Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftra...
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Proj...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Eine treuhänderische Mittelverwaltung richtet sich nach den als Anlage „tMV auftragnehmende Person“ beigefügten Regelungen, die unverändert Bestandteil des Auftrages werden. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden genannten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen), getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben erbracht und abgerechnet werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne - Vorbereitung des Projekts - Betreuung in der Antragsphase - Betreuung der laufenden Projekte - Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit - Projektübergreifende Tätigkeiten Programmmanagementaufgaben - Konzept, Fördervoraussetzungen und Projektinhalte - Programmadministration und -steuerung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Kommunikation - Sonstige Unterstützungsleistungen Der Personalaufwand für das Vorhaben wird von der AG'in wie folgt geschätzt (unverbindlich): - 148 Personentage (1 PT entspricht verrechenbarer Arbeitsleistung einer Arbeitskraft 8 h pro Tag) über die feste Vertragslaufzeit bis 31.01.2028; - 11 Personentage für die optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2028; - Die sonstigen Unterstützungsleistungen gem. Nr. 3.2.5 der Leistungsbeschreibung sind im Aufwand inkludiert. IV. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.01.2028 zu erbringen. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um sechs Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz der/des AN. Dort hat die/der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen: - zeitgemäße technische Büroausstattung, - Unterbringung der Mitarbeiter*innen derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktadresse, etc.), - Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeits-grad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich der/des AN, geschlossene Registratur, einschlägige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), - professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbesondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertragsmanagement, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), - Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Frist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe von Rohbauleistungen für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Abbrucharbeiten zu leisten und der Rohbau aus Stahl-Ortbeton und Stahlbetonfertigteilen inklusive der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser zu erstellen. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme des Rohbaus ist für Anfang Dezember 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Erdarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe von Rohbauleistungen für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Abbrucharbeiten zu leisten und der Rohbau aus Stahl-Ortbeton und Stahlbetonfertigteilen inklusive der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser zu erstellen. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme des Rohbaus ist für Anfang Dezember 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Erdarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe der Erdungsanlage für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Erdungsanlagen zu errichten. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme der Erdungsanlagen / des Potentialausgleiches ist für den 26. August 2026 vorgesehen. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Rohbauarbeiten und Erdarbeiten veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe von Erdarbeiten für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun umfassende Erdarbeiten zu leisten. Denn alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme der Erdarbeiten ist für den 26. November 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Rohbauarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe von Erdarbeiten für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun umfassende Erdarbeiten zu leisten. Denn alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme der Erdarbeiten ist für den 26. November 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Rohbauarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
- HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Frist: 18. Mai
Vergabe der Erdungsanlage für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Erdungsanlagen zu errichten. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme der Erdungsanlagen / des Potentialausgleiches ist für den 26. August 2026 vorgesehen. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Rohbauarbeiten und Erdarbeiten veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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