Stadt Wien - Wiener Gesundheitsverbund / Unterstützung im Rahmen der Sachkostenoptimierung (SOUND 3.0)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sachkostenoptimierung. Unter „Sachkostenoptimierung“ ist im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren die Summe aller Maßnahmen zur Senkung von Sachkosten und Aufwänden, sowohl für ...
Angebotsfrist:06. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sachkostenoptimierung. Unter „Sachkostenoptimierung“ ist im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren die Summe aller Maßnahmen zur Senkung von Sachkosten und Aufwänden, sowohl für medizinisches als...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 06. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sachkostenoptimierung. Unter „Sachkostenoptimierung“ ist im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren die Summe aller Maßnahmen zur Senkung von Sachkosten und Aufwänden, sowohl für medizinisches als auch nicht medizinisches Material und für medizinische als auch nicht medizinische Dienstleistungen zu verstehen. Im Rahmen der Sachkostenoptimierung setzt der Wiener Gesundheitsverbund aktuell auf folgenden Handlungsfeldern auf: a) KI in der Administration b) KI in der Medizin, c) Medizinische Exzellenz, d) Nachhaltigkeit, e) Organisation und Prozesse, f) IKT. Weitere/andere Handlungsfelder der Sachkostenoptimierung sind nicht ausgeschlossen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage der AG projektbezogen Aufträge über Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sachkostenoptimierung an die RV-Partner*innen erteilen kann. Unter „Unterstützungsleistungen“ sind im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren Analyse- Beratungs- und Managementleistungen samt der Wahrnehmung von begleitenden Steuerungs- und Kontrollaufgaben zu verstehen. Die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sachkostenoptimierung umfassen damit insbesondere (nicht abschließend) folgende Leistungskategorien: a) Umsetzungsleistungen von bestehenden Analyseergebnissen zu Kostenoptimierungspotenzialen (Projektmanagement- und Umsetzungsleistungen; Steuerungs- und Kontrollleistungen; Schulungs- und Qualifizierungsleistungen; Kommunikations- und Stakeholder-Management); b) Unterstützung (Beratung) bei der Analyse, Bewertung und Konzeption von strategischen Leistungen (Analyse- und Bewertungsleistungen; Konzeptionelle und strategische Leistungen; Beratungsleistungen). Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
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Stadt Wien - Wiener Gesundheitsverbund / Unterstützung im Rahmen der Sachkostenoptimierung (SOUND 3.0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen zur Sachkostenoptimierung beim Wiener Gesundheitsverbund. Dies umfasst medizinisches/nicht medizinisches Material sowie Dienstleistungen in den Bereichen KI (Admin/Medizin), Medizinische Exzellenz, Nachhaltigkeit, Organisation/Prozesse und IKT. Die Leistungen beinhalten Analyse, Beratung, Management sowie Steuerungs- und Kontrollaufgaben, inklusive Projektumsetzung, Schulungen und strategischer Konzeption.
- Stadt Wien - Wiener GesundheitsverbundFrist: 30. Apr.
Stadt Wien - Wiener Gesundheitsverbund / Unterstützung im Rahmen der Sachkostenoptimierung (SOUND 3.0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Partnern zur Unterstützung bei der Sachkostenoptimierung.
- Universitätsklinikum Köln AöR
Unternehmensberatungsleistungen für das Universitätsklinikum Köln
Ziel der vergebenden Leistungen ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Universitätsklinikums Köln nachhaltig zu verbessern, indem erlössteigernde und kostenreduzierende Maßnahmen identifiziert, priorisiert und implementiert sowie organisatorische Strukturen und Prozesse an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Das Programm soll kurzfristige Liquiditäts- und Ergebnisbeiträge erzielen, zugleich aber mittel- und langfristig die strategische Wettbewerbsfähigkeit des Hauses stärken. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen voraussichtlich insbesondere die folgenden Bereiche: - Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich Benchmarking mit Vergleichshäusern, Aufdeckung von Ergebnis- und Effizienzpotenzialen sowie Ableitung eines belastbaren Business-Case. - Entwicklung, Priorisierung und Detaillierung eines Maßnahmenkatalogs zur Erlössteigerung (z. B. OP-Auslastung, Ausbau hochspezialisierter Leistungen) sowie zur Kostenreduktion (z. B. Materialwirtschaft, Energiekosten, Prozessdigitalisierung, Personalstruktur). - Einrichtung und Betrieb eines zentralen Projektmanagement-Office (PMO) zur Steuerung aller Teilprojekte, einschließlich Change-Management, Kommunikationsstrategie und Schulung der Führungskräfte. - Konzeption und Implementierung eines kennzahlenbasierten Steuerungs- und Berichtssystems ("Performance Dashboard") sowie eines nachhaltigen Umsetzungscontrollings zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung der erzielten Verbesserungen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer weitere Potenziale zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu identifizieren, entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten.
