RV Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für den LS
Die Vergabe umfasst die Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für die Jahre 2026 und 2027. Die Ausbildungsdauer beträgt maximal 3 Jahre pro Jahrgang, insgesamt werden 60 Auszubildende ausgebildet. Die Leistungserbringung kann sich auf bis zu 5 Jahre verlängern, wenn die Voraussetzungen für die Abschlussprüfun...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Vergabe umfasst die Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für die Jahre 2026 und 2027. Die Ausbildungsdauer beträgt maximal 3 Jahre pro Jahrgang, insgesamt werden 60 Auszubildende ausgebildet. Die Leistungserbringung kann sich auf bis zu 5 Jahre verlängern, wenn die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht erfüllt w...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Vergabe umfasst die Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für die Jahre 2026 und 2027. Die Ausbildungsdauer beträgt maximal 3 Jahre pro Jahrgang, insgesamt werden 60 Auszubildende ausgebildet. Die Leistungserbringung kann sich auf bis zu 5 Jahre verlängern, wenn die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht erfüllt werden oder die praktische Abschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt wird.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegarten
RV Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für den LS
Der Leistungszeitraum beginnt mit der zum 01.08.2026 erfolgenden Einstellung des Ausbildungsjahrgangs 2026. Zum Vertragsumfang gehört auch die Leistungserbringung für den Einstellungsjahrgang 2027. Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse, für die regulär eine Ausbildungsdauer von drei Jahren vorgesehen ist. Insgesamt werden somit maximal 60 Auszubildende für die zwei Ausbildungsjahrgänge ausgebildet. Die Leistungserbringung verlängert sich bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung oder bei nicht erfolgreich abgelegter praktischer Abschlussprüfung. Im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder können Auszubildende ohne eigenes Verschulden die Abschlussprüfung erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die Laufzeit dieses Vertrages erstreckt sich daher über eine Dauer von längstens 5 Jahren.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 5 Lieferung einer leichten Systemschalung aus Kunststoff für die Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 5-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung einer leichten Systemschalung aus Kunststoff, die ohne Hebenzeuge wie Kran in der Werkhalle in der praktischen Unterweisung von Lehrlingen in verschiedenen Ausbildungsberufen eingesetzt werden kann. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2f5aa580-6abd5404d4373b5a 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Baustoffe (Hochbau)
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 3 Lieferung elektrischer Geräte und Maschinen für die Ausbildung im Baugewerbe
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 3-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von elektrischen Geräten und Maschinen zur Ergänzung und Erneuerung vorhandener Ausstattung für die Modernisierung der praktischen Unterweisung von Lehrlingen in unterschiedlichen Ausbildungsberufen des Bauhandwerks. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersefeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2e8ea268-6950bc7681b59e1f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Werkzeugmaschinen,Ausstattung (Werkstatt)
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 7 Lieferung GPS Einmann Messstationen im Set für einfache Vermessungsaufgaben in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 7-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden zwei GPS Einmann Messstationen im Set für einfache Vermessungsaufgaben mit Lehrlingen in der Ausbildung im Baubereich zur Lieferung ausgeschrieben. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2f8d1c4d-6311b98a8cf6e15c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (70%) 15. Sonstiges: Labortechnik/ Messtechnik,Vermessungstechnik
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesbetrieb Information und Technik NRW
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 11. Mai
A&E Maßnahme für den Neubau der Gahmener Straßenbrücke in Lünen für den Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, VOEK 061a-23
