Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, Umstrukturierung und Erweiterung Wärmeversorgungsanlagen und Kälteanlagen
Im Rahmen des Sanierungs und der Erweiterung eines Museumsgebäudes in Karlsruhe wird das Gewerk Heizungs- und Kälteanlagen (ohne Dämmung) ausgeschrieben. Die zu verarbeitenden Anlagen umfassen ein großes und komplex strukturiertes Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an das Raumklima. Die Gesamtanlagen bestehen aus Wärm...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen des Sanierungs und der Erweiterung eines Museumsgebäudes in Karlsruhe wird das Gewerk Heizungs- und Kälteanlagen (ohne Dämmung) ausgeschrieben. Die zu verarbeitenden Anlagen umfassen ein großes und komplex strukturiertes Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an das Raumklima. Die Gesamtanlagen bestehen aus Wärmeerzeugung mittel...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen des Sanierungs und der Erweiterung eines Museumsgebäudes in Karlsruhe wird das Gewerk Heizungs- und Kälteanlagen (ohne Dämmung) ausgeschrieben. Die zu verarbeitenden Anlagen umfassen ein großes und komplex strukturiertes Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an das Raumklima. Die Gesamtanlagen bestehen aus Wärmeerzeugung mittels Fernwärme und Kälteerzeugung mittels Kältemaschinen sowie Rückkühlern. Die Räume werden mittels Fußbodenheizung, Wandheizung, Umluftheiz- und Kühlkonvektoren sowie Heizkörpern beheizt und klimatisiert. Der größte Teil der Rohrleitungsdämmung wird in einem separaten Auftrag vergeben. Das Gebäude erstreckt sich über sieben Ebenen - vom 2. Untergeschoss bis zum Dachgeschoss - und beinhaltet neben Ausstellungs- und Technikflächen auch Büros, Werkstätten, Gastronomie, Mediathek sowie Lager- und Restaurationsbereiche. Die Raumtemperaturen unterscheiden sich nach thermodynamischen Anforderungen, insbesondere in klimatisch sensiblen Ausstellungsbereichen (Temp. 18-24 °C, r.F. 45-55 %, max. 1 K/h bzw. 2,5 %r. F./h). Die Rohrleitungsführung erfolgt in teils beengten oder denkmalgeschützten Bereichen mit eingeschränkter Zugänglichkeit (z. B. historische Dachstühle, Gewölbe, niedrige Schächte). Die Einbringung der technischen Geräte erfolgt über Treppenhäuser und Baustellenaufzüge. Eine enge Koordination mit anderen Gewerken (Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation, Dämmung) ist erforderlich, insbesondere bei beengten Raumverhältnissen und komplexen Installationsabfolgen. Die ausgeschriebenen Leistungen bieten einen hohen technischen Anspruch sowie logistischen Aufwand und erfordern Erfahrung im Umgang mit sensibler Bausubstanz, eingeschränkten Platzverhältnissen und anspruchsvoller Montagekoordination. Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Ausschreibung des Gewerks Lüftung für den Neubau und die Erweiterung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe. Umfang: 9 Zentralgeräte (120.000 m³/h), 4 Abluftventilatoren, 400 Brandschutzklappen, Entrauchungsanlage (15.000 m³/h), Digestorium mit Gefahrstoffabluft, Luftleitungen (rechteckig 5.500 m², rund bis DN630 3.500 m) sowie Instandhaltungsleistungen.
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- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
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Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
- Eichsfeld Klinikum gGmbHNiederorschelFrist: 27. Apr.
