Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwehrhaus | Kressbronn am Bodensee
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Vor diesem Hintergrund soll am nordwestlichen Rand der Gemeinbedarfsflächen der städtebaulichen Neu...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Vor diesem Hintergrund soll am nordwestlichen Rand der Gemeinbedarfsflächen der städtebaulichen Neuentwicklung „Bach...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Kressbronn
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Vor diesem Hintergrund soll am nordwestlichen Rand der Gemeinbedarfsflächen der städtebaulichen Neuentwicklung „Bachtobel“ ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Durch die Lage auf dem vorgesehenen Grundstück können Nutzungskonflikte mit angrenzenden Bereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der neue Standort bietet die Chance optimale Voraussetzungen im Hinblick auf Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personal und Fahrzeuge zu erzeugen und somit eine dauerhafte Sicherstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Eine besondere Herausforderung besteht darin, das neu entwickelte Quartier mit Wohnungsbau und Gemeinbedarfsflächen angemessen zu berücksichtigen. . Es ist von einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 2650m² auszugehen. Im Gebäude sind 12 Abstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in der Fahrzeughalle vorgesehen. . Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. . Teilnahmeberechtigt sind Architekt/-innen in Bewerberteams mit Landschaftsarchitekt/-innen sowie Ingenieur/-innen der Fachrichtung Tragwerksplanung (oder vergleichbare Qualifikation). . Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in / Landschaftsarchitekt/-in / Ingenieur/-in der Fachrichtung Fachplanung Tragwerksplanung oder eine vergleichbare Qualifikation zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Master, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Die Stadt Wasserburg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses. Für die Maßnahme wurde bereits eine Vorentwurfsplanung erstellt und mit einem dafür gegründeten Arbeitskreis abgestimmt. Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellten Grundrisse bilden die Grundlage für die weitere Planung, wobei die Raumanordnung im Erdgeschoss (geringfügig) und Obergeschoss in der Entwurfsplanung noch verändert werden kann. Auch der Zuschnitt des Eingangsbereichs des neuen Feuerwehrhauses muss neu überarbeitet und eventuell vergrößert werden, da hier ein historisches Löschfahrzeug ausgestellt werden soll. Laut der Kostenschätzung, die mit der Vorentwurfsplanung erstellt wurde, ist mit Gesamtkosten von ca. 13,5 Mio. € brutto zu rechnen. Die Lage des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt bedingt einen hohen gestalterischen Anspruch, zusätzlich ist ein hoher energetischer Standard gefordert. Der Konzeption des vorliegenden Planentwurfs lagen folgende allgemeine Überlegungen zugrunde: • Durch die städtebaulich prominente Lage am westlichen Eingang zur Altstadt und der direkten Nähe zum Inn soll das Feuerwehrhaus in optisch ansprechender Weise zum einen auf die umgebende Bebauung reagieren, zum anderen als Solitär eine dem Ort angemessene gestalterische Qualität erhalten. • Als Inspiration für die Ausrichtung und die Dachlandschaft des Gebäudes im ersten Vorentwurf hat unter anderem das ehemalige Gewächshaus gedient, was auf dem Grundstück stand und mit den Giebelseiten zum Inn und zum Busbahnhof orientiert war. Die vorgeschlagene Dachausbildung ist aber keine zwingende Vorgabe. • Aufgrund des länglichen Grundstückszuschnitts und der Möglichkeit des optimalen Ausrückens sowie der Anfahrt der Feuerwehrangehörigen hat sich eine Orientierung der Fahrzeughalle Richtung Busbahnhof ergeben. Geforderte Leistungen: Architektenleistungen §34 Gebäude und Innenräume HOAI 2021 Leistungsphasen 3-8 (9) (LPH 2 kann gegebenenfalls teilweise mit beauftragt werden), stufenweise Beauftragung
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Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Geismar in Göttingen" der Stadt Göttingen
Die Stadt Göttingen beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Geismar (ca. 792 m² Nutzungsfläche, 5 Fahrzeuge). Aktuell sind die Ortsfeuerwehr Geismar und die Außenstelle Geismar der Stadtverwaltung Göttingen auf einem Grundstück (Kerllsgasse 2) angesiedelt. Die Zufahrtssituation zum Grundstück und den Gebäuden sowie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück ist beengt. Die bestehenden Gebäude weisen einen hohen Instandsetzungsbedarf auf. Die Stadt Göttingen plant daher die Herstellung des Feuerwehrgebäudes als bedarfsgerechte Neubaumaßnahme auf dem direkt angrenzenden Eckgrundstück Hauptstraße / Kerllsgasse, sodass der bestehende Alarmierungsradius der Ortsfeuerwehr Geismar aufrechterhalten bleibt. Das vorgesehene Grundstück wird aktuell als eingegrünte öffentliche Parkplatzfläche genutzt. Das Bestandsgebäude der Ortsfeuerwehr Geismar kann und soll bis zur Fertigstellung des Neubaus nicht zurückgebaut werden. Auf dieser freiwerdenden Fläche im südwestlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen zukünftig die Parkplätze verortet werden. Dort sind auch überdachte und abschließbare Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder zu verorten. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein geeignetes Team aus ArchitektIn, LandschaftsarchitektIn sowie IngenieurIn der Technischen Ausrüstung für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Land Schleswig-Holstein, Planungsleistungen für ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser - Planungsleistungen Tragwerksplanung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. November 2024 gebeten, den Gemeinden im Land Schleswig-Holstein ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieses Auftrags beabsichtigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Vergabe von Planungsleistungen zur Entwicklung einer standortneutralen Musterplanung modularer Feuerwehrhäuser. Grundlage der Planung ist das vom Innenministerium gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelte Raumbuch. Dieses enthält die funktionalen und räumlichen Anforderungen der einzelnen Module sowie Vorgaben zur technischen Gebäudeausstattung. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer übertragbaren, modular aufgebauten Musterplanung, bestehend aus vier Basismodulen und drei Sondermodulen. Die Basismodule bilden Feuerwehrhäuser unterschiedlicher Größenordnungen ab und können je nach örtlichem Bedarf mit Sondermodulen kombiniert werden. _________________________________________________________________________________________________ Des Weiteren war das Ingenieurteam Trebes GmbH & Co. KG aus Kiel sowie das Architekturbüro B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB aus Kiel bei der Projektvorbereitung beteiligt. Die dabei entwickelten Unterlagen sind den weiteren Vergabeunterlagen als Informationsunterlagen beigefügt. _________________________________________________________________________________________________ Ziel ist die Erstellung einer funktionalen und wirtschaftlichen Planungsgrundlage, die den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein als Referenzplanung für zukünftige Feuerwehrhäuser zur Verfügung gestellt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 1-3 für jede Kombinationsvariante, soweit sie für eine standortneutrale Planung erforderlich und möglich sind. Standortabhängige Grundleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. _________________________________________________________________________________________________ Neben der Tragwerksplanung werden parallel auch die Fachplanung Technische Ausrüstung und Objektplanung Gebäude und Innenräume für die LPH 1-3 ausgeschrieben. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung müssen die Auftragnehmer aller 3 Leistungsbilder eng zusammenarbeiten und eine intensive Kommunikation und Abstimmung praktizieren. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/12101438 eingestellt.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Land Schleswig-Holstein, Planungsleistungen für ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser - Planungsleistungen Tragwerksplanung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. November 2024 gebeten, den Gemeinden im Land Schleswig-Holstein ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieses Auftrags beabsichtigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Vergabe von Planungsleistungen zur Entwicklung einer standortneutralen Musterplanung modularer Feuerwehrhäuser. Grundlage der Planung ist das vom Innenministerium gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelte Raumbuch. Dieses enthält die funktionalen und räumlichen Anforderungen der einzelnen Module sowie Vorgaben zur technischen Gebäudeausstattung. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer übertragbaren, modular aufgebauten Musterplanung, bestehend aus vier Basismodulen und drei Sondermodulen. Die Basismodule bilden Feuerwehrhäuser unterschiedlicher Größenordnungen ab und können je nach örtlichem Bedarf mit Sondermodulen kombiniert werden. _________________________________________________________________________________________________ Des Weiteren war das Ingenieurteam Trebes GmbH & Co. KG aus Kiel sowie das Architekturbüro B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB aus Kiel bei der Projektvorbereitung beteiligt. Die dabei entwickelten Unterlagen sind den weiteren Vergabeunterlagen als Informationsunterlagen beigefügt. _________________________________________________________________________________________________ Ziel ist die Erstellung einer funktionalen und wirtschaftlichen Planungsgrundlage, die den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein als Referenzplanung für zukünftige Feuerwehrhäuser zur Verfügung gestellt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 1-3 für jede Kombinationsvariante, soweit sie für eine standortneutrale Planung erforderlich und möglich sind. Standortabhängige Grundleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. _________________________________________________________________________________________________ Neben der Tragwerksplanung werden parallel auch die Fachplanung Technische Ausrüstung und Objektplanung Gebäude und Innenräume für die LPH 1-3 ausgeschrieben. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung müssen die Auftragnehmer aller 3 Leistungsbilder eng zusammenarbeiten und eine intensive Kommunikation und Abstimmung praktizieren. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/12101438 eingestellt.