RV Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung 2026-2027
Rahmenvertrag für Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Die Leistung erfolgt über Einzelabrufe bis zum Erreichen der Höchstmenge oder Laufzeitende. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. Die Mengen basieren auf dem ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Die Leistung erfolgt über Einzelabrufe bis zum Erreichen der Höchstmenge oder Laufzeitende. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. Die Mengen basieren auf dem jährlichen Leistu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Fürstenwalde/Spree
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Die Leistung erfolgt über Einzelabrufe bis zum Erreichen der Höchstmenge oder Laufzeitende. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. Die Mengen basieren auf dem jährlichen Leistungsverzeichnis. Eine Kündigung ist jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Stadt Fürstenwalde/Spree
RV Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung 2026-2027
Es wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. (Vertragsverlängerungsoption) Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert. Die Schätz- und Höchstmengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Leistungsabrufe werden in Form von Einzelabrufen getätigt. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht Mengen für ein Jahr vor. Vertragskündigung: Die Kündigung des Vertrages kann jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen.
- Stadt Fürstenwalde/Spree
RV Reinigung von Regenentwässerungsanlagen inkl. digitale Datenerfassung 2026-2029
Es wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch. Eine Mindestabnahme-menge wird nicht garantiert. Die Leistungsabrufe werden in Form von Einzelabrufen getätigt. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht die Höchstmengen für je ein Jahr vor, der Rahmenvertrag wird jedoch für drei Jahre geschlossen.
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt MEL AöRFrist: 24. Apr.
Pipettenkalibrierung
Rahmenvereinbarung über die jährliche DAkkS-Kalibrierung und Reparatur von ca. 500 Pipetten. Die Laufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf jährliche Verlängerung. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich.
- Stadt Fürstenwalde/SpreeFrist: 19. Mai
Rahmenvereinbarung Holzeinschlag- und Rückung 2026-2030
Es wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch zum 31.03.2030. Eine Mindestabnahmemenge pro Jahr wird nicht garantiert. Die Schätzmenge beträgt zwischen 19.000-22.600 Erntefestmeter pro Jahr. Die Höchstmenge beträgt 25.000 Erntefestmeter pro Jahr, im Schnitt werden es ca. 22.600 Erntefestmeter sein. Somit liegt die Gesamtmenge in der Laufzeit bei minimal bei 76.000 Efm und maximal bei 100.000 Efm. Bei ungünstiger Marktlage, bei der eine kostendeckende Vermarktung von Holz nicht möglich ist, oder bei Naturkatastrophen kann die Menge deutlich reduziert oder auf Null gesetzt werden. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht die Höchstmengen für je ein Jahr vor, der Rahmenvertrag wird jedoch für vier Jahre geschlossen.
- Stadtforst Fürstenwalde/Spree, kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Fürstenwalde/Spree
Rahmenvereinbarung Holzeinschlag- und Rückung 2026-2030
Es wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch zum 31.03.2030. Eine Mindestabnahmemenge pro Jahr wird nicht garantiert. Die Schätzmenge beträgt zwischen 19.000-22.600 Erntefestmeter pro Jahr. Die Höchstmenge beträgt 25.000 Erntefestmeter pro Jahr, im Schnitt werden es ca. 22.600 Erntefestmeter sein. Somit liegt die Gesamtmenge in der Laufzeit bei minimal bei 76.000 Efm und maximal bei 100.000 Efm. Bei ungünstiger Marktlage, bei der eine kostendeckende Vermarktung von Holz nicht möglich ist, oder bei Naturkatastrophen kann die Menge deutlich reduziert oder auf Null gesetzt werden. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht die Höchstmengen für je ein Jahr vor, der Rahmenvertrag wird jedoch für vier Jahre geschlossen.
- Frist: 13. Apr.
Rahmenvereinbarung Sicherheitsanalysen
In der Leistungsbeschreibung wird der Auftrag detailliert beschrieben, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht werden sollen. Der Schätzwert liegt bei 2.270.000 EUR und der Höchstwert bei 2.497.000 EUR, jeweils bezogen auf eine Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerungsoption). Beim Schätzwert handelt es sich um das von der gematik geschätzte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für dieses Los unter der Rahmenvereinbarung gemäß § 3 VgV (Auftragswertschätzung). Beim Höchstwert handelt es sich um das von der gematik festgelegte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für diesen Rahmenvertrag, bei dessen Erreichen der Rahmenvertrag - unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Laufzeit oder von einer Kündigung - keine weiteren Abrufe mehr getätigt werden können.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Fürstenwalde/Spree.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.