Generalplanungsleistung Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation sowie Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt
Generalplanungsleistung für den Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf und angrenzend an den Flughafen Magdeburg Cochstedt sowie der Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt. Die Generalpla...
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Generalplanungsleistung für den Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf und angrenzend an den Flughafen Magdeburg Cochstedt sowie der Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt. Die Generalplanungsleistungen u...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Generalplanungsleistung für den Neubau einer technischen Schulungsanlage für Navigation der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf und angrenzend an den Flughafen Magdeburg Cochstedt sowie der Umzug von flugsicherungstechnischen Einrichtungen vom Fliegerhorst Kaufbeuren an den Flughafen Magdeburg Cochstedt. Die Generalplanungsleistungen umfassen Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude, Verkehrsanlagen); Fachplanungen (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) sowie Leistungen der Bauphysik für die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021. Die Technische Schulungsanlage (TSA) dient der Erstausbildung und dem Kompetenzerhalt von Ingenieuren und Technikern an den flugsicherungstechnischen Einrichtungen der Navigation (ILS, NDB, DME, (D)VOR und TACAN). Die TSA befindet sich zurzeit auf dem Flugplatz Kaufbeuren (Liegenschaft der Bundeswehr). Das Ende des Lebenszyklus der Schulungsgebäude in Kaufbeuren ist erreicht. Das neue Grundstück befindet sich auf dem Gelände des DLR Nationales Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme auf dem Flughafen Magdeburg Cochstedt. Ein erheblicher Teil der vorhandenen flugsicherungstechnischen Einrichtungen kann weiterverwendet werden und soll von Kaufbeuren nach Cochstedt umgezogen werden. Das Schulungsgebäude mit ca. 450 m² BGF soll in Fertigteilbauweise (Stahlbau oder Holz- (Hybrid-) Bau) in Cochstedt neu erschlossen und errichtet werden. Die Technische Ausrüstung umfasst auch die Medientechnik im Schulungsgebäude. Besonderheiten für den Standort Kaufbeuren: Das Grundstück liegt im Sicherheitsbereich des Fliegerhorsts Kaufbeuren. Besonderheiten für den Standort Hecklingen: Das Grundstück liegt teilweise im Sicherheitsbereich des Flughafens Magdeburg Cochstedt. Für den Zugang zu den beiden Standorten wird sowohl eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) als auch jeweils ein Flughafenausweis benötigt. Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Schulungsanlagen der Navigation werden von flugsicherungstechnischem Personal fachlich begleitet. Der gesamte Leistungsumfang soll stufenweise vergeben werden. Die Übertragung der Leistungen ist wie folgt vorgesehen: LST 1: HOAI Leistungsphase 1-4 LST 2: HOAI Leistungsphase 5-8 LST 3: HOAI Leistungsphase 9 Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
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Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
- Gemeinde Neuburg am InnNeuburg a.InnFrist: 30. Apr.
Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen in Neuburg a.Inn - Planungsleistungen für technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 anteilig, 6 anteilig, 7 bei Bedarf anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Die Gemeinde Neuburg am Inn plant den Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen auf einem Hanggrundstück von ca. 1,15 ha. Die Anlage soll ca. 2.000 m² BGF umfassen und innovative Planung mit PV-Anlage sowie möglicher Hackschnitzelheizung vorsehen. Gesucht werden Architekten für Leistungsphasen 1-9 gem. § 53 HOAI 2021, einschließlich technischer Ausrüstung und anteiliger Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA Planung HLS LPH 1-9 in stufenweiser Beauf- tragung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2: Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3: Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8: Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA-Planung ELT LPH 1-9 in stufenweiser Beauftra- gung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3 Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8 Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
- Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos KdöRMünchen
Neubau Förderzentrum Bartolomeo-Garelli-Schule Bamberg mit Heilpädagogischer Tagesstätte - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Don Bosco Jugendwerk Bamberg plant den Neubau eines modernen Bildungs- und Förderzentrums für seine Bartolomeo-Garelli-Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte Giovanni. Beide Einrichtungen sind derzeit in einem in die Jahre gekommenen Gebäude untergebracht, das nicht mehr den heutigen pädagogischen und baulichen Anforderungen entspricht. Mit dem Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Maisel-Brauerei entsteht ein zukunftsfähiger Ort für Bildung, Förderung und soziale Teilhabe. Das neue Gebäude soll Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf einen geschützten, strukturierten und ansprechenden Lern- und Lebensraum bieten. Geplant sind insgesamt zehn Klassenräume sowie Gruppen- und Therapieräume, die auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Helle Räume, Rückzugsmöglichkeiten und moderne Ausstattung schaffen eine Umgebung, in der sich die jungen Menschen wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Im neuen Gebäude werden auch Räume für die heilpädagogische Tagesstätte integriert. Diese bietet ergänzend zur Schule intensive Betreuung, Förderung und therapeutische Unterstützung am Nachmittag. Dadurch wird eine enge Verzahnung von Schule und Tagesstätte möglich, was den Kindern Sicherheit und Orientierung gibt. Für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen wurde ein Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn Planung: 11/25 // Einreichung Genehmigung: 2. Halbjahr 2026 // Baubeginn: 1. Halbjahr 2027 // Fertigstellung; Schuljahresbeginn 2028/2029 Aktuell wird von folgenden Gesamtkosten ausgegangen: Ca. 12,5 Mio. € brutto; KG 200: Ca: 255.000 €; KG 300: Ca. 8.850.000 €; KG 400: Ca. 2.932.000 €; KG 500: Ca. 865.000 €; KG 600: Ca. 458.000 € KG: 410: Ca. 479.000 €; KG 420: Ca. 648.000 €; KG 430: Ca.185000 €; KG 440: Ca: 1.003.000 €; KG 450: Ca. 220.000 €; KG 460: Ca. 165.000 € KG 470: Ca. 120.000 €; KG 480: Ca. 112.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.