RV Kosmetik- u. Körperpflegeprodukte
Vergabe von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Festpreise inklusive Planung, Fracht, Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle, Montage und sonstiger Kosten. Lieferung nur von im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Gegenständen und Planungsunterlagen. Anwendung der VOL/B Teil B, zusätzlicher und ergänzender Vertragsb...
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Festpreise inklusive Planung, Fracht, Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle, Montage und sonstiger Kosten. Lieferung nur von im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Gegenständen und Planungsunterlagen. Anwendung der VOL/B Teil B, zusätzlicher und ergänzender Vertragsbedingungen sowie ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Dresden
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Medizinischer Bedarf
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Festpreise inklusive Planung, Fracht, Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle, Montage und sonstiger Kosten. Lieferung nur von im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Gegenständen und Planungsunterlagen. Anwendung der VOL/B Teil B, zusätzlicher und ergänzender Vertragsbedingungen sowie allgemeiner gesetzlicher Vorschriften. Hinweis auf Verordnung PR Nr. 30/53 über Preise bei öffentlichen Aufträgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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b) diese zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die besonderen und ergänzenden Vertragsbedingungen soweit zutreffend, c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Teil B der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen). 1.2 Die Rechte und Pflichten der Parteien aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt, soweit in diesen, den besonderen, den zusätzlichen und den ergänzenden Vertragsbedingungen und der VOL/B nichts ande- res bestimmt ist. 2 Preise Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Planungsunterlagen, Fracht, Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle, Montage und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Auf die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen wird hingewiesen. 3 Ausführung der Leistungen 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände und Planungsunterlagen zu liefern, die im Zeitpunkt der Liefe-
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Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose); Die öffentlichen Freiburger Grundschulen besuchen zum Schwimmunterricht die Hallenbäder Haslach (79115 Freiburg), Lehen (79110 Freiburg), Hochdorf (79108 Freiburg), Westbad (79110 Freiburg) und FT von 1844 e.V. (79117 Freiburg) und für den Verkehrsunterricht die Jugendverkehrsschulen im Mösle-Park (79117 Freiburg) und in Breisach-Hofstetten (79206 Breisach). Die Beförderung der Schüler*innen und der Lehrkräfte von der Schule zum Hallenband/Verkehrsübungsplatz und wieder zurück soll über Großbusse (bis max. 75 Plätze) erfolgen. Die Aufträge gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr: 21.09.2026 - 23.07.2027 Die Schülerbeförderungsleistungen entfallen generell an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientage und während der Schulferien. Davon unabhängig können die Leistungen aus schulorganisatorischen oder bäderbetrieblichen Gründen abbestellt werden. Dies wird dem Auftragnehmer durch die Schulleitung rechtzeitig mitgeteilt. Es werden voraussichtlich 13 Lose vergeben. In der Anlage finden Sie die 13 Lose. Die genauen Abfahrtszeiten, Anzahl der Touren und Anzahl der Personen stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Anzahl der Lose und Touren können sich ggf. ändern. Grundlagen für die Ausführung der Schülerbeförderungsleistung sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung), - die Verpflichtung ees Auftragnehmers, die verkehrsrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Veordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die im Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, sowie die im Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern formulierten sachlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Für die o.g. Vorschriften gelten die jeweils gültigen Fassungen.
- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
- Stadt LeipzigFrist: 08. Mai
BHSt Augustenstraße u. Reudnitzer Park
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Stadt Leipzig Mobilitäts- und Tiefbauamt Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: L-66.71-2026-00096 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04317 Leipzig f) Art und : : Ausbau der Bushaltestellen im Täubchenweg -BHSt Augustenstraße u. BHSt Reudnitzer Park in 04317 Leipzig : psch Baubegleitende Kampfmittelräumung (visuelle Beobachtung); psch Baustelleneinrichtung- u. Verkehrssicherung 1 St Wurzelstock roden 1 St Baumgrube herstellen für Baumneupflanzung 1 St Alleebaum liefern, pflanzen, impfen, schützen und pflegen; 285 m Asphaltbefestigung versch Dicke trennen; 320 m² Asphaltbefestigung versch Dicke aufnehmen; 243 t Transport und Entsorung ungeb. Tragschicht; 237 t Transport und Entsorung v. Asphalt 620 m² Planum herstellen 225 m³ Frostschutzschicht herstellen 4 St Straßenabläufe mit Aufsatz einschl. Anschlußleitungen herstellen; 155 m² Pflasterdecke mit Mosaik, Pflastersteinen u. Grantitplatten aufnehmen u. teilw. Entsorgen 285 m² Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton herstellen; 40 m² Pflasterdecke mit Mosaik u. Natursteinkleinpflaster herstellen; 285 m² Asphalttragschicht AC 32, Dicke 18 cm herstellen 465 m² Asphaltbinderschicht AC 22, 7cm Dicke herstellen; 395 m² Halbstarre Deckschicht HD 16 herstellen u. Kugelstrahlen; 185 m Bordsteine verschiedener Art aufnehmen 210 m Bordsteine verschiedener Art setzen 8 St Übergangssteine für Busbordsteine setzen 40 m² Blindenleit- u. begleitstreifen herstellen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 06.07.2026 Ende: 16.10.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c70b7f108-7dab273b80303f61 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 08.05.2026 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 06.07.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit. q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: -entfällt- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag von mehr als 250.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben. Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gem. VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c70b7f108-7dab273b80303f61 x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 DD Stauffenbergallee 2 01099 Dresden weitere Angaben Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Bitte beachten Sie die "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A" wenn Sie an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig teilnehmen möchten. Sie finden diese auf den Webseiten der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/vergaben-vobvol/". Für dieses Verfahren werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Angebote, die derartige veraltete Schnittstellen statt einer X84 enthalten, werden wegen Verstoß gegen die Formvorschriften der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen. Wir verweisen explizit auch auf die Hinweise zur Benutzung von Konverterprogrammen im o.g. Dokument "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A". Straßenbau,Straßenpflaster
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Dresden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.