Stadt Burgau - Vergabe Breitband
Die Stadt Burgau (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß de...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Burgau (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß der oben angegebene...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Burgau
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Burgau (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß der oben angegebenen Richtlinie und Rahmenregelung durch. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Die Gemeinde Breitenbrunn (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", § 5 in der Fassung vom 13.11.2020 durch. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
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Die Stadt Gundelfingen (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken", § 5 in der Fassung vom 13.11.2020 durch.
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Die Gemeinde Pfaffing sucht einen Netzbetreiber für den Aufbau und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes. Es wird ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Förderrecht durchgeführt. Bewerber können bis zur Angebotsfrist ein Angebot einreichen. Details sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
- Markt ThurnauFrist: 22. Mai
Markt Thurnau - Aus-/Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes (WiLü)
Der Markt Thurnau ? nachfolgend ?Gebietskörperschaft? - führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies, einstufiges Auswahlverfahren gemäß Nr. 3.1 Gigabit-RL 2.0 durch. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gebietskörperschaft die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits das Erstangebot zu bezuschlagen. Die Gemeinde wählt anhand der in dieser Bekanntmachung genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Im Übrigen sowie im Falle der Losbildung kommt eine (Teil-)Aufhebung des Verfahrens wegen Unwirtschaftlichkeit nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 Nr. 3 UVgO in Betracht. Markt Thurnau - Aus-/Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes (WiLü)
- Stadt BurgauBurgauFrist: 29. Mai
Stadt Burgau - Vergabe Breitband
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde RattenkirchenHeldensteinFrist: 13. Mai
Gemeinde Rattenkirchen - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Be-stimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunika-tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netz-bezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unter-versorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zu-wendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Rattenkirchen zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaft-lichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge oblie-gende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzes-sionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsge-ber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlich-keitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienst-leistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jah-ren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unter-lagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
- Stadt Neustadt am RübenbergeFrist: 13. Mai
Ausstattung von 7 Grundschulen mit Möbeln in 31535 Neustadt a. Rbge.
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0128 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Neustadt am Rübenberge An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Deutschland Telefonnummer: +49 5032-84-0 Telefaxnummer: +49 5032-84-430 E-Mail-Adresse: vergabe@neustadt-a-rbge.de Internet-Adresse: https://www.neustadt-a-rbge.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Ausstattung von 7 Grundschulen mit Möbeln in 31535 Neustadt a. Rbge. Menge und Umfang: Diverse Schränke, Tische, Stühle, Hocker und weiteres Mobiliar Ort der Leistung: 7 Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Neustadt a. Rbge. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 7 Beschreibung der Losaufteilung: Los 1: Schränke, Regale, Vitrinen; Los 2: Tische, Klapptische; Los 3: Stühle, Hocker, Sofas; Los 4: Lernhäuschen; Los 5: Stellwände; Los 6: Sondermöbel; Los 7: Kleinmöbel 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 20.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 23.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d6c535e53-6be1c4d0d4a0b01e Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover, Team Zentrale Vergabeangelegenheiten Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-22023 E-Mail: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 13.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 22.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum). Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: - Ergänzung zu Punkt 14 - Zuschlagskriterien: Preis: 70 % Lieferfrist: 30 % Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise (z.B. per E-Mail, Fax oder in Papierform) führt zum Ausschluss des Angebotes. Möbel (Sonstige),Möbel (Bildungseinrichtungen)
- Gemeinde Schöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 06. Mai
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung JobStart für den Standort Bitterfeld-Wolfen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/55/205-26/mü 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 349660-1191 Telefaxnummer: +49 349660-1193 E-Mail-Adresse: monique.mueller@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung "JobStart" für den Standort Bitterfeld-Wolfen Menge und Umfang: Die Maßnahme hat eine Dauer von 6 Monaten bei einer regelmäßigen Gruppengröße von 7 Teilnehmerplätzen, bis 20 Teilnehmer die Maßnahme durchlaufen haben. Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jobcenter FB 55 Chemieparkstraße 7 06749 Bitterfeld-Wolfen Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die aktuell geplante Maßnahmedauer ist von 01.07.2026 bis 31.12.2026 (6 Monate). Der Auftraggeber behält sich folgende einseitige optionale Vertragsverlängerung vor: 1) bis 30.06.2027 2) bis 31.12.2027 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d951783d2-71d8ab7de9df931f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 06.05.2026 08:00 Ablauf der Bindefrist: 19.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt durch monatliche Rechnungslegung an den Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Los- und Preisblatt c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer TVergG LSA e) Eigenerklärung Tariftreue f) Formblatt 234 Bieter/ Arbeitsgemeinschaft g) Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen h) Angebotskonzept gemäß Leistungsbeschreibung Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Angabe, ob Liquidation vorliegt d) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen e) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Eignerklärung ist ausreichend f) Formblatt 236 Verpflichtungserklärung Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit mit Abgabe des Angebotes zu erbringen, spätestens jedoch 5 Tage vor Auftragserbringung: Der Auftraggeber behält sich den Einsatz des Personals abzulehnen vor. a) Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche/fachliche Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen bzw. alternativ: b) abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder sozialen Arbeit und möglichst einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre c) alternativ ein äquivalenten Studienabschluss mit mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, Hinweis: Zeiten einer Berufsausbildung oder eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung d) Fachlich geeignet ist, wer über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügt und innerhalb der letzten fünf Jahre Berufserfahrung mit der spezifischen Zielgruppe gesammelt hat. e) Auch Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Erwachsenenbildung sind pädagogisch geeignet (weitere Hinweise siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2) Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalender-tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweise gemäß § 11 TVergG LSA Das zu berücksichtigende Mindestentgelt ist im Bundesgesetzblatt vom 24.01.2023 (BGBL. I S 2541) geregelt. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungs-nachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Berufliche Wiedereingliederung/ Qualifizierung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Stadt Burgau.
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