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Land Schleswig-Holstein, Planungsleistungen für ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. November 2024 gebeten, den Gemeinden im Land Schleswig-Holstein ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieses Auftrags beabsichtigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Vergabe von Planungsleistungen zur Entwicklung einer standortneutralen Musterplanung modularer Feuerwehrhäuser. Grundlage der Planung ist das vom Innenministerium gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelte Raumbuch. Dieses enthält die funktionalen und räumlichen Anforderungen der einzelnen Module sowie Vorgaben zur technischen Gebäudeausstattung. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer übertragbaren, modular aufgebauten Musterplanung, bestehend aus vier Basismodulen und drei Sondermodulen. Die Basismodule bilden Feuerwehrhäuser unterschiedlicher Größenordnungen ab und können je nach örtlichem Bedarf mit Sondermodulen kombiniert werden. _________________________________________________________________________________________________ Des Weiteren war das Büro B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB in Kiel bei der Projektvorbereitung beteiligt. Die dabei entwickelten Unterlagen sind den weiteren Vergabeunterlagen als Informationsunterlagen beigefügt. _________________________________________________________________________________________________ Ziel ist die Erstellung einer funktionalen und wirtschaftlichen Planungsgrundlage, die den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein als Referenzplanung für zukünftige Feuerwehrhäuser zur Verfügung gestellt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 1-3 für jede Kombinationsvariante, soweit sie für eine standortneutrale Planung erforderlich und möglich sind. Standortabhängige Grundleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. _________________________________________________________________________________________________ Neben der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden parallel auch die Fachplanungen Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für die LPH 1-3 ausgeschrieben. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung müssen die Auftragnehmer aller 3 Leistungsbilder eng zusammenarbeiten und eine intensive Kommunikation und Abstimmung praktizieren. _________________________________________________________________________________________________ Die Objektplanung soll grundsätzlich systemoffen erstellt werden. Als Standard für die Kostenberechnung der LPH 3 soll von einem Massivbau mit Verblendung für das Gebäude und einer Stahlkonstruktion für die Halle ausgegangen werden. Mehr- oder Minderkosten von anderen Bauweisen sind kenntlich zu machen. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014212 eingestellt.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Land Schleswig-Holstein, Planungsleistungen für ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. November 2024 gebeten, den Gemeinden im Land Schleswig-Holstein ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieses Auftrags beabsichtigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Vergabe von Planungsleistungen zur Entwicklung einer standortneutralen Musterplanung modularer Feuerwehrhäuser. Grundlage der Planung ist das vom Innenministerium gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelte Raumbuch. Dieses enthält die funktionalen und räumlichen Anforderungen der einzelnen Module sowie Vorgaben zur technischen Gebäudeausstattung. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer übertragbaren, modular aufgebauten Musterplanung, bestehend aus vier Basismodulen und drei Sondermodulen. Die Basismodule bilden Feuerwehrhäuser unterschiedlicher Größenordnungen ab und können je nach örtlichem Bedarf mit Sondermodulen kombiniert werden. _________________________________________________________________________________________________ Des Weiteren war das Büro B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB in Kiel bei der Projektvorbereitung beteiligt. Die dabei entwickelten Unterlagen sind den weiteren Vergabeunterlagen als Informationsunterlagen beigefügt. _________________________________________________________________________________________________ Ziel ist die Erstellung einer funktionalen und wirtschaftlichen Planungsgrundlage, die den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein als Referenzplanung für zukünftige Feuerwehrhäuser zur Verfügung gestellt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 1-3 für jede Kombinationsvariante, soweit sie für eine standortneutrale Planung erforderlich und möglich sind. Standortabhängige Grundleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. _________________________________________________________________________________________________ Neben der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden parallel auch die Fachplanungen Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für die LPH 1-3 ausgeschrieben. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung müssen die Auftragnehmer aller 3 Leistungsbilder eng zusammenarbeiten und eine intensive Kommunikation und Abstimmung praktizieren. _________________________________________________________________________________________________ Die Objektplanung soll grundsätzlich systemoffen erstellt werden. Als Standard für die Kostenberechnung der LPH 3 soll von einem Massivbau mit Verblendung für das Gebäude und einer Stahlkonstruktion für die Halle ausgegangen werden. Mehr- oder Minderkosten von anderen Bauweisen sind kenntlich zu machen. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014212 eingestellt.
