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und der ZTKS eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trocknungsanlage und zum Müllkraftwerk des ZMS in Schwandorf zu errichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die beiden Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Der Name des Kommunalunternehmens lautet „Klärschlammverwertung Schwandorf - gKU, AdöR“. Für den Bau der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage sind die nachfolgenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen festgelegt worden: - Ausschließliche Erzeugung von Prozessdampf zur Einspeisung in das am Standort vorhandene Dampfnetz (Dampfparameter: 6 bar(a), 158 °C, Sattdampf) bei möglichst optimaler Energieausbeute. Es ist insbesondere keine Errichtung einer Dampfturbine zur Verstromung des erzeugten Dampfs vorgesehen. - Keine Errichtung eines zusätzlichen Schlammtrockners, stattdessen thermische Verwertung des in der vorhandenen Trocknungsanlage anfallenden Trockenguts. - Es ist ein autothermer Betrieb der Anlage vorgesehen, keine regelmäßige Zufeuerung von Erdgas oder Heizöl (abgesehen von An- und Abfahrvorgängen oder Stützfeuerung im Bedarfsfall). - Für den Bau der Anlage steht ein freies bzw. in Teilen noch frei zu machendes Baufeld zur Verfügung (ca. 11.500 m²). - Verwertung von Klärschlämmen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus bis zu ca. 100 kommunalen Kläranlagen aller Ausbaugrößen. Unabhängig davon sollen weiterhin nur Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 verwertet werden. - Erzeugung einer separaten, phosphorhaltigen Aschefraktion, welche für eine nachgelagerte Phosphorrückgewinnung geeignet ist. Zur Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage werden daher Generalplaner-Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, sowie Leistungen der Projektsteuerung für das Projekt einschließlich der organisatorischen Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten benötigt. Die Leistungen sollen gestuft gemäß den Beauftragungsstufen in den Vergabeunterlagen beauftragt werden. Neben den Grundleistungen werden auch Besondere und sonstige Leistungen vergeben, welche in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Folgende Eckpunkte sind für die Ausführung der Planungsleistung zu berücksichtigen: - Leistungsbeginn Planungsleistungen: 01.11.2026 - Fertigstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags: bis 08/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Altlasten-sanierung: bis 06/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verkehrsanlagen: bis 12/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verfahrenstechnik: bis 02/2029 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Bautechnik: bis 08/2029 - Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme: bis 07/2033
- Klärschlammverwertung Schwandorf gKU
Planungsleistungen - Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (KVA)
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) betreibt am Standort des Müllkraftwerks Schwandorf eine Klärschlammtrocknungsanlage (KTA), welche auf eine maximale Trocknungsleistung von 50.000 Mg/a mechanisch entwässerten Klärschlamm ausgelegt ist. In der KTA werden ausschließlich Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 angenommen. Der TS-Gehalt der angenommenen Schlämme liegt im Mittel bei etwa 25 %. In der KTA erfolgt eine Volltrocknung der Schlämme auf einen End-TS-Gehalt von ca. 90 bis 95 %. Im Auslegungsfall entstehen in der KTA damit etwa 13.500 Mg Trockengut pro Jahr. Um in Zukunft die thermische Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme selbst organisieren und zudem den rechtlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung entsprechen zu können, beabsichtigen der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und der ZTKS eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trocknungsanlage und zum Müllkraftwerk des ZMS in Schwandorf zu errichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die beiden Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Der Name des Kommunalunternehmens lautet „Klärschlammverwertung Schwandorf - gKU, AdöR“. Für den Bau der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage sind die nachfolgenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen festgelegt worden: - Ausschließliche Erzeugung von Prozessdampf zur Einspeisung in das am Standort vorhandene Dampfnetz (Dampfparameter: 6 bar(a), 158 °C, Sattdampf) bei möglichst optimaler Energieausbeute. Es ist insbesondere keine Errichtung einer Dampfturbine zur Verstromung des erzeugten Dampfs vorgesehen. - Keine Errichtung eines zusätzlichen Schlammtrockners, stattdessen thermische Verwertung des in der vorhandenen Trocknungsanlage anfallenden Trockenguts. - Es ist ein autothermer Betrieb der Anlage vorgesehen, keine regelmäßige Zufeuerung von Erdgas oder Heizöl (abgesehen von An- und Abfahrvorgängen oder