Schulungen zum Thema Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht für die Personalräte des BAMF
Durchführung von acht Inhouse-Schulungen zum Thema Grundzüge des Arbeits-, Tarif- und Beamtenrechts für Personalräte, Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie deren Stellvertretungen des BAMF. Der Auftrag umfasst einen Vertrag.
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung von acht Inhouse-Schulungen zum Thema Grundzüge des Arbeits-, Tarif- und Beamtenrechts für Personalräte, Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie deren Stellvertretungen des BAMF. Der Auftrag umfasst einen Vertrag.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3 Postleitzahl (PLZ):53119 Ort:Bonn Telefon:+49 22899610-1019 Telefax:+49 2289961087-1000 E-Mail: B12.24@bescha.bund.de Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von acht Inhouse-Schulungen zum Thema Grundzüge des Arbeits-, Tarif- und Beamtenrechts für Personalräte, Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie deren Stellvertretungen des BAMF. Der Auftrag umfasst einen Vertrag.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 19. Mai
Schulungen zum Thema Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht für die Personalräte des BAMF
Durchführung von acht Inhouse-Schulungen zum Thema Grundzüge des Arbeits-, Tarif-, und Beamtenrechts" für alle Personalräte und Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen des Bedarfsträgers (BAMF) sowie deren Vertreterinnen und Vertreter 1 Vertrag
- Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg
RV für Design-Leistungen und Marken-Beratung für die Landesverwaltung BW
Rahmenvertrag für Branding und Design: Weiterentwicklung der Markensystematik und Corporate-Design-Richtlinien. Betrieb und Ausbau des Design-Portals (inkl. KI-Layout-Creator). Erstellung und Aktualisierung barrierefreier Vorlagen sowie Gestaltung von CD-Elementen (z. B. Icons) für Print und Digital. Zudem umfasst der Auftrag die Gestaltung von Kommunikationsmedien sowie die Konzeption und Durchführung von Workshops und Schulungen für die Landesverwaltung BW.
- Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter Hamm
Bereitstellung eines Websystems für personaldiagnostische Testungen
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung eines Websystems für eine unbegrenzte Anzahl von personaldiagnostischen Testungen und deren Auswertung sowie Schulungen von ca. 140 Mitarbeitenden, die für die Inbetriebnahme des Websystems notwendig sind und die Unterstützung des Auftraggebers zur Etablierung des Produktes. Der Auftraggeber hat den gesetzlichen Auftrag, für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung festzustellen. Diese Feststellungen erstrecken sich auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird. Diese Feststellung ist die Potentialanalyse gemäß § 15 SGB II. Zu einer fundierten Analyse der persönlichen und beruflichen Ressourcen von den betreffenden Personen ist vom Auftragnehmer ein Websystem bereitzustellen, das voradministriert ist und durch den Auftragnehmer gewartet wird. Es muss dazu in der Lage sein, für eine unbegrenzte Anzahl von Teilnehmenden, die sich in der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Auftraggebers befinden, ein mit psychologischen Grundtheorien hinterlegtes und ressourcenorientiertes Testverfahren durchzuführen, zu analysieren und zu Ergebnisberichten zu verarbeiten. Die Voradministration hat zudem so zu erfolgen, dass der Auftraggeber dort die eigenen Mitarbeitenden und deren Benutzerrechte verwalten kann.
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbHFrist: 11. Mai
Generalplanungsleistung Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation sowie Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt
Generalplanungsleistung für den Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf und angrenzend an den Flughafen Magdeburg Cochstedt sowie der Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt. Die Generalplanungsleistungen umfassen Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude, Verkehrsanlagen); Fachplanungen (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) sowie Leistungen der Bauphysik für die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021. Die Technische Schulungsanlage (TSA) dient der Erstausbildung und dem Kompetenzerhalt von Ingenieuren und Technikern an den flugsicherungstechnischen Einrichtungen der Navigation (ILS, NDB, DME, (D)VOR und TACAN). Die TSA befindet sich zurzeit auf dem Flugplatz Kaufbeuren (Liegenschaft der Bundeswehr). Das Ende des Lebenszyklus der Schulungsgebäude in Kaufbeuren ist erreicht. Das neue Grundstück befindet sich auf dem Gelände des DLR Nationales Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme auf dem Flughafen Magdeburg Cochstedt. Ein erheblicher Teil der vorhandenen flugsicherungstechnischen Einrichtungen kann weiterverwendet werden und soll von Kaufbeuren nach Cochstedt umgezogen werden. Das Schulungsgebäude mit ca. 450 m² BGF soll in Fertigteilbauweise (Stahlbau oder Holz- (Hybrid-) Bau) in Cochstedt neu erschlossen und errichtet werden. Die Technische Ausrüstung umfasst auch die Medientechnik im Schulungsgebäude. Besonderheiten für den Standort Kaufbeuren: Das Grundstück liegt im Sicherheitsbereich des Fliegerhorsts Kaufbeuren. Besonderheiten für den Standort Hecklingen: Das Grundstück liegt teilweise im Sicherheitsbereich des Flughafens Magdeburg Cochstedt. Für den Zugang zu den beiden Standorten wird sowohl eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) als auch jeweils ein Flughafenausweis benötigt. Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Schulungsanlagen der Navigation werden von flugsicherungstechnischem Personal fachlich begleitet. Der gesamte Leistungsumfang soll stufenweise vergeben werden. Die Übertragung der Leistungen ist wie folgt vorgesehen: LST 1: HOAI Leistungsphase 1-4 LST 2: HOAI Leistungsphase 5-8 LST 3: HOAI Leistungsphase 9 Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadtverwaltung Neuwied
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- LAND BRANDENBURG, VERTRETEN DURCH DEN LANDESBETRIEB STRAßENWESEN BRANDENBURG
AssetM4Infra – Asset- u. Erhaltungsmanagementsystem für überregionale Straßen im LS Brandenburg
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) beabsichtigt die Einführung einer IT-Anwendung zur strukturierten und weitestgehend vollumfänglich digitalen Umsetzung des Erhaltungsmanagements für Straßeninfrastrukturobjekte. Das System soll als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt, angepasst und betrieben werden. Gegenstand der Leistung: Der Leistungsgegenstand umfasst die Bereitstellung eines anpassungsfähigen Basissystems, dessen Customizing an die funktionalen Anforderungen über sogenannte Modulprojekte, den Betrieb und die Wartung des Systems über einen definierten Zeitraum, die Weiterentwicklung nach gesonderter Spezifikation sowie die Unterstützung der Folgemigration und Datenübergabe vor Vertragsende. Die Anpassung des Basissystems erfolgt partnerschaftlich zwischen dem LS als Auftraggeber und dem Auftragnehmer in agiler Form. Der Kern des IT-Systems soll als Basis bereits verfügbar sein und grundsätzliche Funktionen eines Asset- und Erhaltungsmanagementsystems für Straßeninfrastrukturobjekte mitbringen (näher zu den Mindestanforderungen an das Basissystem siehe Ziff. 4.1.1 und 4.1.2 LB). Es wird davon ausgegangen, dass der notwendige Anpassungsbedarf des Basissystems für die Zwecke des LS nicht unerheblich ist. Die Anpassung/Ertüchtigung des Systems erfolgt über in Grundzügen vordefinierte Modulprojekte, deren Inhalte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt werden. Ein Modulprojekt kann einem Sprint im Sinne der Scrum-Methodik entsprechen, muss es aber nicht, und kann ebenso aus mehreren Sprints bestehen. Darüber hinaus ist der nicht unerhebliche Anpassungsbedarf flankierend durch eine ingenieur-fachliche Expertise des Auftragnehmers zu unterstützen. Zielsetzung: Das digitale Asset- und Erhaltungsmanagementsystem soll drei zentrale Kernprozesse abbilden. Der erste Kernprozess umfasst die Abstimmung und Untersetzung von Zielvorgaben, wobei Ziele wie Sicherheit und Verfügbarkeit durch überprüfbare Kennzahlen auf Anlagen-, Objektart-, Objekt- und Netzebene dargestellt und dokumentiert werden. Der zweite Kernprozess dient der Erarbeitung von Szenarien verschiedener Strategien sowie eines optimalen Maßnahmenportfolios, indem strategische Zielvorgaben unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen durch ein geeignetes Szenarien-Management in eine operative Erhaltungsplanung überführt werden. Der dritte Kernprozess betrifft die Bewertung und Kommunikation des Erhaltungszustands sowie des Erfolgs von Maßnahmen durch ein stetiges Monitoring und kontinuierliches Berichtswesen. Nutzerkreise: Das System richtet sich an verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Zugriffsrechten. Die fachliche Gesamtadministration obliegt dem Strategischen Erhaltungsmanagement des LS. Projektstruktur und Phasen: Das Gesamtprojekt gliedert sich in vier Phasen. Die Initiierungs- und Bereitstellungsphase dient der Etablierung des Projekt- und Vertragsabwicklungsmanagements sowie der Bereitstellung des Basissystems. In der anschließenden Aufbauphase wird das Basissystem über Modulprojekte zu einem produktivfähig einsetzbaren System ertüchtigt, sodass alle drei Kernprozesse abgebildet werden können. Während der Aufbauphase wird sich der Nutzerkreis vorrangig auf die Gesamtadministration sowie partiell auf das Daten- und das Erhaltungsmanagement beschränken. Die anschließende Betriebsphase und Weiterentwicklungsphase umfasst den Wirkbetrieb sowie weitere Anpassungen und Ertüchtigungen, die zunächst in einer Testumgebung erfolgen und dann sukzessive in den Wirkbetrieb überführt werden. Die abschließende Transformationsphase ist im ausreichenden Vorlauf zum Vertragsende einzuleiten, um nach Erfordernis Algorithmen sowie Daten in ein Folgeprojekt oder eine Interimslösung zu transferieren. Weitere Einzelheiten zu den Leistungsgegenständen sind den Spezifikationen aus „20.0_Leistungsbeschreibung-V-1-0“ nebst Anlagen zu entnehmen.