- Gemeinde Spiesen-Elversberg
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die neue Grundschule Elversberg, Am Ring
Alle Informationen zum Wettbewerbsverfahren, zum Standort, der Aufgabenstellung, der Wettbewerbsleistungen und zum anschließenden Verhandlungsverfahren sind der AUSLOBUNG (s. Anhang) und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. An dieser Stelle erfolgt eine kurze Zusammenfassung: VERFAHREN: Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren. TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft). Zwingend erforderlich ist die Zusammenarbeit als Team gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekten (Eintrag in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt). Es dürfen sich auch Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit einem Architekten bewerben, die Federführung muss jedoch bei dem Architekten liegen. Doppelbewerbungen sind im Rahmen des Wettbewerbes nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Wettbewerbsbeiträge führen. Bei der späteren Auftragsvergabe ist eine jeweilige Einzelbeauftragung der beiden Teammitglieder möglich. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Zusammenarbeit mit einem Innenarchitekturbüro empfohlen. Sofern es im Nachgang zu einer Beauftragung innenarchitektonischer Leistungen (optional) kommt, erfolgt ggf. eine Beauftragung nicht im Rahmen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrages. VORAB GESETZTE TEILNEHMER: - ABMP Munkel Preßer Architekten ParGmbH, Freiburg - BHK Architekten, Saarlouis - Prof. Rollmann + Partner, Partnergesellschaft mbH, Homburg - Schaus & Decker Architekten GmbH, Sulzbach - Schätzler Architekten GmbH, München PREISGERICHT: (eine vollständige Lister der Preisrichter, Vertreter, ständig anwesenden Vertreter und Berater ist der Auslobung (s. Anhang) zu entnehmen. Fachpreisrichter: • Herr Michael Arend, Architekt, Bauamtsleiter Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Achim Gergen, Architekt, Saarlouis • Herr Prof. Wolfgang Kergaßner, Architekt, Ostfildern – Parksiedlung • Herr Mario Krämer, Architekt, Saarbrücken • Herr Luca Kist, Landschaftsarchitekt, Saarbrücken • Herr Stefan Reuther, Architekt, Bauamt der Gemeinde Spiesen-Elversberg Sachpreisrichter: • Herr Hartmut Duchene, Ministerium für Bildung und Kultur • Herr Bernd Huf, Bürgermeister Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Stefan Bouché, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Herr Heinz-Jürgen Neurohr, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Frau Alexandra Rech, Gemeinderat Spiesen-Elversberg BEURTEILUNGSKRITERIEN (ohne Gewichtung) DES PREISGERICHTES (s. Auslobung im Anhang): - Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen - Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms), innere und äußere Erschließung, funktionale Zusammenhänge im Gebäude und in Bezug auf den Außenraum - Wirtschaftlichkeit - Gestalterische und architektonische Qualität - Städtebauliche Qualität und Einbindung - Barrierefreiheit - Nachhaltigkeit und Ökologie, dies insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der Klimaanpassung, u.a. Wahl der Materialien, Ausrichtung des Gebäudes, usw. WETTBEWERBSLEISTUNGEN (Kurzfassung, ausführlich s. Auslobung im Anhang): Lageplan (1:500), Lageplan mit Außenanlagen (1:200), Ausarbeitung Gebäudekonzept mit Grundrissen (1:200), Ansichten und Schnitte (1:200), Fassadendetail (1:50), Außenperspektive, Modell (1:500), Erläuterungstext, Flächenberechnung, Verzeichnis eingereichter Unterlagen, Verfassererklärung. PREISGELD: gesamt 78.000 € (netto), davon werden 30.000 € als grundsätzliche Honorierung (je 2.000 €) an die Teilnehmer, gezahlt die eine der Aufgabenstellung entsprechende verwendbare Leistung eingereicht haben. TERMINE (im Detail s. Auslobung im Anhang): Bewerbungsfrist (Teilnahmewettbewerb): 30.01.2025 Kolloquium: 06.03.2025 Abgabe: 10.04.2025 Abgabe Modell 23.04.2025 Preisgericht: vorauss. 07.05.2025
- Gemeinde Spiesen-Elversberg
