Stadt Schneverdingen - Vergabe der Trägerschaften für die Kita Lünzen und die Kita Wesseloh
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte La...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte Landstraße 7 29640 ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Schneverdingen
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Kindertagesbetreuung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte Landstraße 7 29640 Schneverdingen/Lünzen Anzahl Kinder: 40 Anzahl Gruppe: 2 (1x Krippe á 15 Plätzer; 1x KiGa á 25 Plätze) Los 2 Kita Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen Anzahl Kinder: 20 Anzahl Gruppen: 1 (1x. altersgemischte Gruppe 5 Plätze U3; 15 Plätze Ü3) Vertragsbeginn ist der Betreuungsbeginn des Kindergartenjahres 2026/2027. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Es besteht eine dreifache Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre.Weitere Einzelheiten können den beiliegenden Betriebsführungsverträgen entnommen werden. Der Bieter hat sich zu verpflichten - unbeschadet des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB - allen am 31. Juli 2026 (Übergangsstichtag) in einem Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Trägern der Einrichtung stehenden Personen unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags schriftlich ein Angebot auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu den sich aus § 613a Abs. 1 BGB ergebenden Arbeitsbedingungen mit Wirkung zum 01. August 2026 zu unterbreiten. Die anonymisierten Personaldaten der betreffenden Personen für die jeweiligen Kindertagesstäten sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaften für zwei städtische Kindertagesstätten, Kindertagesstätte Lünzen (Los 1) und Kindertagesstätte Wesseloh, (Los 2) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027. Für den Betrieb der Kindertagesstätten sucht die Stadt Schneverdingen jeweils einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Stadt entsprechenden freien Träger. Zwischen dem jeweiligen Träger und der Stadt Schneverdingen wird eine Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Gebäude und Grundstücke stehen im städtischen Eigentum. In der Kindertagesstätte Lünzen werden derzeit 40 Kinder, aufgeteilt in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, betreut. In der Kindertagesstätte Wesseloh werden in einer altersgemischten Gruppe derzeit 20 Kinder betreut. Derzeit besteht die Gruppe aus 5 Kindern im Alter zwischen 1 bis 3 Jahren und 15 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bzw. bis zur Einschulungsreife. Sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude der Kindertagestätten stehen im Eigentum der Stadt Schneverdingen. Die Stadt Schneverdingen strebt mit den jeweiligen Trägern eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Eine kindgerechte, wertschätzende Atmosphäre sollen im Mittelpunkt stehen und somit ein ausreichendes Betreuungsangebot in den jeweiligen Kinder-tagesstätten für Kinder zwischen 1 bis 6 Jahren bzw. zur Einschulungsreife garantiert werden. Die Betriebsführung soll jeweils auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen. Es wird ein Betriebsführungsvertrag über 5 Jahre mit dreifacher Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre geschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Stadt Schneverdingen
Stadt Schneverdingen - Vergabe der Trägerschaften für die Kita Lünzen und die Kita Wesseloh
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte Landstraße 7 29640 Schneverdingen/Lünzen Anzahl Kinder: 40 Anzahl Gruppe: 2 (1x Krippe á 15 Plätzer; 1x KiGa á 25 Plätze) Los 2 Kita Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen Anzahl Kinder: 20 Anzahl Gruppen: 1 (1x. altersgemischte Gruppe 5 Plätze U3; 15 Plätze Ü3) Vertragsbeginn ist der Betreuungsbeginn des Kindergartenjahres 2026/2027. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Es besteht eine dreifache Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre.Weitere Einzelheiten können den beiliegenden Betriebsführungsverträgen entnommen werden. Der Bieter hat sich zu verpflichten - unbeschadet des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB - allen am 31. Juli 2026 (Übergangsstichtag) in einem Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Trägern der Einrichtung stehenden Personen unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags schriftlich ein Angebot auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu den sich aus § 613a Abs. 1 BGB ergebenden Arbeitsbedingungen mit Wirkung zum 01. August 2026 zu unterbreiten. Die anonymisierten Personaldaten der betreffenden Personen für die jeweiligen Kindertagesstäten sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaften für zwei städtische Kindertagesstätten, Kindertagesstätte Lünzen (Los 1) und Kindertagesstätte Wesseloh, (Los 2) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027. Für den Betrieb der Kindertagesstätten sucht die Stadt Schneverdingen jeweils einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Stadt entsprechenden freien Träger. Zwischen dem jeweiligen Träger und der Stadt Schneverdingen wird eine Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Gebäude und Grundstücke stehen im städtischen Eigentum. In der Kindertagesstätte Lünzen werden derzeit 40 Kinder, aufgeteilt in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, betreut. In der Kindertagesstätte Wesseloh werden in einer altersgemischten Gruppe derzeit 20 Kinder betreut. Derzeit besteht die Gruppe aus 5 Kindern im Alter zwischen 1 bis 3 Jahren und 15 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bzw. bis zur Einschulungsreife. Sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude der Kindertagestätten stehen im Eigentum der Stadt Schneverdingen. Die Stadt Schneverdingen strebt mit den jeweiligen Trägern eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Eine kindgerechte, wertschätzende Atmosphäre sollen im Mittelpunkt stehen und somit ein ausreichendes Betreuungsangebot in den jeweiligen Kinder-tagesstätten für Kinder zwischen 1 bis 6 Jahren bzw. zur Einschulungsreife garantiert werden. Die Betriebsführung soll jeweils auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen. Es wird ein Betriebsführungsvertrag über 5 Jahre mit dreifacher Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre geschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre.