Lieferung und Pflanzung von Sträuchern und Hochstämmen inkl. Flächenvorbereitung, Anlage von Bewässerungsringen, Pflanzenverankerung und Kulturpflege. --- Leistungsumfang: 1. Pflanzenlieferung für insgesamt 3.578 Stück Pflanzen (Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus Spec., Prunus spinosa, Rosa canina, Viburnum opulus, Carpinus betulus, Acer campestre, Tilia cordata) 2. Flächenvorbereitung, bestehend aus Mulchen der Pflanzenfläche über 8.200 qm und Austausch von Bodensubstrat für die Tilia cordata (49 Stück) 3. Pflanzung der oben aufgeführten 3.578 Stück Pflanzen 4. Kulturpflege über eine Fläche von insgesamt 1,0 ha 5. Bedarfspositionen --- Weitere Angaben zur : Teil 1 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzenlieferung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Alle Pflanzen sind in einwandfreiem Zustand zu liefern. Die Pflanzen müssen in ihrer Qualität der DIN 18916, der FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen) und den Gütebestimmungen des BDB (Bund deutscher Baumschulen e. V. zertifizierte Markenbaumschule) entsprechen. Es dürfen nur heimische Herkünfte aus Nord- bzw. Westdeutschen Herkunftsgebieten (Vorkommensgebiet 1 “norddeutsches Tiefland“ oder Vorkommensgebiet 4 "Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben") verwendet werden. Auf Verlangen ist der AG der Nachweis über die Herkunft vorzulegen. Die angegebenen Maße im Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage B-02_LV_PB_VOEK_061a-23) sind bindend. Sollten die Pflanzen nicht den ausgeschriebenen Qualitätsnormen und Herkünften bzw. Vorkommensgebiete entsprechen, werden diese von der AG nicht abgenommen. Die Anlieferung ist rechtzeitig, mindestens zwei Werktage vorher, anzuzeigen. - Teil 2 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzflächenvorbereitung Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um die Wiederbegrünung und die Bepflanzung von Ersatzflächen, sowie die Bepflanzung von Straßenrampen mit entsprechenden Bodenverhältnissen (z. T. steile Böschungen). Es ist mit Bodenverdichtungen durch die Baumaßnahme zu rechnen. Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Pos. 2.1: Mulchen der Pflanzfläche (8.200,00 m²). Pos. 2.2: Austausch von Bodensubstrat für alle Hochstämme der Pos. 1.9 (49 Stück). Bedarfsposition 5.1: Falls die Bodenverhältnisse im Einzelfall eine Pflanzung der Sträucher nicht erlauben, ist der Pflanzlochaushub durch Oberboden und Bodensubstrat zu ersetzen. Die Entscheidung, ob der Boden für eine Bepflanzung der Sträucher ungeeignet ist, fällt die Auftraggeberin im Vorfeld während der Pflanzflächenvorbereitung oder während der Pflanzungsarbeiten und wird in dem Einweisungsprotokoll dokumentiert. - Teil 3 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Die genaue Lage der Pflanzflächen (Pflanz- / Reihenabstand) wird vor Arbeitsbeginn örtlich festgelegt und, soweit erforderlich, abgesteckt. Die für diese Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und Materialien (z.B. Farbe, Stäbe) müssen von der AN zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersichtskarte mit der Pflanzfläche ist in der Anlage C-02c_Übersichtskarte_VOEK_061a-23 beigefügt. Alle Pflanzen von Teil 1 „Pflanzenlieferung“ erhalten einen Bewässerungsring. Alle Pflanzplätze sind nach der Pflanzung einzuwässern (je Hochstamm/Solitär mit 50 L Wasser bzw. je Strauch/Heister mit 20 L Wasser) und werden entsprechend der Pflanzlochgröße mit Rindenmulch abgedeckt (Hochstämme und Solitärgehölze mit 30 L, Sträucher und Heister mit 10 L). Die Kosten der Bewässerungsringen, der ersten Bewässerung nach der Pflanzung und der Abdeckung mit Rindenmulch sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Die Bewässerungen während der Kultursicherung in den Jahren 2027 und 2028 ist im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Alle 49 Hochstämme erhalten eine Baumverankerung mit je drei Stützpfählen aus kesseldruckimprägnierten Nadelholzpfählen, 2,50 m lang, Durchmesser 8-10 cm mit Querriegeln. Die Verbindung zur Pflanze erfolgt mit Gurtband. Die Kosten der Baumverankerung sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung in der Position 3.2 einzukalkulieren. - Teil 4 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Kulturpflege Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den Jahren 2026, 2027, 2028. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme. Pos. 4.1: Freistellen der gepflanzten Bäume und Sträucher von Konkurrenzvegetation. Einschließlich Abräumen und Entsorgen des Materials. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Pflegegänge (maximal 5 Pflegedurchgänge in dem Ausführungszeitraum 06.27 bis 09.28) ist mit der AG abzustimmen und in dem Einweisungsprotokoll zu dokumentieren. Die ausgesprochen landschaftspflegerischen Betreuungsarbeiten, wie z.B. das Abräumen der abgestorbenen Pflanzen, die zur fachgerechten Unterhaltung einer derartigen Bepflanzung erforderlich sind, müssen von der AN ohne besondere Kostenrechnung bei den einzelnen Pflegegängen mit ausgeführt werden. Die Kosten sind bei den einzelnen Pflegegängen mit zu veranschlagen. Pos. 4.2: Alle 49 Hochstämme erhalten als Verdunstungschutz einen Anstrich mit entsprechenden Mittel unmittelbar nach der Pflanzung und ev. im zweiten oder dritten Jahr. Pos. 4.3: Zurückschneiden bzw. Beschneiden (Erziehungsschnitt) von maximal 49 Hochstämme nach Ermessen der AN bis Oktober 2028 nach Absprache mit AG. - Teil 5 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Bedarfspositionen Eventuell erforderliche zusätzliche Arbeiten werden entsprechend den im Leistungsverzeichnis angegebenen maximalen Mengen und Einheiten beauftragt. Der Zeitpunkt und die Anzahl der einzelnen Arbeitsgänge werden von Fall zu Fall von der AG angeordnet. Zusätzlich erforderlich werdende Arbeiten, wie Schädlingsbekämpfung usw., die nicht vorveranschlagt werden können, werden durch Zusatzauftrag vergeben. --- Weitere Details sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 21. Mai