Eichsfeld Klinikum gGmbH - Europaweite Vergabe des Baugewerks "Baulogistik" im Rahmen der Realisierung des Neubaus des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt
Die Eichsfeld Klinikum gGmbH plant den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt einschließlich einer umfassenden Gesamt-Campus-Planung. Das Projekt umfasst die Errichtung eines hochmodernen Klinikstandorts mit mehreren funktionalen Gebäuden, die medizinische Versorgung, ambulante Leistungen, Bildungsangebote sowie ergänzende Infrastruktur vereinen. Ziel ist die Schaffung eines zentralen Gesundheitscampus, der den zukünftigen Anforderungen an Patientenversorgung, Forschung und Lehre gerecht wird. Die bauliche Gesamtmaßnahme ist durch eine außergewöhnlich komplexe Struktur geprägt: Auf einem verdichteten Baufeld entstehen parallel vier Hauptbaukörper - das Klinikum, ein Ambulatorium, ein Bildungszentrum sowie ein Parkhaus. Diese Gebäude sind funktional und logistisch eng miteinander verzahnt. Die Baustelle liegt in einem Umfeld mit laufendem öffentlichem Betrieb, was besondere Anforderungen an Verkehrsführung, Rettungswege und Sicherheit stellt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher das Gewerk "Baulogistik" im Rahmen der Realisierung des Neubaus des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt. Die vorliegende Ausschreibung des Gewerks "Baulogistik" betrifft ausschließlich die Gebäude Klinikum und Bildungszentrum. Weitere Gebäude innerhalb des Gesamtprojekts auf dem Campusareal sind hiervon nicht betroffen. Die Baustellenlogistik weist grob folgende Eckdaten auf: - ca. 1.400 m Bauzaun (Mobilzaun) - 1 St. Bürocontainer als Doppelcontainer - 3 St. Bürocontainer als Einzelcontainer - 1 St. Besprechungscontaineranlage - 1 St. Sanitärcontainer mit Teeküche - 1 psch. Sanitärcontaineranlage bis 100 Pers - 1 psch. Sanitärcontainererweiterung für weitere 120 Pers. - 3 St. Sanitärcontainer als Einzelcontainer - 1 psch. TK/IT-Ausstattung der Bürocontainer - 10 St. Chemietoiletten - 15 St. Mannschaftscontainer - 14 St. Lagercontainer - 1 St. Abfall- und Wertstoffsammelstelle - Baubegleitende Reinigungsmaßnahmen - Baubeheizung - Winterdienst - Baustrom, Baubeleuchtung Detaillierte Informationen zu dem Umfang der zu erbringenden Leistungen werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase über ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Baulogistik" insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Planung, Einrichtung und Steuerung der gesamten Baustellenlogistik einschließlich Materialfluss, - Lagerflächenmanagement, - Verkehrsführung, - Kran- und Hebetechnik sowie - Sicherheits- und Koordinationsmaßnahmen. Die Baulogistik ist für den Gesamtbauablauf von kritischer Bedeutung, da sie die Schnittstellen zu sämtlichen bauausführenden Gewerken steuert und die terminliche sowie räumliche Koordination sicherstellt. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei aus der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit, den gestuften Höhenlagen und Geländemodellierungen sowie der Notwendigkeit, die Baustellenlogistik flexibel an den Baufortschritt anzupassen. Hinzu kommt die Integration von Zufahrten und Verkehrswegen unter Berücksichtigung des laufenden öffentlichen Betriebs im Umfeld. Detaillierte Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Universitätsklinikum Bonn AöRFrist: 21. Mai
Nachnutzung Neurozentrum - Demontagen HLS-Gewerke 1+2 OG
Das Gelände des Universitätsklinikums Bonn (UKB) erstreckt sich auf dem Venusberg über eine Gesamtfläche von ca. 43 ha. Im Süden des Campus wird mit den Neubauten NPP und DZNE, den Bestandsgebäuden der Neurochirurgie und Epileptologie sowie dem Life&Brain und dem Gebäude 75 (Laborhaus inkl. Tierhaltung) der Neuroschwerpunkt geprägt. Der neurowissenschaftliche Schwerpunkt hat sich zusammen mit dem immunologischen Schwerpunkt zu einem prägenden Schwerpunkt der Universität Bonn entwickelt. Insbesondere zusammen mit dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. in der Helmholtz Gemeinschaft (DZNE), sowie der nun erfolgten neurowissenschaftlichen Ausrichtung des