- Universitätsklinikum Köln AöR
Unternehmensberatungsleistungen für das Universitätsklinikum Köln
Ziel der vergebenden Leistungen ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Universitätsklinikums Köln nachhaltig zu verbessern, indem erlössteigernde und kostenreduzierende Maßnahmen identifiziert, priorisiert und implementiert sowie organisatorische Strukturen und Prozesse an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Das Programm soll kurzfristige Liquiditäts- und Ergebnisbeiträge erzielen, zugleich aber mittel- und langfristig die strategische Wettbewerbsfähigkeit des Hauses stärken. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen voraussichtlich insbesondere die folgenden Bereiche: - Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich Benchmarking mit Vergleichshäusern, Aufdeckung von Ergebnis- und Effizienzpotenzialen sowie Ableitung eines belastbaren Business-Case. - Entwicklung, Priorisierung und Detaillierung eines Maßnahmenkatalogs zur Erlössteigerung (z. B. OP-Auslastung, Ausbau hochspezialisierter Leistungen) sowie zur Kostenreduktion (z. B. Materialwirtschaft, Energiekosten, Prozessdigitalisierung, Personalstruktur). - Einrichtung und Betrieb eines zentralen Projektmanagement-Office (PMO) zur Steuerung aller Teilprojekte, einschließlich Change-Management, Kommunikationsstrategie und Schulung der Führungskräfte. - Konzeption und Implementierung eines kennzahlenbasierten Steuerungs- und Berichtssystems ("Performance Dashboard") sowie eines nachhaltigen Umsetzungscontrollings zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung der erzielten Verbesserungen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer weitere Potenziale zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu identifizieren, entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten.
- Universitätsklinikum Köln AöR
Unternehmensberatungsleistungen für das Universitätsklinikum Köln
Ziel der vergebenden Leistungen ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Universitätsklinikums Köln nachhaltig zu verbessern, indem erlössteigernde und kostenreduzierende Maßnahmen identifiziert, priorisiert und implementiert sowie organisatorische Strukturen und Prozesse an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Das Programm soll kurzfristige Liquiditäts- und Ergebnisbeiträge erzielen, zugleich aber mittel- und langfristig die strategische Wettbewerbsfähigkeit des Hauses stärken. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen voraussichtlich insbesondere die folgenden Bereiche: - Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich Benchmarking mit Vergleichshäusern, Aufdeckung von Ergebnis- und Effizienzpotenzialen sowie Ableitung eines belastbaren Business-Case. - Entwicklung, Priorisierung und Detaillierung eines Maßnahmenkatalogs zur Erlössteigerung (z. B. OP-Auslastung, Ausbau hochspezialisierter Leistungen) sowie zur Kostenreduktion (z. B. Materialwirtschaft, Energiekosten, Prozessdigitalisierung, Personalstruktur). - Einrichtung und Betrieb eines zentralen Projektmanagement-Office (PMO) zur Steuerung aller Teilprojekte, einschließlich Change-Management, Kommunikationsstrategie und Schulung der Führungskräfte. - Konzeption und Implementierung eines kennzahlenbasierten Steuerungs- und Berichtssystems ("Performance Dashboard") sowie eines nachhaltigen Umsetzungscontrollings zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung der erzielten Verbesserungen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer weitere Potenziale zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu identifizieren, entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Agenturleistungen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Full-Thinking-Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation so-wie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR brutto. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Rechts-, Markt- oder Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.