- Stadt GarbsenFrist: 24. Apr.
Stadt Garbsen - Bau- und Betriebsvertrag KITA Im Hespe
Die Stadt Garbsen sucht einen Investor und Betreiber für zwei neue KITA-Gebäude auf städtischem Grund. Gebäude 1: 5 Gruppen (1 integrative Krippe, 4 Kindergartengruppen inkl. 2 Integrationsgruppen). Gebäude 2: 3 Gruppen (1 integrative Krippe, 2 Kindergartengruppen inkl. 1 Integrationsgruppe). Ziel ist eine schlüsselfertige, nachhaltige Errichtung. Betrieb durch freien Träger (Mietmodell, 25 Jahre Laufzeit), danach Übergang in städtisches Eigentum. Heilpädagogische Ausrichtung für Gebäude 2 optional.
- Gemeinde WennigsenN/AFrist: 29. Mai
Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen.
- Gemeinde WennigsenN/AFrist: 29. Mai
Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen.
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHFrist: 09. Juni
Rahmenvereinbarung Tür- und Toranlagen im Land Berlin
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsleistungen an Türen und Toranlagen im gesamten Stadtgebiet. Der maximale Auftragswert je Einzelabruf beträgt 20.000,00 EUR netto. Zur Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs sowie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen wird die Leistung in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Mechanische Türen Instandsetzung und Erneuerung mechanischer Türanlagen verschiedener Bauarten ohne elektrische bzw. kraftbetätigte Komponenten. Es ist beabsichtigt, bis zu 5 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Los 2: Technische Türen Instandsetzung und Erneuerung kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Türanlagen (z. B. Automatiktüren, Türen mit elektrischen Verriegelungs- oder Steuerungssystemen). Es ist beabsichtigt, bis zu 3 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Los 3: Mechanische und Technische Tore Instandsetzung und Erneuerung mechanischer, kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Toranlagen (z. B. Roll-, Sektional-, Schiebe- oder Falttore) einschließlich zugehöriger Steuerungs- und Antriebstechnik. Es ist beabsichtigt, bis zu 7 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Es sollen dementsprechend bis zu max. 15 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Das geschätzte Gesamt-Auftragsvolumen, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (48 Monate), beträgt 19.488.791,74 EUR netto/23.191.662,17 EUR brutto und wird wie folgt auf die Lose verteilt: Los 1: 5.627.056,19 EUR netto/6.696.196,86 EUR brutto; Los 2: 1.213.344,12 EUR netto/1.443.879,50 EUR brutto; Los 3: 12.648.391,44 EUR netto/15.051.585,81 EUR brutto; Das geschätzte Abrufvolumen je Rahmenvertragspartner beträgt je nach Los 1/5, 1/3 oder 1/7 des geschätzten Gesamt-Auftragsvolumens des jeweiligen Loses. Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht. Kann derjenige Bieter, dem mehrere Zuschläge erteilt werden sollen, jedoch die geforderten kumulierten Mindestkonzern- bzw. Gesamtjahresumsätze nicht vollständig nachweisen, so kann dieser Bieter den Zuschlag nur für eine entsprechend reduzierte Anzahl von Losen erhalten (eingeschränkte Eignung). Die Vergabe der Zuschläge erfolgt in diesem Fall in der nachstehenden Reihenfolge der Lose: 1. Los 3, 2. Los 2, 3. Los 1 (vgl. Vergabeunterlage "EKP-VA-26-03220_Selbstauskunft"). Für die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens benannten losbezogenen Mindestanforderungen gilt dieses Verfahren entsprechend. Die Prüfung der Eignung erfolgt somit jeweils losweise und unter Anwendung der oben beschriebenen abgestuften Zuschlagslogik.
