Samtgemeinde Meinersen - Neubau und Sanierung Friedhofskapelle
In der Gemeinde Meinersen befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich der Friedhof der Ortschaft Meinersen. Der Friedhof umfasst eine Fläche von 13.448 m². Durch den Zukauf von Flurstücken wird die Friedhofsfläche perspektivisch um 10.816 m² erweitert, so dass der Friedhof zukünftig eine Fläche von 24.264 m² aufweist....
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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In der Gemeinde Meinersen befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich der Friedhof der Ortschaft Meinersen. Der Friedhof umfasst eine Fläche von 13.448 m². Durch den Zukauf von Flurstücken wird die Friedhofsfläche perspektivisch um 10.816 m² erweitert, so dass der Friedhof zukünftig eine Fläche von 24.264 m² aufweist. Auf dem bestehen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Samtgemeinde Meinersen
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
In der Gemeinde Meinersen befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich der Friedhof der Ortschaft Meinersen. Der Friedhof umfasst eine Fläche von 13.448 m². Durch den Zukauf von Flurstücken wird die Friedhofsfläche perspektivisch um 10.816 m² erweitert, so dass der Friedhof zukünftig eine Fläche von 24.264 m² aufweist. Auf dem bestehenden Friedhof befindet sich eine Friedhofskapelle mit Baujahr 1974. Die Friedhofskapelle ist stark sanierungsbedürftig und für größere Beerdigung zu klein. Im Zuge der Umgestaltung der gesamten Friedhofsfläche soll der Neubau einer Friedhofskapelle geplant werden. Gleichzeitig ist ein Nutzungskonzept für die alte Friedhofskapelle zu entwickeln. Die neue Kapelle soll eine maßvolle Weiterentwicklung der bestehenden Friedhofskapelle abbilden. Derzeit umfasst die Kapelle 140 Sitzplätze. Die neue Friedhofskapelle soll 180 Sitzplätze vorweisen. Des Weiteren soll folgendes Raumprogramm umgesetzt werden: Separater Vorbereitungsraum für Bestatter, Kühlraum, Technikraum, ggf. Abstellraum (wenn kein Ab-schiedsraum bzw. in alter Kapelle kein Abstellraum planbar ist), 2 Toilettenräume. Daneben sind ein separater Zugang für den Sargwagen ggf. mit separaten Abschiedsraum sowie ein ausreichend platzbietendes Vordach mit einzuplanen. Für die Friedhofserweiterungsfläche und die grundsätzliche Neugestaltung und Zonierung des bestehenden Friedhofs wurde ein Landschaftsarchitekturbüro gesondert beauftragt. Der erste Bauabschnitt zur Neugestaltung der Erweiterungsfläche erfolgt bereits in den Jahren 2026 bis 2027. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von rund 700.00 Euro über das Bundesförderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) bewilligt. Nach Fertigstellung der neuen Friedhofskapelle und Sanierung sowie Umnutzung der bestehenden Friedhofskapelle soll auch der 2. Bauabschnitt zur Umgestaltung der Friedhofsaußenanlagen in Meinersen umgesetzt werden. Hierzu wird ein gesonderter Förderantrag über das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm oder ein anderweitiges Förderprogramm gestellt. Als Stichtag wird der 30. September 2027 anvisiert, so dass die Umsetzung in 2028 erfolgen kann. Für den Neubau der Friedhofskapelle und die Umnutzung sollen Fördermittel beantragt werden. Der Antrag ist bis zum 30.09.2026 zu stellen. Die Kosten für den Neubau der Kapelle werden auf rund 1,4 Mio. EUR (brutto) und die Kosten für die Sanierung der alten Friedhofskapelle auf rund 350.000 EUR (brutto) geschätzt.
Weiterführende Details
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Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
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Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen sowie von Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) i. H. v. ca. 2,6 Mio. € brutto ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Landkreis Cham
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden aktuell auf ca. 6,85 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschulemit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden aktuell auf ca. 6,85 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Frist: 07. Apr.