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die neue Grundschule Elversberg, Am Ring
Alle Informationen zum Wettbewerbsverfahren, zum Standort, der Aufgabenstellung, der Wettbewerbsleistungen und zum anschließenden Verhandlungsverfahren sind der AUSLOBUNG (s. Anhang) und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. An dieser Stelle erfolgt eine kurze Zusammenfassung: VERFAHREN: Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren. TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft). Zwingend erforderlich ist die Zusammenarbeit als Team gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekten (Eintrag in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt). Es dürfen sich auch Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit einem Architekten bewerben, die Federführung muss jedoch bei dem Architekten liegen. Doppelbewerbungen sind im Rahmen des Wettbewerbes nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Wettbewerbsbeiträge führen. Bei der späteren Auftragsvergabe ist eine jeweilige Einzelbeauftragung der beiden Teammitglieder möglich. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Zusammenarbeit mit einem Innenarchitekturbüro empfohlen. Sofern es im Nachgang zu einer Beauftragung innenarchitektonischer Leistungen (optional) kommt, erfolgt ggf. eine Beauftragung nicht im Rahmen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrages. VORAB GESETZTE TEILNEHMER: - ABMP Munkel Preßer Architekten ParGmbH, Freiburg - BHK Architekten, Saarlouis - Prof. Rollmann + Partner, Partnergesellschaft mbH, Homburg - Schaus & Decker Architekten GmbH, Sulzbach - Schätzler Architekten GmbH, München PREISGERICHT: (eine vollständige Lister der Preisrichter, Vertreter, ständig anwesenden Vertreter und Berater ist der Auslobung (s. Anhang) zu entnehmen. Fachpreisrichter: • Herr Michael Arend, Architekt, Bauamtsleiter Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Achim Gergen, Architekt, Saarlouis • Herr Prof. Wolfgang Kergaßner, Architekt, Ostfildern – Parksiedlung • Herr Mario Krämer, Architekt, Saarbrücken • Herr Luca Kist, Landschaftsarchitekt, Saarbrücken • Herr Stefan Reuther, Architekt, Bauamt der Gemeinde Spiesen-Elversberg Sachpreisrichter: • Herr Hartmut Duchene, Ministerium für Bildung und Kultur • Herr Bernd Huf, Bürgermeister Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Stefan Bouché, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Herr Heinz-Jürgen Neurohr, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Frau Alexandra Rech, Gemeinderat Spiesen-Elversberg BEURTEILUNGSKRITERIEN (ohne Gewichtung) DES PREISGERICHTES (s. Auslobung im Anhang): - Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen - Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms), innere und äußere Erschließung, funktionale Zusammenhänge im Gebäude und in Bezug auf den Außenraum - Wirtschaftlichkeit - Gestalterische und architektonische Qualität - Städtebauliche Qualität und Einbindung - Barrierefreiheit - Nachhaltigkeit und Ökologie, dies insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der Klimaanpassung, u.a. Wahl der Materialien, Ausrichtung des Gebäudes, usw. WETTBEWERBSLEISTUNGEN (Kurzfassung, ausführlich s. Auslobung im Anhang): Lageplan (1:500), Lageplan mit Außenanlagen (1:200), Ausarbeitung Gebäudekonzept mit Grundrissen (1:200), Ansichten und Schnitte (1:200), Fassadendetail (1:50), Außenperspektive, Modell (1:500), Erläuterungstext, Flächenberechnung, Verzeichnis eingereichter Unterlagen, Verfassererklärung. PREISGELD: gesamt 78.000 € (netto), davon werden 30.000 € als grundsätzliche Honorierung (je 2.000 €) an die Teilnehmer, gezahlt die eine der Aufgabenstellung entsprechende verwendbare Leistung eingereicht haben. TERMINE (im Detail s. Auslobung im Anhang): Bewerbungsfrist (Teilnahmewettbewerb): 30.01.2025 Kolloquium: 06.03.2025 Abgabe: 10.04.2025 Abgabe Modell 23.04.2025 Preisgericht: vorauss. 07.05.2025
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Kressbronn.
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