Stützfeuerung im Bedarfsfall). - Für den Bau der Anlage steht ein freies bzw. in Teilen noch frei zu machendes Baufeld zur Verfügung (ca. 11.500 m²). - Verwertung von Klärschlämmen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus bis zu ca. 100 kommunalen Kläranlagen aller Ausbaugrößen. Unabhängig davon sollen weiterhin nur Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 verwertet werden. - Erzeugung einer separaten, phosphorhaltigen Aschefraktion, welche für eine nachgelagerte Phosphorrückgewinnung geeignet ist. Zur Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage werden daher Generalplaner-Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, sowie Leistungen der Projektsteuerung für das Projekt einschließlich der organisatorischen Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten benötigt. Die Leistungen sollen gestuft gemäß den Beauftragungsstufen in den Vergabeunterlagen beauftragt werden. Neben den Grundleistungen werden auch Besondere und sonstige Leistungen vergeben, welche in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Folgende Eckpunkte sind für die Ausführung der Planungsleistung zu berücksichtigen: - Leistungsbeginn Planungsleistungen: 01.11.2026 - Fertigstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags: bis 08/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Altlasten-sanierung: bis 06/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verkehrsanlagen: bis 12/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verfahrenstechnik: bis 02/2029 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Bautechnik: bis 08/2029 - Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme: bis 07/2033
- Landesbetrieb Bundesbau Baden-WürttembergFreiburg im BreisgauFrist: 08. Mai
Buchungs- und Haushaltssystems für den Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg
Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags für die Beschaffung, Implementierung und individuelle Anpassung eines neuen Buchungs- und Haushaltsystems für den Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg. Die neue Software muss für die Laufzeit von 60 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate gepflegt werden. Es ist geplant, dass das neuen Buchungs- und Haushaltssystems das bisherige SAP-System des Bauhaushaltes ablöst bzw. ersetzt. Dazu sind alle haushaltärischen Vorgänge aus dem Altsystem abzubilden und die Daten zu migrieren. Das neue System muss eine kameralistische Buchhaltung beinhalten mit allen in der Doppik notwendigen Zusatzkontierungen. Es erhält Projektgrunddaten aus den Systemen SAP und Projektmanagementsystem (PM) und muss alle Haushaltsdaten dem PM-System zur Verfügung stellen und aus dem PM System Stammdaten übernehmen. Die im System ge-buchten und freigegebenen Zahlungen müssen über eine Schnittstelle den Bundeskassen zugeführt werden. Es müssen E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD über Service-BW per Leitweg-ID angenommen, mittels einer individuellen Visualisierung geprüft und verarbeitet werden können. Hierzu zählt auch die Einbindung externer bzw. freiberuflich Tätiger (mindestens per E-Mail). Die E-Rechnungen und alle Anlagen müssen mittels Aktenzeichen automatisiert in unserer E-Akte (Produkt: VIS Suite, Hersteller: PDV GmbH) abgelegt werden. Softwareentwicklungsprozesse sollen nach einem agilen Vorgehensmodell erfolgen. Die rechtlichen Vorschriften (im Wesentlichen die BHO und Nebenbestimmungen) müssen eingehalten werden. Zudem werden folgende Funktionen gewünscht: • automatisiertes Ausfüllen der zu generierenden Formulare, • Vorausfüllen von Feldern durch die Software (z.B. Stammdaten), • Die Felder sollten unterschiedlich ausgestaltet sein (Pflichtfelder/ optionale Fel-der), • Datenhistorisierung.
- Kommunaler Immobilien Service Potsdam (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt PotsdamFrist: 12. Mai
Fachplanung Techn. Ausrüstung Elektro, Gemeinschatsunterkunft Pirschheide, PIR 3, Potsdam
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam plant die Sanierung des GU-Standortes "An der Pirschheide 13". Die dort befindlichen zwei Containeranlagen wurden aus gebrauchten Modulen 2015 (Dreigeschosser Süd) und 2022 (Zweigeschosser Nord) errichtet. Diese weisen inzwischen starke Abnutzungserscheinungen und bauliche Defizite auf und sollen durch drei neue Anlagen ersetzt werden. Die Umsetzung soll aufgrund des ungebrochenen Unterbringungsbedarfs in mehreren baulichen Abschnitten erfolgen. Hierzu ist erst der Leerzug und Rückbau des Dreigeschossers geplant, dann die Errichtung von zwei Unterkunftsgebäuden an dessen Stelle (Süd). Danach erfolgt der Umzug aus dem Zweigeschosser und der Rückbau und Ersatz dieses Gebäudes (Nord). Die Gebäude werden als Containergebäude für eine unbefristete Nutzungsdauer geplant, sind zweigeschossig mit offenen Treppen am Giebel und bestehen aus je 56 Containern. An einem Mittelflur sind beidseits Bettenzimmer angeordnet, der