Sanierung und Umbau "Altes Rathaus" zu 6 Wohneinheiten Lindenstraße 37, 07389 Ranis
Das Gebäude des "Alten Rathauses" ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Das Gebäude wird nicht mehr als Sitz der Stadtverwaltung Ranis genutzt und steht seit Oktober 1996 vollständig leer. Zum Erhalt des Gebäudes und der vorhandenen städtebaulichen Situation mit den historischen Raumkanten beabsichtigt die Stadt Ranis nach Sanierung und Umbau eine Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken (6 Wohneinheiten). Das Gebäude ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Auf Grund seiner exponierten Lage ist das Gebäude in seiner Nutzung als Büro- oder Wohnhaus als sehr attraktiv einzustufen. Das Gebäude in seinem jetzigen Erscheinungsbild kann eine an heutige Nutzungsanforderungen gestellte Qualität nicht bieten. Auf Grund der vorhandenen baulichen Substanz und der bisherigen Nutzung als Verwaltungsgebäude in allen Geschossen ist der Gebäudeteil an der Lindenstraße weiterhin in seiner Grundform nutzbar, bedarf jedoch einer vollumfänglichen Sanierung und Modernisierung. Der durch den beabsichtigten Abbruch des Seitenflügels entstehende Freiraum kann genutzt werden, um die barrierefreie Erschließung der Obergeschosse sowie die für die Wohnnutzung erforderlichen PkwStellplätze auf eigenem Grundstück herzustellen. Der gesamte Gebäudekomplex ist stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudehülle wie auch das Innere des Gebäudes entsprechen nicht den heutigen Anforderungen des technischen Standards, der für eine weitere effektive Nutzung des Gebäudes erforderlich ist. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen sind baubegleitend statisch / konstruktive Bewertungen und Holzschutzuntersuchungen durch Fachplaner zwingend erforderlich. Kristalle an Teilen der Holzkonstruktion weisen auf chemische Belastungen der Hölzer mit Holzschutzmitteln hin. 2 Aufgabenstellung Sanierung und Umbau 2.1 Bauabschnitte Die Sanierung des Gebäudekomplexes soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt Abbruch des Seitenflügels 2. Bauabschnitt Sanierung und Umbau des Haupthauses 2.2 Sanierungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt) Erneuerung der Fenster und Außentüren Aufwertung der Außenwände entsprechend EnEV, Anbau der Balkonanlagen Heizungsinstallation, komplett neu, nach energetischem Konzept Elektroinstallation, komplett neu Sanitärinstallation, komplett neu Innenwände aufarbeiten bzw. neu errichten entspr. der Nutzung Innentüren, Aufarbeitung Bestand bzw. Ersatz Fußböden, Aufarbeitung Dielung Bestand, Erneuerung sämtlicher Beläge Decken, Aufarbeitung Bestand - Ersatzdecken neu Malermäßige Instandsetzung, komplett neu Instandsetzung der Außenanlagen 2.3 Umbaumaßnahmen bzgl. Nutzung (2. Bauabschnitt) Einordnung von 5 bis 6 Wohnungen (Vollgeschosse und Dachgeschoss) jede Wohnung mit Küche und Bad, nach Möglichkeit Balkon / Terrasse mind. 1 Wohnung mit barrierefreier Grundrissgestaltung nach DIN 18040-2 (ggf. "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 "R") Zuordnung Abstellraum zu jeder Wohnung, da keine Kellernutzung Anbau eines neuen Treppenhauses mit Aufzugsschacht als barrierefreie Erschließung aller Geschosse Herstellung der für die Wohnnutzung erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück (1 Stellplatz / Wohnung) Baukosten (Brutto): KG 300 1.124.222,18 EUR KG 400 353.191,00 EUR KG 410 79.916,00 EUR KG 420 114.100,00 EUR KG 430 0,00 EUR KG 440 104.105,00 EUR KG 450 20.120,00 EUR KG 460 32.700,00 EUR
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 440: Starkstrom ca. 6,1 Mio. € brutto / KG 450: Fernmelde ca. 2,7 Mio. € brutto / KG 460: Förderanlagen ca. 0,9 Mio. € brutto Im Zuge des Vergabeverfahrens wird von einem vom Umbau betroffenen Anteil von 17,5% der anrechenbaren Kosten ausgegangen // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2-3, 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
LPI Saalfeld, komplexe Sanierung des Stabsgebäudes - Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation Anlagengruppe 8
Es werden die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation nach HOAI für die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgeschrieben. Die Baumaßnahme der landeseigenen Liegenschaft Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt wird im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen in vier Jahresscheiben geplant und ausgeführt. -- Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude mit Erd- und Obergeschoss in monolitischer Bauweise. Das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes ist eine Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Sattel-Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist. Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die Ergebnisse, der noch separat zu beauftragenden restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Über den Objektplaner wird der Wärmeschutznachweis einschließlich dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Denkmalpflegerische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieses Nachweises zu berücksichtigen sein. -- Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation (KGr 480) erfolgte die Einstufung in die Honorarzone 3 HOAI, Kostenschätzung brutto: rund 151.000 EUR. -- Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung zu vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe und der Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. -- Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Der gesamte Schriftverkehr sowie der Datenaustausch in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens und in der Vertragsphase sind über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. -- Die Baumaßnahme unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
- Thüringer Landesamt für Bau und VerkehrFrist: 03. Juni
Landespolizeiinspektion Saalfeld / Kriminalinspektion Rudolstadt, Standort Cottastraße, Komplexe Sanierung des Stabsgebäudes - Fachplanung Technische Ausrüstung - Gebäudeautomation
Es werden die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation nach HOAI für die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgeschrieben. Die Baumaßnahme der landeseigenen Liegenschaft Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt wird im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen in vier Jahresscheiben geplant und ausgeführt. -- Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude mit Erd- und Obergeschoss in monolitischer Bauweise. Das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes ist eine Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Sattel-Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist. Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die Ergebnisse, der noch separat zu beauftragenden restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Über den Objektplaner wird der Wärmeschutznachweis einschließlich dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Denkmalpflegerische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieses Nachweises zu berücksichtigen sein. -- Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation (KGr 480) erfolgte die Einstufung in die Honorarzone 3 HOAI, Kostenschätzung brutto: rund 151.000 EUR. -- Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung zu vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe und der Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. -- Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Der gesamte Schriftverkehr sowie der Datenaustausch in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens und in der Vertragsphase sind über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. -- Die Baumaßnahme unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
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