- Stadt Pforzheim
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370 /2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA in Form eines Brutto-Vertrags) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe) zu vergeben. Die folgenden Linien sind von der Vergabe umfasst: Linie 1: Arlinger - Leopoldplatz - Enzauenpark - Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße - ZOB/Hbf - Sonnenhof Linie 3: Buchbusch - Leopoldstraße - Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf - Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf - Hochschule/Wildpark - Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe - ZOB/Hbf - Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof - ) ZOB/Hbf - Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger - Leopoldplatz - Mäuerach Linie 9R: Rufbus Eutingen - Mäuerach; Linie 9RT: ALT Pforzheim - Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal - Brötzingen - ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken - Brötzingen - Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf - Haidachturm - Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel - ZOB/Hbf - Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf - Würm Linie 42: ZOB/Hbf - Huchenfeld Linie 43: Pforzheim - Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg - Neuhausen Linie 20: (Frühwagen) Sonnenberg - Dillweißenstein Ludwigsplatz - ZOB / Hbf - Bahnhof Brötzingen Die Vergabe umfasst zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Zudem ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt SchwelmFrist: 07. Apr.
Elektrisch angetriebenen Allradfahrzeugs zur Ausübung Ihrer Pflichten (insbesondere den Winterdienst) für die techn. Betriebe
Die Technischen Betriebe benötigen zur Ausübung Ihrer Pflichten sowie insbesondere den Winterdienst, ein neues Allradfahrzeug. Laut Ratsbeschluss muss dieses elektrisch angetrieben sein. Das Fahrzeug muss daher explizit winterdienstauglich sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährlicher jeweiliger Mindestumsatz der letzten drei Jahre: 500.000 ? 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 20.05.2026 - 23.10.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Allradfahrzeug Winterdienstfahrzeug E-Mobil, E-Auto, E-PKW
- Stadt SchwelmFrist: 30. Apr.
Elektrisch angetriebenen Allradfahrzeugs zur Ausübung Ihrer Pflichten (insbesondere den Winterdienst) für die techn. Betriebe
Elektrisch angetriebenen Allradfahrzeugs zur Ausübung Ihrer Pflichten (insbesondere den Winterdienst) für die techn. Betriebe Die Technischen Betriebe benötigen zur Ausübung Ihrer Pflichten sowie insbesondere den Winterdienst, ein neues Allradfahrzeug. Laut Ratsbeschluss muss dieses elektrisch angetrieben sein. Das Fahrzeug muss daher explizit winterdienstauglich sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährlicher jeweiliger Mindestumsatz der letzten drei Jahre: 500.000 ? 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 21.05.2026 - 23.10.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! PKW Personenkraftfahrzeug Allradantrieb Kraftfahrzeug Auto Automobil
- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrist: 26. Mai
Postdienstleistungen - Rahmenvertrag
Abholung, Portooptimierung (Konsolidierung), Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglichen Postsendungen und Paketsendungen der Stadt Wilhelmshaven. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebene Mengen sind die voraussichtlich anfallenden Jahresmengen, Abweichungen von +/- 20 % zu den vorgegebenen Mengen sind im späteren Betrieb möglich. Zeitraum: 01.10.2026 bis 30.09.2028, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate bis maximal 30.09.2030. Bei schuldhafter Nichteinhaltung wesentlicher vertraglicher Leistungsanforderungen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des betroffenen Monats erhoben werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien: Preis: 50 %, Qualität: 50 %. Die Qualitätsbewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien: Postlaufzeiten: 20 %, Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts: 15 %, Angebot eines klimafreundlichen Versands: 15 %. Die Bewertung erfolgt für jedes Einzelkriterium auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes Angebot. MINDESTKRITERIEN Für die Teilnahme am Vergabeverfahren gelten folgende Mindestbedingungen: Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Von den an einem Werktag abgeholten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 % am ersten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+1) im Bundesgebiet zugestellt werden. Mindestens 95 % der Sendungen müssen am zweiten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+2) zugestellt werden. Die Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt zum Ausschluss des Angebots.
- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Rahmenvertrag Postdienstleistungen
Abholung, Portooptimierung (Konsolidierung), Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglichen Postsendungen und Paketsendungen der Stadt Wilhelmshaven. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebene Mengen sind die voraussichtlich anfallenden Jahresmengen, Abweichungen von +/- 20 % zu den vorgegebenen Mengen sind im späteren Betrieb möglich. Zeitraum: 01.10.2026 bis 30.09.2028, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate bis maximal 30.09.2030. Bei schuldhafter Nichteinhaltung wesentlicher vertraglicher Leistungsanforderungen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des betroffenen Monats erhoben werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien: Preis: 50 %, Qualität: 50 %. Die Qualitätsbewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien: Postlaufzeiten: 20 %, Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts: 15 %, Angebot eines klimafreundlichen Versands: 15 %. Die Bewertung erfolgt für jedes Einzelkriterium auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes Angebot. MINDESTKRITERIEN Für die Teilnahme am Vergabeverfahren gelten folgende Mindestbedingungen: Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Von den an einem Werktag abgeholten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 % am ersten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+1) im Bundesgebiet zugestellt werden. Mindestens 95 % der Sendungen müssen am zweiten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+2) zugestellt werden. Die Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt zum Ausschluss des Angebots.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Schneverdingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.