Küchen- und Sanitärtrakt ist in 4 Containern je Geschoss zusammengefasst. Vorgesehen ist eine Maximalauslegung für 186 Betten und 5 x Personal = 191 Personen. Das Gebäude am Grundstückszugang wird zus. mit dem Wachschutz und den Büros für die Sozialarbeitenden ausgestattet. Folgende Leistungen sind für die Umsetzung des Projektzieles erforderlich: - Herstellung Erdungsanlage - Installation der Büros - Anschlüsse für Technik-WaMa-Raum - Kücheninstallation mit gesondertem Unterverteilern, zeitlicher Steuerung für Herdnutzung - Brandwarnanlage - Netzwerk für W-LAN flächendeckend und LAN in Büros - Sibel für Flucht- und Rettungswege, weiter bis zum Sammelplatz - Anschluss der Container-Unterverteiler - Herrichten / Anschluss Hauptverteilung je Gebäude - Herstellung Blitzschutz Die Containermodule sind innen vom Containerlieferanten mit Deckenverteiler, Beleuchtung, Heizkörpern, und Steckdosen als Standard ausgerüstet. Schnittstelle ist die Außensteckdose im Containerrahmen bzw. der Deckenverteiler. Die Variante der Containereinspeisung ist noch abzustimmen. Die bestehenden Gebäude werden über eine Hausanschlusshauptverteilerkombination mit Wandlerzählung vom Energieversorgungsnetzt der Netzgesellschaft Potsdam versorgt. Mit den neuen Gebäuden wird die Kapazität der unterzubringenden Personen erhöht. Es ist deshalb zu prüfen, ob eine Leistungserhöhung und damit verbunden eine eventuelle Anpassung der Hausanschlusshauptverteilerkombination erforderlich wird. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI 2021 für die Kostengruppen 440 und 450 über die Leistungsphasen 5 bis 9. geplanter Baubeginn ELT: November 2026 geplante Fertigstellung: September 2028
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
ABS HU-GN Bauüberwachung Vorabmaßnahmen
Im Zuge des Bedarfsplanprojektes "ABS Hanau-Gelnhausen" werden die Strecken 3600/3677 zw. Hanau bis Gelnhausen durchgehend viergleisig ausgebaut. Der 4-gleisige Ausbau ist nach Richtlinie 820 durchzuführen. Die äußeren Gleise haben eine max. Geschwindigkeit von 160 km/h, die inneren Gleise sind für eine Geschwindigkeit von 230 km/h vorzusehen. Im Zuge dieser Vergabe sollen für den Streckenbereich zw. km 24,0 - 39,0 Bauüberwachungsleistungen für vereinzelte Vorabmaßnahmen vergeben werden. Der betrachtete Streckenabschnitt ist Bestandteil der ABS 5 Fulda – Frankfurt (M) und ist mit drei durchgehenden, elektrifizierten Streckengleisen zwischen Niedermittlau und Wolfgang ausgebaut. Westlich der Verkehrsstation Wolfgang münden die drei Streckengleise in zwei Streckengleise Richtung Hanau. Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen dem Südosten der Stadt Hanau und dem Ortsteil Niedermittlau der Gemeinde Hasselroth und umfassen: 1. ESTW-A Wolfgang: Errichtung eines neuen Stellwerks, welches die Bestandsstellwerke Rauschwald und Wolfgang ersetzt. 2. BÜ-Beseitigung Heideäcker Nord: Die im Planungsbereich vorhandene Ersatzmaßnahme für den BÜ 90 (BÜ Heideäckerweg) soll im Rahmen der Vorabmaßnahmen umgesetzt werden. Mittels des höhengleichen Bahnübergangs (BÜ Heideäckerweg) wird die die Strecke 3600 Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen bei km 24,118 sowie die Gleise 369 und 373 gekreuzt. Der aktuell beschrankte Bahnübergang soll zurückgebaut und mittels einer Eisenbahnüberführung ersetzt werden. Die BÜ-Ersatzmaßnahme wurde bereits 2007 planfestgestellt, erfordert jedoch durch die aktuelle Planung eine Planänderung. 3. Baufeldfreimachung Altstellwerk Langenselbold: Rückbau der LST-Kabelanlage aus dem Altstellwerk Langenselbold und Einbau einer neuen Kabelanlage im ESTW Langenselbold. Die Kabelanlage dient der Anbindung an die LST-Außenanlagen. 4. Bauweichen & OLA: Einbau diverser Bauweichen inklusive Einrichtung zugehöriger Oberleitung während des Hochleistungskorridors in 2027. 5. Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung zu den o.g. Maßnahmen Während der Ausführung der o. g. Maßnahmen finden in den Planfeststellungsabschnitten 5.16 und 5.17 (Bereich Hailer-Meerholz bis Gelnhausen) teils zeitgleich Strecken- und Bahnhofsumbauten statt. Für eventuelle gleisgebundene Bautätigkeiten und Baustellenlogistik sowie für Aufgleisungsstellen und Baulogistikgleise ist eine entsprechende Planung, Koordination und Anmeldung durch den AN durchzuführen. Dies beinhaltet alle dazu erforderlichen Koordinationsarbeiten vor allem, jedoch nicht ausschließlich, unter Berücksichtigung der räumlich und zeitlich berührten Maßnahmen auf der Strecke 3600 und 3677. Im Bereich der geplanten Maßnahmen befinden sich vier Verkehrsstationen: - VST Wolfgang (km 25,594) - VST Rodenbach (km 30,145) - VST Langenselbold (km 33,860) - VST Niedermittlau (km 37,900) Zusätzlich befinden sich diverse Kreuzungsbauwerke in Form von Straßenüberführungen, Personenunterführungen oder Durchlässen entlang der Strecke.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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