Forschungszentrums caesar in der Max-Planck-Gesellschaft befindet sich der neurowissenschaftliche Schwerpunkt in der Entwicklung zu einem Standort von international maßgebendem Rang. Die jetzige bauliche Struktur des Universitätsklinikums Bonn muss betriebsorganisatorische neu strukturiert werden. Insbesondere die Zergliederung in mehrere, teilweise weit entfernte Standorte und die Pavillonstruktur auf dem Venusberg werfen unter anderem folgende Probleme auf: unwirtschaftliche Doppelvorhaltung notwendiger Infrastruktur, lange Wege und hohes Transportaufkommen sowie unwirtschaftliche Kleinsteinheiten durch die vorgegebene Gebäudestruktur. Die Möglichkeit, Prozesse effizienter darzustellen oder anzupassen, fehlt aufgrund dieser Struktur. Daher wurde ein tragfähiges Konzept in Form eines Masterplans entwickelt, um das Universitätsklinikum Bonn konkurrenz- und zukunftsfähig zu gestalten. Der Masterplan wird jährlich fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Realisierung des Projektes NPP (Neurologie, Psychiatrie und Palliativmedizin) stellt somit einen wesentlichen Meilenstein zur Erreichung der im Masterplan avisierten Zentralisierung des Klinikbetriebs auf dem Campus Venusberg dar. Dabei werden nun wesentliche Funktionen der Krankenversorgung (Bettenstationen, Ambulanzen etc.) aus dem Bestandsgebäude der Neurologie (Gebäude 082) im o.g. Neubau NPP untergebracht, wodurch große Flächen im Bestand frei werden. Die Nachnutzung dieser Flächen, welche nach einer Generalsanierung sowie div. Umbauten geschaffen werden ist Inhalt der hier vorgesehenen zu vergebenden Planungsleistung. Im Gegensatz zur strukturellen und wissenschaftlichen Entwicklung des neurowissenschaftlichen Schwerpunktes hat sich die Raumsituation im wissenschaftlichen-theoretischen Bereich nicht kongruent entwickelt. Im Neubau NPP sind nur Flächen für die patientennahe Forschung verfügbar. Da für die wissenschaftliche Forschung aber auch dringend Flächen benötigt werden, ist die Planung der Nachnutzung des Gebäudes 082 größtenteils für Laborflächen vorzusehen. Allgemeine Beschreibung der Anforderung an den Planungsauftrag der Umbauleistungen im Gebäudekomplex der Gebäude 81 und 82: Der Gebäudekomplex Neurozentrum ist aus einem Wettbewerb Ende der 1950-er Jahre hervorgegangen. Die sog. Nervenklinik (heute Neurologie, Gebäude 82) wurde als erster Bauabschnitt des Wettbewerbsergebnisses 1965 realisiert. Die Neurochirurgie (Gebäude 81) war in diesem Wettbewerb als 2.Bauabschnitt im Jahr 1971 realisiert worden, so dass die damaligen Räumlichkeiten im Gebäude Wilhelmstraße (Stadtgebiet) geräumt werden konnten. Die Gebäudestruktur beider Gebäude bringt es mit sich, dass zahlreiche Räume innenliegend und damit nicht tagesbelichtet sind (eingeschränkte Arbeitsplatzverhältnisse). Zwischen beiden Gebäuden bestehen in den Geschossen EG und 1.UG direkte bauliche Zusammenhänge. Im Anschlussbereich der Neurologie zur Neurochirurgie liegt der einzige Hörsaal (190 Plätze) im Komplex, der sich vom EG ins 1.UG erstreckt. Er verfügt über einen eigenen Eingang und kann auch hausintern erreicht werden. Im Zuge der Stärkung der Forschung wurden vor allem im Neuro-/Nervenzentrum (Gebäude 82) Teilbereiche im Untergeschoss zu Laboren ausgebaut. Im Zuge des Projektes "Anbau NPP" wurden Bereiche hiervon tangiert. Hierbei sind zahlreiche Laborräume nicht im bisherigen Sinne nutzbar, sei es, dass die Räume ihren Tageslichtbezug verloren haben oder als Ersatzfläche ertüchtigt werden mussten. Im Zuge des Projektes "Nachnutzung Neurozentrum" werden hauptsächlich Flächen der Gebäude 81 (Neurochirurgie) und 82 (Psychiatrie/Neurologie) betrachtet. Insbesondere in letzterem werden mit Fertigstellung des NPP größere Flächen freigezogen, die eine strukturelle Neuordnung sowie die Deckung von akutem Flächenbedarf ermöglichen. Ziel ist es den nachgewiesenen Bedarf an (Forschungs-)flächen zu decken unter der Prämisse die teilweise verstreuten Bereiche zusammenzuführen sowie so wenig Flächen wie möglich umzubauen. Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll das Gewerk Demontagen HLS-Gewerke 1+2 OG beauftragt werden.
