Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Entwicklungsfläche Europaplatz, Tübingen“
Wettbewerbsziel ist es die zentrale Entwicklungsfläche des ehemaligen ZOB auf dem Europaplatz in Tübingen einer zukunftsweisenden städtbebaulichen und freiraumplanerischen Neuordnung zuzuführen. Entstehen soll hier ein offenes, grünes, lebenswertes, nutzungsgemischtes und klimawandelangepasstes Quartier mit Raum für fl...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Wettbewerbsziel ist es die zentrale Entwicklungsfläche des ehemaligen ZOB auf dem Europaplatz in Tübingen einer zukunftsweisenden städtbebaulichen und freiraumplanerischen Neuordnung zuzuführen. Entstehen soll hier ein offenes, grünes, lebenswertes, nutzungsgemischtes und klimawandelangepasstes Quartier mit Raum für flexible Entfaltung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Wettbewerbsziel ist es die zentrale Entwicklungsfläche des ehemaligen ZOB auf dem Europaplatz in Tübingen einer zukunftsweisenden städtbebaulichen und freiraumplanerischen Neuordnung zuzuführen. Entstehen soll hier ein offenes, grünes, lebenswertes, nutzungsgemischtes und klimawandelangepasstes Quartier mit Raum für flexible Entfaltung der späteren Nutzungen. Vorgesehen ist dabei die Entwicklung mehrerer gemischt genutzter Gebäude sowie von klimaresilienten Frei-, Grün- und Verkehrsflächen. Gewünscht werden Entwürfe, die der Einmaligkeit und Besonderheit der Entree-Situation gerecht werden. In einer vertieften planerischen Auseinandersetzung mit den zu planenden Baukörpern des Areals soll zudem eine qualitätsvolle und flexible Gebäudestruktur für noch zu entwickelnde, flexible Nutzungen entwickelt werden. Notwendig sind hierfür wandlungsfähige, anpassbare, aber auch strukturierte und durchdachte Gebäude in einen attraktiven Nutzungsmix unterschiedlicher anpassbarer Angebote. Gesucht werden dabei Hochbaukonzepte, die einen vielfältigen Nutzungsmix auf der Grundlage einer kleinteiligen Konzeptvergabe ermöglichen und die der gewünschten Bandbreite an finanzieller Leistungsfähigkeit gerecht werden. Die Ausloberin strebt an im Nachgang zu dem Wettbewerb eine anschließende Konzeptvergabe der Nutzungen für die im Wettbewerb entwickelten Gebäudestruktur durchzuführen. Notwendig hierfür ist eine städtebauliche und architektonische Struktur, die hochwertig und gleichzeitig so robust und flexibel ist, dass nicht nur die „klassische“ Konzeptvergabe mit Baugruppen, die sich gemeinsam auf ein Grundstück bewerben, möglich ist. Darüber hinaus ist im Ideenteil die mögliche Ausrichtung und Entwicklung eines neuen Konzertsaals, der zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden könnte, auf dem dafür vorgesehenen Grundstück vorzuschlagen. Diese Nutzung soll das kulturelle Angebot der Stadt erweitern und zugleich ein neues städtebauliches und kulturelles Bindeglied zwischen dem Europaplatz und der Kernstadt Tübingens schaffen.//
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- Stadt AhausFrist: 27. Apr.
Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Feuer- und Rettungswache und Baubetriebshof" in Ahaus
Die Stadt Ahaus plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und eines Baubetriebshof am bereits bestehenden Standort. Beide Gebäude und Nutzer grenzen dort als direkte Nachbarn aneinander. Im Vorfeld wurden durch das Büro kplan Bedarfsermittlungen durchgeführt und durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus ergänzt. Die Raumbedarfe sind von den politischen Gremien der Stadt Ahaus bestätigt worden. Die Planung beinhaltet die Umsetzung sämtlicher definierter Bedarfe unter besonderer Berücksichtigung von Synergien und einer effizienten Nutzung des Grundstücks. Zentral sind dabei Aspekte wie die infrastrukturelle Anbindung und eine zukunftsfähige Energieversorgung. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs erfolgen, ist eine abschnittsweise Realisierung erforderlich. Um die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Areals aufzuzeigen und eine fundierte Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen zu schaffen, ist eine ganzheitliche städtebauliche und architektonische Betrachtung des Areals notwendig. Insgesamt beträgt die Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt ca. 45 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen, mit einer Genauigkeit von +/- 30 %. Die benötigten Flächen für die Feuer- und Rettungswache sowie den Baubetriebshof liegen bei insgesamt ca. 14. 000 qm (BGF). Das zur Verfügung stehende Grundstück ist ca. 5 ha groß. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit ca. 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist die/der Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung einer/eines Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Gebäude u. Innenräume gem.§§33 ff HOAI-LPH 5-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 5 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 4, 5, 6-ELT
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 - HLS
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausen - OstermünchenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Freianlagen gem.§§38 ff HOAI-LPH 5-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. §§38 ff HOAI - LPH 5 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- Stadt Kaufbeuren
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- Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung - Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB)Frist: 10. Mai
SBH | Schulbau Hamburg: Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg - Marktansprache im Rahmen der integrierten Projektabwicklung (IPA)
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule (STS) und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Das Projekt wird mittels "Integrierter Projektabwicklung" (IPA) realisiert. STS und Gymnasium am Standort Turnierstieg sind neu anzuordnen und auszugestalten. Hierfür sind Abrisse und Zubauten sowie eine Interimsunterbringung zu realisieren. Dabei sind, wo möglich und pädagogisch gewünscht, Synergien zu schöpfen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht der Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wurde kurzfristig im Sommer 2024 im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnitt soll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Anschließend soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5) -zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde eine Phase Null durchgeführt und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Zur Klärung der städtebaulichen Strukturierung des Standortes wird zurzeit eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei beteiligten Unternehmen durchgeführt, in der auch die Anforderungen aus dem Prozess der Phase Null integriert werden. Dieser Prozess wird bis Juli 2026 abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, das Ergebnis den Bietern in den Angebotsphasen der Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Zurzeit befindet sich eine Homepage für das Projekt im Aufbau, auf der weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Geschätzte Baukosten: Die Höhe der anrechenbaren Baukosten wird derzeit wie folgt geschätzt: KG 300 38.417.000 Mio. und KG 400: 10.744.000 Mio. brutto Die geschätzten Gesamtbaukosten der KG 200 bis 700 belaufen sich auf ca. 71.370.000 Euro (brutto). VOB/A (EU) Die Leistungen werden in separaten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerben vergeben, da aufgrund des Projektabwicklungsmodells ein besonderes Interesse an der Durchführung von Verhandlungen besteht (gem. § 3a (2) Nr. 1 c) EU VOB/A) besteht. Der Mehrparteienvertrag und dessen Anlagen sollen mit den Bietern erörtert werden.
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