TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren u...
Angebotsfrist:08. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in d...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 08. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
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- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen sowie von Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) i. H. v. ca. 2,6 Mio. € brutto ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschulemit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden aktuell auf ca. 6,85 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbHFrist: 24. Apr.
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Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleFrist: 28. Apr.
Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen
Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15) Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
JKI, Neugestaltung Forum und Außenanlagen / Erweiterung und Sanierung Haus C, Nichtoffener einphasiger anonymer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren für die Disziplinen Freianlagenplanung / Objektplanung / Kunst am Bau
1 Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Auf der Liegenschaft der Bundesimmobilienanstalt (BImA) an der Königin-Luise-Straße in Berlin-Dahlem sollen zukünftig für das Julius Kühn-Institut (JKI) die Institute für Strategie und Folgenabschätzung (SF), für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz (ÖPV) und das zentrale Versuchsfeld mit Gärtnerei sowie gemeinschaftliche Einrichtungen untergebracht werden. Hierfür wurde 2016/2017 ein Masterplan erarbeitet, der einen sukzessiven Ausbau bei laufendem Betrieb und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit bzw. des Forschungsbetriebes für die nächsten 10-12 Jahre vorsieht. Auf Grundlage des Masterplanes wurde der Bereich zwischen den beiden historischen Bestandsgebäuden und dem geplanten Laborneubau zu einem gemeinschaftlich nutzbaren Mittelpunkt der Liegenschaft, dem sogenannten 'Forum‘, im Rahmen eines nichtoffenen anonymen Planungswettbewerb „Julius Kühn-Institut Berlin Dahlem FORUM“ mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren in des Disziplinen Freianlagenplanung, Objektplanung und Kunst am Bau entwickelt. Dazu soll das vorhandene Kantinengebäude (Haus C) saniert und erweitert werden, um zukünftig auch die institutseigene Bibliothek und das Informationszentrum aufzunehmen. Die Außenanlagen des Forums sollen dem Aufenthalt von Mitarbeitenden und Gästen dienen sowie gemeinsam mit der zu überarbeitenden Zugangssituation ein angemessen repräsentatives Entree zur Liegenschaft bilden. Im Außenraum und im Gebäude sollen gleichzeitig ein- oder mehrteilige Kunstinterventionen in die Planung integriert werden. Angesichts des großen Einflusses von Baumaßnahmen auf den Klima- und Ressourcenschutz sollen Gebäude und Außenanlagen besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Dies soll mit Abschluss der Baumaßnahme u.a. durch Erlangen des Mindesterfüllungsgrades von 65 % (Silberstandard) des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen für die Außenanlagen und durch eine sinngemäße Anwendung für das Gebäude nachgewiesen werden. Auftraggeber*in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA Gebäudenutzung: Haus C mit Büronutzung und Kantine Art der Baumaßnahme: 1. Neugestaltung Forum und Außenanlagen 2. Erweiterung und Sanierung Haus C 3. Kunst am Bau im Haus C und in den Außenanlagen Projektkosten (netto) Haus für KG 200-600 gem. DIN276: 4.350.366 EUR Projektkosten (netto) Freianlagen für KG 500-600 gem. DIN276: 4.466.514 EUR Projektdauer: 1. Freianlagen Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 17 Monate (07/2024 bis 10/2025), Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 6 Monate (01/2026 bis 06/2026) Leistungsstufe 3 (LPH 6/7): ca. 4 Monate (08/2028 bis 12/2028) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 10 Monate (12/2028 bis 09/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (09/2029 bis 09/2034) 2. Objektplanung: Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 19 Monate (07/2024 bis 12/2025) Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 7 Monate (03/2026 bis 09/2026) Leistungsstufe 3 (LPH6/7): ca. 6 Monate (09/2026 bis 02/2027) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 25 Monate (02/2027 bis 11/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (11/2029 bis 11/2034) 3. Kunst am Bau Planung: ca. 10 Monate (07/2024 bis 04/2025) Herstellung Kunstwerke Gebäude ca. 23 Monate (02/2027 bis 12/2028) und Freianlagen ca. 7 Monate (12/2028 bis 06/2029) Übergabe der Dokumentation ca. 6 Monate (07/2029 bis 12/2029) 2 Gegenstand des Auftrages Leistungsbereich/Leistungsbild: 1. Freianlagenplanung nach §39ff. HOAI (LPH2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirken bei BNB Zertifizierung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Konzept zur Ausgleichs- und Ersatzpflanzung) 2. Objektplanung nach §33ff. HOAI (LPH 2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirkung bei BNB sinngemäße Anwendung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Erstellung BE-Plan, 3D BIM) 3. Kunst am Bau Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1-8; Brandschutz, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Grundleistungen Leistungsphase 1-6 und folgende Besondere Leistungen : -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, jeweils auf Nachweis -Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen in der Leistungsphase 8 -Erstellung des Brandschutzkonzeptes und baubegleitende Abstimmungen o1. Festlegung der Anforderungen o2. Festlegung, Abstimmung und Beratung der erforderlichen Aufbauten o3. Erstellung des Brandschutzkonzeptes o4. Beratung während der Ausführung o5. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Beratung im Zuge der Errichtung der Interimsanlage in statischen Belangen o1. Beratung bei der Planung und Aufstellung der Interimsanlage o2. Beratung während der Ausführung der Interimsanlage o3. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie die 3D-Polylinien. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung: ca. Ende 2025 Sanierung, Umbau und Erweiterung: Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Baubeginn Container Schule (2.BA): ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA): 03.07.2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.