Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP) - Alte Brücke
Denkmalgerechte Sanierung und städtebauliche Aufwertung der Alten Brücke - Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP 2019)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Denkmalgerechte Sanierung und städtebauliche Aufwertung der Alten Brücke - Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP 2019)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Saarbrücken
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Denkmalgerechte Sanierung und städtebauliche Aufwertung der Alten Brücke - Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP 2019)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt -Zentraler Vergabeservice- Identifikationsnummer: 10041100- 5360000001-35 Internet-Adresse (URL): https://saarvpsl.vmstart.de Postanschrift: Rathausplatz 1 Postleitzahl / Ort: 66111 Saarbrücken NUTS-3-Code: DEC01 Land: Deutschland E-Mail: zvs@saarbruecken.de Telefon: +49 6819051701 Fax: +49 6819051966Postanschrift: Alte Brücke Postleitzahl / Ort: 66111 Saarbrücken NUTS-3-Code: DEC01 Land: Deutschland
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Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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- Frist: 07. Apr.
Sanierung und Umbau "Altes Rathaus" zu 6 Wohneinheiten Lindenstraße 37, 07389 Ranis
Das Gebäude des "Alten Rathauses" ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Das Gebäude wird nicht mehr als Sitz der Stadtverwaltung Ranis genutzt und steht seit Oktober 1996 vollständig leer. Zum Erhalt des Gebäudes und der vorhandenen städtebaulichen Situation mit den historischen Raumkanten beabsichtigt die Stadt Ranis nach Sanierung und Umbau eine Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken (6 Wohneinheiten). Das Gebäude ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Auf Grund seiner exponierten Lage ist das Gebäude in seiner Nutzung als Büro- oder Wohnhaus als sehr attraktiv einzustufen. Das Gebäude in seinem jetzigen Erscheinungsbild kann eine an heutige Nutzungsanforderungen gestellte Qualität nicht bieten. Auf Grund der vorhandenen baulichen Substanz und der bisherigen Nutzung als Verwaltungsgebäude in allen Geschossen ist der Gebäudeteil an der Lindenstraße weiterhin in seiner Grundform nutzbar, bedarf jedoch einer vollumfänglichen Sanierung und Modernisierung. Der durch den beabsichtigten Abbruch des Seitenflügels entstehende Freiraum kann genutzt werden, um die barrierefreie Erschließung der Obergeschosse sowie die für die Wohnnutzung erforderlichen PkwStellplätze auf eigenem Grundstück herzustellen. Der gesamte Gebäudekomplex ist stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudehülle wie auch das Innere des Gebäudes entsprechen nicht den heutigen Anforderungen des technischen Standards, der für eine weitere effektive Nutzung des Gebäudes erforderlich ist. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen sind baubegleitend statisch / konstruktive Bewertungen und Holzschutzuntersuchungen durch Fachplaner zwingend erforderlich. Kristalle an Teilen der Holzkonstruktion weisen auf chemische Belastungen der Hölzer mit Holzschutzmitteln hin. 2 Aufgabenstellung Sanierung und Umbau 2.1 Bauabschnitte Die Sanierung des Gebäudekomplexes soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt Abbruch des Seitenflügels 2. Bauabschnitt Sanierung und Umbau des Haupthauses 2.2 Sanierungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt) Erneuerung der Fenster und Außentüren Aufwertung der Außenwände entsprechend EnEV, Anbau der Balkonanlagen Heizungsinstallation, komplett neu, nach energetischem Konzept Elektroinstallation, komplett neu Sanitärinstallation, komplett neu Innenwände aufarbeiten bzw. neu errichten entspr. der Nutzung Innentüren, Aufarbeitung Bestand bzw. Ersatz Fußböden, Aufarbeitung Dielung Bestand, Erneuerung sämtlicher Beläge Decken, Aufarbeitung Bestand - Ersatzdecken neu Malermäßige Instandsetzung, komplett neu Instandsetzung der Außenanlagen 2.3 Umbaumaßnahmen bzgl. Nutzung (2. Bauabschnitt) Einordnung von 5 bis 6 Wohnungen (Vollgeschosse und Dachgeschoss) jede Wohnung mit Küche und Bad, nach Möglichkeit Balkon / Terrasse mind. 1 Wohnung mit barrierefreier Grundrissgestaltung nach DIN 18040-2 (ggf. "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 "R") Zuordnung Abstellraum zu jeder Wohnung, da keine Kellernutzung Anbau eines neuen Treppenhauses mit Aufzugsschacht als barrierefreie Erschließung aller Geschosse Herstellung der für die Wohnnutzung erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück (1 Stellplatz / Wohnung) Baukosten (Brutto): KG 300 1.124.222,18 EUR KG 400 353.191,00 EUR KG 410 79.916,00 EUR KG 420 114.100,00 EUR KG 430 0,00 EUR KG 440 104.105,00 EUR KG 450 20.120,00 EUR KG 460 32.700,00 EUR
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Saarbrücken.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.