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Eine treuhänderische Mittelverwaltung richtet sich nach den als Anlage „tMV auftragnehmende Person“ beigefügten Regelungen, die unverändert Bestandteil des Auftrages werden. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden genannten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen), getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben erbracht und abgerechnet werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne - Vorbereitung des Projekts - Betreuung in der Antragsphase - Betreuung der laufenden Projekte - Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit - Projektübergreifende Tätigkeiten Programmmanagementaufgaben - Konzept, Fördervoraussetzungen und Projektinhalte - Programmadministration und -steuerung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Kommunikation - Sonstige Unterstützungsleistungen Der Personalaufwand für das Vorhaben wird von der AG'in wie folgt geschätzt (unverbindlich): - 148 Personentage (1 PT entspricht verrechenbarer Arbeitsleistung einer Arbeitskraft 8 h pro Tag) über die feste Vertragslaufzeit bis 31.01.2028; - 11 Personentage für die optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2028; - Die sonstigen Unterstützungsleistungen gem. Nr. 3.2.5 der Leistungsbeschreibung sind im Aufwand inkludiert. IV. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.01.2028 zu erbringen. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um sechs Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz der/des AN. Dort hat die/der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen: - zeitgemäße technische Büroausstattung, - Unterbringung der Mitarbeiter*innen derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktadresse, etc.), - Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeits-grad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich der/des AN, geschlossene Registratur, einschlägige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), - professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbesondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertragsmanagement, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), - Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung
- Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und MobilitätswendeFrist: 01. Juni
Brückenschlag für Hamburg - Planungs- und Bauleistungen für Brückenbau
Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt. Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden ver-kehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrs-kapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Ver-kehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzu-ges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brücken-zug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erfor-derlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin vo-raussichtlich vom Bund gemietet. Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich im Oktober 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt. Der Brückenzug verläuft unmittelbar westlich der Trasse Neue Elbbrücken und dient als Er-satztrasse für den Straßen- und Fuß-/Radwegverkehr im Bereich der Norderelbquerung. Nach derzeitiger Planung beträgt die Gesamtlänge des Brückenzuges rund 500 bis 600 m. Hiervon entfallen ca. 400 m auf die Querung der Norderelbe; ergänzend können in den An-schlussbereichen weitere Brückenbauwerke erforderlich werden. Die Stützweiten variieren dabei zwischen 15,25 Metern und maximal 70,00 Metern. Der Verkehrsquerschnitt des Brü-ckenzuges weist eine nutzbare Breite von insgesamt 7,50 Metern auf. Davon entfallen 6,00 Meter auf die Fahrbahn, bestehend aus einer 3,25 Meter breiten Lkw-Spur und einer 2,75 Me-ter breiten Pkw-Spur. Zusätzlich ist eine Geh- und Radwegkonsole mit einer Nutzbreite von 1,50 Meter vorgesehen. Die geplante Nutzungsdauer der Brücke beträgt voraussichtlich etwa zehn Jahre. Für die Auflagerung der Brücke sind Unterbauten erforderlich, die aufgrund der begrenzten Stützweite nicht im Raster der vorhandenen Stützen der "Neuen Elbbrücke" liegen. Die Unter-bauten der Brücke werden aus geneigten und teilweise frei liegenden Pfählen mit hoch lie-gendem Pfahlkopfbalken filigran ausgeführt. Diese Konstruktion erfordert Schutz- und Leitein-richtungen entlang der Schiffsdurchfahrten. Unterhalb der bestehenden Neuen Elbbrücken sind hierfür besondere statisch-konstruktive Leitwerke vorgesehen, da das Einbringen von Dalben aufgrund der dort sehr begrenzten Bauhöhe nur mit erheblichen Schwierigkeiten mög-lich ist. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen für Wartung, Pflege und Prü-fung der Brücke gemäß der Richtlinie für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau Teil 5 Abschnitt 4.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.