- LAND BRANDENBURG, VERTRETEN DURCH DEN LANDESBETRIEB STRAßENWESEN BRANDENBURGHoppegartenFrist: 04. Mai
AssetM4Infra – Asset- u. Erhaltungsmanagementsystem für überregionale Straßen im LS Brandenburg
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) beabsichtigt die Einführung einer IT-Anwendung zur strukturierten und weitestgehend vollumfänglich digitalen Umsetzung des Erhaltungsmanagements für Straßeninfrastrukturobjekte. Das System soll als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt, angepasst und betrieben werden. Gegenstand der Leistung: Der Leistungsgegenstand umfasst die Bereitstellung eines anpassungsfähigen Basissystems, dessen Customizing an die funktionalen Anforderungen über sogenannte Modulprojekte, den Betrieb und die Wartung des Systems über einen definierten Zeitraum, die Weiterentwicklung nach gesonderter Spezifikation sowie die Unterstützung der Folgemigration und Datenübergabe vor Vertragsende. Die Anpassung des Basissystems erfolgt partnerschaftlich zwischen dem LS als Auftraggeber und dem Auftragnehmer in agiler Form. Der Kern des IT-Systems soll als Basis bereits verfügbar sein und grundsätzliche Funktionen eines Asset- und Erhaltungsmanagementsystems für Straßeninfrastrukturobjekte mitbringen (näher zu den Mindestanforderungen an das Basissystem siehe Ziff. 4.1.1 und 4.1.2 LB). Es wird davon ausgegangen, dass der notwendige Anpassungsbedarf des Basissystems für die Zwecke des LS nicht unerheblich ist. Die Anpassung/Ertüchtigung des Systems erfolgt über in Grundzügen vordefinierte Modulprojekte, deren Inhalte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt werden. Ein Modulprojekt kann einem Sprint im Sinne der Scrum-Methodik entsprechen, muss es aber nicht, und kann ebenso aus mehreren Sprints bestehen. Darüber hinaus ist der nicht unerhebliche Anpassungsbedarf flankierend durch eine ingenieur-fachliche Expertise des Auftragnehmers zu unterstützen. Zielsetzung: Das digitale Asset- und Erhaltungsmanagementsystem soll drei zentrale Kernprozesse abbilden. Der erste Kernprozess umfasst die Abstimmung und Untersetzung von Zielvorgaben, wobei Ziele wie Sicherheit und Verfügbarkeit durch überprüfbare Kennzahlen auf Anlagen-, Objektart-, Objekt- und Netzebene dargestellt und dokumentiert werden. Der zweite Kernprozess dient der Erarbeitung von Szenarien verschiedener Strategien sowie eines optimalen Maßnahmenportfolios, indem strategische Zielvorgaben unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen durch ein geeignetes Szenarien-Management in eine operative Erhaltungsplanung überführt werden. Der dritte Kernprozess betrifft die Bewertung und Kommunikation des Erhaltungszustands sowie des Erfolgs von Maßnahmen durch ein stetiges Monitoring und kontinuierliches Berichtswesen. Nutzerkreise: Das System richtet sich an verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Zugriffsrechten. Die fachliche Gesamtadministration obliegt dem Strategischen Erhaltungsmanagement des LS. Projektstruktur und Phasen: Das Gesamtprojekt gliedert sich in vier Phasen. Die Initiierungs- und Bereitstellungsphase dient der Etablierung des Projekt- und Vertragsabwicklungsmanagements sowie der Bereitstellung des Basissystems. In der anschließenden Aufbauphase wird das Basissystem über Modulprojekte zu einem produktivfähig einsetzbaren System ertüchtigt, sodass alle drei Kernprozesse abgebildet werden können. Während der Aufbauphase wird sich der Nutzerkreis vorrangig auf die Gesamtadministration sowie partiell auf das Daten- und das Erhaltungsmanagement beschränken. Die anschließende Betriebsphase und Weiterentwicklungsphase umfasst den Wirkbetrieb sowie weitere Anpassungen und Ertüchtigungen, die zunächst in einer Testumgebung erfolgen und dann sukzessive in den Wirkbetrieb überführt werden. Die abschließende Transformationsphase ist im ausreichenden Vorlauf zum Vertragsende einzuleiten, um nach Erfordernis Algorithmen sowie Daten in ein Folgeprojekt oder eine Interimslösung zu transferieren. Weitere Einzelheiten zu den Leistungsgegenständen sind den Spezifikationen aus „20.0_Leistungsbeschreibung-V-1-0“ nebst Anlagen zu entnehmen.
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3 Postleitzahl (PLZ):53119 Ort:Bonn Telefon:+49 22899610-1019 Telefax:+49 2289961087-1000 E-Mail: B12.24@bescha.bund.de Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de.
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