- DAK-Gesundheit
sensorbasierte Assistenzsysteme am Büroarbeitsplatz
1. Technische Rahmenbedingungen - Die angebotene Lösung muss sowohl am betrieblichen Arbeits- als auch am Homeoffice-Arbeitsplatz betrieben werden können. - Die eingesetzten Hardware-Komponenten sollen hinreichend klein und leicht sein, um unter anderem den Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen ohne hohen Aufwand/barrierefrei zu ermöglichen und auch auf kleinen Arbeitsflächen eingesetzt werden zu können. Idealerweise soll die Bildschirmgröße 6 Zoll/ Inch nicht überschreiten und das Gewicht unter 500 g liegen. - Das Gerät muss geeignete Sensorik zur Erfassung ergonomischer und bewegungsbezogener Parameter bereitstellen. - Die Lösung muss Sensorik zur Erfassung arbeitsplatzbezogener (Umgebungs)Faktoren (insbesondere CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel, Bewegungs- und Haltungsmuster) unterstützen. - Die Erkennung von Bewegungs- oder Haltungsmustern muss kamerafrei erfolgen. - Die Geräte müssen mittels Stromkabel betrieben werden können; ein entsprechendes Netzteil muss Bestandteil des Lieferumfangs sein. - Es muss eine Möglichkeit zur lokalen Datenverarbeitung ohne Cloud-Anbindung bestehen. - Vorhandene Schnittstellen zur Übermittlung anonymisierter bzw. aggregierter Nutzungsinformationen sind darzustellen. - Automatische Software-Updates oder Konfigurationsanpassungen müssen möglich sein. - Ein Einsatz des Systems muss unabhängig von der bestehenden IT-Infrastruktur im Unternehmen (z. B. ohne Einbindung in das Firmennetzwerk) möglich sein. 2. Funktionale Anforderungen - Das Produkt muss ergonomische / bewegungsbezogene Hinweise für Mitarbeitende bereitstellen. - Die Lösung muss Umgebungsfaktoren (CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel) erfassen und entsprechende Rückmeldungen an die Nutzenden ermöglichen. - Des Weiteren muss sie KI-gestützte Funktionen zur Identifikation von Bedarfen und zur Ableitung gesundheitsförderlicher Empfehlungen bereitstellen. - Hinweise müssen in Echtzeit und/oder zeitgesteuert ausgegeben werden können. - Individuelle Anpassungsmöglichkeiten für Nutzende müssen vorgesehen sein. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit sicherzustellen. - Die Nutzung der Lösung muss im Homeoffice mit gleichwertiger Funktionalität wie am betrieblichen Arbeitsplatz möglich sein. 3. Datenschutz und Datensicherheit - Die Datenverarbeitung muss vollständig lokal (offline) möglich sein. - Es muss sichergestellt sein, dass keine Bilddaten oder identifizierbare personenbezogene Merkmale erhoben werden. - Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausschließlich anonymisierten bzw. aggregierten Speicherung oder Übermittlung der Daten sind darzustellen. - Nutzende müssen die Möglichkeit haben, Speicherfristen festzulegen und Daten jederzeit manuell zu löschen. - Vorhandene formelle Datenschutzunterlagen (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen) sind bereitzustellen. 4. Betrieb, Service und Support -Darstellung der logistischen Abwicklung der Bereitstellung der Hardware für die Nutzenden. Diese Darstellung soll insbesondere die, für die Nutzenden kostenfreie Lieferung sowie die kostenfreie Rückholung nach Beendigung der Nutzung enthalten. Es soll weiterhin dargestellt werden, dass die für die Logistik erforderlichen Versand- und Rücksendematerialien ebenfalls den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird -Darstellung der Modalitäten und der Dauer der Hardwareüberlassung. Die Hardware soll den Nutzenden gemäß dem Präventionsgrundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" ausschließlich temporär überlassen werden. -Darstellung möglicher anonymisierter Auswertungs- und Reportingformate auf Basis der erfassten Daten. Die Reportings sollen aggregierte Erkenntnisse Nutzung und zu indentifizierten ergonomischen bzw. umgebungsbezogenen Mustern ermöglichen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen - Darstellung der angebotenen Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen. Insbesondere Schulungsangebote für Nutzende und Administratoren - Angaben zu Lieferzeiten und realistischen Implementierungszeiträumen. - Darstellung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Lösung (z. B. Funktionsumfang, Datenumfang, Anzahl der Nutzenden). - Beschreibung der Supportleistungen während des Betriebs. Anbieter, die entsprechende Lösungen bereitstellen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 20.04.2026 an die E-Mail Adresse: vergabestelle@dak.de zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.